landtag.brandenburg.de ↗

Björn Lüttmann

SPD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Aufmerksamkeit wie in den vergangenen Tagen hat der Brandenburger Verfassungsschutz wohl selten, so viele Vorschläge zu seinem Schutz und zu seiner Verbesserung wohl 2025 7 auch nicht. Und so viel Unruhe mit dem Blick auf den Verfassungsschutz hat es auch schon lange nicht mehr gegeben. Deshalb glaube ich, es ist Zeit für eine nüchterne Einordnung. Dabei erinnere ich mich noch ganz gut an andere Zeiten, als hier im Plenum intensiv über die Abschaffung von Teilen oder gar des gesamten Verfassungsschutzes diskutiert worden ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Machen wir nachher!) Das ist noch gar nicht so lange her. Hintergrund war die Aufarbeitung der NSU-Morde in einem Untersuchungsausschuss des Landtages in der vorletzten Legislaturperiode, dem ich auch selbst angehören durfte. Damals stand eher der Vorwurf im Vordergrund, der Verfassungsschutz sei auf dem rechten Auge blind. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Es dürfe deshalb auf keinen Fall einen zu selbstständigen Verfassungsschutz geben. Vielmehr wurde eine stringente Kontrolle durch die Behördenleitung, aber auch durch das Parlament gefordert. Und in der Folge haben wir damals – gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner Die Linke – die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch das Ministerium, aber vor allem durch das Parlament deutlich vorangebracht. Das V-Leute-Wesen wurde zum Beispiel klarer geregelt und eine Whistleblower-Regelung eingeführt. Zugleich war insbesondere uns als SPD-Fraktion klar, dass der Verfassungsschutz aufgrund gewachsener Herausforderungen personell gestärkt werden muss. Von 93 auf 130 Personen wurde der Verfassungsschutz 2019 aufgestockt, und heute sind dort rund 150 Personen tätig. Bei der Aufstockung waren wir uns damals eher mit der CDU als mit unserem damaligen Koalitionspartner, der Linken, einig. Insofern – das will ich gleich voranstellen – sind wir uns beim Thema Verfassungsschutz weiterhin mit der CDU einig, dass Brandenburg einen starken Verfassungsschutz als Frühwarnsystem der Demokratie braucht, wie es völlig richtig in dem Antrag heißt. Daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Eine weitere Gemeinsamkeit zwischen der CDU- und der SPD-Fraktion vermute ich darin, dass an der politischen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch keine Zweifel bestehen. Und das, was wir hier seit Jahren zu hören bekommen – und zu sehen und zu ertragen –, spricht ja auch für sich selbst. Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. (Lena Kotré [AfD]: Oh, oh!) Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, hier enden dann aber auch erst einmal die Gemeinsamkeiten mit Blick auf die heute vorgelegten Anträge. Denn ich bin nicht einer Meinung mit Ihnen – auch nicht mit Ihnen, Herr Genilke –, wenn Sie behaupten, dass die Entlassung des Leiters der Verfassungsschutzabteilung der Institution einen schweren Schaden zugefügt habe. Ich sehe es auch nicht als erwiesen an, dass hier ein – Zitat – fatales Signal gesetzt wurde oder – Zitat – der Eindruck parteipolitischer Einflussnahme entstanden ist. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Nein!) 8 Landtag Ich kann es nicht anders sagen: An der Stelle passen Sie sich leider zu sehr denjenigen an, die wir gemeinsam bekämpfen sollten. (Dennis Hohloch [AfD]: Bekämpfen! – Vereinzelt Lachen bei der AfD) Der Zeitpunkt der Entlassung des Abteilungsleiters Verfassungsschutz durch die vormalige Innenministerin und die diesbezügliche Kommunikation waren sicherlich schwierig. Dafür hat die Ministerin am Ende die Verantwortung übernommen und ist zurückgetreten. – Meine Damen und Herren, Dank ist ja eine seltene Kategorie in der Politik. Aber ich möchte das an dieser Stelle ändern. Mit großem Respekt bedanke ich mich bei Katrin Lange für ihre Verdienste um unser Land, als Amtsdirektorin, als Staatssekretärin und Ministerin. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Sehr geehrte Damen und Herren, eine größtmögliche Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes ist für uns als SPD-Fraktion unerlässlich. Aber: Nach dem Verfassungsschutzgesetz ist das Ministerium des Innern die vorgesetzte Behörde. Im Übrigen gilt das sowohl für den Verfassungsschutz als Behörde, als Abteilung eines Ministeriums, als auch bei den eigenständigen Verfassungsschutzämtern. Dies ist also beim Stichwort Unabhängigkeit stets zu berücksichtigen. Das hat auch einen demokratischen Hintergrund: Eine Ministerin oder ein Minister ist zumindest indirekt durch politische Wahlen legitimiert. Die Kontrollfunktion der Exekutive ist also nicht per se falsch. Nein, sie kann auch aus politischer Sensibilität, wie zum Beispiel beim Nichteingriff in Wahlen, wie es auch Herr Stübgen praktizierte, oder aus Erwägungen der rechtlichen Sicherheit eines Verfahrens geboten sein. Wir sehen ja, dass die Einstufungsverfahren beklagt werden. Jede Entscheidung der Exekutive in diesem Bereich ist dadurch aber immer eine Gratwanderung zwischen politischer Steuerung und neutraler Informationssammlung. Das war und ist immer das Dilemma, und das lösen wir heute hier im Landtag auch nicht auf. Mein Zwischenfazit lautet deshalb: Ja zur Unabhängigkeit, aber Nein zur Eigenmächtigkeit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wie wir auch durch die Berichterstattung der letzten Tage wissen, ist das Verhältnis zwischen Ministeriumsleitung und Verfassungsschutz per Dienstanweisung geregelt. Darüber gab es ja viele Diskussionen. Es ist auch selbstverständlich, dass wir uns die entsprechenden Dienstanweisungen des Brandenburger Verfassungsschutzes – Herr Genilke hat es angesprochen – noch einmal anschauen müssen. Das kann, wie es die CDU fordert, eine Rückkehr zur Dienstanweisung von Michael Stübgen zur Folge haben. Diese sah eine größere Entscheidungsmöglichkeit des Verfassungsschutzes vor. Vielleicht ist aber auch eine grundlegende Überarbeitung der Dienstanweisung notwendig oder gar eine Anpassung des Verfassungsschutzgesetzes. Diesen möglichen Änderungen durch den neuen Innenminister wollen wir heute aber nicht vorgreifen – und das tue ich auch nicht. Was ich aber tue, ist, Ihnen zu sagen, dass auch ich mich auf die Zusammenarbeit mit René Wilke sehr freue. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als SPD-Fraktion sehen uns durch die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem bestätigt und werden nun prüfen, welche ganz praktischen Konsequenzen daraus folgen müssen. (Andreas Galau [AfD]: Uh!) Mit der Einstufung als gesichert rechtsextremistisch verbinden sich ganz konkrete Möglichkeiten, zum Beispiel hinsichtlich stärkerer Beobachtung und Überwachung der Partei, größerer Veröffentlichungsmöglichkeiten und Warnungen der Öffentlichkeit, hinsichtlich des Ausschlusses von Kooperationen mit staatlichen Stellen und Verwaltungen, hinsichtlich des Ausschlusses der Partei vom Erhalt von Fördergeldern sowie Konsequenzen für die Mitarbeit im Staatsdienst. Jedes AfD-Mitglied wird dann noch einmal für sich entscheiden müssen, ob es dies mittragen kann. Wir möchten – gemeinsam mit unserem Koalitionspartner und dem neuen Innenminister René Wilke – die richtigen Konsequenzen aus diesen Einstufungen in Bund und Land ziehen – und das werden wir auch. Nicht zuletzt fordern wir eine schnelle Neubesetzung der Stelle des Leiters der Abteilung Verfassungsschutz. Ich bin mir sicher: Der neue Minister wird diese Besetzung so bald wie möglich vornehmen. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Kampf gegen extremistische, demokratiegefährdende Strömungen, insbesondere den Rechtsextremismus, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) gehört seit 160 Jahren zur DNA der SPD und wird unvermindert fortgeführt. Für mich persönlich war die mutige Haltung der SPD 1933 sogar einer der wesentlichen Gründe, in diese Partei einzutreten. (Zuruf von der AfD) Deshalb ist klar, dass wir nach den Einstufungen der AfD als gesichert rechtsextremistisch auch prüfen sollten, ob ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD rechtssicher und mit Aussicht auf Erfolg geführt werden kann. (Lena Kotré [AfD]: Natürlich nicht!) Die Debatte, ob ein solches Verfahren durchgeführt werden soll, wird kontrovers geführt – überall, auch bei uns in der SPD. Die Befürworter einer Prüfung, zu denen ich mich zähle, sehen genug Anhaltspunkte dafür als gegeben an, dass die AfD nicht nur ein konservativeres Deutschland will, sondern die Abschaffung der liberalen Demokratie, wie sie im Grundgesetz beschrieben ist. (Dennis Hohloch [AfD]: Ihrer liberalen Demokratie!) Ob es ein Herr Berndt ist, der meint, allein und grundgesetzwidrig definieren zu können, wer deutsch ist, ob ein Herr Hohloch Kindern das Recht auf Bildung abspricht und sie pauschal als „Mohammeds“ und „Alis“ bezeichnet, die deutsche Kinder beklauen und drangsalieren, oder ob ein Herr Hohm davon fantasiert, dass das deutsche Volk als – Zitat – „ethnische und kulturelle Gemeinschaft nicht verhandelbar“ sei – die Gutachten von Bund und Land kommen unisono zu dem Ergebnis: Hier sind Rechtsextreme am Werk. (Beifall SPD) Es gibt aber auch die andere Sichtweise: Die Gegner eines Verbotsverfahrens sehen diese Bestrebungen nicht bzw. sehen einfach nicht genug Anhaltspunkte, die einen Erfolg des Verfahrens möglich erscheinen lassen. Und nicht erst seit den Anläufen zu einem Verbot der NPD wissen wir, wie hoch die Hürden für ein solches Verbot sind. Zudem wird befürchtet, dass ein nicht erfolgreiches Verbotsverfahren der AfD erst recht in die Hände spielt. Und das gilt es selbstverständlich unter allen Umständen zu vermeiden. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Doch das letzte Verbotsverfahren gegen die NPD zeigt vielleicht auch auf, welche alternativen Möglichkeiten der Begrenzung rechtsextremistischer Bestrebungen bestehen. Ich sage nur: Parteienfinanzierung. Wir als SPD sind durch die neuen Einstufungen von Bund und Land aufgefordert, ein Verbotsverfahren ernsthaft zu prüfen. Es wäre fahrlässig, das nicht zu tun. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eines klar betonen: Es geht hier nicht um ein Entweder-oder – also nicht: entweder inhaltliche Auseinandersetzung mit der AfD oder die Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel. Es ist vielmehr völlig klar, dass wir auch das inhaltliche Stellen der AfD – eine Formulierung, die ich eigentlich kaum noch hören kann – besser hinbekommen müssen, (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) mit Haltung, mit Argumenten, mit Angeboten. Denn ganz offensichtlich spricht die AfD Themen an, die die Menschen bewegen. (Zuruf von der AfD: Aha!) Und viele dieser Menschen waren früher auch unsere Wählerinnen und Wähler. (Zuruf von der AfD: Aha! – Lena Kotré [AfD]: Ach, darum geht es Ihnen!) Deshalb dürfen wir sie zu Recht nicht aufgeben; wir müssen vielmehr überzeugend sein. (Beifall SPD und BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Brandenburg hat es Tradition, dass der Verfassungsschutz nicht nur reagiert, sondern auch präventiv arbeitet. Ich erinnere mich noch sehr gut an meinen durchaus erstaunten Blick, als ich zum ersten Mal im Rahmen eines Schulpräventionstages das Verfassungsschutzmobil sah. (Dennis Hohloch [AfD]: Ja, die Schüler haben sich richtig gefreut!) 2025 9 Diesen Ansatz, insbesondere junge Menschen sehr früh für die Gefahren extremistischer Strukturen zu sensibilisieren, verfolgt seit vielen Jahren das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Dieser Ansatz war und ist richtig. Die Koalition aus SPD und BSW hat sich deshalb zu diesem Konzept bekannt. Ich weiß – und das gehört zu diesem Bekenntnis –: Wir wollen uns anschauen, welche Konzeptteile mehr und welche weniger Erfolg hatten. Deshalb muss man sich aber nicht, wie es die CDU letzte Woche im Hauptausschuss getan hat, beim Antrag der AfD auf Abschaffung des Toleranten Brandenburgs enthalten. Das hat mich ein bisschen enttäuscht. (Beifall SPD und BSW)

Alle Reden von Björn Lüttmann Protokoll ↗