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Ulrike Liedtke

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Vielen Dank. – Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Tabbert, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung. Bitte schön. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Poschmann, zum gegenwärtigen Zeitpunkt erstellt der Landesbetrieb Straßenwesen die Planfeststellungsunterlagen. Der Antrag für das Planfeststellungsverfahren wird spätestens im vierten Quartal 2025 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, eingereicht. Erst nach Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses und mit Erlangung des Baurechts kann der Landesbetrieb Straßenwesen eine belastbare und vor allen Dingen verbindliche Zeitschiene für die Umsetzung der Baumaßnahmen aufzeigen. – Vielen Dank. 26 Landtag

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