Christian Dorst
Der Unterschied rührt daher: Wenn sich in einer Kommune überwiegend neue Wohngebäude und ein paar alte Gewerbeimmobilien befinden, ergibt sich für bau- und wertidentische Immobilien in dieser Kommune eine ganz andere Steuerbelastung als in einem Ort, in dem fast ausschließlich neue Gewerbegebäude und wenige alte Wohngebäude stehen. Aber auch die Lage, zum Beispiel die Nähe bzw. Entfernung zur Metropole Berlin, spielt eine Rolle. Daraus ergibt sich ein gemischtes Bild hinsichtlich der etwaigen Notwendigkeit einer landesseitigen Regelung nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens, aber eben nicht nur Nordrhein-Westfalens, sondern auch Schleswig-Holsteins, Sachsen-Anhalts, Rheinland-Pfalz und neuerdings – unterjährig – auch Thüringens. Während einige Kommunen auf eine solche Regelung warten, wird sie vom Städte- und Gemeindebund Brandenburg nach wie vor abgelehnt, und zwar mit der Begründung, dass ein Landesgesetz bei Festlegung differenzierender Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke erhebliche Rechtfertigungserfordernisse voraussetze. Im Falle der Ausübung der im Gesetzentwurf enthaltenen Optionen obliege es den Kommunen, in der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze der Gemeinde hinreichende verfassungsrechtliche Rechtfertigungsgründe nachvollziehbar darzulegen. Der Begründungszwang trage dem Umstand Rechnung, dass die Abweichung vom Grundsatz der Hebesatzeinheitlichkeit zu einer Ungleichbehandlung verschiedener Grundstückskategorien – unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, Nichtwohngrundstücke – und damit zu einer Belastungsungleichheit führe, die in Ansehung des Prinzips der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie des verfassungsrechtlichen Willkürverbots zu rechtfertigen sei. Die Einwände des Städte- und Gemeindebundes und die damit verbundenen finanziellen und rechtlichen Risiken für die Städte und Gemeinden im Falle einer Einführung des differenzierten Hebesatzrechtes wiegen für unseren Koalitionspartner schwer – das wissen auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion. Darüber hinaus wird Ihnen nicht entgangen sein, dass die BSW-Fraktion schon seit einigen Monaten an diesem Thema dran ist, (Dennis Hohloch [AfD]: Gern geschehen! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir helfen Ihnen! – Andreas Galau [AfD]: Die Vorlage der Linken!) es uns aber bis heute nicht gelungen ist, unserem Koalitionspartner seine diesbezüglichen Bedenken zu nehmen. (Oh! bei der AfD) Es ist deshalb nicht zielführend, uns mit der Einbringung hier und heute wieder einmal ein Stöckchen hinzuhalten. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Auch wenn wir weiterhin Handlungsbedarf sehen, kann ich es vorwegnehmen: Wir werden – bis auf eine Ausnahme – nicht springen und den Gesetzentwurf ebenso wie die Überweisung an den Ausschuss ablehnen.
