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Rainer Genilke

CDU 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Moment, ich will – wenn Sie erlauben – erst die Sache mit den Kleingärten erklären. Manche besitzen auch über 30 Quadratmeter, und diese genießen natürlich Bestandsschutz. Das Bewertungsgesetz für die Grundsteuer zieht die Grenze aber bei 30 Quadratmetern ohne jegliche Ausnahmeregelung. Die Folge ist, dass diese Parzellen gar nicht mehr der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet, sondern als Wirtschaftsgebäude oder Hofstellen mit dem dreifachen Bewertungsfaktor bewertet wurden, was zu teils erheblich höherer Grundsteuerlast führt. Das ist natürlich ein Problem, das wir ohnehin angehen müssen. Deshalb brauchen wir die Evaluierung – und deshalb im Übrigen auch unser Antrag. Jetzt dürfen Sie – wenn der Vorsitzende es erlaubt – gerne Ihre Zwischenfrage stellen.

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