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Falk Peschel

BSW 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzte Damen und Herren! „Ist das nötige Geld vorhanden, ist das Ende meistens gut.“ Mit diesem Brecht-Zitat steige ich einmal ein. Es wird sich unter verschiedenen Blickwinkeln in meinen Ausführungen spiegeln. Übrigens sind fünf Minuten Redezeit für dieses komplexe Bildungsthema eigentlich nicht ausreichend. Ich versuche es trotzdem. Sehr geschätzte Kollegin Augustin, der von Ihnen eingebrachte und hier vorgestellte Antrag gibt die aktuelle Situation im brandenburgischen Bildungssystem ziemlich korrekt wieder. Mit einer Ausnahme: Auf ein Fiasko steuern wir, glaube ich, nicht zu. Da würde ich Ihnen ausdrücklich widersprechen. Wir sind uns also in Analyse und Schlussfolgerungen nur fast einig. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport haben die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion unabhängig voneinander teilweise gleichlautende Änderungsanträge zum Haushalt eingebracht. Der Änderungsantrag der Koalition ging mit der deutlichen Erhöhung des Budgets für Unterrichtsvertretungen über Ihren Antrag hinaus und erfuhr eine breite Zustimmung. Überhaupt: Der Einzelplan des Bildungsministeriums im Haushaltsplanentwurf für das Land für die Jahre 2025 und 2026 sieht im Vergleich zu den Vorjahren Steigerungen bei den Gesamtausgaben für Bildung, Jugend und Sport vor. Im Vergleich zum Haushaltsansatz 2024 steigt der Haushaltsansatz im Jahr 2025 um 12 %; für das Jahr 2026 ist es eine Steigerung von 11 %. In absoluten Zahlen sind das für das Jahr 2025 also 333 Millionen Euro mehr bei dann insgesamt 3,2 Milliarden Euro im Budget des Bildungsministeriums. Allein für den Bereich Schule sind es ca. 180 Millionen Euro mehr. Mit den bereits im Bildungsausschuss bestätigten Änderungsanträgen für ein höheres Vertretungsbudget und mehr Lernassistenzkräfte fällt dieser Betrag sogar noch höher aus. Es wird im Bereich Bildung also nicht gekürzt, sondern mehr Geld ausgegeben. Wesentliche Punkte des hier zur Befassung stehenden Antrags befinden sich in der Umsetzung – Kollegin Poschmann hat es schon ausgeführt – und sind im Haushaltsentwurf und in den im Bildungsausschuss abgestimmten Änderungsanträgen dazu auch finanziell untersetzt, insbesondere auch der Punkt, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür zu sorgen, dass die bislang unbesetzten 220 Vollzeiteinheiten bei den Lehrerstellen besetzt werden. Anzuerkennen ist hierbei, dass dies der niedrigste Stand an nicht besetzten Lehrerstellen seit Jahren ist. Wie dies gelungen ist, hat Kollegin Poschmann bereits ausgeführt – und so wird es uns auch weiterhin gelingen; da bin ich recht zuversichtlich. Im Antrag der CDU wird richtig ausgeführt, dass das Bildungssystem in Brandenburg nicht nur seit Jahren in Ländervergleichen schlecht dasteht, sondern sich aktuell auch in einer Belastungsprobe befindet. Dazu gab es heute auch in einer Pressemitteilung des MBJS eine klare Aussage, die aus Sicht der Koalition nur begrüßt werden kann: „Unterricht hat höchste Priorität“ – Punkt. (Beifall BSW und SPD) Nur am Geld kann es allerdings nicht liegen, denn das Land gibt im Ländervergleich verhältnismäßig viel Geld pro Schüler und Jahr aus. Richtig ist aber auch: Um allen Anforderungen im Bildungsbereich gerecht werden zu können, müssten wir noch mehr Geld in den Bildungsetat einstellen – ohne Zweifel. Objektiv ist dies in Anbetracht der aktuellen Haushaltssituation aber nicht möglich. Wenn also das nötige Geld nicht vorhanden ist, gilt es eben auch, systemische bzw. strukturelle Defizite abzubauen – das Stichwort „moderne Schule“ ist heute schon in der Debatte gefallen –, denn an unseren Schülerinnen und Schülern und an den Lehrkräften liegt es nicht, dass wir Brandenburger im Bildungsranking schlecht abschneiden. Ein wichtiger Schritt ist die Entbürokratisierung des Systems Schule. Hier gilt es, in enger Abstimmung mit den Lehrergewerkschaften schnell und konsequent zu agieren. Eine um eine Stunde höhere Unterrichtsverpflichtung muss und wird mit adäquater Entlastung an anderen Stellen einhergehen. Das Haushaltsbegleitgesetz beinhaltet dazu Maßnahmen, die keineswegs abschließend sind und es auch nicht sein dürfen. Aber es braucht mehr, wenn wir bei der Qualität der schulischen Bildung im Land Brandenburg weitere Fortschritte machen wollen – und das müssen wir tun. (Vereinzelt Beifall BSW)

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