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Kathrin Schneider

21.05.2025 Sitzungen 8/13

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir leben in einer Zeit gesellschaftlicher Spannungen, politischer Unruhe und weltweiter kriegerischer Auseinandersetzungen – seit dem 24. Februar 2022 sogar wieder auf europäischem Boden. Unsere politischen Systeme, insbesondere in den freiheitlichen Demokratien, sind unter Bewährungsdruck wie noch nie. Institutionen und Verantwortungsträger, ihre Legitimität und Integrität, werden von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen offen infrage gestellt oder diffamiert. Sicherheit und Stabilität sind deswegen gerade heute hohe Güter: Sicherheit und Stabilität und damit der Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung – die Stärkung unserer Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Gewaltenteilung –, aber auch Toleranz und Vertrauen in Menschen und Institutionen oder das Pflichtgefühl und die Bereitschaft, für jeden von uns Verantwortung zu übernehmen. Debatten wie die heutige Aktuelle Stunde können dazu beitragen, die Bedeutung von Sicherheit und Stabilität hervorzuheben und klarzumachen, dass der Schutz unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung letztlich die Basis für alles ist, was wir haben: für unseren Wohlstand und für unser Leben. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU) Gleichzeitig sind solche Debatten schwierig, wie man an der Debatte um den Verfassungsschutz – nicht nur heute oder in der letzten Woche, sondern über viele Jahre – sehen kann: Im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des NSU-Terrors vor ca. zehn Jahren monierte die Fraktion Die Linke hier in diesem Haus die mangelnde Kontrolle des Verfassungsschutzes und warf dem damaligen Innenminister vor, dass er nicht ausreichend handele, um Defizite bei der Arbeit und bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes zu beseitigen. Als die Regierungskoalition mit Blick auf die wachsende Gefährdung unserer Demokratie im Jahr 2019 das Brandenburgische Verfassungsschutzgesetz geändert hat, um dem Verfassungsschutz die notwendigen Mittel und Ressourcen für seine Arbeit an die Hand zu geben, gab es die Schlagzeile „Brandenburg bläht seinen Verfassungsschutz auf“ – und heute beherrscht die Forderung nach der Unabhängigkeit des Verfassungsschutzes die Debatte. In § 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes heißt es: „Der Verfassungsschutz dient dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes und der Länder.“ Und: „Die Verfassungsschutzbehörde unterrichtet die Landesregierung und andere zuständige Stellen über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Dadurch soll es ihnen insbesondere ermöglicht werden, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr dieser Gefahren zu ergreifen.“ Das ist die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörde: Sie soll der Landesregierung und anderen zuständigen Stellen Analysen und Lagebilder liefern, damit sie die erforderlichen Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten ergreifen können. Herr Dr. Berndt, der Verfassungsschutz vergiftet unser Land nicht – er schützt es. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Ebenso an die AfD gerichtet: Der Verfassungsschutz beobachtet die AfD nicht, weil sie eine Oppositionspartei ist, (Lachen bei der AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Weil sie bald Regierungspartei ist!) sondern weil sie rechtsextremistischen Bestrebungen anhängt (Beifall SPD und CDU) 2025 19 und damit letztlich eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Die verschiedenen Landesregierungen haben – völlig unabhängig von den Regierungsparteien – den Verfassungsschutz zu jeder Zeit unterstützt und gestärkt, damit er seine Aufgaben wahrnehmen kann – und das tut auch die aktuelle Landesregierung. Das ist richtig und notwendig, weil – wie es die ehemalige Leiterin des Verfassungsschutzes Winfriede Schreiber so gut formuliert hat – der Verfassungsschutz gerade in Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck steht, eine ganz wichtige Warnfunktion hat. Ganz wesentlich daran mitgewirkt und sich über viele Jahre hinweg für den Verfassungsschutz eingesetzt hat die ehemalige Innenministerin Katrin Lange – erst als Staatssekretärin, dann als Finanzministerin und zuletzt als Innenministerin. Das sollte man bei dieser Debatte nicht vergessen. Die Organisation des Verfassungsschutzes ist im Verfassungsschutzgesetz definiert. Dort heißt es: „Verfassungsschutzbehörde ist das Ministerium des Innern. Es unterhält für diese Aufgaben eine besondere Abteilung.“ Genau so, wie es im Gesetz steht, ist es umgesetzt. In der Gesetzesbegründung ist nachzulesen: „Die organisatorische Eingliederung der Verfassungsschutzdienststelle in das Ministerium selbst hat – neben der damit verbundenen Möglichkeit, Personal und Kosten zu sparen – u. a. den Vorteil, daß sie so unmittelbarer von der politischen Willensbildung im Lande Kenntnis erhält und entsprechend schneller und konkreter ihre Sachbeiträge leisten kann. Zugleich wird damit möglichen Tendenzen zur Verselbständigung und Abschottung begegnet.“ Ja, natürlich muss der Verfassungsschutz kontrolliert und muss die Zusammenarbeit mit ihm organisiert werden – sowohl aufseiten der Exekutive als auch aufseiten der Legislative. Dies zu organisieren und festzulegen, ist Aufgabe der Landesregierung so- wie des Parlaments, und natürlich kann man Regelungen und Gesetze ändern, wenn es notwendig ist. Aber: Gerade bei schwierigen Sachverhalten sollten Änderungen gut durchdacht und unter Berücksichtigung aller Belange abgewogen werden. Schnellschüsse sind hier fehl am Platz. Ich bin sehr sicher, dass der designierte Innenminister an der Stelle mit Augenmaß abwägen wird. Nun noch einige Ausführungen zum Antrag der AfD-Fraktion, das Handlungskonzept „Tolerantes Brandenburg“ aufzugeben: Nein, das wird die Landesregierung nicht tun. Wir halten vielmehr an der Stärkung des Beratungsnetzwerkes, der zivilgesellschaftlichen Strukturen und der Zusammenarbeit der Akteure des Toleranten Brandenburgs fest. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Melanie Matzies-Köhler [BSW]) 20 Landtag Hinter der Entwicklung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg“ steht seit 1998 eine erfolgreiche und durch die Handlungskonzepte gegen Islamismus, gegen Antisemitismus, gegen Rassismus und für die Förderung demokratischer Beteiligung aktualisierte und konkretisierte Auseinandersetzung mit den Gefährdungen unserer Demokratie in Brandenburg. Wichtige Bestandteile des Handlungskonzepts wie die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und die Beratung von Opfern rechtsextremer und rassistischer Gewalt sind inzwischen Standards der Demokratieförderung in allen Bundesländern und im Bund. Entgegen der Behauptung der AfD, es würden linksextreme Strukturen unterstützt, werden in Brandenburg zivilgesellschaftliche Träger – in der Regel gemeinnützige Vereine – (Zurufe von der AfD) unterstützt, die wichtige Beiträge zum Schutz der demokratischen Verfasstheit unseres Staates leisten. (Beifall SPD) Im Antrag wird auch behauptet, dass sich geförderte Projekte entweder ausdrücklich oder zumindest ihren Zielen nach gegen eine oder mehrere politische Parteien wendeten und so das staatliche Neutralitätsgebot umgangen werden solle. Das ist falsch. Ein Blick in das Grundgesetz und die brandenburgische Landesverfassung zeigt vielmehr, dass unsere Verfassung keinesfalls wertfrei ist, sondern ihren Kern wehrhaft und streitbar verteidigt. Dazu gehören ein starker Verfassungsschutz und eine selbstbewusste Zivilgesellschaft, deren Handeln durch die Verfassung und das Recht geschützt ist. Mit einer staatlichen Förderung verlieren diese Vereine nicht das Recht, im Rahmen ihrer eigenen Satzungen auch zur politischen Willensbildung beizutragen. Das Tolerante Brandenburg ist fest in unserer Gesellschaft verankert. Es gibt ein großes Netzwerk aus Kooperationspartnern, das vom ADAC über den Verband der Musik- und Kunstschulen, das Deutsche Jugendherbergswerk, die Aktion Kinder- und Jugendschutz, die Landfrauen, die Feuerwehr, den Landessportbund und den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen bis hin zu Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen reicht – alles aktive Partner, denen unser demokratisches Miteinander und das Einstehen für unsere Verfassungswerte wichtig sind. Sehr verehrte Damen und Herren, die Landesregierung steht für Sicherheit und Stabilität in Brandenburg. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Dazu unterstützen und stärken wir sowohl den Verfassungsschutz als auch das Tolerante Brandenburg. – Ich empfehle Ihnen die Ablehnung der Anträge. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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