Andreas Noack
Herr Vizepräsident! Werte Kollegen! Herr Janke, ganz kurz: Sie haben das mit Fantasie ganz gut dargestellt, allerdings mit einer Position, die man nicht unbedingt teilen muss – das sage ich einmal von vornherein. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Festlegung differenzierter Hebesätze bei der Erhebung der Grundsteuer im Land Brandenburg ist ja unser Thema. Ausgangspunkt der Grundsteuerreform ist das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2018. Es hat die Notwendigkeit einer Reform betont, um ein verfassungskonformes und rechtssicheres Grundsteuer- und Bewertungssystem auch in Brandenburg zu gewährleisten. Der eingeschlagene Weg und auch die Wahl des Bundesmodells als eine verlässliche und stabile Einnahmequelle für unsere Kommunen war und ist richtig. Ich sage aber: Keine Experimente bei der Erhebung der Grundsteuer, auch nicht mit abgeschriebenen Gesetzentwürfen! Meine Damen und Herren, die Spielregeln zu ändern, wäre nicht nur unklug, sondern würde zusätzlich Unsicherheit erzeugen – sowohl für unsere Kommunen als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger. Eine differenzierte Festsetzung im laufenden Haushaltsjahr wäre darüber hinaus auf kommunaler Ebene kaum noch umzusetzen. Herr Janke, das wissen Sie auch. Mehr Steuergerechtigkeit wird nur durch einheitliche Bewertung erreicht – ob Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren. Und, Herr Janke, da unterscheiden wir uns, denn das Bundesverfassungsgericht hat ja eindeutig gesagt, wir brauchen vergleichbare Bewertungsverfahren, die bei der Ermittlung des Messwerts bundeseinheitlich die Grundstückseigentümer betrachten. Differenzierte Hebesätze bei der angestrebten Aufkommensneutralität bedeuten letztendlich nur eine Verschiebung der Belastung. Dass die Reform zu Entlastungen oder Mehrbelastungen aufgrund der neuen Bewertung oder – anders gesagt – aufgrund der fiktiven oder tatsächlichen wirtschaftlichen Verwertung von Eigentum führen würde, war von Anfang klar; dies war ja auch Ziel der Reform: Steuergerechtigkeit zu erreichen. – Wir möchten, dass diese Reform für alle Städte und Gemeinden von Perleberg bis Senftenberg unter denselben Bedingungen weiterhin greift. Der Antrag auf differenzierte Hebesätze würde genau das Gegenteil bewirken: Er würde zu einer Zersplitterung des Systems führen und die Reform in ihrer gesamten Zielsetzung möglicherweise gefährden. Was die AfD-Fraktion hier vorschlägt, könnte sich sogar zum Bürokratiemonster entwickeln. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Das kann ich gar nicht glauben!) 56 Landtag Welche Kriterien gelten dann für welche Stadt oder Gemeinde? Ist es völlig unrealistisch, diese Forderung umzusetzen, ohne das System zu verkomplizieren und die Verwaltung übermäßig damit zu belasten? Darauf verweist auch der Städte- und Gemeindebund, welcher sich eindeutig gegen eine Differenzierung der Hebesätze ausgesprochen hat. Dieser sieht wie ich die Gefahr einer zusätzlichen Bürokratisierung, aber auch, dass die laufende Umsetzung der Reform damit erschwert werden würde. Er führt aus – Sie haben schon auf Nordrhein-Westfalen verwiesen, da gibt es nämlich auch eine andere Position –, ich zitiere: So kommt ein Rechtsgutachten des Städtetages in Nordrhein-Westfalen zu der Einschätzung, dass die konkrete Ausgestaltung des landesgesetzlichen Rechtsrahmens für die Hebesatzdifferenzierung, welcher lediglich eine ganz grobe Differenzierung der Hebesätze nach Wohn- und Nichtwohngrundstücken zulässt, im Regelfall ungeeignet ist, um damit in der kommunalen Praxis eine Hebesatzdifferenzierung vorzunehmen und begründen zu können, die den gleichheitsrechtlichen Anforderungen genügen kann. Und darum geht es. Jede Kommune konnte in den vergangenen Monaten selbst entscheiden, wie hoch der Hebesatz der Grundsteuer ist. Hier gibt es ja schon eine Differenzierung. Das Brandenburger Hebesatzregister hat dabei eine gute Orientierung gegeben. Das Schlimmste aus meiner Sicht ist: Diese Unübersichtlichkeit würde das Vertrauen in die Reform zerstören. Wir riskieren, dass Bürgerinnen und Bürger den Überblick verlieren. Wer davon profitieren soll, ist mir unklar. Was auf jeden Fall klar ist: Die Kommunen sind es jedenfalls nicht. Statt die bundesweite Reform zu sabotieren und mit unnötigen Bürokratiehürden zu überfrachten, sollten wir uns darauf konzentrieren, die Ziele dieser Reform weiterzuverfolgen. Ja, und ich sage es: Es kann in Einzelfällen zu Belastungen kommen, welche zu hinterfragen sind. – In den vergangenen Monaten haben Finanzbehörden bei der Bewertung von Einzelfällen nach meiner Kenntnis gute Arbeit geleistet. Ich fordere Sie auf, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Kurz zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion: Abgesehen davon, dass die CDU bei ihrem Sachverstand einige der aufgeworfenen Fragestellungen selbst beantworten könnte, teile ich die Auffassung nach einer Bewertung der Reform – allerdings nicht jetzt, in der laufenden Umsetzung, sondern danach. Dass die CDU-Fraktion mit dem Antrag Bürokratie ohnegleichen aufbauen möchte, erstaunt mich aber schon. Ich bin mir aber sicher, dass die CDU sich im Fachausschuss mit ihrem Sachverstand einbringen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Entschließungsantrag allerdings abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)
