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Britta Müller

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Ich beginne mal bei Ihrer ersten Frage. Sie fragen mich, ob ich Auskunft darüber geben kann bzw. ob nach meiner Einschätzung auszuschließen ist, dass ein solches Szenario hier eintritt. Es ist nicht möglich, das zu beantworten, schon allein aufgrund der unterschiedlichen Stromversorgung in Deutschland und in Spanien; die Netzversorgung ist nicht gleich. Da fängt es schon an. Wir haben ganz andere Bedingungen in der Stromnetzversorgung. Das müsste man erst einmal genau differenzieren, um zu einer Einschätzung zu kommen. Die beiden Stromnetzsysteme sind nicht vergleichbar; insofern kann ich die Frage, ob hier ein Szenario dieser Art auszuschließen ist, nicht beantworten. Zur außerklinischen Intensivpflege: Sie beziehen sich auf pflegebedürftige Patientinnen und Patienten, die außerklinisch, also zu Hause, beatmet und versorgt werden. Diese haben ja meistens einen Pflegegrad. Wer eine Intensivbeatmung benötigt, ist meist schwerstpflegebedürftig und hat einen entsprechenden Pflegegrad. Die Zuständigkeit für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung liegt allerdings bei der sozialen Pflegeversicherung, die mit den Leistungserbringern Verträge schließt. Das einmal vorweggeschickt. Zudem haben wir Ihnen auch Ihre zwei oder drei Kleinen Anfragen detailliert beantwortet; daneben hatten Sie auch schon mündliche Anfragen zu dem Thema gestellt. Dabei ging es darum, wie über ein privates oder ein gemeinnützig geführtes Register die Erhebung dieser Personengruppe vorgenommen wird. Wir haben Ihnen in Beantwortung einer Kleinen Anfrage auch mitgeteilt, welche Kenntnis wir hinsichtlich der Zahl Intensivpflegebedürftiger, die von unseren unmittelbaren Kassen erhoben wird, und des Notfallsystems haben. Diese Pflegebedürftigen sind über den Rettungsdienst sehr wohl in das Notfallsystem eingebunden. Wir selbst können in das ehrenamtlich geführte Register nicht Einblick nehmen oder bestimmte Vorkehrungen treffen; das haben wir Ihnen auch mitgeteilt. Jedoch arbeiten die Rettungsdienste und die für Zivilschutz und Katastrophenschutz zuständigen Behörden in enger Abstimmung mit diesen Gremien. Daher wird natürlich niemand ersticken, denn es wurden bei den Rettungsstellen Vorkehrungen dafür getroffen, dass auch diese Menschen hier eine Anlaufstelle haben. Es muss natürlich ein Informationssystem geben, damit sie wissen, wie die Informationskette ist, wen sie im Notfall wie erreichen können. 32 Landtag Die dritte Frage war, glaube ich, sehr komplex, und sie betrifft auch mehrere Ministerien: das Innenministerium als Behörde wie auch das Energieministerium. Sehen Sie es mir daher nach, wenn ich Ihre Fragen zur Stromversorgung in ihrer Komplexität nicht beantworten kann. Ich habe die Fragen, die Sie gestellt haben, in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen für die entsprechenden Personengruppen und Krankenhäuser beantwortet.

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