Christian Dorst
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Tja, eigentlich ist schon alles gesagt – nur noch nicht von allen. Steigen wir noch einmal ins Thema ein: Der von der AfD – ich formuliere es bewusst so, es ist ja ein offenes Geheimnis, von wem der Gesetzentwurf eigentlich stammt – vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten, bei den Hebesätzen zwischen unbebauten Grundstücken, Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken zu differenzieren, um so Mehrbelastungen im Bereich von Wohngrundstücken zu beseitigen. Eine Verpflichtung der Gemeinden, unterschiedliche Hebesätze festzulegen, soll es laut Entwurf nicht geben; vielmehr sollen die Gemeinden in Abhängigkeit von den Verhältnissen in ihrem Gemeindegebiet auch einen einheitlichen Hebesatz festlegen und damit das bisherige Recht unverändert fortführen können. Mit Stand Mai kann man feststellen, dass die Brandenburger Kommunen und ihre Einwohner in unterschiedlichem Maße von den Belastungsverschiebungen – insbesondere zulasten der Wohngrundstücke – betroffen sind.
