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Katja Poschmann

SPD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

In der Ortsdurchfahrt Mögelin der B 102 wurde im Jahr 1999 nach einem tödlichen Verkehrsunfall mit einem Fußgänger die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt. Daraufhin klagte ein Einwohner auf eine höhere Geschwindigkeit und bekam in Teilen Recht. Seitdem wechselt die zulässige Geschwindigkeit auf der Strecke von 1,5 Kilometern viermal zwischen 70 km/h und 50 km/h. Vermehrt kann beobachtet werden, dass Autofahrer konstant 70 km/h fahren und dabei oft die Ampel im Fußgängerbereich übersehen. Diese wird besonders von Schülerinnen und Schülern genutzt. Ich frage die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, eine erneute Überprüfung der Unfallgefahr für Fußgänger an der B 102 in Mögelin einzuleiten?

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