landtag.brandenburg.de ↗

André von Ossowski

BSW 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Ich glaube, dass nach der Geschäftsordnung die namentliche Abstimmung nicht zulässig ist. Warum? Wir haben abgestimmt. Jeder hat seine Stimme abgegeben. Das könnte über die Videoaufzeichnung erfasst werden. Die neue Abstimmung könnte ein anderes Ergebnis ergeben als die bereits erfolgte Abstimmung. Deswegen muss über die Videoaufzeichnung ausgezählt werden. So sagt es, glaube ich, die Geschäftsordnung. Wir können also nicht noch einmal abstimmen. Sonst stimmen wir so lange ab, bis irgendjemandem das Ergebnis passt. Aber das war nur eine Anmerkung. – Danke schön. (Unruhe)

Alle Reden von André von Ossowski Protokoll ↗