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Ulrike Liedtke

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet wieder Herr Minister Tabbert. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dorst, die 14 Landkreise und sechs Städte im Land Brandenburg, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, haben sich gemeinsam der Herausforderung gestellt, das Baugenehmigungsverfahren zu digitalisieren. Mit dem „Virtuellen Bauamt Brandenburg“ steht eine zentrale Plattform für die elektronische Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung von Bauanträgen zur Verfügung. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung begleitet und unterstützt den Prozess kontinuierlich durch konsequenten Verzicht auf Schriftformerfordernisse in der Brandenburgischen Bauordnung. Durch eine Öffnungsklausel in der Bauvorlagenverordnung wurde die rechtliche Voraussetzung für eine niederschwellige elektronische Antragstellung geschaffen, die verpflichtend eingeführt werden soll, sobald das Verfahren flächendeckend zur Verfügung steht. Das MIL beteiligte sich nicht nur finanziell am Aufbau und der Weiterentwicklung dieser wichtigen Plattform, sondern förderte auch die erforderliche Software mit bislang über 2 Millionen Euro. Darüber hinaus steht das Ministerium den unteren Bauaufsichtsbehörden beratend zur Seite und bietet im Rahmen von Veranstaltungen die Möglichkeit zum Austausch. Diese Veranstaltungen werden von den unteren Bauaufsichtsbehörden rege in Anspruch genommen. Wir haben bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren in Brandenburg einen im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr guten Stand erreicht. Bis Ende des Jahres 2024 wurden alle unteren Bauaufsichtsbehörden zunächst an das Testsystem angebunden. Der Wechsel in das Produktivsystem erfolgt nun schrittweise anhand eines technischen und organisatorischen Leitfadens im Pilotisierungsprozess weiterer Bauaufsichtsbehörden. Aktuell sind vier Bauaufsichtsbehörden im Echtbetrieb und für die Öffentlichkeit über das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ erreichbar. Das betrifft die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Märkisch-Oderland, Ostprignitz-Ruppin sowie Teltow-Fläming. Vier Bauaufsichtsbehörden sind „leise“ gestartet. Das heißt, sie arbeiten bereits im Echtbetrieb und nehmen Bauanträge von ausgewählten Entwurfsverfassern entgegen. Die Freischaltung für die Öffentlichkeit wird vorbereitet. Die Erfahrungen mit Antragstellern sind gut. Im Landkreis OSL werden zum Beispiel bis zu 60 % der Bauanträge bereits online gestellt, und das nach wenigen Monaten. Dieses Verfahren hat sich bewährt. Jetzt kommt es insbesondere darauf an, dass es den kommunalen Auftragnehmern gelingt, die erforderlichen technischen und vor allen Dingen auch organisatorischen Voraussetzungen für einen Wechsel in den Produktivbetrieb herzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen technischen Umgebungen und auch personellen Ressourcen in den 2025 27 Landkreisen und Städten gibt es unterschiedliche Geschwindigkeiten bei der Umsetzung. Wir sind sicher, dass alle Beteiligten ihr Bestes geben, damit es uns gelingt, gemeinsam bis zum Dezember dieses Jahres die flächendeckende Einführung des „Virtuellen Bauamts“ im Land Brandenburg zu erreichen. Stand heute haben alle Beteiligten, also die Landkreise und die größeren Städte, die über entsprechende Behörden verfügen, zugesagt und signalisiert, dass dieser Zeitplan für das ganze Land Brandenburg eingehalten wird. – Vielen Dank.

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