Andreas Kutsche
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Gäste und Zuhörer! Stellen Sie sich vor, Sie möchten online eine Fahrkarte buchen, doch der Screenreader funktioniert nicht. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das Internet funktioniert nicht!) Oder: Sie stehen vor einem Geldautomaten, der so hoch angebracht ist, dass Sie im Rollstuhl nicht herankommen. – Was für viele selbstverständlich ist, bleibt für Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Unterstützungsbedarf oft unerreichbar. Zwei Drittel der großen deutschen Webshops sind nicht barrierefrei. Das ist nicht alles: Auch zahlreiche Dienstleistungen und Produkte des Alltags schließen viele Menschen aus. Menschen stoßen an Bahnhöfen, in Arztpraxen und Geschäften auf Hürden. Dabei garantiert die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 ein Recht auf Teilhabe. 52 Landtag Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – ein Wortungetüm, das für meine Begriffe auch nicht barrierefrei ist – wurde ein Anfang gemacht. Zum 28. Juni 2025 – wir haben es schon gehört – müssten – Konjunktiv, denn wir sind noch nicht so weit – viele Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein. Das Gesetz bleibt in zentralen Punkten unzureichend: zu lange Übergangsfristen, barrierefreie Geldautomaten erst bis 2040 verpflichtend – das ist nicht akzeptabel –, Ausbau der Bundesfachstelle erst Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Der Blinden- und Sehbehindertenverband sprach von „mutloser Minimalumsetzung“. Der VdK sagte treffend: Mit solchen Fristen kommen wir nur im Schneckentempo voran. Barrierefreiheit bedeutet, dass eine blinde Bürgerin den Aufzug findet – mit fühlbaren Tasten –, dass ein Rollstuhlfahrer nicht an einer Stufe scheitert, dass barrierefreie Angebote nicht zum Luxus werden. Barrierefreiheit ist ein öffentliches Gut, deshalb braucht es Unterstützung für kleine Betriebe, Aufklärung, Schulungen und Förderprogramme für barrierefreie Digitalisierung. Wir begrüßen die neue Marktüberwachungsbehörde, fordern aber eine gute Ausstattung, Transparenz und Handlungskraft so- wie klare Beschwerdewege für die Betroffenen. Brandenburg muss sich hier im Verwaltungsrat klar positionieren – im Sinne der Betroffenen. Wir stimmen dem Staatsvertrag zu – kritisch, aber überzeugt: Der Weg zu echter Inklusion ist richtig und wichtig, und er ist längst überfällig. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)
