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Falk Janke

AfD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ein klein wenig entsetzt über die Rechtsauffassung und die Rechtsauslegung hinsichtlich dieses Reformprogramms. Es ging dem Gericht um die Steuermesszahlen. Es ging ihm nie darum, was die Kommunen für ihre Daseinsvorsorge und Infrastruktur nehmen. Darum ging es nie; es ging nie um Hebesätze. In diesem Verfahren ging es um die Steuermesszahl, darum, dass ein Grundstücksbesitzer nicht bloß wegen einer ein kleines bisschen größeren Wohnungseinheit mehr zahlt als ein anderer, sondern darum, dass nach dem tatsächlichen Ertragswert der Gebäude unterschieden wird, dass das variiert. Diese Unterscheidung ist da. Die Sache mit den Hebesätzen jetzt in das Reformprogramm einzubinden ist – Entschuldigung – falsch, schlicht falsch. Das machen die Kommunen. Wir unterscheiden hier nicht, wie Sie sagen, Herr Minister oder Herr Genilke, in viele verschiedene Sparten, sondern in gerade einmal zwei: Nichtwohnen und Wohnen. Sorry! (Beifall AfD) Keiner will mit den Unterschieden die Gewerbetreibenden übermäßig belasten. Es soll nur auf den Stand von 2024 zurückgesetzt werden: wenn die Kommune selbst das einnehmen will – mehr nicht. Sie sagen jetzt: Das wird verdammt kompliziert usw. – Ey, Leute, tut mir leid! Und: Herr Minister, dass Sie tatsächlich auf das Votum des Städte- und Gemeindebundes hören, war zumindest beim Familienausgleich und beim Finanzausgleichsgesetz nicht gegeben. (Beifall AfD sowie des Abgeordneten Sven Hornauf [BSW]) Da müssen wir schon ständig auf den Städte- und Gemeindebund hören und nicht bloß dann, wenn es passt! Also ganz deutlich: Worauf wir abstellen, ist, dass wir über die Steuermesszahl eine Gerechtigkeit bekommen haben. Den Hebesatz – das können wir den Kommunen einräumen – dürfen die Kommunen für ihre Daseinsvorsorge und ihre Infrastruktur alleine erheben. Wir haben im Übrigen noch die Grundsteuer A und die Grundsteuer C; wir haben ja verschiedene Hebesätze. Was spricht also dagegen, dass wir den Kommunen jetzt erlauben, die Hebesätze gleichermaßen für alle Nichtwohngrundstücke und für alle Wohngrundstücke, nur diese zwei, zu variieren – außer, dass man es nicht will? – Danke. (Beifall AfD)

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