Kathrin Schneider
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will vorab noch einmal festhalten, dass der Ausgleichsfonds Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs ist und dass nicht verausgabte Mittel nicht etwa wieder an den Landeshaushalt zurückfallen, sondern in das Folgejahr übertragen werden. Das ist auch für die kommunale Familie ganz wichtig. Dass die Auszahlung der 80 Millionen Euro – wie hier beantragt – nicht möglich ist, weil die Mittel durch Bewilligung gebunden oder für mehrjährige Maßnahmen bereits verplant sind, ist schon dargestellt worden. Auch auf die Kleine Anfrage, in der das sehr ausführlich dargestellt ist, ist schon hingewiesen worden. Zum Vorschlag des Landesrechnungshofes, hier eine andere Regel zu finden, finden gegenwärtig bereits Gespräche statt. Der kommunale Finanzausgleich steht ab 2027 ohnehin auf der Tagesordnung. Insofern ist der Antrag weder nötig noch umsetzbar. Ich empfehle die Ablehnung. (Beifall SPD und BSW)
