Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zum 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz: BFSG, in Kraft. Mit dem Gesetz wird das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umfassend gestärkt. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Die Bestimmungen des Gesetzes umfassen Produkte und Dienstleistungen; diese müssen ab Ende Juni nach einer einheitlichen EU-Anforderung barrierefrei gestaltet sein. Vom BFSG sind unter anderem die Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten, aber zum Beispiel auch elektronische Tickets und elektronische Ticketdienste im ÖPNV oder bei Bankleistungen betroffen. Auch müssen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Menschen mit Behinderungen barrierefrei sein. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch Onlineshops, der Online-Tickethandel beispielsweise im Kulturbereich oder Online-Terminvergabetools zur Buchung von Dienstleistungen ab dem 28. Juni barrierefrei gestaltet sein müssen. Erlauben Sie mir einen Hinweis. Frau Fährmann hat es eben schon erwähnt: Es müssen nicht immer Menschen mit Behinderungen sein; man selbst steht auch sehr schnell vor der Tatsache, dass eine Behinderung einen einschränkt. Wenn es um das Onlineticket oder um Automaten für die Nutzung des ÖPNV geht – manchmal fehlt in dem Moment nur die Lesebrille, und man kann die Geräte nicht mehr bedienen. Daher glaube ich, dass wir da nicht einmal mehr nur über eine eingegrenzte Gruppe oder Menschen im Alter sprechen. Es ist also wichtig und notwendig, dass diese Vorgaben auch umgesetzt werden. Sie gelten in Bezug auf das Barrierefreiheitsgesetz dann für alle Unternehmen, deren Produkte aufgeführt werden. Nur bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen im Sinne des Gesetzes ausgenommen. Mit dem Gesetz kann ein wichtiger Beitrag in Richtung einer inklusiven Gesellschaft geleistet werden, sofern die im Gesetzentwurf genannten Vorgaben auch wirklich umgesetzt werden. Insofern ist es nur folgerichtig, dass der Gesetzgeber die Errichtung einer Marktüberwachungsbehörde vorsieht. Brandenburg hat sich mit den anderen Ländern darüber verständigt, eine solche Behörde gemeinsam länderübergreifend per Staatsvertrag aufzubauen.
