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Rainer Genilke

CDU 21.05.2025 Sitzungen 8/13

Ja, das sehen wir mit unserem Antrag genauso, dass wir das natürlich nicht jetzt einführen können, sondern erst dann, wenn konkrete Zahlen vorliegen. Ob das am 01.01. so weit ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Das werden wir sehen, wenn die Zahlen vorliegen und wenn wir auch die Auswertungen bekommen. Wir werden uns auch mit dem Städte- und Gemeindebund ins Benehmen setzen. Ich glaube, dass Ihr Antrag sicherlich auch noch einmal zum Zuge kommen wird. Wir werden sehen, was da möglich oder nicht möglich ist und was man an der Stelle auch ändern kann. Ich glaube, wir stehen mit unseren Vorschlägen – ich habe das Bundeskleingartengesetz einmal als Beispiel genannt – dann im Innenausschuss und – sofern die Finanzer mitreden dürfen – auch im Haushaltsausschuss in der Verantwortung, und wir sind auf die weitere Entwicklung natürlich gespannt. Insofern setze ich darauf, dass wir uns verständigen werden. Was nicht ganz aufgeht, ist, glaube ich, der Vergleich mit NRW, denn die haben ihre Gesetzeslage ja bereits vor der Veranlagung geändert. Das macht die Sache mit der Erhebung der Steuer und auch der Versendung der Steuerbescheide zwar nicht einfacher, aber eben deutlich entspannter, weil sie die Differenzierung sehr früh vorgenommen haben. Ich bin mir ziemlich sicher: Wir müssen es uns an verschiedenen Stellen genauer anschauen, die richtigen Schlussfolgerungen ziehen und dann unser Handeln danach ausrichten. Das sollte lösbar sein. – Herr Noack, ich freue mich, dass Sie uns als Sachverständige an Ihrer Seite haben wollen. Von uns lernen heißt am Ende siegen lernen. – Vielen Dank. (Heiterkeit CDU und SPD – Zurufe von der SPD)

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