Reinhard Simon
Es wurden bereits Menschen wegen Memes von der Polizei zu Hause besucht – Hausdurchsuchung inklusive – oder gar vor Gericht verurteilt. Das halten wir vom BSW für falsch. (Beifall BSW) Natürlich ist manche Wortwahl überzogen, ungerecht oder schlichtweg falsch. Aber auch Meinungen, die man ablehnt oder für falsch hält, sowie auch überzogene Kritik, die man nicht teilt, sind von der Meinungsfreiheit geschützt, solange sie nicht die Straftatbestände der Beleidigung, der üblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen. Die im Strafgesetzbuch – §§ 185 bis 187 – festgeschriebenen Regelungen gelten für alle Bürger und schützen alle Bürger – auch Politiker. Insofern ist eine privilegierte Politikerbehandlung im Strafrecht überflüssig und falsch. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Es ist unbestritten, dass der Ton vor allem in den sozialen Medien bisweilen ziemlich rau ist. Es ist die Entscheidung der Politiker, ob sie den juristischen Weg gehen wollen oder ob sie Kritik, auch überzogene, wütende, aushalten können. Bedenken wir: Für den Bürger stellt das mitunter wütende Wort eine Möglichkeit dar, seinem Ärger und seiner manchmal gefühlten Hilflosigkeit gegenüber der Politik Ausdruck zu verleihen. (Beifall BSW und AfD) Abschließend ist zu sagen: Die Streichung eines Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch ist natürlich eine bundespolitische Angelegenheit, die nicht in Brandenburg entschieden wird. Die BSW-Fraktion wird hierzu dennoch in der Koalition das Gespräch suchen. (Lena Kotré [AfD]: Ah!) Vielen Dank. (Beifall BSW)
