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Robert Crumbach

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Herr Vizepräsident! Eine kurze Antwort: Ich freue mich, dass solche juristischen Debatten in diesem Haus mit so viel Herzblut und diesem Verstand geführt werden. Aber ich will dem Eindruck, den Sie erwecken, entschieden entgegentreten: Es ist mitnichten so, dass man aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schlussfolgern könnte, es gehe nur um das eine und bei dem anderen könne man machen, was man will. (Zuruf von der AfD: Doch!) – Nein, das ist schlicht falsch! Auch differenzierende Hebesätze – ich habe es eben ausgeführt – müssen ordentlich begründet werden. Ich habe ja nicht gesagt, dass man das nicht machen könne. Man kann das machen, aber das erfordert einen sehr hohen Begründungsaufwand und wird zu neuen Ungerechtigkeiten und Verschiebungen führen. Lassen Sie uns das Ganze, wenn wir es dann gemacht haben, ebenso wie die Gerichtsurteile zu anderen Grundsteuergesetzen auswerten. Rheinland-Pfalz hat da, ganz nebenbei, vielleicht sogar das bessere Modell als Nordrhein-Westfalen, aber damit werden wir uns zu gegebener Zeit beschäftigen – zu gegebener Zeit, nämlich dann, wenn die Erfahrungen vorliegen. Wir prügeln so etwas nicht durch, nur weil hier offensichtlich gar kein Erkenntnisinteresse vorhanden ist, sondern rein taktische Spiele gespielt werden. So etwas machen wir nicht. Wir arbeiten im Gegensatz zu anderen seriös. – Danke. (Beifall BSW und SPD)

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