Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Keller vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, ausgehend vom Maßnahmenpaket zur Aufnahme, Unterbringung und Integration geflüchteter Menschen, Konzept für das Gelingen, das die vorherige Landesregierung – damals in Verantwortung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Integration und Verbraucherschutz unter der Leitung von Frau Nonnemacher – beschlossen hat und mit dem das Programm „Spurwechsel“ – in der Form einer Billigkeitsrichtlinie – auf den Weg gebracht worden ist, fragen Sie zum einen nach den finanziellen Ressourcen, die abgeflossen sind, und nach dem Stand der Arbeitsmarktintegration bzw. der Aufnahme von Arbeit. Man muss dazu ein, zwei Rahmenbedingungen nennen: Die Finanzierungsquelle war das Brandenburg-Paket, dementsprechend endete das Programm „Spurwechsel“ mit dem 31.12.2024. Auch in Bezug auf die Antragstellung war das letztlich ein sehr limitierter Zeitraum von etwas über einem Jahr, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Insgesamt lagen fünf Anträge vor; aufgrund der Rahmenbedingungen sind am Ende die zwei kreisfreien Städte und ein Landkreis zur Bewilligung gekommen. Dementsprechend sind die Auszahlungen wesentlich geringer ausgefallen als das ursprünglich beantragte Volumen. Zu den abgeflossenen Mitteln: Mit Stand vom 31.12.2024 sind Mittel in Höhe von 439 676 Euro bewilligt worden; diese sind auch abgeflossen. Aufgeteilt – wie von Ihnen erfragt – nach den drei kommunalen Teilnehmern waren es folgende Beträge: in Cottbus eine Summe von 204 612 Euro, in Potsdam von 129 608 Euro und im Landkreis Elbe-Elster von 105 455 Euro. Darüber hinaus haben Sie nach dem Erfolg des Programms bzw. danach gefragt, wie viele Personen in den Arbeitsmarkt aufgenommen worden sind. Am Ende des Bewilligungszeitraums haben insgesamt 189 Personen an den drei Modellprojekten teilgenommen. Es wurden mögliche Teilnehmende identifiziert, dann wurden Sprachstandsfeststellungen und Qualifikationsscreenings durchgeführt, also geschaut, welche Qualifikationen vorherrschen. Danach gab es verschiedene Sprach- und Integrationskurse sowie weitere Qualifikationsmaßnahmen. Ich hatte vorhin schon etwas zu den Rahmenbedingungen gesagt. Insgesamt konnten in dem Zeitraum mit Ende 31.12.2024 24 Personen in eine Arbeit bzw. Ausbildung vermittelt werden. Sie fragen nach der genauen Aufteilung: In der Stadt Cottbus haben 72 Personen an dem Screening teilgenommen; bei sieben Personen ist eine Arbeitsaufnahme und bei einer Person eine Ausbildungsaufnahme erfolgt. In der Stadt Potsdam wurden 82 Personen mit den verschiedenen Maßnahmen, die in diesem Bereich stattgefunden haben, gescreent. Zwölf Personen haben eine Arbeit und eine Person hat eine Ausbildung aufgenommen. Im Landkreis Elbe-Elster wurden 35 Personen gescreent und drei Personen haben eine Arbeit aufgenommen; eine Ausbildungsaufnahme kam dort nicht zustande. Insgesamt muss man bewerten, dass auf der einen Seite unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen wesentlich weniger Geld abgeflossen ist, als in der Beantragung möglich gewesen wäre. Auf der anderen Seite muss man auch genau schauen, dass sich mit diesem Verfahren bzw. mit dem Verfahren, mit dem das damalige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz versucht hat, neue Modelle der Arbeitsmarktintegration auf den Weg zu bringen, hier doch Ergebnisse vorzeigen lassen. Erst am Montag dieser Woche fand eine gemeinsame Auswertung der Gebietskörperschaften mit den betroffenen Ministerien und dem LASV statt. Hier hat man sich angeschaut, wo es Themen gibt, die man in die weitere Integrationsarbeit übertragen kann. Wenn man die Aufgabenträger selbst, also den Landkreis Elbe-Elster und die Städte Potsdam und Cottbus, fragt, sehen sie es den Erfolgen und Teilerfolgen auch an, dass verschiedene Personengruppen neu angesprochen wurden, um sie in Sprach- bzw. Arbeitsmaßnahmen oder auch in Ausbildungen – mit den genannten Zahlen – zu bringen. Ich verweise aber auch darauf, dass nach der Neuressortierung der Landesregierung der Bereich Integration nun in zwei Ministerien verortet ist: zum einen im Innenministerium, zum anderen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, im Unterbereich Arbeit. Federführend ist hier das Innenministerium, wo auch die Evaluierung der verschiedenen Integrationskosten stattfindet. Aber auch in den jeweiligen Fachausschüssen wird es eine Diskussion zu den weiteren Integrationsmaßnahmen und Förderprogrammen geben. – So viel dazu. Vielen Dank.
