Britta Müller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Dr. Oeynhausen, derzeit ist über die Gründe des Stromausfalls in Spanien und Portugal vom 28.04.2025 noch nichts Genaues bekannt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass der Engpass in der Anbindung der iberischen Halbinsel an das europäische Verbundnetz einen signifikanten Einfluss auf die Störungsentwicklung hatte. In Südfrankreich und Andorra dauerte die Störung zum Beispiel nur einige Sekunden, und das Netz konnte entsprechend schnell stabilisiert werden. – Das vorweg zur Einordnung dieses Blackouts. Auch Deutschland ist über diese Grenzkuppelstellen gut in das europäische Verbundnetz eingebunden, und die Kapazitäten werden in Zukunft weiter ausgebaut. Wir haben in Deutschland also ein hohes Niveau an Versorgungssicherheit. Gleichwohl gilt es, die Versorgungssicherheit weiterhin im Blick zu behalten. In Bezug auf das Gesundheitswesen in Brandenburg ist grundsätzlich festzustellen, dass die Brandenburger Krankenhäuser über aktuelle Alarm- und Einsatzpläne, auch für den Fall eines Stromausfalls, verfügen. Die Krankenhäuser können einen Netzausfall bis zu 72 Stunden mit hauseigenen Notstromaggregaten überbrücken. Die Vorgaben der Krankenhausrichtlinie des Landes werden damit erfüllt. Auch Pflegeeinrichtungen haben nach verbindlich festgelegten Maßstäben und Grundsätzen für den Fall akuter Krisensituationen ein Krisenkonzept vorzuhalten, auch für anhaltende Stromausfälle, die Einfluss auf die Versorgung haben können. Notwendiger Bestandteil dieses Konzeptes ist unter anderem die Festlegung der unbedingt erforderlichen innerbetrieblichen Maßnahmen für die jeweilige Krisensituation. Wie schon zu Ihrer Kleinen Anfrage 211 mitgeteilt, liegt die Selbstvorsorge für den Notfall im Bereich der außerklinischen Intensivpflege in der Eigenverantwortung der betroffenen Einrichtung. Für den bodengebundenen Rettungsdienst sind die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich, die diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe erfüllen. Bei massivem Stromausfall wird der Katastrophenfall ausgerufen und ein landkreisinterner Katastrophenstab gebildet. Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden von den kreisfreien Städten und den Landkreisen als unteren Katastrophenschutzbehörden wahrgenommen. Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium ist die oberste Katastrophenschutzbehörde. Die Landkreise und kreisfreien Städte planen notwendige Maßnahmen für Ereignisse wie Stromausfälle in ihrer eigenen Zuständigkeit. So wird zum Beispiel die Notstromversorgung der Rettungswachen geplant. Bei neu errichteten Rettungswachen besteht in der Regel die Möglichkeit zur externen Stromeinspeisung über mobile Stromerzeuger. Bei Bestandsgebäuden wird geprüft, inwieweit Nachrüstungen realisierbar sind. Die Information des Rettungsdienstes und die Kommunikation mit ihm erfolgt über verschiedene Funksysteme. Bei einigen Trägern können die Fahrzeuge durch autarke Tankstellen betankt und können medizinische Geräte geladen werden. – Ich kann Sie also beruhigen: Brandenburg ist gut vorbereitet.
