Jenny Meyer
Nein. – … der AfD-Fraktion, aus meiner Sicht zutreffend darstellen, entspricht die 4. Reinigungsstufe dem Stand der Technik; sie wurde an einigen Standorten in Deutschland bereits realisiert. An weiteren Standorten laufen entsprechende Planungen. Die kommunalen Entscheidungsträger verfügen somit über die erforderlichen Informationen, um ihre Abwasserbeseitigungspläne erstellen zu können. Es sollte also in Brandenburg für den Gesetzgeber und die Regierung weniger um technischen Aktionismus als vielmehr um durchdachte gesetzliche bzw. verwaltungsrechtliche Regelungen gehen, die dem Erreichen unseres gemeinsamen Ziels einer nachhaltigen Wasserwirtschaft dienen. (Beifall BSW) Zunächst wäre aus der Sicht des BSW zu klären, welche Kläranlagen in Brandenburg durch die Festlegungen der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie zwingend betroffen sind – der letzte Bericht stammt aus dem Jahr 2023 – und wie die Finanzierungsmechanismen nach dem Verursacherprinzip gesetzlich zu regeln sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch daran erinnern, dass der Vorschlag der AfD-Fraktion zur Finanzierung der Machbarkeitsstudien und Pilotvorhaben zur 4. Reinigungsstufe in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vor zwei Wochen bereits diskutiert wurde. Die Bereitstellung der Mittel aus den globalen Minderausgaben wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt bzw. kritisch gesehen. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass die unvernünftige Wirtschaftspolitik der Ampelregierung einen sehr schmerzhaften Rückgang der Steuereinnahmen nach sich gezogen hat, aber auch die aktuelle Haushaltslage in Brandenburg diesen Spielraum – selbst für sinnvolle Vorhaben in diesem Land – nicht mehr eröffnet. Es bleibt der Spielraum für eine optimale Gestaltung des gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Rahmens unter Beachtung aller Finanzierungsoptionen. Der von der AfD-Fraktion vorgelegte Antrag betrifft ein außerordentlich wichtiges Thema, mit dem sich die Landesregierung in den letzten zwei Jahren beschäftigt hat und mit dem auch wir uns gemäß dem Koalitionsvertrag noch in diesem Jahr befassen werden. 2025 79 Einer weiteren Aufforderung zum Handeln bedarf es daher nicht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)
