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Jouleen Gruhn

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Herr Justizminister, bitte noch einmal. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Ich war echt der Meinung, ich hätte es schon gesagt, Herr Hohloch. Ich wiederhole es aber gerne. In dem Moment, wo der Grad der üblen Nachrede, der Verleumdung oder der Beleidigung erreicht ist, ist es strafbar, und dann muss geschützt werden. Ganz einfach. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist Hass und Hetze!) – Wenn Hass und Hetze diesen Grad erreichen, ja. – Neben dem Bundesverfassungsgericht betont auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – ich finde, das ist auch eine Schieflage, die wir hier in der Debatte hatten –, dass, was die Zulässigkeit betrifft, bei der Kritik an Politikerinnen und Politikern die Grenze weiter zu ziehen ist als bei Privatpersonen, und dieses Recht gilt in Deutschland. Bei gerichtlichen Entscheidungen erleben wir ständig, dass es dort verankert ist und gesagt wird, was ein Politiker, eine Politikerin ertragen muss, ist mehr als das, was jeder andere ertragen muss. Von daher geht diese Kritik völlig an der Sache vorbei. 2025 87 Aber – ich glaube, den Punkt sollten Sie sich noch einmal genauer anschauen – es gibt seit jeher auch Grenzen der Meinungsfreiheit. Diese Grenzen verlaufen eben dort, wo andere verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter, zum Beispiel der Ehrschutz, verletzt werden. Das gilt – ich sage es noch einmal – für jedermann. Ich finde, es ist dann eine Selbstverständlichkeit, dass auch die Ehre von Politikerinnen und Politikern zu schützen ist; denn Personen, die sich tagtäglich für unsere Gesellschaft einsetzen – Bürgermeister, Landräte, Stadtverordnete, Abgeordnete im Landtag –, müssen sich auch nicht jede verletzende Äußerung gefallen lassen. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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