Falk Janke
Ich hole einmal die Begrüßung des Herrn Präsidenten und der sehr geehrten Damen und Herren nach – so! Herr Noack, es gibt zwei Ebenen: Die eine Ebene hat tatsächlich das Verfassungsgericht betrachtet – das betraf die Steuermesszahl –, denn es hatte jemand geklagt und gesagt, es könne doch nicht sein, dass er über einen Einheitswert – eben die Steuermesszahl – mit allen anderen Grundstücken einer Sparte – von mir aus Wohnen oder Nichtwohnen – verglichen werde. Das ist der Kern, bei dem die Reform ansetzt. Das Problem wurde beseitigt, indem Ertragswerte ermittelt wurden. Jetzt ist es so, dass der eine tatsächlich einen anderen Ertragswert hat als der andere. Insofern ist Gerechtigkeit hergestellt worden. Das war der Inhalt der Reform, und wir handeln dieser Bundesreform nicht zuwider, wenn wir jetzt eine Differenzierung gestatten. Zweitens: Wem würde das nutzen? Am Ende den Bürgern, denn wem soll es sonst nützen, ob man 740 % oder 640 % oder noch weniger Hebesatz bei einem Wohngrundstück hat. Am Ende nutzt es dem Bürger. Und drittens – ich bin zwar erst seit Kurzem hier im Landtag, aber schon seit 30 Jahren in der Kommunalpolitik tätig –: Der Städte- und Gemeindebund vertritt die Verwaltungen, (Beifall AfD) und Verwaltungen haben unheimliche Probleme, wenn man ihnen sagt: Zieht bitte einmal eine neue Essenz aus dem System, indem ihr unterteilt nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken guckt – und das geht in den Computern. In Nordrhein-Westfalen hat man das im Juli des vergangenen Jahres unkompliziert gemacht. Ich weiß nicht, was die können, was wir nicht können. An den Städte- und Gemeindebund kann ich nur appellieren: Macht euch die Mühe, denn es ist gar keine große Mühe. Das ist alles schon in den PCs, ihr müsst es nur selektieren und ausweisen. Die einzige Hürde ist tatsächlich – da gehe ich mit –: Man muss gucken, ob es sich um ein Wohngrundstück oder nicht um ein Wohngrundstück handelt – ob also alles ordentlich eingepflegt ist, ob alles logisch ist. Das ist von den Finanzämtern ja vorgegeben. Das muss man noch einmal prüfen – sonst klagen die Leute –, aber das muss man ohnehin machen. Es tut mir leid, Herr Noack, aber in diesen Punkten haben Sie nicht so richtig ins Volle getroffen. Also: Die Differenzierung wäre durchaus möglich, sie ist rechtlich möglich, und sie ergibt Sinn, weil sie die Bürger entlastet und die Gewerbetreibenden nicht überbelastet werden, denn wir wollen es beim alten Niveau belassen. – Danke. (Beifall AfD)
