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Tina Fischer

SPD 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade gehört, die AfD macht sich Sorgen. Die AfD macht sich um die Demokratie Sorgen, (Lena Kotré [AfD]: Ja!) und da kann ich nur sagen: Vorsicht an der Bahnsteigkante! (Beifall SPD und CDU) Warum ist die AfD denn so aufgeregt? Warum machen Sie sich denn solche Sorgen? (Daniel Münschke [AfD]: Das interessiert mich jetzt allerdings auch!) Lassen Sie uns doch einmal gemeinsam schauen: Ja, wir haben im Strafgesetzbuch die sogenannten Beleidigungstatbestände. Dazu gehören die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung – und ja, diese Tatbestände gelten für alle und für jedermann. Es gibt diese eine zusätzliche Vorschrift, den jetzigen Paragrafen 188, mit der Beleidigungen geahndet werden, die konkret gegen jene gerichtet sind, die Politik im Hauptamt, aber auch im Ehrenamt auf kommunaler Ebene betreiben. Auch auf kommunaler Ebene schützt dieser Paragraf dann – und auch nur dann –, wenn Äußerungen geeignet sind, das öffentliche Wirken eines Politikers erheblich zu erschweren. Nur dann, aber genau dann greift diese Vorschrift. Das Bundesverfassungsgericht – das ist nicht irgendein Gericht – hat erklärt, warum es diese besondere Vorschrift bzw. diesen Paragrafen für richtig und auch verfassungsgemäß hält: „Für ein freiheitliches demokratisches Staatswesen ist die politische Mitarbeit seiner Bürger lebensnotwendig; es müssen sich in großer Zahl Persönlichkeiten finden, die sich im politischen Leben aktiv beteiligen und die bereit sind, die damit verbundenen Mühen und Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Erfahrungsgemäß setzen sie sich dadurch erhöhter Gefahr aus, in ihrer Ehre verletzt zu werden.“ Diese Vorschrift – das wurde schon gesagt – wurde angepasst und reformiert, und zwar in einem ganz bestimmten Zusammenhang, nämlich mit einem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus – (Zuruf von der SPD: Aha!) horch, horch! – (Dennis Hohloch [AfD]: Und guck, bitte!) und der Hasskriminalität. Das wurde als unmittelbare Antwort auf den Mord an dem Regierungspräsidenten Walter Lübcke von der CDU erlassen, der sich vor Ort immer ganz entschieden gegen den Rechtsextremismus gestellt hat. (Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) Meine sehr geehrten Damen und Herren, spätestens seit diesem Mord wissen wir doch, dass aus Gedanken Worte und aus Worten Taten werden! (Beifall SPD und CDU) Wer systematisch Hass schürt, Drohungen ausspricht und den öffentlichen Diskurs mit Verleumdung vergiftet, trägt eine ganz erhebliche Verantwortung dafür, dass – auch ehrenamtliche – Politikerinnen und Politiker zunehmend zur Zielscheibe rechtsextremer Gewalttäter werden. (Beifall SPD und CDU – Lachen bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt haben wir die am Anfang gestellte Frage beantwortet, warum Ihnen diese Vorschrift so ganz und gar nicht passt: Diese Vorschrift schützt vor einer Vergiftung des politischen Lebens. (Dennis Hohloch [AfD]: Horch, horch!) Deswegen legen Sie heute hier diesen Antrag vor; deswegen haben Sie im Bundestag dazu eine Aktuelle Stunde durchgeführt. Sie legen weitere Gesetzentwürfe vor, weil genau das Ihr Handwerk ist: das Vergiften des politischen Klimas. (Beifall SPD und CDU) Dass Ihnen das wichtig ist und dass Sie so empört sind, zeigt mir – und, so glaube ich, auch vielen Kollegen hier – nur eines: wie wichtig diese Schutzvorschrift ist, nicht nur für uns, sondern vor allem für die vielen Brandenburgerinnen und Brandenburger, die sich vor Ort – in den Gemeinden, Städten und Landkreisen – für unser Land engagieren und einsetzen. Ich sage ihnen: Wir sind weiter an Ihrer Seite; wir werden Sie weiter schützen. – Wir werden diesen Antrag ablehnen. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)

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