Danny Eichelbaum
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Politik und Demokratie, das wissen wir alle, leben davon, dass man sich einsetzt, sich engagiert – ob im Bund, im Land oder in der Kommune. Deshalb ist es äußerst bedenklich, wenn viele Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker deutschlandweit darüber berichten, dass sie Opfer von Anfeindungen, Hass und Gewalt geworden sind und sie sich deshalb seltener äußern, bestimmte Orte meiden oder auf die Nutzung sozialer Medien verzichten. 2025 83 Weil das so ist, müssen wir als Parlament und als Staat ein ganz deutliches Signal aussenden: Wir schützen diejenigen, die Verantwortung übernehmen. Wir stehen an der Seite derer, die sich engagieren. Es gilt das Motto: Gib Hass und Hetze keine Chance! (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Deshalb war und ist es richtig und wichtig, dass wir in der letzten Wahlperiode bei der Generalstaatsanwaltschaft die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität geschaffen haben. (Beifall SPD) Ja, die politische Debatte lebt von Meinungsvielfalt. Sie lebt von Reibung und auch von Kritik. Kritik an politischen Amtsträgern ist nicht nur erlaubt; sie ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Doch dort, wo Kritik in Hetze umschlägt, wo Worte zu gezielten Angriffen werden, ist die Grenze erreicht – und diese Grenze muss ein Rechtsstaat ziehen und schützen. Das ist letztendlich auch die Vorgeschichte der Verschärfung des hier in der Diskussion stehenden Paragrafen 188 StGB. Die andere, bis heute unfassbare Vorgeschichte ist der skrupellose Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke; Kollegin Fischer ist schon darauf eingegangen. Ein so entsetzliches Ereignis, gepaart mit zunehmenden Anfeindungen, Hass, Beleidigungen und Verleumdungen kann und darf nicht ohne Folgen bleiben. Frau Kotré, § 188 StGB schützt Politiker nicht um ihrer selbst willen, sondern er schützt das demokratische Gemeinwesen. Das ist nicht bloß eine politische Einschätzung; das ist verfassungsrechtlich fundiert. Ich möchte auch aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu zitieren. Das Bundesverfassungsgericht sagte: „Der erhöhte strafrechtliche Ehrenschutz wird den im politischen Leben stehenden Personen nicht um ihrer selbst willen gewährt, sondern um ihr öffentliches Wirken vor unsachlichen Beeinträchtigungen zu schützen. […] Politische Auseinandersetzungen, die in üble Nachrede und Verleumdung ausarten, gefährden die Freiheit des politischen Handelns, also die Grundlage der Demokratie.“ (Beifall CDU) „Die Strafschärfung des § 187 a StGB dient daher der Erhaltung dieser Grundlage und des inneren politischen Friedens.“ Genau darum geht es. Es geht nicht um persönliche Empfindlichkeiten, sondern um die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Denn was früher ein Stammtischsatz war, verschwindet heute nicht mehr. Es wird getwittert, geteilt, vervielfältigt, gespeichert – und was digital verbreitet wird, bleibt dauerhaft öffentlich verfügbar, oft mit einem massiven Einschüchterungseffekt für die Betroffenen und ihre Familien. 84 Landtag Paragraf 188 beschreibt auch keine Majestätsbeleidigung. Er schützt nicht vor Kritik, sondern vor gezielter Zersetzung durch persönliche Angriffe. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD] – Steeven Bretz [CDU]: Das ist ein Unterschied!) Er schützt nicht Macht, sondern Verantwortung. Er wird nicht inflationär angewandt, sondern nur in den besonders schweren Fällen, wo nach Maß und Prüfung eine Grenze klar überschritten wurde. Wir leben in einem Land, in dem Meinungsfreiheit einen hohen Wert hat. Aber auch diese Freiheit kennt Grenzen, nämlich dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dafür zu sorgen, dass Kritik und Debatte nicht in Hass und Hetze abgleiten, dass Menschen sich weiterhin trauen, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, ohne Angst vor Diffamierung und Bedrohung. (Beifall CDU und SPD) Und wenn wir möchten, dass sich auch in Zukunft Bürgerinnen und Bürger für unsere Demokratie engagieren, müssen wir ihnen zeigen: Wir stehen hinter euch, eure Stimme und euer Engagement zählen und verdienen Schutz und Respekt. – Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)
