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Jouleen Gruhn

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Vielen Dank, Herr Simon. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Grimm. Bitte schön. Dr. Benjamin Grimm (Minister der Justiz und für Digitalisierung): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Verlauf der Debatte gibt mir noch einmal Anlass, eines wirklich klarzustellen: Anders als der Antrag suggeriert, gibt es kein Sonderstrafrecht für Politikerinnen und Politiker. Diese Suggestion ist falsch. Es geht vielmehr darum, dass Beleidigungen, Verleumdung und üble Nachrede gegen jedermann strafbar sind – auch und gerade gegen Menschen, die sich ehrenamtlich für unser Gemeinwohl engagieren. (Beifall SPD und CDU) Sie müssen vor Hass und Hetze geschützt werden. Es geht nicht darum, dass eine Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede beim Politiker für die Strafbarkeit einer Äußerung nicht mehr erforderlich wäre – aber ohne das ist es auch 86 Landtag gegenüber einem Politiker nicht strafbar. Daher sollte man das in der Debatte nicht verwechseln.

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