Robert Crumbach
Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der heute in Rede stehende Gesetzentwurf wurde – Herr von Ossowski erwähnte es – in der letzten Legislaturperiode wortgleich von der AfD-Fraktion vorgelegt und mehrheitlich abgelehnt. Im Juni 2024 führte der Abgeordnete Möller für die AfD-Fraktion dazu aus, der Antrag diene dazu, einen „Prozess in der nächsten Legislaturperiode einzuleiten“. Das soll möglicherweise heute erneut erfolgen. Allerdings haben Sie sich in der Zwischenzeit nicht einmal bemüht – oder es vielleicht nicht geschafft –, die Debatte und die Hinweise aus dem vergangenen Juni auszuwerten und heute einen überarbeiteten und verbesserten Entwurf vorzulegen. Sie wiederholen in Ihrem Entwurf eine unzutreffende Verweisung in Absatz 4 auf einen Satz 3, der überhaupt nicht im Entwurf steht. Wenn Sie den Entwurf in der nächsten Legislaturperiode erneut einbringen, bitte ich, das dann doch zu berücksichtigen. 2025 67 Aber entscheidend ist vielmehr, dass Sie sich erneut nicht mit den bestehenden und hinreichenden Mitwirkungsmöglichkeiten des Landtages auseinandersetzen. Es wird ein Problem beschrieben, das gar nicht besteht. Dadurch wird der Eindruck erweckt, das Landesparlament werde in EU-Angelegenheiten überhaupt nicht beteiligt. Das ist unzutreffend! Solche Suggestionen sind vielmehr antieuropäisch und stellen eine Gefährdung des europäischen Friedensprojektes dar. (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Sie untergraben das Vertrauen in die europäische Zusammenarbeit und laufen den Grundwerten zuwider, auf denen unsere Verfassung und das gemeinsame europäische Verständnis beruhen. So ist beispielsweise die geforderte Unterrichtungspflicht bereits in Artikel 94 Satz 2 der Landesverfassung verankert: Der Landtag und seine Ausschüsse werden von der Landesregierung frühzeitig und vollständig über die Mitwirkung im Bundesrat und auch über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union informiert. Auch der Vorschlag für Absatz 2 ist gelebte Praxis und wird durch die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg ausgestaltet. So muss die Landesregierung Stellungnahmen des Landtages zu Vorhaben der Europäischen Union, die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder berühren, bei ihrer Entscheidung einbeziehen. Für die Landesregierung kann ich Ihnen mitteilen, dass die bestehenden Verfahren und der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsorganen eingehalten werden und als ausreichend erachtet werden können. Die vorgeschlagene Bindung der Landesregierung an Stellungnahmen des Landtages wird abgelehnt. So sieht der Vorschlag etwa keinerlei Abweichungsmöglichkeiten vor und dürfte damit auch verfassungswidrig sein. Zudem wird eine landesverfassungsrechtliche Verpflichtung auch nicht dazu führen, dass ein abweichendes Stimmverhalten im Bundesrat unmittelbare rechtliche Folgen für die Stimmabgabe hätte. Eine abweichende Abstimmung im Bundesrat bliebe rechtlich wirksam. Das Abstimmungsverhalten der Regierungsmitglieder im Bundesrat muss auch in Zukunft … – Herr Hohloch, wenn Sie es beim letzten Mal nicht verstanden haben, haben Sie heute die Chance darauf, damit Sie es nicht noch einmal wiederholen müssen. Das Abstimmungsverhalten der Regierungsmitglieder im Bundesrat muss auch in Zukunft stets eine vom Landtag unabhängige Kernkompetenz der Regierung bleiben. In diesem Zusammenhang erscheint es zweifelhaft, ob es im Interesse des Landes ist, wenn die notwendigen Verhandlungsspielräume der Landesregierung nach außen und im Bundesrat beschränkt werden. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung wirft grundlegende Fragen hinsichtlich unseres Verständnisses von europäischer Zusammenarbeit auf, und deshalb ist es wichtig, mit Bedacht zu prüfen, welche Signale Sie mit derartigen Vorschlägen zur Verfassungsänderung senden – gerade auch mit Blick auf die europäische Friedens- und Werteordnung, zu der sich das Land Brandenburg ausdrücklich bekennt. Aus Sicht der Landesregierung ist die vorgeschlagene Verfassungsänderung weiterhin nicht erforderlich. Es wird daher empfohlen, den Entwurf abzulehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD) 68 Landtag
