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Rainer Genilke

CDU 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube – das möchte ich vorwegsagen –, die letzten zwei Wochen, die wir erleben mussten, waren für Brandenburg, waren der inneren Verfasstheit unseres Landes nicht zuträglich. Hinter uns liegen zwei Wochen, in denen der Verfassungsschutz und das Innenministerium in besonderer Presselage immer wieder Aufsehen erregten. Nach der Abberufung des Verfassungsschutzchefs hat schließlich auch die Innenministerin ihren Platz räumen müssen. Gestolpert ist die Innenministerin über die Haltung im Umgang mit der AfD. Sie warb dafür, die AfD politisch zu stellen, was grundsätzlich ein legitimer Gedanke ist, den wir auch teilen; denn ja, wir müssen politische Antworten finden auf Missstände in der Migrations-, Wirtschafts- und auch Sicherheitspolitik. Dort liegt der Nährboden, auf dem die AfD, in der Regel mit leeren Versprechungen und populistischen Phrasen, gedeiht, und das von Marktplatz zu Marktplatz. (Zurufe von der AfD) Aber der Irrtum der Ministerin lag in der Rolle, die sie sich selbst in diesem Kampf zuschrieb. Sie hat verkannt, dass es nicht ihre Aufgabe ist, das Frühwarnsystem der Demokratie, den Verfassungsschutz, zu beeinflussen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD]) Der Verfassungsschutz ist nämlich kein politisches Werkzeug. Er ist der Brandmelder unserer Verfassungsordnung, nicht etwa ihr Feuerlöscher. Wer beginnt, am Brandmelder herumzuschrauben, gefährdet letztlich den Schutz der gesamten politischen Architektur. (Beifall CDU – Lena Kotré [AfD]: Ein schönes Bild!) Die frühere Innenministerin hat mit ihrem Handeln in zwei wesentlichen Punkten für Irritationen gesorgt, die Zweifel an der konsequenten Umsetzung ihres Amtseides aufkommen lassen: erstens die Entbindung des Verfassungsschutzchefs von seinen Dienstpflichten, nachdem dieser die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hatte, und zweitens die Rücknahme einer Dienstanweisung, die ihr Vorgänger, Michael Stübgen, erlassen hatte, eine Anweisung, die dem Verfassungsschutzchef ausdrücklich unabhängiges Handeln garantierte, auch entgegen der politischen Einschätzung der Hausleitung. 6 Landtag Beide Maßnahmen erweckten den Eindruck, als sollte das Frühwarnsystem in eine politische Richtung eingestellt werden. Damit wurde nicht nur das Ansehen der Behörde selbst beschädigt, sondern vor allem – und das wiegt mindestens genauso schwer – das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes. Ihre Einschätzung, man könne Extremisten politisch begegnen, ohne sie dabei als Extremisten zu identifizieren, erscheint zumindest fragwürdig. (Beifall CDU) Die Idee, die AfD politisch zu stellen, darf nicht dazu führen, dass der Verfassungsschutz an der Ausübung seiner Pflicht gehindert wird. Das ist nicht Aufgabe der Ministerin, und es darf nie Aufgabe der Politik werden. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes ist klar geregelt. Nicht die Landesregierung, sondern das Parlament kontrolliert ihn, (Lachen bei der AfD) ergänzt durch die unabhängige Justiz. Auch Sie von der AfD – das machen Sie ja auch – können den Rechtsweg beschreiten, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen. Das machen Sie auch, aber bisher ist mir kein Verfahren bekannt, in dem ein Gericht Ihre Einstufung als unrechtmäßig verworfen hätte. Wenn Abgeordnete, zum Beispiel Kollege Hohloch, davon überzeugt wären, dass ein Gericht ihnen bescheinigen würde, sie seien zu Unrecht als rechtsextremistisch eingestuft, würden sie den Rechtsweg einschlagen, der ihnen offensteht. Deshalb zeugt die Behauptung, die Sie ständig verbreiten, der Verfassungsschutz sei eine Art Stasi 2.0, von einem eklatanten Mangel an Geschichtswissen. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD) Die Stasi steht für Verhaftungen bei Nacht und Nebel, Kellerverhöre, Zersetzung, Genickschuss, das Abhören von Telefonaten, Wohnungsdurchsuchungen etc., übrigens am Ende immer von niemandem außer von der Stasi selbst überwacht und angewiesen. Nichts von dem hat mit dem Verfassungsschutz, einer Behörde ohne operative Befugnisse, zu tun. Nichts von dem hat mit dem Verfassungsschutz der Bundesrepublik Deutschland und im Übrigen auch des Landes Brandenburg zu tun. (Dennis Hohloch [AfD]: Das sind alles lupenreine Demokraten!) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die zentrale Frage lautet nicht, ob die AfD rechtsextremistisch ist, sondern die Frage ist: Wie steht dieses Parlament zum Verfassungsschutz? Wie wollen wir ihn ausstatten? Wie unabhängig soll er arbeiten? Gerade Sie von der Koalition müssen sich diese Frage stellen. Das BSW steht ohnehin auf Kriegsfuß mit dem Verfassungsschutz. Im Wahlprogramm der Wagenknecht-Partei findet sich folgender Satz: „Um die Bürger vor Bespitzelung und Manipulation zu schützen, setzen wir uns für eine Begrenzung der Befugnisse des Verfassungsschutzes ein.“ Es will also nicht nur den Verfassungstreuecheck abschaffen, der unser Berufsbeamtentum vor der Unterwanderung durch Extremisten schützt, es will den gesamten Verfassungsschutz in seinen Rechten und Befugnissen beschneiden. Was für eine Erkenntnis! Ich komme später noch dazu. (Dr. Berndt [AfD]: Richtig! Das wollen wir!) Ich will Ihnen vom BSW einmal die aktuellen Zahlen der politisch motivierten Kriminalität ins Gedächtnis rufen. Allein im vergangenen Jahr: 46,5 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – rechts –, 114 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – links –, 40 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – ausländische Ideologie – und fast 27 % Zunahme bei der politisch motivierten Kriminalität – religiöse Ideologie. Wollen Sie angesichts dieser Zahlen ernsthaft die Arbeit des Verfassungsschutzes behindern? Ich bezweifle, dass das der richtige Weg ist, die Probleme in diesem Land zu lösen. Und die SPD? Die hat sich von dem kleineren Koalitionspartner nicht nur die russlandhörige Friedensformel in den Koalitionsvertrag schreiben lassen, sondern auch die bereits erwähnte Abschaffung des Verfassungstreuechecks, die Sie im Koalitionsvertrag unter dem Begriff „Evaluierung“ verstecken. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die SPD den Verfassungstreuecheck in der vergangenen Legislaturperiode richtigerweise mitgetragen hat. Und warum auch nicht? Der Verfassungstreuecheck will lediglich erreichen, dass für Polizisten, Lehrer und Finanzbeamte das Gleiche gilt wie für Ordner im Fußballstadion oder die Security am Flughafen. Sie müssen mit beiden Füßen fest auf dem Fundament unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Während das BSW mit der Forderung, den Verfassungstreuecheck abzuschaffen und die Behörde zu entmachten, offen gegen den Verfassungsschutz arbeitet, fällt die SPD als Korrektiv offensichtlich zunehmend aus. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: „Korrektiv“ ist ein gutes Wort!) Immerhin hat man sich seitens der SPD mit der Entscheidung, René Wilke zum neuen Innenminister zu machen, in Sachen Ukraine deutlichst positioniert. Ich persönlich schätze Herrn Wilke für seine klare Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und die deutliche Positionierung gegenüber Kriegstreiber Putin. Ich hoffe, dass sich seine Position auch innerhalb der Koalition durchsetzen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, was braucht es, um den Verfassungsschutz zu stärken, damit er seine Arbeit im Sinne der inneren Sicherheit unseres Landes, aber auch im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger nachkommen kann? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sie meinen „im Sinne der CDU“!) Erstens braucht es ein grundlegendes Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung, unserer Grundordnung. – Damit haben Sie offensichtlich ein Problem, Herr Berndt. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Zweitens steht außer Frage, dass die von der ehemaligen Innenministerin kassierte Dienstanweisung wieder in Kraft treten muss. Das ist die erste Aufgabe, die ihr Nachfolger angehen muss – und daran werden wir ihn auch in Zukunft erinnern. (Beifall CDU) Ich denke, nur so kann dauerhaft sichergestellt werden, dass der Verfassungsschutz politisch unabhängig arbeiten kann. Alles andere würde den Verfassungsschutz zusätzlich schwächen und die Geschichte der AfD, der Verfassungsschutz sei ein politisches Instrument, stärken. Wer Extremisten bekämpfen will, braucht einen unabhängigen Verfassungsschutz. Deshalb muss – drittens – die Dienstanweisung in kürzester Zeit wieder in Kraft treten – und das Ganze muss dann auch in den Rang eines Gesetzes erhoben werden. Nur so werden wir verhindern, dass politischer Opportunismus die Unabhängigkeit erneut behindern kann. Viertens. Letztlich muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass die Stelle des Leiters der Abteilung 5, also des Leiters des Verfassungsschutzes, zukünftig nicht mehr mit einem politischen, sondern mit einem Laufbahnbeamten besetzt wird. Nur Eignung, Leistung und Befähigung dürfen darüber entscheiden, wer den Verfassungsschutz leitet. (Dennis Hohloch [AfD]: Dann war Müller ja eine volle Fehlbesetzung!) Dies hätte neben einem beamtenüblichen Einstellungsverfahren auch den Vorteil, den Chef des Verfassungsschutzes gegenüber seiner Hausleitung – egal, welcher Partei diese angehört – zu stärken und sicherzustellen, dass er nicht aufgrund politisch unliebsamer Entscheidungen entlassen werden kann. Damit würde nicht nur der Verfassungsschutz massiv gestärkt, sondern auch das Vertrauen der Bürger in dessen Arbeit. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben jetzt die Möglichkeit, den entstandenen, durchaus vorhandenen Schaden zu begrenzen und dem Verfassungsschutz das zurückzugeben, was er verdient: Vertrauen, Unabhängigkeit und klare rechtliche Grundlagen. Deshalb haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt. Ich werbe dafür, diesem zuzustimmen. Stärken Sie den Verfassungsschutz – für Brandenburg, für seine Bürgerinnen und Bürger, letztlich für unsere Demokratie. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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