Ellen Fährmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zustimmung zum Staatsvertrag über die länderübergreifende Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzen wir ein wichtiges Signal für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit im Alltag. Mit der EU-Richtlinie von 2019 hat Europa einen klaren Auftrag formuliert. Barrierefreiheit muss gelebt werden. Das betrifft viele Menschen, sei es aufgrund von Behinderung oder Alter oder aber einer vorübergehenden Beeinträchtigung – sie kann jeden von Ihnen hier ebenfalls treffen. (Beifall CDU) Die Richtlinie verpflichtet uns, Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – uneingeschränkt. Deutschland hat mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz im Jahr 2021 diesen Auftrag in nationales Recht überführt. Ab dem 28.06.2025 müssen private Akteure, deren Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen, die vorgegebenen Anforderungen schnellstmöglich erfüllen. Nun sind die Länder in Pflicht, die Marktüberwachung sicherzustellen – und genau hier wird mit diesem Staatsvertrag angesetzt. Die CDU-Fraktion begrüßt die Gründung einer gemeinsamen länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde mit Sitz in Magdeburg in Sachsen-Anhalt. Anstatt jede Landesbehörde aufwendig und teuer mit dieser komplexen Aufgabe zu betrauen, schaffen wir mit der Marktüberwachungsstelle der Länder eine zentrale, kompetente und effiziente Einrichtung. Diese Bündelung von Fachwissen und Ressourcen dient nicht nur der Wirtschaftlichkeit, sondern vor allem auch der Qualität der Aufgabenerfüllung. Das ist ein Gewinn für alle Seiten – für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltungen gleichermaßen. Ein besonderes Anliegen der CDU-Fraktion ist es, darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz keine neuen bürokratischen Lasten für unsere Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen soll. Die Landesregierung stellt klar: Für Wirtschaft und Verwaltung ergeben sich keine unmittelbaren zusätzlichen Belastungen und bürokratischen Aufwendungen. Im Gegenteil: Mit der zentralen Stelle in Sachsen-Anhalt werden transparente Ansprechstrukturen geschaffen, Prozesse vereinheitlicht und wird ein klarer Rahmen für die Marktüberwachung definiert. Dadurch sind die Kosten für jedes Bundesland überschaubar und in unserem Haushalt eingestellt. (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Es wäre viel teurer, wenn jedes Bundesland hier seine eigene Behörde unterhalten müsste. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass ein ostdeutsches Bundesland den Zuschlag für diese Behörde erhalten hat. Zur Umsetzung des Staatsvertrages in Landesrecht bedarf es eines Zustimmungsgesetzes. Der Hauptausschuss hat sich am 26.03. und 14.05. mit dem Gesetzentwurf befasst, und die Mitglieder empfahlen mehrheitlich, den Gesetzentwurf anzunehmen. Abschließend möchte ich betonen: Barrierefreiheit ist in einer digitalisierten Welt Voraussetzung für Teilhabe. Ob Bankautomat, Onlineshop oder Kundendienste …
