Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Minister Tabbert antwortet. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge spätestens zehn Jahre nach dem Datum der Erstzulassung jährlich überprüft werden. Dies wird seitens der Landesregierung definitiv nicht unterstützt. In Deutschland besteht mit der relativ engmaschigen Zweijahresfrist für die Hauptuntersuchung und einer Dreijahresfrist für Neufahrzeuge ein sehr gutes Überwachungssystem. Das zeigt sich auch darin, dass sich der Umfang der Hauptuntersuchung aus der bundesweit geltenden Hauptuntersuchungsrichtlinie ergibt. Diese schreibt mehr Vorgaben für die technische Überprüfung von Fahrzeugen vor, als von der EU vorgesehen. Aus heutiger Sicht besteht keine Notwendigkeit, von der bisherigen Praxis, die sich seit vielen Jahren bewährt hat, abzuweichen. – Vielen Dank.
