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Ludwig Scheetz

SPD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Frau Vizepräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade mit Interesse dem Redebeitrag gelauscht und mich nur gefragt, was das mit dem eigentlichen Antrag bzw. mit dem Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, zu tun hat. Es war dann doch, wie zu erwarten war, eine Abrechnung mit der Europäischen Union. Okay, ich habe mich mit Ihrem Gesetzentwurf beschäftigt. Sie wollen die Verfassung des Landes Brandenburg ändern, angeblich um die Rolle des Landtages in europäischen Angelegenheiten zu stärken. Doch was hier als Beitrag zur Stärkung parlamentarischer Mitwirkung daherkommt, ist in Wahrheit verfassungsrechtlich verfehlt und politisch motiviert. Deswegen lohnt es sich, an dieser Stelle noch einmal präzise hinzuschauen: Was darf ein Landtag der Landesregierung verfassungsrechtlich auftragen und was nicht? Nach unserem Grundgesetz und der föderalen Ordnung der Bundesrepublik ist klar geregelt: Die Länder wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes und an EU-Angelegenheiten mit. – Diese Mitwirkung erfolgt durch die Landesregierung und nicht durch den Landtag. Der Landtag hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, zu beraten und ihr politische Leitlinien mitzugeben. Aber er darf die Landesregierung bei der Ausübung ihrer Mitwirkung im Bundesrat oder bei der Wahrnehmung europapolitischer Aufgaben nicht mit verbindlichen Weisungen belegen. Das liegt nicht am fehlenden Respekt gegenüber dem Parlament, sondern daran, dass die Landesregierung in diesen Fällen Teil eines anderen Verfassungsorgans ist, nämlich des Bundesrates. In dieser Rolle handelt sie nicht im Auftrag des Landesparlaments, sondern als Teil der verfassungsrechtlich vorgesehenen Länderkammer auf Bundesebene. Mit anderen Worten: Wenn die Landesregierung im Bundesrat sitzt, agiert sie nicht als verlängerter Arm des Landtages, sondern als verfassungsmäßiger Vertreter des Landes. Genau deshalb ist es verfassungsrechtlich ausgeschlossen, dass ein Landtag seine Regierung anweist, sich im Bundesrat auf bestimmte Weise zu verhalten. Es wäre ein unzulässiger Eingriff in die Gewaltenteilung und eine Überschreitung parlamentarischer Zuständigkeiten. 2025 65 Auch im Hinblick auf die Beteiligung an EU-Angelegenheiten ist die Grenze klar gezogen. Die Landesregierung informiert den Landtag über europäische Vorhaben. Sie kann durch Parlamentsbeschlüsse politische Rückendeckung erhalten; aber sie bleibt in der Ausübung ihrer Befugnisse eigenverantwortlich, gerade dann, wenn sie über den Bundesrat Einfluss auf europäische Fragen nimmt. Der Gesetzentwurf der AfD will genau diese Grenze verwischen. Er suggeriert, der Landtag könne der Regierung verbindlich vorschreiben, wie sie sich im Rahmen der europäischen Mitwirkung verhält. Aber das widerspricht nicht nur der Verfassungspraxis, sondern auch dem eindeutigen Wortlaut von Artikel 23 Grundgesetz. Darin ist geregelt, dass die Länder durch den Bundesrat an der europäischen Gesetzgebung mitwirken, nicht durch ihre Landesparlamente. Meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Der AfD geht es mit diesem Gesetzentwurf nicht um Mitbestimmung. Sie will nicht mehr Europa, sie will weniger Europa. Sie spricht von „verlorener Gestaltungsfreiheit“, aber in Wahrheit meint sie zu viel Integration, zu wenig nationale Kontrolle. Die AfD nutzt jede Gelegenheit, um die EU zu delegitimieren: als Bürokratiemonster und als Bedrohung für die nationale Souveränität. Das zieht sich durch ihre Reden, ihre Programme und ihr Handeln im Bundestag, im Europäischen Parlament und auch hier im Landtag. Dieser Gesetzentwurf passt exakt in dieses Muster. Deshalb ist es wichtig, dass wir hier und heute nicht nur klar und verfassungsrechtlich argumentieren, sondern auch politisch Haltung zeigen. Europa ist nicht das Problem, Europa ist die Antwort auf viele, viele unserer Herausforderungen. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Bretz [CDU]) Ob Klimaschutz, wirtschaftliche Sicherheit, Forschung, Mobilität, gemeinsame Werte: Ohne die Europäische Union wären wir als Bundesrepublik deutlich schwächer. Deshalb sagen wir als SPD-Fraktion ganz klar: Wir stehen zu Europa, weil Zusammenarbeit, nicht Abschottung unsere Stärke ist, weil wir ein Brandenburg wollen, das in Europa mitgestaltet und nicht blockiert, und weil wir überzeugt sind: Wer Europa schwächt, schadet auch unserem Land. (Beifall SPD und BSW) Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab: für unsere Verfassung, für die Demokratie und für ein starkes Europa. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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