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Falk Peschel

BSW 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Die EU-Kommission hat im Rahmen ihres Arbeitsprogramms eine Überarbeitung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen für 2025 angekündigt. Ziel ist unter anderem die Modernisierung der Prüfanforderungen und gegebenenfalls die Einbeziehung weiterer Fahrzeugkategorien. Medienberichten zufolge sind zum Beispiel strengere Prüfintervalle von nur noch einem Jahr für Fahrzeuge mit einem Alter von mehr als zehn Jahren vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Revision der Richtlinie 2014/45/EU, insbesondere mit Blick auf mögliche Auswirkungen für Halterinnen und Halter älterer Fahrzeuge in Brandenburg?

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