André von Ossowski
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst möchte ich sagen, dass ich es ein wenig traurig finde, dass wir, wenn wir über unsere Verfassung reden – egal wer den Antrag eingereicht hat –, hier so wenige sind. Es handelt sich um unser Grundgesetz; daher wäre es schön, wenn sich alle beteiligten. Nachdem ich eine Recherche beauftragt hatte, dachte ich, dass vielleicht gar nicht alle reden müssten: Man hätte TOP 5 der Sitzung vom 18. und 19. Juni 2024, also in der letzten Legislaturperiode, aufrufen bzw. die schriftlichen Beiträge zu Protokoll geben und nur uns als BSW vortragen lassen können, da wir damals noch nicht im Parlament waren. Das hätte vielleicht gereicht. Ich nehme den Antrag aber mit Ernst auf, da er inhaltlich ein Problem aufwirft, das viele Menschen in Deutschland sehen. Es entsteht Frust, wenn sie eine Überregulierung durch die Europäische Union vermuten – manchmal auch erkennen – und dagegen nichts tun können bzw. sich machtlos fühlen. Ihr Antrag reicht auch aus meiner Sicht nicht dazu aus, dem entgegenzuwirken – was möglicherweise Ziel dieses Antrags war. Er passt auch nicht zu unserer Verfassung, weil er uns nicht besserstellt und uns europarechtlich keine einzige Möglichkeit einräumt, mehr Einfluss auf Europa zu nehmen, als wir ihn jetzt schon nicht haben – so will ich es einmal formulieren. Wir haben auch Art. 94 der Landesverfassung; er ist dafür ausreichend – das wurde schon erwähnt. Auch wenn wir den gewünschten Artikel 94a einfügten, hätten wir keinen tatsächlichen Spielraum dafür, irgendetwas Zusätzliches zu tun. Ansonsten stimme ich dahin gehend auch mit meinen Kollegen aus der Fraktion überein, dass wir Europa hinsichtlich der Überregulierung bestimmter regionaler und nationaler Angelegenheiten, die möglicherweise nicht auf die Ebene Europas gehören, kritisch sehen. Aber ich verweise darauf, wie schwierig das ist: Wer sich einmal mit dem Europäischen Parlament und seinen Befugnissen, die vor vielen Jahren bei null standen, wenngleich es das Parlament schon gab, beschäftigt hat, weiß das. Schauen wir uns die Befugnisse der Europäischen Parlaments an, sehen wir: Da sitzen Abgeordnete und Mitarbeiter, die auch arbeiten. Und wie lang die Prozesse in Europa unter der Beteiligung sämtlicher Mitgliedstaaten sind, ehe ein Ergebnis herauskommt, kann man sich gar nicht vorstellen. Insofern würde ich einfach sagen: Wir schützen unsere Verfassung; wir brauchen sie nicht zu verändern. Und ich wiederhole gern, was ich schon einmal sagte: Ich war 1992 stolz, meinen ersten Richtereid auf die Brandenburger Verfassung abzulegen, und ich befürworte es, dass wir, wenn wir eine Änderung der Verfassung wünschen – ich hoffe übrigens, dass auch ich bzw. meine Fraktion einmal einen solchen Antrag einbringen darf; ich habe da auch Ideen –, (Heiterkeit des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) tatsächlich einmal öffentlich darüber diskutieren. (Dennis Hohloch [AfD]: Machen wir doch gerade!) – Mit „öffentlich diskutieren“ meine ich natürlich, dass auch die vierte Gewalt, die Presse, für die Bevölkerung vielleicht einmal einen Artikel bringt und fragt: Was halten Sie denn davon? Denn wir machen die Verfassung nicht für uns, sondern für unser Land und unsere Bevölkerung. Wir hier sind nur ein kleiner Teil davon – 88 von mehreren Millionen. Ich finde den Antrag zwar beachtenswert, halte ihn aber im Übrigen auch für rechtlich nicht sauber. Ich hätte Ihnen gern mal unseren Referenten ausgeliehen, allerdings darf ich das nicht, weil wir nicht die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzen. (Vereinzelt Heiterkeit) Insofern empfehle ich die Abweisung dieses Antrags. – Danke schön. (Beifall BSW und SPD)
