Jouleen Gruhn
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt nun für die Landesregierung der Beitrag von Ministerin Mittelstädt. Frau Ministerin, bitte schön. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste im Digitalen! Lassen Sie mich zu dem Antrag der AfD-Fraktion Folgendes vorwegnehmen: Die Landesregierung nimmt den Schutz unserer Wasserressourcen sehr ernst und hat sich im Koalitionsvertrag nachdrücklich darauf verständigt. Entsprechend hohe Priorität hat die Sicherstellung einer zukunftsfähigen Trinkwasserversorgung und auch Abwasserbehandlung in unserem Land. Die brandenburgischen Oberflächengewässer wurden und werden auch zukünftig sorgfältig und zuverlässig auf etwaige Belastungen durch organische Spurenstoffe untersucht. Ebenso haben wir mit dem Land Berlin bereits eine länderübergreifend abgestimmte Spurenstoff-Strategie beschlossen. Die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Abstimmungen mit Berlin laufen bereits und werden auch in Zukunft fortgesetzt. Den Vorwurf, dass das Land insoweit untätig sei, muss ich zurückweisen. Sämtliche Kläranlagen Brandenburgs mit einer Ausbaugröße von über 2 000 Einwohnerwerten verfügen über eine gezielte Nährstoffelimination und entsprachen damit bisher den Maßgaben der EU-Kommunalabwasserrichtlinie, gern auch kurz KARL genannt. Von einem Defizit oder gar einer Vernachlässigung dieser Anlagen kann man also überhaupt nicht reden. Die Novelle dieser Kommunalabwasserrichtlinie sieht eine weitestgehende Deckung der Investitionen und der Betriebskosten der Spurenelimination – die Umsetzung der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung – vor. EU-Kommission und EU-Parlament haben am 20. Mai, also gestern, die Verhandlungen über die Rechtsvorschriften zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung sowie über die Umweltqualitätsnormen im Bereich des Wassers wieder aufgenommen. Wieder aufgenommen! Uneinigkeit herrscht unter anderem noch über die konkrete Prioritätenliste gefährlicher Stoffe, die im Wasser überwacht bzw. vermindert werden sollen, sowie über die Anwendung des Verursacherprinzips gegenüber den Herstellern oder den Verkäufern von Produkten, die umweltschädliche chemische Stoffe enthalten. Solange aber die Grundlagen und die Zielsetzungen zur Minderung organischer Spurenstoffe unklar sind, stockt eben auch die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Kommen wir zu Ziffer 1 Ihres Antrags: Dahin gehend ist anzumerken, dass sich das Erfordernis zum Betrieb einer Spurenstoffelimination gemäß der KARL einerseits nach der Größe der Anlage – über 150 000 Einwohnerwerte – richtet und andererseits nach der Gefährdung der Gebiete durch Spurenstoffe 80 Landtag bemisst. Bislang fehlen allerdings die bundeseinheitlichen Vorgaben zur Erfassung dieser Gebiete und somit auch die Kriterien für einen risikobasierten Ansatz. Erst hiernach ist absehbar, an welche Kläranlagen künftig die konkrete Anforderung einer Spurenstoff-elimination zu stellen ist. Dementsprechend wird eine vorgezogene Machbarkeitsstudie, die Sie in Ihrem Antrag ansprechen, diese Lücke leider nicht füllen. Zu Ziffer 2 Ihres Antrags: Darin verkennen Sie vollkommen den Stand der Zusammenarbeit mit dem Land Berlin. Auf der Fachebene findet eine sehr eng abgestimmte Zusammenarbeit bei den Themen Gewässerbewirtschaftung und Siedlungswasserwirtschaft statt. Der zitierte „Masterplan Wasser“ ist das Strategiepapier der Berliner Wasserwirtschaftsverwaltung. Das brandenburgische Pendant dazu ist das im Landtag 2022 vorgelegte Gesamtkonzept zur Anpassung an den Klimawandel im Politikfeld Wasser. Die bestehenden Formate länderübergreifender Zusammenarbeit richten sich auf die Zusammenführung und Harmonisierung dieser beiden Strategien. Dieser Prozess soll in eine gemeinsame „Wasserstrategie Hauptstadtregion 2050“ münden. Der vermutete Bedarf einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe bleibt somit weit hinter den Realitäten bereits vollzogener und weiterhin gelebter Zusammenarbeit zurück. Im Lichte dieser genannten Gründe kann ich nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. – Danke. (Beifall SPD und BSW)
