Jouleen Gruhn
Vielen Dank. – Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die AfD-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Gesetzentwurfs, Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg, Drucksache 8/952, an den Ausschuss für Europaangelegenheiten und Entwicklungspolitik. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde der Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich nicht zugestimmt. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/952 in der Sache: Neuntes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Brandenburg. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt und hat sich somit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Tätigkeitsbericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 26 Absatz 7 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 5. April 1993 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2024 Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission Drucksache 8/637 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes hat der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herr Abgeordneter Adler, SPD-Fraktion, das Wort. Herr Abgeordneter, bitte schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Uwe Adler (Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Parlamentarische Kontrollkommission unterrichtet den Landtag gemäß § 26 Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz jährlich über ihre Tätigkeit, vorliegend über den Zeitraum des Kalenderjahres 2024. Die Kommission übt ihre Tätigkeit gemäß § 24 auch über das Ende einer Wahlperiode hinaus so lange aus, bis der Landtag eine neue Kommission gebildet hat, was nach aktuellen Planungen am morgigen Tag erfolgen soll. Zur Einordnung der Debatte möchte ich vorab gerne grundsätzlich klarstellen: Gesetzliche Aufgabe des Verfassungsschutzes als verfassungsrechtlich normiertem integralen Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur – unabhängig von der konkreten Konstruktion als Abteilung im Ministerium oder als eigenständiges Landesamt – sind die Detektion von Extremismus in allen Phänomenbereichen, das Sammeln von Informationen auf der Grundlage klarer gesetzlicher Regelungen sowie die Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse des Prozesses; und dies ebenfalls unter klaren gesetzlichen Vorgaben – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Der Verfassungsschutz ist das Frühwarnsystem einer wehrhaften Demokratie, einer Demokratie, die in Zeiten multipler Krisen aktuell diversen Bedrohungen ausgesetzt ist. Es hat sich gezeigt, dass ein gut ausgestattetes, auf moderner gesetzlicher Grundlage unabhängig arbeitendes Frühwarnsystem mehr denn je benötigt wird. Von den Aufgaben des Verfassungsschutzes hingegen nicht erfasst sind Verfahren bezüglich eines Parteienverbots sowie die politische Auseinandersetzung mit der Ausbreitung von Extremismus – insbesondere Rechtsextremismus – in unserer Gesellschaft. Letzteres ist originäre Aufgabe aller demokratischen Akteure und sollte mehr denn je Leitlinie der politischen Kultur und der politischen Debatten sein. (Beifall SPD) Die PKK ist ihrer Kontrollfunktion auch im Berichtszeitraum sowie darüber hinaus während der gesamten Amtszeit immer gewissenhaft, unvoreingenommen, umfassend, kritisch, detailliert und sachorientiert nachgekommen. Im Berichtszeitraum 2024 fanden acht ordentliche Sitzungen sowie eine Sondersitzung statt; in der gesamten Wahlperiode waren es 42 Sitzungen, in denen alle Phänomenbereiche sowie aktuelle Ereignisse ausführlich beleuchtet, kritisch begleitet und mit Nachfragen und Prüfungen untersetzt wurden. Die Kommission wurde seitens des Ministeriums des Innern und für Kommunales im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten sowie darüber hinaus auf Initiativen und Nachfragen der Kommissionsmitglieder informiert. Insgesamt hat die Kommission für den Berichtszeitraum des Kalenderjahres 2024 festgestellt, dass der brandenburgische Verfassungsschutz im Rahmen der gesetzlich normierten Regelungen operiert hat. Die seitens der Kommission veranlassten Prüfungen und Nachfragen zu einzelnen Maßnahmen ergaben keine Beanstandungen. Festgestellte geringe Mängel wurden zügig und zufriedenstellend behoben. Die Mitglieder der Kommission begrüßen ausdrücklich die Initiative der Innenminister des Bundes und der Länder zum Schutz der Parlamente vor der Einflussnahme durch Extremisten und haben sich im Berichtszeitraum an die Präsidentin des Landtages mit der Bitte gewandt, die im Landtag Brandenburg bestehenden Regelungen der Hausordnung sowie des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes zu überprüfen. Die amtierende Kommission würde es auch begrüßen, wenn sich in der neuen Legislaturperiode eine überparteiliche demokratische Initiative entwickeln würde. Bei den besonders vulnerablen Bereichen, die mit allen legalen Mitteln vor der Einflussnahme von Extremisten geschützt werden müssen, wollen wir uns den Bildungseinrichtungen, insbesondere den Schulen, widmen. Die PKK begrüßt, dass sich nach den rechtsextremistischen Vorfällen an Schulen im Vorberichtszeitraum die Sensibilität für dieses Problem mittlerweile verstärkt hat. Die Kommission erkennt, dass die kritische gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Phänomenbereichen des Extremismus – insbesondere mit dem sich schwerpunktmäßig ausbreitenden Rechtsextremismus – andauert und dass die Sensibilisierung der Bevölkerung sowie von Amts- und Mandatsträgern dazu führt, dass extremistische, fremdenfeindliche und rassistische Artikulierungen sowie Veranstaltungen weiterhin von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht toleriert werden. Die PKK Brandenburg verurteilt in aller Deutlichkeit und Entschiedenheit jegliche Form von politischem und religiösem Extremismus als Gefahr für die Demokratie und das friedliche Zusammenleben unserer Gesellschaft. (Beifall SPD) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle kurz bei meinen Kolleginnen und Kollegen Kommissionsmitgliedern für die immer kollegiale, sehr sachorientierte und konstruktive Zusammenarbeit – auch über das Ende der Zugehörigkeit zum Landtag hinaus – zu bedanken. – Vielen Dank. (Beifall SPD)
