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Plenarprotokoll 19/46

18.04.2024 · 374 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (42)CDU (39)SPD (30)AfD (29)LINKE (25)

Dennis Buchner

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 46. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sehr herzlich. Ich darf als Erstes dem Kollegen Hack von der Fraktion der CDU zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. – Alles Gute! [Allgemeiner Beifall] Als Geschäftliches habe ich Folgendes mitzuteilen: Am Montag sind folgende Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eingegangen: − Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Wissenschaftspolitik in Berlin“ − Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Wissenschaftspolitik in Berlin“ − Antrag der AfD-Fraktion zum Thema: „Ausländerkriminalität bekämpfen – der Senat muss sich den Fakten der Polizeilichen Kriminalstatistik stellen“ Eine Verständigung über das Thema ist bislang nicht erfolgt. Ich lasse daher abstimmen, und zwar über das Thema der Fraktion der SPD. Wer wie die Fraktion der SPD eine Aktuelle Stunde mit dem Thema „Wissenschaftspolitik in Berlin“ durchführen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Gegenstimmen? – Gegenstimmen bei der AfD-Fraktion, bei der Grünenfraktion und bei der Linksfraktion. Damit ist der Antrag der Fraktion der SPD angenommen, und ich werde gleich das Thema für die Aktuelle Stunde unter dem Tagesordnungspunkt 1 aufrufen. Vorgesehen ist eine Verbindung mit Tagesordnungspunkt 19, Vorlage – zur Beschlussfassung – auf Drucksache 19/1572, das ist das „Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes“, und Tagesordnungspunkt 28, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung. [Unruhe] – Gibt es noch Beratungsbedarf? – Sonst würde ich fortfahren in der Sitzung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung auf Drucksache 19/1540 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD auf Drucksache 19/1451 „Landesweiter Lehrpreis für exzellente Lehre“. Die übrigen Anträge auf Durchführung einer Aktuellen Stunde haben damit ihre Erledigung gefunden. Dann ist noch die Änderung einer Ausschussüberweisung vorgesehen. Da geht es um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1018 „Personaloffensive für den Rettungsdienst starten: eine eigene Laufbahn für den Rettungsdienst“. Dieser wurde an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung und an den Hauptausschuss überwiesen. Es ist nunmehr vorgesehen, die Überweisung an den Hauptausschuss aufzuheben. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann ist die Überweisung aufgehoben, und wir können die dazu ergangene dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung auf Drucksache 19/1605 heute mitbehandeln. Dazu verweise ich auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Dringlichkeitsliste. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die dort verzeichneten Vorgänge unter den Tagesordnungspunkten 16 A sowie 35 bis 37 in der heutigen Sitzung zu behandeln. Ich gehe davon aus, dass den zuvor genannten Vorgängen die dringliche Behandlung zugebilligt wird. – Widerspruch zur Dringlichkeitsliste höre ich nicht. Damit ist die dringliche Behandlung dieser Vorgänge beschlossen. Unsere heutige Tagesordnung ist damit ebenfalls beschlossen. Auf die Ihnen zur Verfügung gestellte Konsensliste darf ich ebenfalls hinweisen – und stelle fest, dass auch dazu kein Widerspruch erfolgt. Die Konsensliste ist damit angenommen. Dann darf ich Ihnen noch die Entschuldigungen des Senats mitteilen: Frau Senatorin Schreiner ist aufgrund der Sitzung der Verkehrsministerkonferenz abwesend, und Frau Senatorin Dr. Czyborra wird die Plenarsitzung nach der Aktuellen Stunde verlassen, um an einer Sitzung des Wissenschaftsrates teilnehmen zu können. Ich rufe auf lfd. Nr. 1: Aktuelle Stunde gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Wissenschaftspolitik in Berlin (auf Antrag der Fraktion der SPD) in Verbindung mit lfd. Nr. 19: Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes (17. BerlHG-ÄnderungsG) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1572 Erste Lesung und lfd. Nr. 28: Landesweiter Lehrpreis für exzellente Lehre Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 18. März 2024 Drucksache 19/1540 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1451 hierzu: Änderungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1451-1 Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Für die gemeinsame Besprechung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, und in der Runde der Fraktionen beginnt die Fraktion der SPD, und zwar mit dem Kollegen Hopp. – Sie haben das Wort!

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Marcel Hopp SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr darüber, dass wir der Wissenschaft in Berlin mit der heutigen Aktuellen Stunde die Aufmerksamkeit schenken, die ihr in diesem Hause auch zusteht. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Die Wissenschaftspolitik in Berlin der letzten Jahre, vor allem durch die wichtigen Impulse und vorausschauenden Entscheidungen von Michael Müller und jetzt in guten Händen von Ina Czyborra, ist ein aus der Breite der Landschaft vielgelobtes Erfolgsmodell, und ich bin froh, dass wir diese erfolgreiche Arbeit nun fortführen. [Beifall bei der SPD – Beifall von Dirk Stettner (CDU)] Staatssekretär Marx sagte mir mal im Gespräch: In der Wissenschaft spielen wir in der Champions League ganz oben. – Das stimmt objektiv, und darauf können wir als Stadt und Bundesland zu Recht stolz sein. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Meine Redezeit reicht nicht, um alle Leuchttürme der Wissenschaftslandschaft hier aufzulisten. Dennoch möchte ich diesbezüglich verweisen auf die vielfältige Hochschullandschaft Berlins, bestehend aus unseren großen Universitäten, der Charité, den ebenso wichtigen Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unseren vier äußerst renommierten künstlerischen Hochschulen sowie den zahlreichen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, auf die herausragenden Erfolge im Zuge der Exzellenzstrategie, darunter der deutschlandweit einzige geförderte Universitätsverbund, die Berlin University Alliance, auf den großen Schwerpunkt auf interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein enges Netz zwischen den verschiedenen Wissenschaftseinrichtungen, unter anderem gestärkt durch das IFAF, das Institut für angewandte Forschung, auf unser Studierendenwerk, das wirklich großartige Arbeit im Sinne der Studierenden leistet, auf das Berliner Chancengleichheitsprogramm, mit dem wir die Gleichstellung von Frauen im Wissenschaftsbetrieb und die Verankerung der Genderperspektive in Forschung und Lehre maßgeblich voranbringen, auf die Einstein-Stiftung, die unerlässlich ist für die institutionsübergreifende Förderung von Berliner Forschungsprojekten, oder auf unsere über 70 wichtigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen; der Helmholtz-Gemeinschaft, Institute der Leibniz-, der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft. In Berlin lehren, forschen, arbeiten und studieren über 250 000 Menschen. Der Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin zieht aus der ganzen Welt renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an, schafft gute Arbeitsplätze und sorgt für Innovationen, von denen unsere Gesellschaft oder das Gesundheitswesen, Unternehmen und Start-ups direkt profitieren. Ohne Berlin kein Netflix – viele wissen es nicht, aber der Standard für Videokompression wurde hier in Berlin am Fraunhofer-Institut entwickelt, und die Datastreaming-Anwendungen von Netflix basieren auf den Arbeiten von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des Berliner BIFOLD. Dies ist nur ein Beispiel von vielen, wie die hochgeschätzte Berliner Forschung technische Entwicklungen hier vor Ort und auf der ganzen Welt beschleunigt. Gerade in Zeiten des erstarkten Rechtsextremismus, der Desinformation von innen und von außen und der wachsenden Demokratiefeindlichkeit braucht es dringend eine starke Wissenschaft, [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE)] denn die Wahrheit kommt nicht aus hasserfüllten Telegramgruppen, sondern in Form von evidenzbasierten Fakten, unabhängigen, objektiven, überprüfbaren Ergebnissen aus unserer Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Deshalb legen wir in Berlin einen großen Wert auf die Stärkung der Wissenschaftskommunikation, um wissenschaftliche Methoden und Ergebnisse für alle niedrigschwellig zugänglich zu machen. Trotz dieser offensichtlichen Lobeshymne auf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin sind wir natürlich noch nicht am Ziel angekommen. Wir haben als Koalition noch einiges vor. Für die kommenden Jahre hat Berlin seinen Hochschulen und der Charité mit den Hochschulverträgen und einer jährlichen Steigerung der Finanzierung von 5 Prozent Planungssicherheit und damit auch eine gute Grundlage für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Gleichstellung und für die Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre gegeben. Neben der Stärkung der Qualität von Studium und Lehre in der Breite wollen wir als Koalition auch mit Ansätzen wie der Einführung eines Lehrpreises für exzellente Lehre weitere Impulse und auch Würdigungen von innovativer Lehre geben. Dazu hatten wir hier bereits eine ausführliche Debatte im Plenum; darauf gehe ich jetzt an dieser Stelle nicht weiter ein. Ein weiterhin wichtiges Ziel für uns als SPD-Fraktion bleibt die Stärkung langfristiger und sicherer Beschäftigungsmodelle im Wissenschaftsbetrieb. Berlin ist vor allem aufgrund seiner Exzellenz ein attraktiver Standort für junge Forschende. Das alleine reicht aber natürlich nicht. Wir sind der festen Überzeugung, dass exzellente Wissenschaft verlässliche und dauerhafte Karriereperspektiven braucht. Dafür setzen wir als SPD-Fraktion uns schon länger ein, und dafür werden wir weiter kämpfen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Der von Bildungsministerin Stark-Watzinger ins Kabinett eingebrachte Entwurf des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes ist aus Berliner Sicht mehr als unzureichend. Für eine verlässliche und dauerhafte Perspektive für Postdocs brauchen wir mehr. Deshalb werden wir uns auf der Bundesebene weiter dafür einsetzen, dass das WissZeitVG eine Öffnungsklausel für die Länder enthält. Wir sind weiterhin fest entschlossen, § 110 des Berliner Hochschulgesetzes rechtssicher umzusetzen. Was uns als SPD-Fraktion auch immer wichtig war, ist die Stärkung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Wir haben eine absolut tolle Landschaft an HAWen in dieser Stadt. Als Koalition werden wir den HAWen ein eigenständiges Promotionsrecht ermöglichen. Das stärkt die HAWen, die angewandte Forschung und unsere vielfältige Wissenschaftslandschaft in der Breite. Auch in der Lehrkräftebildung gehen wir in den nächsten Jahren große Schritte. Unser Ziel bleibt, mittelfristig 2 500 Absolventinnen und Absolventen im Lehramt zu erreichen, damit wir perspektivisch den Bedarf Berlins mit Lehrkräften abdecken können. Auch die Qualität und die Praxisorientierung des Lehramtsstudiums werden wir weiter stärken. Ein für uns durchgehend wichtiges Thema ist die Stärkung der Perspektive von Studierenden. Berlin hat fast 200 000 Studierende und ist damit eine der größten Universitätsstädte Deutschlands. Wir haben als SPD-Fraktion sehr dafür gekämpft, dass Berlin ein eigenes Deutschlandticket für Studierende umsetzt, wenn es keine Lösung im Bund gibt. Die gibt es nun; spät, aber immerhin. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Darüber hinaus haben wir in den Fraktionstickets in den Haushaltsverhandlungen das Studierendenwerk für die wachsenden Aufgaben der psychosozialen Beratung sowie für die Betreuung von Studierenden aus nicht akademischen Familien weiter gestärkt, um Hürden abzubauen. Neben der Umsetzung der wissenschaftspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag reagieren wir natürlich auch adäquat auf aktuelle Herausforderungen in unseren Hochschulen. Ein Thema, das wir aktuell intensiv beraten, ist, wie Sie wissen, die Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Wir als Koalition wollen unseren Hochschulen die Möglichkeit geben, bei Fällen von körperlicher und sexualisierter Gewalt konsequent, wirksam und rechtssicher zu reagieren. Es ist für uns ein unhaltbarer Zustand, wenn ein Opfer sich mit dem Täter den gleichen Hörsaal teilen muss. [Beifall bei der SPD und der CDU] Wir hatten am Montag erst die Expertenanhörung im Wissenschaftsausschuss zur Senatsvorlage. Wir als SPD-Fraktion hören genau hin, wenn die Angst und die Kritik, insbesondere vonseiten der Studierendenvertretungen, geäußert wird, dass der freie akademische Diskurs, kritische Hochschulpolitik von Studierenden oder politisch ungenehme Meinungsäußerungen in Zukunft sanktioniert werden könnten. Für uns als SPD-Fraktion ist das eine rote Linie. [Beifall bei der SPD] Es wird mit uns keinerlei Einschränkungen des freien akademischen Diskurses geben – Punkt. Uns geht es bei der Wiedereinführung des Ordnungsrechts um den Opferschutz nach Fällen der körperlichen oder sexualisierten Gewalt. Unter dieser Maßgabe werden wir nun im parlamentarischen Prozess die Senatsvorlage kritisch prüfen und dort ändern, wo es nötig ist. Uns ist völlig klar, dass insbesondere die Exmatrikulation bei Extremfällen aus guten Gründen hohe verfassungsrechtliche Hürden hat. Umso wichtiger ist uns, dass wir das Ordnungsrecht rechtssicher umsetzbar gestalten. Klar ist aber auch: Das Ordnungsrecht ist eine reaktive Maßnahme nach konkreten Gewaltvorfällen. Es hat weder den Anspruch noch die Zielsetzung, präventiv zu wirken. Dafür hat Berlin bundesweit einmalig vorhandene Präventions- und Antidiskriminierungsstrukturen innerhalb der Hochschulen. Diese wollen wir natürlich unabhängig vom Ordnungsrecht weiter stärken. Wir sind neben der weiterhin großen Unterstützung einer starken Prävention gleichzeitig der Überzeugung, dass es für die Sicherstellung eines friedlichen, gewaltfreien und damit wirklich angstfreien akademischen Diskurses in Hochschulen auch klare, wirksame und rechtssichere Ordnungsmaßnahmen geben muss. In der Wissenschaft gilt das beste Argument und ein im Zweifelsfall respektvoller Umgang mit Ambiguitäten und eben nicht das Recht des Stärkeren. Sie sehen, wir haben nicht nur einen bundesweit einmaligen und weltweit hoch geschätzten Wissenschafts- und Forschungsstandort, sondern wir arbeiten konkret und kontinuierlich daran, den von uns vor Jahren eingeschlagenen, erfolgreichen Weg fortzuführen und zukunftsgerichtet auszubauen. Der Koalitionsvertrag steht unter der Zielsetzung „Das Beste für Berlin“. Auch wenn wir, wie skizziert, noch einiges vorhaben: Der Wissenschaftsstandort Berlin gehört jetzt schon zum Besten dieses Landes. Lassen Sie uns das öfter auch in diesem Hause wertschätzen! – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Dennis Buchner

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt die Kollegin Neugebauer.

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Laura Neugebauer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauende! Wie schön, dass sich die Koalition nun heute ausnahmsweise mal der Wissenschaft in Berlin zuwendet! [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Wie schade, dass die Koalition das nur tut, weil sie sich über das Milliardendefizit im Haushalt nicht austauschen möchte [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] und darüber, wie man dieses Defizit abbaut, ohne einen Sozialabbau zu betreiben! Heute wäre eine Regierungserklärung fällig gewesen, aber Sie wollen dem Parlament offensichtlich nicht Rede und Antwort stehen, Herr Wegner! [Zurufe von der CDU] Immerhin kommt die Wissenschaftssenatorin dadurch auch mal zu einer Rederunde. Ich bin gespannt, worüber wir hier sprechen werden, denn abgesehen von Ordnungsrecht und einem Vorhaben, wie den Lehrpreis für exzellente Lehre ins Leben zu rufen, hat Schwarz-Rot in der Hochschulpolitik offenbar wenig beizutragen – ziemlich ernüchternd! [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] SPD und CDU scheinen sich nicht einig, besonders weil die Arbeit der Koalition zu diesem Thema auch nicht unbedingt zur Begeisterung einlädt. Der Lehrpreis ist ein Beispiel aus dem Buch für performative Politik. Es ist mehr als fragwürdig, ob zu Zeiten von immensen Kürzungen im Haushalt besagter Preis wirklich die beste Maßnahme sein soll, um Studium und Lehrbedingungen in Berlin nachhaltig zu verbessern. Auch beim Verfahren zum Ordnungsrecht bekleckert sich die Koalition nicht mit Ruhm. Mit dem gewählten Eilverfahren setzt die CDU den Senat massiv unter Druck, nimmt billigend in Kauf, dass Instanzen übergangen werden, und Verbände beklagen, dass sie im Verfahren nicht genug oder gar nicht einbezogen wurden. Zudem wurde das Verfahren während der Semesterferien angestoßen, sodass Stellungnahmen der Hochschulen und Befragungen des Akademischen Senats praktisch unmöglich gewesen sind. Politik zu machen und zentrale Gruppen im Prozess auszuschließen, das kann doch wirklich nicht das Ziel sein. Ich fürchte, Sie ziehen das deshalb auch so eilig durch, weil nicht auffallen darf, dass sich die Koalition gar nicht einig ist, welchen Zweck dieses Gesetz haben soll. CDU und SPD scheinen sich nicht einig zu sein, wieso Ordnungsrecht eigentlich eingeführt werden soll. Während die SPD, wie gerade demonstriert, mit dem Betroffenenschutz argumentiert, postet die CDU nach Beschluss der Verschärfung des Hochschulgesetzes im Senat auf der Plattform X am 28. März – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Exmatrikulation von extremistischen gewalttätigen Studenten ist wieder möglich.“ [Beifall bei der CDU] Sie heizt damit die Debatte selbst an. Im Ausschuss für Wissenschaft und Forschung wollen Sie von der Aussage aber nichts mehr wissen, denn was hier unter Extremismus gefasst werden soll, ist nicht klar definiert. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Es bringt die Gefahr der Willkür und des Missbrauchs, eine Willkürgefahr, gegen die sich viele Studierende zu Recht wehren, weil sie jede politisch aktive Person treffen kann. Ein Schutz vor Gewalttaten ist das eine, aber eine willkürliche Verurteilung aufgrund eines unklar definierten Begriffs ist eine ganz andere Sache. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Ein derartiges Ordnungsrecht ist vieles, aber es ist nicht rechtssicher. Liebe Koalition! Wenn Sie es auch nur ansatzweise ernst meinen, braucht es jetzt eine grundlegende Korrektur, um die Fehler, die durch dieses Hauruck-Schnellverfahren entstanden sind, zu korrigieren. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Zur Erinnerung an die Koalition, die es vielleicht vor lauter Symbolpolitik vergessen hat: Wissenschaftspolitik umfasst mehr als nur Ordnungsrecht und Lehrpreise. Vielleicht kann Ihnen Ihre Senatorin hier auf die Sprünge helfen. Frau Czyborra! Vielleicht sagen Sie etwas zu den zentralen Themen, die augenscheinlich vor lauter Ablenkung gerade von der Agenda fallen. Schon in den Haushaltsberatungen haben sich die Tendenzen der Koalition zu intransparenten Abläufen abgezeichnet. Bei der noch ausstehenden Hochschulvertragsverhandlung wurde ein Haushalt beschlossen, der unter entsprechender Terminierung die Bedarfe der Hochschulen nicht komplett mit einbeziehen konnte. Die gesamte Haushaltsaufstellung war daher lückenhaft. Es fehlt an einer generellen Forschungsstrategie für den Wissenschaftsstandort Berlin. Entgegen dem Koalitionsvertrag, der Berlin als sozial-ökologischen Forschungsstandort stärken wollte, ist dieser im Haushalt weggekürzt worden. Dasselbe Spiel spielen Sie mit dem IFAF, dem Institut für angewandte Forschung. Zwar verspricht die Koalition im Koalitionsvertrag – und eben der Kollege auch noch mal –, dieses zu stärken, aber ich wage die Prognose, dass das bei den vorgenommenen Kürzungen nicht passieren wird. Ich freue mich, wenn ich mich irren sollte, Frau Czyborra, aber ich persönlich sehe eine Stärkung bei Kürzungen nicht. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Da nun viele Projektfinanzierungen ohnehin den pauschalen Minderausgaben zum Opfer fallen und gestrichen werden, beschleicht mich das Gefühl, dass eine fehlende Strategie vielleicht im Voraus kalkuliert war. Auch die Zukunft des Zukunftsortes Tegel ist nicht klar und ein weiteres Beispiel für intransparente Finanzplanung. Der Umzug der BHT verschiebt sich immer wieder, und das in schlechter Absprache mit der Hochschule. Die Koalition macht wieder Versprechen, die sie nicht einhält. Es fehlt an der Offensive für energetische Sanierung. Es gibt keinen Hochschulbaupakt, obwohl eine klimaneutrale Aufbesserung der Hochschulgebäude jetzt so dringend notwendig wäre. Wir dürfen unsere Studierenden und unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler nicht in maroden Gebäuden lernen und arbeiten lassen. Wir dürfen Hochschulen mit der Umsetzung der Klimaneutralitätsstandards nicht alleinlassen. Auch hier, Herr Wegner, lösen Sie Ihr Versprechen vom Anfang der Legislaturperiode ein! [Beifall bei den GRÜNEN] Natürlich hätten wir Grünen vor ähnlichen Herausforderungen gestanden und mit ähnlich schwierigen Entscheidungen gekämpft, aber wir wären diesen Problemen sicherlich nicht wie die Koalition ausgewichen, wir hätten transparent nach Lösungen gesucht, statt im Stil der Koalition leere Versprechungen zu machen und die Probleme zu verschleiern und von ihnen abzulenken. Wer die Nachrichten in den letzten Tagen verfolgt hat, hat sicherlich mitbekommen, dass landeseigene Wohnungen der kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft Mitte, der WBM, nun an privat Studierende vermittelt werden sollen. Die private Hochschule konnte alle Einheiten anmieten und kann diese nun weitervermieten. Während auf der Warteliste des Studierendenwerks 4 000 Studis auf Wohnraum warten, werden Wohnungen von der WBM exklusiv für 700 Euro weitervermittelt und mit einem inklusiven Reinigungsservice angeboten. Während es also an bezahlbarem Wohnraum in Berlin extrem mangelt, werden neue Wohnungen an eine Privathochschule vermittelt. Fehlender studentischer Wohnungsbau ist einer der Hauptgründe, der Studierende an der Aufnahme eines Studiums hindert. Wenn es uns also wirklich wichtig ist, dass Hochschulen für alle Gruppen der Gesellschaft zugänglicher werden, dann müssen wir bei bezahlbarem studentischen Wohnraum ansetzen und einer Privatisierung des Marktes in einem landeseigenen Segment entschieden entgegentreten. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Keinen bezahlbaren Wohnraum zu bieten, heißt, Zugang zu Bildung zu blockieren. Der demografische Wandel ist längst da, und er ist ein reales Problem im Wettbewerb um Studierende, um die klügsten Köpfe, und er verschärft dies noch mal. Da können wir die besten Ausbildungsstätten wie die Charité anbieten, doch ohne entsprechenden Wohnraum ist der Standort Berlin trotzdem unattraktiv. Wenn Berlin also weiterhin zentraler Wissenschaftsstandort Deutschlands bleiben soll, müssen wir unseren Studierenden auch was bieten. Liebe Koalition! Vielleicht solltet ihr euch einmal darauf konzentrieren, statt euch in internen Streitigkeiten, ideologischen Debatten und Schaufensteranträgen zu verlieren. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Lachen bei der CDU – Zurufe von der CDU] Von wichtigen Themen ablenken, das klappt in der Koalition gut. Statt strukturelle Veränderungen im Wissenschaftsbereich und eine Erhöhung der Qualität der Lehre durch das langerwartete Promotionsrecht, das die Hochschulen für angewandte Wissenschaften schon haben – – Es fehlt an der Ausführung, [Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tobias Schulze (LINKE)] hier die Grundlagen dafür zu schaffen und sie nicht ins nächste Jahr zu verschleppen. Stattdessen verlieren wir uns in einem symbolischen Preis für Lehre. Das Promotionsrecht für die HAWen muss endlich umgesetzt werden. Die Lehrverpflichtungsverordnung muss zeitnah angepasst werden. Die Lehrverpflichtung an den HAWen muss reduziert werden. So verändern wir die Strukturen an den Hochschulen. Diese wichtigen Reformen wollte die Koalition angehen, und sie tut es nicht. [Zuruf von Ülker Radziwill (SPD)] Sie kommen bei Ihren eigenen Vorhaben nicht hinterher. Das Berliner Chancengleichheitsprogramm müsste jetzt im Winter neu aufgesetzt werden. Es braucht jetzt eine Analyse, aber auch die steht aus. Wenn die Koalition also wirklich den Wissenschaftsstandort Berlin stärken will, dann ist es jetzt allerhöchste Zeit, mit den Ablenkungsmanövern und der Symbolpolitik aufzuhören, damit es in der Legislaturperiode wirkliche Verbesserungen in Berlin geben wird. – Danke! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dennis Buchner

Es folgt dann für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Grasse.

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Adrian Grasse CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nichts bringt unsere Stadt so sehr zum Strahlen wie ihre innovative Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Dieses Leuchten konnte man deutlich in den Augen der Teilnehmer beim Wissenschaftsempfang der CDU am vergangenen Dienstag sehen, als sich die Wissenschaftscommunity Berlins bei uns versammelt hatte. [Beifall bei der CDU] Die Bedeutung der Wissenschaft für Berlin kann nicht genug betont werden. Deutschland zählt zu den Top-5- Zielen für ausländische Studentinnen und Studenten, und Berlin ist dabei in Deutschland ein ganz besonderer Magnet. Mit der höchsten Dichte an universitären und forschungsgebundenen Einrichtungen ist Berlin der stärkste Wissenschaftsstandort in Deutschland. Aus gutem Grund hat der Berliner Senat die Wissenschaft deshalb auch zu einer seiner Prioritäten erklärt, denn was für andere Bundesländer die Schwerindustrie ist, das ist für Berlin die Wissenschaft. [Beifall bei der CDU] Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Wissenschaft, für einen erfolgreichen Austausch von Wissen und Ideen, ist eine offene und tolerante Gesellschaft, und darauf möchte ich mich im Rahmen dieser Aktuellen Stunde konzentrieren. Viele andere Punkte hat Herr Kollege Hopp ja zu Recht thematisiert. Interessant finde ich bei den Ausführungen von Ihnen, Frau Neugebauer, dass Sie so viele Punkte kritisieren, die doch das Ergebnis der Regierungsarbeit von Frau Gote waren, [Beifall bei der CDU und der SPD] die wir jetzt entschlossen angehen und anpacken. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten an den Berliner Hochschulen eine besorgniserregende Entwicklung zur Kenntnis nehmen müssen, die sich bis zum heutigen Tag immer weiter zugespitzt hat und auf die wir politisch reagieren müssen. Die drastische Zunahme von antisemitischen Vorfällen können wir nicht einfach tatenlos hinnehmen, denn sie gefährdet das Leben und die Sicherheit von jüdischen Bürgerinnen und Bürgern und stellt unsere grundlegenden Werte der Toleranz, des respektvollen Miteinanders und der Vielfalt in unserer Stadt infrage. [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Die Berliner Hochschulen wurden jüngst von antisemitischen Übergriffen und Anfeindungen überschattet, die von den Initiatoren zumeist als Proteste oder Störaktionen verharmlost wurden. Ein trauriger Tiefpunkt dieser Entwicklung war der brutale Angriff auf Lahav Shapira. Dieser Akt roher Gewalt war zweifellos ein Kipppunkt, und spätestens seitdem war klar, dass wir als Koalition nicht weiter tatenlos zuschauen können. [Beifall bei der CDU und der SPD] Denn wenn es jüdische Studenten gibt, die aus Angst und weil sie sich auf dem Campus nicht mehr sicher fühlen, seit Oktober nicht mehr an der Universität waren, wie FU-Präsident Ziegler in einem Interview in der letzten Woche ausgeführt hat, dann muss die Politik handeln, und das tun wir. Mit dem Berliner Hochschulgesetz setzen wir den rechtlichen Rahmen für unsere Hochschulen und mit der vorgesehenen Änderung des BerlHG schließen wir eine Lücke, die sich mit der Abschaffung des Ordnungsrechts unter dem Vorgängersenat und Frau Gote aufgetan hat. Aber Antisemitismus ist kein spezifisches Problem des Wissenschaftsbereichs oder einzelner Hochschulen. Nur zeigt er dort aktuell sein hässliches Gesicht. Gerade an Hochschulen, die ein Ort des offenen Diskurses und des Meinungsaustausches sind, ist diese Entwicklung umso gefährlicher. Dabei handelt es sich nicht um isolierte Einzelfälle, sondern um orchestrierte und organisierte Aktionen, die gezielt jüdische Studentinnen und Studenten diffamieren und den Diskursrahmen einschränken. Unter dem Deckmantel vorgeblich hehrer Ziele und einer selbstzugeschriebenen moralischen Überlegenheit maßen sich Gruppen an, Hörsäle zu besetzen und die Gesprächsangebote von Hochschulleitungen niederzubrüllen oder Veranstaltungen so massiv zu stören, dass sie abgesagt werden müssen. Auch tätliche Übergriffe gegen jüdische Studentinnen und Studenten haben wir erlebt. Ich erinnere an die Veranstaltung mit der israelischen Verfassungsrichterin im Februar oder an die geschmacklose Leichen-Show im Foyer der Freien Universität gerade erst in dieser Woche – just in dem Moment, als wir im Wissenschaftsausschuss über die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes und die Wiedereinführung des Ordnungsrechts berieten. Diese Eskalation macht doch deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht und dass die Instrumente, die den Hochschulen derzeit zur Verfügung stehen, nicht ausreichen. [Beifall bei der CDU] Ich sage das mit Nachdruck in Richtung der Opposition von Grünen und von Linken, die unser entschlossenes Handeln gerne zernörgeln oder mit ihrer Bedenkenträgerei den Blick auf das Wesentliche verlieren. [Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] Nicht zu handeln, ist keine Option. [Beifall bei der CDU und der SPD] Wir müssen etwas tun, um unsere Hochschulen wieder zur Ruhe zu bringen. Diese Woche startete das Sommersemester an den Berliner Universitäten. Deshalb brauchen wir dringend wieder Rahmenbedingungen, um einen reibungslosen Hochschulbetrieb sicherzustellen und die Sicherheit aller Studentinnen und Studenten auf dem Campus zu gewährleisten. Bei den Aktionen der vergangen Monate ging es mitnichten um einen offenen Diskurs oder den Austausch von Meinungen. Sie richteten sich gezielt gegen jüdische Studentinnen und Studenten und schufen ein Klima der Angst und der Bedrohung. Ich habe noch die Worte von Herrn Professor Ziegler im Ohr, der im Ausschuss sagte, dass die Freie Universität auf dem Feld der Verständigung zwischen den Kulturen sehr viel mache. Ich würde diese Bewertung noch ergänzen: wahrscheinlich mehr macht, als alle anderen Universitäten in Deutschland. Aber ist es nicht beklemmend, dass ausgerechnet die Universität, die sich am meisten engagiert, gegenwärtig am stärksten im Fokus steht? Muss es uns nicht nachdenklich stimmen, wenn wir sehen, dass die vielen Programme offenkundig nicht ausreichen? Als Politik stehen wir doch in der Verantwortung, aktiv gegen jegliche Form von Diskriminierung einzutreten und sicherzustellen, dass unsere Hochschulen Orte sind, an denen jeder frei von Angst und Vorurteilen lernen und forschen kann. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um Antisemitismus konsequent zu bekämpfen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die solche Ideologien verbreiten oder gar Straftaten begehen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Diese Verantwortung endet nicht beim Thema Antisemitismus, sondern sie erstreckt sich auf jede Form der Diskriminierung, sei es aus rassistischen oder religiösen Motiven. Diese Verantwortung des Opferschutzes greift ebenfalls im Falle von sexuellen Übergriffen und Belästigungen, die lange Zeit eine Leerstelle im Berliner Hochschulgesetz waren. Bis zum Jahr 2021 gab es im Berliner Hochschulgesetz eine Regelung, die die Exmatrikulation bei Ordnungsverstößen als mögliches Mittel vorsah, wenn ein Student beispielswiese durch die Anwendung von Gewalt gegenüber anderen Hochschulmitgliedern oder durch sexuelle Belästigung auffällig wird. Hätten wir das BerlHG mal so belassen, wie es war. Uns wäre viel erspart geblieben . [Beifall bei der CDU] Wir hätten das Ordnungsrecht nicht abgeschafft, sondern nachjustiert und würden heute nicht als einziges Bundesland ohne dastehen. Was ich schon im Ausschuss deutlich gemacht habe, möchte ich auch einmal im Plenum klarstellen, weil immer wieder das Gegenteil behauptet wird, was aber falsch bleibt: Es wird keine Exmatrikulation aus Gesinnungsgründen geben. Es gibt kein politisches Ordnungsrecht, wie am Montag im Ausschuss behauptet wurde. Die studentische Meinungsfreiheit wird nicht eingeschränkt. Ebenso falsch ist die Behauptung, dass die Hochschulleitung zu einer Art Gesinnungspolizei wird. Sie bauen hier vonseiten der Opposition einen Popanz auf, der Studentinnen und Studenten verunsichert, weil es Sie zu sehr schmerzt einzuräumen, dass die Abschaffung des Ordnungsrechts ein Fehler war. Denn seither fehlt den Hochschulen ein Instrument, um Studierende, die für ihre Kommilitonen eine Bedrohung darstellen, wirksam zu sanktionieren. [Beifall bei der CDU] Deshalb bin ich dem Regierenden Bürgermeister und der Wissenschaftssenatorin sehr dankbar, dass nun in kürzester Zeit ein Gesetzesentwurf erarbeitet wurde, über den wir am Montag im Ausschuss beraten haben und den wir heute sogar im Rahmen dieser Aktuellen Stunde debattieren. Das Ordnungsrecht gibt den Hochschulen Handlungsspielräume, um gravierende Fälle zu ahnden, wirksam, aber auch verhältnismäßig. Natürlich bleibt auch weiterhin Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit notwendig. Solche Maßnahmen allein wären jedoch genauso wirkungslos wie die alleinige Novelle des BerlHG. Beides muss sich sinnvoll ergänzen und flankieren, um zukünftig wieder eine offene und respektvolle Gesprächskultur zu ermöglichen. Was wir anstreben müssen, ist ein wirksames Instrument, das eine klare Grenze markiert, an der unsägliche Vorfälle die Grenze zu menschenverachtenden und abwertenden Handlungen sowie Hassrede überschreiten. Wir müssen die Situation an den Hochschulen wieder zur Ruhe bringen und gleichzeitig unseren Blick für andere Formen der Diskriminierung, der Gewalt oder sexuellen Belästigung öffnen. Die Einführung dieses Ordnungsrechts ist nur ein erster Schritt auf einem langen Weg zur Bekämpfung von Antisemitismus. Es erfordert unser gemeinsames Engagement und eine kontinuierliche Anstrengung aller Mitglieder unserer Hochschulgemeinschaft. Wir müssen wachsam bleiben, uns gegenseitig unterstützen und uns aktiv für eine Welt einsetzen, in der Antisemitismus keinen Platz hat. Ich komme zum Schluss und bitte Sie in diesem Sinne, sich dieser wichtigen Initiative anzuschließen, Ihren Teil dazu beizutragen, unsere Hochschulen zu Orten der Toleranz, des gegenseitigen Respekts und der Integrität zu machen. Gemeinsam können wir eine Zukunft gestalten, in der jede Person unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Glauben frei von Angst und Vorurteilen leben und lernen kann. Dafür ist die Wiedereinführung des Ordnungsrechts ein wichtiger Schritt, den wir im Parlament nun entsprechend begleiten. – Ich danke sehr für die Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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Dennis Buchner

Für die Linksfraktion hat der Kollege Schulze das Wort.

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Tobias Schulze LINKE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wollten heute nicht über den Haushalt sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, aber keine Angst, wir werden Ihnen das auch im Zusammenhang mit der Wissenschaftspolitik nicht ersparen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Heiko Melzer (CDU)] Zu Beginn möchte ich allerdings eine Vorbemerkung für diejenigen machen, die sich nicht so wahnsinnig für Wissenschaftspolitik interessieren. Wer die Zweitausenderjahre in Berlin noch miterlebt hat, kennt die Situation damals, als Mehltau über der Stadt lag. Es gab zwei Faktoren, die damals die Entwicklungen in Berlin vorangetrieben haben und die Berlin zu der Stadt gemacht haben, die sie heute ist. Das eine war Wissenschaft, und das andere war Kultur. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Ich will Beispiele dafür nennen: Aus der Wissenschaft heraus gegründete Unternehmen setzen in Berlin viermal so viel um, wie die Berliner Hochschulen Zuschüsse bekommen. Sie sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Fast 1 Milliarde Drittmittel fließen jedes Jahr vom Bund und weiteren Drittmittelgebern nach Berlin. Wir haben 200 000 Studierende, die auch in Berlin arbeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen, bei Trägern und in Verwaltungen sind, und wir haben 40 000 bis 50 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die der intellektuelle Nährboden des kreativen und innovativen Berlins sind. Ohne Wissenschaft gibt es keine Antwort auf den Fachkräftemangel. Ich will es noch einmal zusammenfassen: Die Wissenschaft in Berlin ist die wichtigste Zukunftsressource dieser Stadt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind die wichtigste Ressource, die diese Stadt für die Zukunft hat, und deswegen sollten wir sie gut behandeln. [Beifall bei der LINKEN] Sie haben Ihren Koalitionsvertrag mit „Das Beste für Berlin“ überschrieben. Ich habe mich schon gewundert, dass Sie heute zu diesem Zeitpunkt die Wissenschaftspolitik zum Thema der Aktuellen Stunde machen, weil man das macht, wenn man Erfolge vorstellen will. Jetzt frage ich mich allerdings, welche Erfolge Sie heute vorstellen wollen. Wenn man dem Kollegen Grasse Gehör schenkt, dann ist es das Ordnungsrecht, auch die 24/7-Bibliothek, die wir hier schon mehrfach diskutiert haben, oder der schöne Lehrpreis. Kommen wir einmal zum Ordnungsrecht: Der Kollege Grasse sagte, dass wir Ruhe in die Hochschulen bringen müssen. Deswegen wurde hier auf Druck der CDU-Fraktion das repressivste Ordnungsrecht der Bundesrepublik vorgelegt und das auch noch im Eilverfahren durch das Parlament geprügelt, um hier den starken Mann zu markieren. [Heiko Melzer (CDU): Wir sind heute in der ersten Lesung!] Ich muss Ihnen sagen – wir haben es vorab überwiesen und schon eine Anhörung; das Ganze sollte vor Ostern über die Bühne –, dass wir überhaupt keine Eile haben. Die schlimme Tat gegen Lahav Shapira von Januar ist von dem Gesetz sowieso nicht betroffen. Für alles andere, was Sie hier machen wollen, können wir uns Zeit nehmen und sollten debattieren. Ich will es noch einmal klar sagen: Herr Wegner und Herr Grasse, Sie reiten hier ein totes Pferd! Wer behauptet, dass das Ordnungsrecht irgendetwas besser gemacht habe, nimmt überhaupt nicht zur Kenntnis, dass dieses Ordnungsrecht in den 50 Jahren seines Bestehens in Berlin kein einziges Mal angewendet worden ist. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Auch bundesweit gab es in 50 Jahren lediglich zwei Fälle des Ordnungsrechts, die angewendet worden sind. Hier ändert sich gar nichts dadurch. Selbst der Kollege Kronthaler, der ehemalige Vizepräsident der HU Berlin, hat es nicht angewendet, obwohl der sicher kein Freund von Studierendenprotesten war. Was hat er gemacht? – Er hat Strafanzeigen gestellt und Hausverbote erteilt, genau das, was jetzt auch möglich ist. In Zukunft ist es beispielsweise möglich, einen Studierenden zu verfolgen, der eine kopierte Netflix-Folge über einen Universitätsserver herunterlädt. Der kann exmatrikuliert werden. Oder wer sich vor einen Hörsaal setzt, um gegen einen rechten Professor oder einen Menschen, der sexuelle Nötigung ausgeübt hat, zu demonstrieren, auch der kann sanktioniert werden. Was soll so etwas? Die Koalition begründet das Gesetz mit dem Schutz von Opfern vor Diskriminierung und Gewalt. Dafür sind wir natürlich alle; kein Gewaltopfer soll dem Täter gegen seinem Willen im Hörsaal begegnen müssen, aber Opferschutz geht wirklich anders. Dazu dienen Haus- und Annäherungsverbote. Die kann jeder und jede beantragen. Dieses Ordnungsrecht hingegen ist eher geeignet, das Aufdecken von Diskriminierung und Proteste gegen Diskriminierung zu unterbinden als die Diskriminierung selbst. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Im Ausschuss hatten wir am Montag eine Anhörung. Alle Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen, alle – Leitungen, Studierende, Gleichstellungsbeauftragte und Gewerkschaften –, haben im Ausschuss diesen Gesetzentwurf kritisiert und haben gesagt, dass der so in dieser Form auf gar keinen Fall kommen darf. Ich kann die Senatorin nur auffordern: Ziehen Sie das Gesetz zurück! Die Hochschulen wollen kein Sonderstrafrecht gegen Studierende, und sie brauchen auch keins! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Dass Herr Grasse ausschließlich darüber redet, zeigt auch, dass die Ideen für die Wissenschaftspolitik in Berlin so rar sind. „Das Beste für Berlin“ würde beispielsweise beste Arbeitsbedingungen heißen. Haben wir beste Arbeitsbedingungen an den Hochschulen in Berlin? – Berlin war mit dem rot-grün-roten Hochschulgesetz bundesweit Vorreiter für die Entfristung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Was hat die CDU gemacht? – Sie hat gegen dieses Gesetz geklagt; die Klage ist weiterhin anhängig. Dann hat die Koalition dieses Gesetz in der Umsetzung – es sollte eigentlich 2023 in Kraft treten – auf April 2025 verschoben. Ich sage, noch eine Verschiebung darf es auf keinen Fall geben, und ich hoffe, dass das Gesetz hält. Ich fordere die CDU auf, diese Klage zurückzuziehen. Wenn Sie beste Arbeitsbedingungen für Berlin wollen, dürfen Sie nicht gegen gute Arbeitsbedingungen vor dem Verfassungsgericht klagen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Aber auch ein zweites Beispiel: Die Beschäftigten an den Hochschulen bekommen keine Hauptstadtzulage. Warum eigentlich nicht? Der Fachkräftemangel insbesondere in Verwaltung, IT und Technik ist auch dort immens. Warum enthalten Sie die Hauptstadtzulage den Hochschulbeschäftigten vor? Wenn Sie beste Arbeitsbedingungen wollen, gehören die zwingend dazu. Ein drittes Beispiel für mangelnde Arbeitsbedingungen: Der studentische Tarifvertrag – und wir haben viele studentische Beschäftigte an unseren Hochschulen – ist mittlerweile beim Mindestlohn angekommen. Die studentischen Beschäftigten bekommen die 13,60 Euro Mindestlohn, weil der Tarifvertrag darunterliegt. Wann verhandeln Sie den studentischen Tarifvertrag und packen da endlich etwas drauf, damit es für Studierende wieder attraktiv wird, an den Hochschulen zu arbeiten? [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Dr. Bahar Haghanipour (GRÜNE) und Sebastian Walter (GRÜNE)] „Das Beste für Berlin“ würde auch heißen, dass wir genug Lehrkräfte an unseren Hochschulen ausbilden. Da stehen in den Hochschulverträgen 2 500 Absolventinnen und Absolventen drin. Wenn wir uns anschauen, wie viele Lehrkräfte wir in Zukunft brauchen, dann sind das 3 000 und nicht 2 500; das heißt, dass wir sehenden Auges in die Lücke reingehen – davon abgesehen, dass wir die 2 500 noch nicht einmal erreicht haben. Ich sage, die vornehmste Aufgabe unserer Universitäten ist nicht die Exzellenzinitiative, sondern die benötigten Lehr- und Fachkräfte auszubilden. Da muss unser Schwerpunkt liegen. Wenn wir 3 000 Lehrkräfte brauchen, dann müssen wir auch 3 000 Lehrkräfte ausbilden und nicht 2 500. Dieser Lehrpreis, den Sie mit dem Antrag heute noch einmal promoten, ist ehrlich gesagt lächerlich. Das ist ein Placebo. Wenn einem nichts mehr einfällt, um Arbeitsbedingungen zu verbessern, dann lobt man einen Preis aus. „Das Beste für Berlin“ würde auch eine gute Hochschulfinanzierung bedeuten, aber ich habe es schon einmal im Frühjahr gesagt: Diese Koalition wird die Koalition sein, die den Hochschulen das Kürzen und Sparen beibringt. Wir haben Hochschulverträge, die in diesem und im nächsten Jahr nicht die Inflation abdecken, und schon jetzt werden an den Hochschulen Kürzungspläne diskutiert. Wenn die pauschale Minderausgabe umgesetzt wird, bedeutet das für den Wissenschaftshaushalt noch einmal knapp 68 Millionen Euro PMA, die im laufenden Haushalt gekürzt werden müssen. Ich frage die Senatorin ernsthaft, wie das passieren soll. Ich hoffe, sie sagt gleich etwas dazu. Wenn 2026 mit dem nächsten Doppelhaushalt die richtige Abrisskante kommt, werden die Hochschulverträge mit den 5 Prozent Aufwüchsen stark im Fokus stehen, das müssen alle wissen, und die werden mit diesen 5 Prozent Aufwüchsen nicht mehr zu halten sein. Auch bei den Investitionen sieht es bei diesem Senat düster aus. Fast alle wichtigen Zukunftsinvestitionen der HAWen sind aus der Investitionsplanung gestrichen. Das betrifft das Innovations- und Technologiezentrum der HTW Berlin. Das betrifft den Umzug der Berliner Hochschule für Technik nach Tegel, eigentlich ein Prestigeprojekt der Berliner Wissenschaftslandschaft – gestrichen. Das betrifft den Neubau der HWR Berlin in Schöneberg – abgesagt. An der TU Berlin wurde gestern der vierte große Wasserschaden festgestellt. Dort sind Gebäude gesperrt, viele andere Gebäude warten auf Ertüchtigung, und die Senatorin hat eine Hochschulimmobiliengesellschaft ins Gespräch gebracht, also die Auslagerung der Hochschulimmobilien an eine Ausgründung, die dann kreditfähig ist. Ich sage, dass man über solche Ideen ja reden kann, aber es sollte erstens eine öffentlichöffentliche Partnerschaft bleiben – wir wollen keine privaten Renditeinteressen in dieser Konstruktion –, [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] und zweitens müssen die Grundstücke bei den Hochschulen verbleiben. Wir zocken nicht mit den Hochschulgrundstücken darüber, wie das in Zukunft weitergeht. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Wir sind natürlich nicht blauäugig. Das Geld wird in Berlin nicht mehr werden. Deswegen appelliere ich hier auch an die Senatorin, Prioritäten zu setzen und diesen Prozess nicht sich selber zu überlassen. Wir können es nicht der Wissenschaftslandschaft überlassen, wie sie sich aufstellt, sondern ich appelliere an die Senatorin, einen Runden Tisch einzurichten, alle Player an einen Tisch zu holen, die Universitäten, die HAWen und die außeruniversitäre Forschung. Wir sind ein riesiger Standort. Wir sind vergleichbar mit Stanford und Oxford. Wir sind ein riesiger Wissenschaftsstandort. Unser Problem ist die Zersplitterung und mangelnde Kooperation. Das ist schon besser geworden, aber es kann noch viel besser werden. Holen Sie alle an einen Tisch! Reden Sie darüber, wo die Berliner Wissenschaft 2035 stehen soll und wie man Prioritäten bei den Investitionen setzt, und nehmen Sie alle dazu, auch die HAWen, die gleichberechtigte Partnerinnen und Partner sind! Wir brauchen die Wissenschaft für kritische Debatten für eine solidarische Praxis in unserer Stadt, in denen wir um Zusammenhalt kämpfen, um Demokratie kämpfen. Wissenschaft ist die Zukunftsressource, und wir sollten Sie als das behandeln, was sie ist, als einen Schatz. Sie ist unersetzbar für die Zukunft unserer Stadt. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Trefzer.

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Martin Trefzer AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Fraktionen der Linken und Grünen haben darauf verzichtet, ein Thema für die Aktuelle Stunde anzumelden, um gegen die Verweigerung einer aus ihrer Sicht notwendigen Regierungserklärung durch den Regierenden Bürgermeister zu protestieren. Auf die Idee, dafür gegebenenfalls auch in den Hungerstreik zu gehen, sind Grüne und Linke Gott sei Dank nicht gekommen – anders als Vertreter einer Gruppe von Wissenschaftlern vor dem Kanzleramt, die von Olaf Scholz eine Regierungserklärung zur Klimapolitik erzwingen wollen. Die hungernden Wissenschaftler, die von der Gruppe Scientist Rebellion unterstützt werden, hungern unter dem Motto „Hungern bis ihr ehrlich seid“. Dabei legen sie ihrer potenziell selbstmörderischen Aktion eine verblüffend schlichte Vorstellung von Wissenschaft zugrunde. Sie glauben, es gäbe feststehende wissenschaftliche Fakten, aus denen, wie in einem Computeralgorithmus, zwangsläufig politisches Handeln abgeleitet werden könne. [Zuruf von der AfD: Fake News!] Wie Blinde, die von den Farben sprechen, reden sie von wissenschaftlicher Wahrheit und verkennen dabei, dass Wissenschaft ein Verifizierungs- und Falsifizierungssystem ist, das ständiger Revision unterliegt und aus dem sich niemals direkte politische Handlungsanweisungen ableiten lassen. Die damit verbundene Vorstellung ist durch und durch totalitär und zielt auf die Abschaffung der demokratischen Willensbildung. [Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Bravo!] Wer nun glaubt, diese Form der Wissenschaftsverballhornung sei eine Ausnahme, irrt. Allenthalben sind szientistische Vorstellungen auf dem Vormarsch, nicht nur bei Scientist Rebellion oder Scientists for Future. Als besonders verheerend hat sich die Vorstellung eines wissenschaftlich zwingenden Handlungsimperativs während der Coronapandemie erwiesen, wo Virologen und vermeintliche Experten die politisch Verantwortlichen zu einer beispiellosen Aussetzung von elementaren Freiheits- und Grundrechten ermuntert hatten. Keine zwei Jahre später fragt man sich, wie diese Exzesse, die vor allem zulasten von Kindern und Menschen gingen, die sich nicht wehren konnten, möglich waren. [Beifall bei der AfD] All diesen Entwicklungen hat eine kurzsichtige Wissenschaftspolitik Vorschub geleistet, die unsere Wissenschaftseinrichtungen mit Diverstity- und Gleichstellungsvorgaben triezt und immer stärker darauf drängt, Wissenschaft unter dem Modelabel „Third Mission“ nach gesellschaftspolitisch gerade angesagten Kriterien zu kategorisieren, wie zum Beispiel die Orientierung an sozialökologischen Fragestellungen in der Novelle des BerlHG von 2021. Spiegelbildlich zur Ausbreitung des neuen Szientismus ist die grundgesetzlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Forschung immer mehr auf dem Rückzug. Wer, wie Marie-Luise Vollbrecht als Biologin, die Zweigeschlechtlichkeit zur Grundlage seiner Forschung macht, wird im besten Fall gecancelt, im schlimmsten Fall persönlich angegriffen und verunglimpft, bis seine wissenschaftliche Karriere zum Horrortrip wird, wie bei der englischen Philosophin Kathleen Stock, die die Universität nach 18 Jahren fluchtartig verlassen musste, weil sie die Lynchstimmung dort nicht mehr ausgehalten hat. [Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Hört, hört!] Nicht ohne Grund hat sich deshalb vor drei Jahren in Deutschland das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit gegründet, um diesem Trend etwas entgegenzusetzen. Die Mitglieder des Netzwerks legen den Finger in die Wunde und greifen besonders eklatante Fälle von Cancel Culture auf. Dass sie dafür von den Hohepriestern einer politisierten Universität angegriffen werden, nehmen sie in Kauf. Besonders beschämend ist in diesem Zusammenhang der Angriff von Geraldine Rauch, der Präsidentin der TU Berlin, auf das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und eine Professorin ihrer eigenen Universität. Statt sich als Dienstherrin loyal zu ihrer Untergebenen zu verhalten, zerrt sie die Kollegin in das Licht der Öffentlichkeit und wirft ihr – wie immer, wenn Argumente nicht greifen – rechte Umtriebe vor. Dass sie solches Geschwurbel auch noch im Namen der TU vom Stapel ließ, obwohl kein entsprechender Gremienbeschluss vorlag, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. [Beifall bei der AfD] Der Fall hat jedenfalls – ganz entgegen dem Wunsch von Frau Rauch – einmal mehr deutlich gemacht, wie notwendig das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit tatsächlich ist. Denn noch geht die Rutschfahrt in die politisierte Universität ungebremst weiter. Neue politische Trendfächer wie Critical Whiteness, Postcolonial Studies oder Postcolonial Settler Studies führen dazu, dass subjektive Empfindungen immer mehr mit vermeintlicher wissenschaftlicher Objektivität verwechselt werden und so der aufklärerische Anspruch von Wissenschaft immer mehr schwindet. Die Abschaffung des Ordnungsrechts in Berlin als einzigem der Bundesländer im Jahr 2021 passt übrigens in diese Reihe naiver und wirklichkeitsferner Annahmen der Wissenschaftspolitik über die Voraussetzungen eines freien Wissenschaftssystems. Meine Mahnungen damals wurden alle in den Wind geschlagen. Umso schmerzhafter war dann im vorigen Jahr das Erwachen in einer Realität, in der unsere Universitäten zum Austragungsort für offen zur Schau gestellten Antisemitismus im Zuge postkolonialer Quacksalberei wurden. [Beifall bei der AfD] Es ist zu begrüßen, dass der schwarz-rote Senat sich darum bemüht, das rot-rot-grüne Erbe an dieser Stelle zu bereinigen und das Ordnungsrecht wieder einzuführen. Unseres Erachtens geht der Vorschlag des Senats allerdings nicht weit genug. Wir schlagen vor, zur Fassung in dem ursprünglichen Entwurf von Staatssekretär Steffen Krach und Wissenschaftssenator Michael Müller aus dem Jahr 2021 zurückzukehren. Darin wird nämlich ganz zu Recht der bestimmungsgemäße Betrieb einer Hochschuleinrichtung überhaupt als Ziel einer etwaigen Ordnungsmaßnahme benannt. Es stellt sich schon die Frage, inwieweit überhaupt noch von einem Ordnungsrecht gesprochen werden kann, wenn dieser klassische Kernpunkt des Ordnungsrechts, die Gewährleistung des Hochschulbetriebs, aufgegeben wird. Nach unserer Überzeugung muss jedenfalls auch die Universität als Institution, das fragile Geflecht des Lernens und Forschens, besser geschützt werden. Denn Ordnung und Freiheit sind gerade im akademischen Bereich eng miteinander verknüpft. [Beifall bei der AfD] Es war bezeichnend für Senatorin Czyborra, dass sie bei der Anhörung im Ausschuss am Montag gerade diesem Punkt entschieden widersprach, schließlich habe sie ja selbst als Hochschulangehörige an der einen oder anderen wohl ordnungswidrigen Aktion teilgenommen. Man hörte und staunte, wie die Senatorin so daherredete, als habe es die antisemitisch motivierte Hörsaalbesetzung oder die Anfeindung einer israelischen Richterin überhaupt nicht gegeben. Auch wenn jetzt aus dem Munde der Senatorin zu hören ist, dass die nicht einmal drei Jahre alte Vorlage von Krach und Müller, auf die sich der Antrag der AfD zum Ordnungsrecht stützt, heute völlig unhaltbar und rechtlich unausgegoren sei, scheinen Wunsch und Wirklichkeit zu verschwimmen, als seien Krach und Müller Erzdilettanten oder – noch schlimmer – in der AfD gewesen. Dabei krankt nicht die Vorlage von 2021 an zahlreichen Unbestimmtheiten und Definitionsschwierigkeiten – nein, es ist die aktuelle Senatsvorlage, wie in der Anhörung am Montag deutlich geworden ist. Ich komme zu einem weiteren Punkt, der nach wie vor besonders dringlich ist, und das ist das Thema gute wissenschaftliche Praxis. Die Sensibilisierung durch den Plagiatsfall Giffey hat hier leider nur vorübergehend zu einem Bewusstseinswandel beigetragen. Eine manipulationsfreie Wissenschaft steht unverändert von zahlreichen Seiten unter Druck. Das Stichwort KI ist in aller Munde. Umso wichtiger ist es, dass die vereinbarte gemeinsame Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis bald ihre Arbeit aufnehmen kann. Der Senat, bei dem die Federführung liegt, spielt hier aus unerfindlichen Gründen auf Zeit, zögert die Einrichtung bis zum gesetzlich maximal möglichen Zeitpunkt in diesem Sommersemester hinaus. Noch im Oktober konnte man in der Senatsverwaltung weder Fragen zur organisatorischen Ausgestaltung noch zur Finanzierung oder zur Ausstattung beantworten. Nicht viel anders sieht es beim Thema Coronaaufarbeitung aus. Auch hier wischte die Senatorin eine diesbezügliche Frage im Ausschuss am Montag rundheraus vom Tisch, so als gäbe es die Debatte überhaupt nicht. Man kann sich bei alldem des Eindrucks nicht erwehren, dass die Senatorin nicht erst seit ihren unsäglichen Äußerungen zum Antisemitismus, die von vielen als Bagatellisierungsversuch verstanden wurden, ihrem Amt nicht wirklich gewachsen ist. [Beifall bei der AfD] Sie regiert saft- und kraftlos vor sich hin, mal getrieben vom Koalitionspartner wie beim Ordnungsrecht, mal ausgebremst von der eigenen Verwaltung, jedenfalls völlig plan- und ziellos, ohne eigene Vision für den Wissenschafts- und Forschungsstandort, die über das hinausginge, was wir auch schon von Michael Müller gehört haben. So haben sich die Schuhe von Michael Müller nach Frau Gote ein zweites Mal als zu groß herausgestellt, sodass es aller Wahrscheinlichkeit nach bis 2026 bei einem Durchwursteln à la Czyborra bleibt. [Beifall bei der AfD] Das kann sich der Wissenschaftsstandort, der Forschungs- und Wirtschaftsstandort Berlin vor dem Hintergrund von Investitionsstau und verfallender Hochschulinfrastruktur – wir haben ja gerade wieder vom aktuellen Rohrbruch an der TU gehört – eigentlich nicht leisten. Darüber können auch Placebos in Form einer 24- Stunden-Bibliothek und der Einführung eines landesweiten Lehrpreises nicht hinwegtäuschen. Während die 24- Stunden-Bibliothek wirklich rundheraus Unfug ist – und das wissen Sie auch –, ist der landesweite Lehrpreis zumindest eine gute Idee; dass Sie vor zwei Jahren einen diesbezüglichen Antrag von uns zurückgewiesen haben, ist geschenkt. Wir legen Ihnen drei Änderungsanträge vor, um daraus ein sinnvolles Projekt zu machen. Einer der Änderungsanträge zielt darauf ab, den Lehrpreis nicht freihändig, sondern in Abstimmung mit den Hochschulen zu realisieren.

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Sie müssten zum Schluss kommen, bitte.

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Martin Trefzer AfD

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! – Eine Selbstverständlichkeit, wie Sie im Ausschuss selbst konzedieren mussten. Aber dann schreiben Sie es doch bitte der Klarheit halber auch in Ihren Antragstext rein und lehnen es nicht einfach nur ab, weil der Änderungsantrag von der AfD kommt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Herzlichen Dank! – Ich freue mich besonders, dass wir heute hier bei uns im Abgeordnetenhaus Dienstkräfte der Bundeswehr als Gäste begrüßen dürfen. [Allgemeiner Beifall] Es handelt sich um eine Delegation von Soldatinnen und Soldaten, aber auch zivilen Dienstkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landeskommandos Berlin unter Leitung von Oberst Roßmanith. – Herzlich willkommen im Abgeordnetenhaus und herzlichen Dank für Ihren Einsatz! [Beifall bei der CDU, der SPD und der AfD – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] In der Rederunde folgt für den Senat die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. – Bitte sehr, Frau Dr. Czyborra!

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Dr. Ina Czyborra

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr verehrte Damen und Herren! Es macht schon ein bisschen traurig, dass in einer Debatte über Wissenschaftspolitik und ihre Bedeutung für Berlin so viel Delegitimation von Wissenschaft, so viele Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und leider auch so viele haltlose Behauptungen hier verbreitet werden; Opposition in allen Ehren. [Beifall bei der CDU und der SPD] Die Kritik des Kollegen von der AfD nehme ich mal durchaus als Kompliment. Ich glaube auch, dass sich etliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Netzwerk Wissenschaftsfreiheit – das man kritisieren kann, zu Recht, bitte schön faktenbasiert – nicht über eine solche Parteinahme und Verteidigung an dieser Stelle freuen und sich dagegen auch verwahren würden. Davon aber mal abgesehen: Ja, tatsächlich: Ich weiß nicht, ob ich das Ordnungsrecht gebrochen habe, ehrlich gesagt, aber ja, als es um Kürzungen in Größenordnungen an den Berliner Universitäten ging, da haben wir als Studierende gestreikt. Wir haben uns dagegen gewehrt. Wir haben in Hörsälen große Debatten veranstaltet. Wir haben demonstriert, wir waren da auch kreativ in unseren Protesten. Wie gesagt, an einen Ordnungsrechtsbruch glaube ich nicht; es hat zumindest niemand damals behauptet. Aber solche Proteste, solche Parteinahme möchte ich auch von den heutigen und kommenden Studierendengenerationen. Ich möchte, dass sie sich für ihre Hochschulen engagieren, dass sie auftreten, dass sie laut sind, [Anne Helm (LINKE): Das sind sie auch!] genauso wie alle anderen Beschäftigten, Dozierenden der Hochschulen auch. Und ich wünsche mir, wenn ich an der Stelle einen Wunsch äußern darf, wieder mehr davon. Ich wünsche mir mehr Beteiligung an Gremienwahlen. Ich wünsche mir mehr Beteiligung an Wahlen zum Studierendenparlament. Ich wünsche mir mehr aktive Parteinahme für die Hochschulen, aktive Mitgestaltung. Wir haben die akademische Selbstverwaltung. Sie beruht darauf, dass sich Menschen, die in Forschung und Lehre sicher viel zu tun haben, die da große Herausforderungen haben und viel Zeit aufwenden, trotzdem für ihre demokratischen Hochschulen einsetzen, an der Gestaltung beteiligen, ihre Stimme erheben und Verantwortung dafür übernehmen, dass bei aller Autonomie der Hochschulen das in gesellschaftlicher Verantwortung gestaltet wird. Das ist mein Wunsch, und dafür brauchen diese Beschäftigten der Hochschulen und die Studierenden Freiräume. Da war sicherlich in den letzten Jahren durch Arbeitsverdichtung, durch Kurzzeitverträge, durch den hohen Druck, den das Wissenschaftssystem produziert, manche Beteiligungsmöglichkeit nicht in dem Maße gegeben, wie wir das uns gewünscht hätten. Also: Wir brauchen wieder mehr Freiräume für Beteiligung. Wir brauchen Raum für diese Verantwortung für die Hochschulen. Die nächste Behauptung, die mich hier sehr gewundert hat, war, wir würden nicht über den Haushalt reden. Wir reden hier – ich glaube, der Kollege Schulze hat es dann doch irgendwie erwähnt – über einen sehr nennenswerten Anteil an unserem Haushalt. Wir reden über fünf Jahre Hochschulverträge mit 5 Prozent Aufwuchs. Wir reden über Milliarden, die wir unserem Wissenschaftssystem zur Verfügung stellen; und das tun wir gerne. Wir reden über 50 000 Beschäftigte an den Hochschulen und der Charité. Wir reden über 200 000 Studierende in dieser Stadt. Wir reden über Spitzenforschung und Investitionen in die Zukunft. Wir reden über Lösungen für diese Stadt und über die wirtschaftliche Zukunft und die Zukunft unserer demokratischen Gesellschaft. Unsere Hochschulen, unser Bildungssystem sind die Grundfesten unserer demokratischen Gesellschaft. Und darüber reden wir. [Beifall bei der SPD und der CDU] Und wir reden darüber, dass wir für das, was wir von unseren Hochschulen, von unserer Wissenschaft wollen, einen sicheren Rahmen schaffen müssen. Und ja, dazu haben wir uns das Ordnungsrecht angeguckt. Ich glaube, Michael Müller und Steffen Krach würden deutlich widersprechen, wenn sie hier in Anspruch genommen werden für ein Ordnungsrecht, das damals zwar in einem Entwurf des Hochschulgesetzes stand, dann so aber nicht umgesetzt wurde, weil – das wurde schon gesagt – es in der Form, wie es da stand, nicht anwendungsfähig war und auch nie angewendet wurde. Wir haben jetzt die Situation, uns fragen zu müssen – und das war damals auch schon eine Debatte –: Was ist mit sexualisierter Gewalt, was ist mit Opferschutz? Wie schaffen wir sichere Räume? Seitdem haben sich übrigens auch andere Hochschulgesetze weiterentwickelt, hat es diverse Entwicklungen dort gegeben, wo wir jetzt natürlich auch hingeschaut haben: Was ist zielführend und was nicht? Insgesamt befinden wir uns aber in einem Prozess der Entwicklung auch des Ordnungsrechts und seiner Anwendbarkeit. Das werden sicherlich auch die einen oder anderen Gerichte noch mal ausschärfen, denn wir haben es hier mit stark grundrechtsbefangenen Bereichen zu tun. Auch da muss ich jetzt noch mal sagen, ich finde es wirklich – und das wisst ihr auch besser – ziemlich erbärmlich, wenn hier Ängste geschürt werden, wenn hier Unwahrheiten verbreitet werden. Gewalt und Extremismus sind klar definierte Begriffe. Da gibt es eine Wissenschaft, das ist Jura, und da gibt es tatsächlich auch gesicherte Definitionen. Mit denen arbeiten wir in unserer Gesetzgebung. Hier in Abrede zu stellen, dass es diese Grundlagen unserer Gesetzgebung gibt, und so zu tun, als wäre das alles irgendwie Prosa oder ein Gedicht oder wir können das mal so oder so oder so auslegen, wird der Sache nicht gerecht. [Beifall bei der SPD und der CDU] Und selbstverständlich ist es kompletter Unfug, dass irgendjemand wegen einer zu Unrecht runtergeladenen Netflix-Folge von der Uni fliegen kann. Also entschuldige, ich weiß wirklich nicht, wie man dazu kommen kann, so eine Behauptung aufzustellen. [Tobias Schulze (LINKE): Steht anders im Gesetz!] Schaut auch noch mal in die Begründung, die da dranhängt, die Teil der Gesetzgebung ist. Schaut, was da definiert ist! Aber wir sind durchaus auf dem Weg, die eine oder andere vielleicht noch unklare Formulierung auszuschärfen oder auch aus dem Gesetz zu nehmen. Dazu ist die Legislative ja auch da, um genau das zu tun: sich das anzugucken und dann auch noch mal zu verändern. Ich habe das schon im Ausschuss gesagt. Ich habe vollstes Vertrauen in das Parlament und die Koalition, dass sie mit diesem Gesetzentwurf, der Ihnen zugeleitet wurde, nun im parlamentarischen Verfahren noch mal das Bestmögliche machen werden und daran arbeiten. Was ein bisschen schade ist: Es gibt gerade noch so viele andere Behauptungen – entschuldigt bitte, Haushaltspolitik! Worauf bezieht sich die Behauptung, Tegel wäre abgesagt? Worauf beziehen sich die Behauptungen, was da alles gekürzt werden soll? [Tobias Schulze (LINKE): Steht nicht mehr in der Investitionsplanung, ganz einfach!] Das entbehrt doch alles jeder Grundlage, selbst bei der PMA. [Zuruf von Laura Neugebauer (GRÜNE)] Wir haben uns sehr intensiv mit den Haushalten beschäftigt. Wir haben diese 5 Prozent vereinbart. Da standen bei der Vorgängerkonstellation ganz andere Zahlen im Raum. Wenn sich das auch nur ansatzweise so entwickelt hätte, dann hätten wir jetzt eine Kürzungskatastrophe an den Hochschulen. [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir haben das abgesichert. Wir sichern auch Investitionen ab. Uns ist das sehr wichtig. Wir wissen, das ist die wirtschaftliche Zukunft Berlins. Wir wissen, das ist unsere Grundlage. Wir sind hier auf Wissen angewiesen, wir sind auf Talente angewiesen, wir sind darauf angewiesen, Lehrkräfte auszubilden, die unseren Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Bildungskarrieren eröffnen, weil wir diese Fachkräfte brauchen, und zwar nicht nur in der akademischen Welt, sondern auch in allen anderen Berufen, im Handwerk, überall. Dafür brauchen wir gute Lehrkräfte. Wir sind intensiv dabei, genau diese Lehrkräftebildung uns noch mal genau anzugucken und sie besser zu machen, damit sie der Realität der Berliner Schule und ihren Schülerinnen und Schülern entgegenkommt. Und ja, da reden wir auch über große Zahlen, aber zu sagen, 3 000 Lehrkräfte, das ist ja schön! – Gucken wir uns doch einmal an: Wer bewirbt sich denn im Augenblick für ein Lehramtsstudium, insbesondere in den Bereichen, wo wir sie am meisten brauchen? Wir brauchen die Werbung dafür, dass es sich lohnt, diesen Beruf zu ergreifen, dass es ein tolles Studium ist, dass es ein toller Beruf ist. Wir müssen die jungen Menschen so ausbilden, dass sie auch in der Lage sind, sich an der Weiterentwicklung der Schule aktiv zu beteiligen, nicht nur etwas zu administrieren, sondern Schule als System besser zu machen. Das ist unser Anspruch. Wir sind da in intensiven Debatten, wir arbeiten da gut zusammen, wir haben da schon einiges miteinander veranstaltet, wir sind in einem Reformprozess auf Bundesebene, in der KMK, aber auch ganz intensiv in Berlin. Und ganz ehrlich: Runde Tische – ein Runder Tisch, der sich abstrakt mit Wissenschaft beschäftigt, das können wir alles machen, aber wir sitzen zusammen in Runden über die Lehrkräftebildung. Wir haben gerade UNITE gegründet. Da geht es um eine Plattform, um ein Spielfeld, auf dem sich Hochschulen, die Forscherinnen und Forscher mit ihren Entwicklungen zusammensetzen können, zusammenarbeiten können mit der Wirtschaft. Wir brauchen da auch privates Geld; das ist die Vorgabe des Bundes. Wenn wir an diesem EXIST-Programm erfolgreich partizipieren wollen, dann brauchen wir die Privaten, dann brauchen wir die Wirtschaft. Wir müssen unsere Innovationen auf die Straße bringen, in die Betriebe, in die Produktion und dahin, wo sie das Leben der Menschen besser machen, ob das die Dünnschichttechnologie bei Solar ist, ob das die Grüne Chemie ist, ob das die KI ist, die auch unsere Verkehre besser machen kann, die Energie sparen kann und so weiter. Wir sind in so vielen Bereichen in dieser Stadt einfach Spitze. Manches wissen die meisten gar nicht: dass wir hier mit BIFOLD ein KI-Spitzeninstitut haben, dass wir mit dem Zuse-Institut ganz vorne dabei sind, einen der weltgrößten Hochleistungsrechner haben in dieser Stadt, dass wir damit eben in der Champions League spielen wie in so vielen anderen Bereichen. Viele wissen das nicht. Wir versuchen, genau die Leute zusammenzubringen, die das, was wir hier erforschen, dann auch mit umsetzen zum Nutzen dieser Stadt. Das ist uns ganz wichtig. Da brauchen wir keinen abstrakten Runden Tisch, sondern da müssen wir jeden Tag in dieser Stadt netzwerken und die Menschen zusammenbringen, die tatsächlich dann die Innovationen in die Realität bringen. Das ist das, was wir tagtäglich tun. – Ich bin jetzt sehr weit entfernt von meinem Redemanuskript. [Heiterkeit – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich könnte hier sicherlich noch eine halbe Stunde all das berichten, was wir in dieser Stadt tun, was wir tun im Bereich Transfer, über Exzellenz, über unsere Exzellenzcluster, sieben haben wir. Das muss noch mal erwähnt werden: Wir sind tatsächlich auch in den Geistes- und Sozialwissenschaften im Bereich der Exzellenz in Berlin Spitze. Wir haben ein Exzellenzcluster, das sich mit den Anfeindungen der offenen Gesellschaft, der liberalen Demokratie auseinandersetzt und darüber redet: Wie gehen wir damit um? Wie gehen wir um mit Protesten in der High-Deck-Siedlung? Wir gehen wir damit um, dass Wissenschaft delegitimiert wird, dass Demokratie delegitimiert wird? Warum passiert das? Wie arbeiten wir dem entgegen? Und wie nehmen wir Menschen Angst, Angst vor der Zukunft, Angst vor neuen Technologien, Angst vor Digitalisierung, Angst davor, dass sie in dieser Gesellschaft nicht mehr in der Lage sind zu partizipieren, teilzuhaben, dass sie untergehen, dass sie den Herausforderungen der Zukunft nicht gewachsen sind? Es ist nämlich eine ganz wesentliche Grundlage, sich am demokratischen Prozess zu beteiligen, dass man keine Angst hat vor der Zukunft. Auch das erforschen wir in Berlin, und das brauchen wir dringend angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen. [Beifall bei der SPD und der CDU] Und: Es ist auch schon über gute Arbeit gesprochen worden. Exzellente Forschung, exzellente Lehre und gute Arbeit, das sind keine Gegensätze, das bedingt einander. Wir sind nicht mehr in der Situation, dass jeder froh ist, wenn er in der Wissenschaft arbeiten kann und gerade noch davon seine Miete zahlt. Wir haben auch dort durchaus Probleme bei der Fachkräftesicherung, bei der Akquirierung der besten Jungen in der Forschung und Lehre. Wir haben tatsächlich Professuren, die wir gerade schlecht besetzen können, weil uns die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler fehlen, weil die Arbeitsbedingungen in unseren Hochschulen, weil die akademischen Karrieren so sind, wie sie sind. Das ist kein Zukunftsmodell. Wenn wir die Besten haben, gerade auch international, die Spitzenforscherinnen und -forscher, dann müssen wir daran arbeiten. Wir haben da ein Signal gesetzt mit unserem § 110. Natürlich müssen wir gucken, wie sich das mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz des Bundes am Ende harmonisieren lässt. Aber gute Arbeit ist eine wesentliche Bedingung für unsere Hochschulen, für die Zukunft dieser Stadt, und da sind wir in ganz intensiver Debatte mit den Hochschulen über die Modelle, in denen wir das erreichen können. Vielleicht noch ein bisschen etwas zum Haushalt; ich wollte dazu eigentlich deutlich mehr sagen, aber: Wissenschaft und Forschung bringen Geld in diese Stadt. 1 Milliarde Euro an Drittmitteln von Bund und Forschungsförderungsorganisationen holen wir in die Stadt, und das schafft mindestens 7 000 zusätzliche Arbeitsplätze direkt in der Wissenschaft und dann natürlich noch mehr bei allem, was drum herum ist. Wir werben hier viel Geld ein, das in dieser Stadt verdient und ausgegeben wird zum Nutzen dieser Stadt. Insofern ist es tatsächlich der Ast, auf dem wir sitzen, sowohl was die Fachkräfte angeht als auch was die Zukunft dieser Stadt, die neuen Technologien, die Frage der Spitzenforschung, der Internationalisierung, der forschungsgetriebenen Industrialisierung dieser Stadt angeht. Das ist wesentlich für Wirtschaft und Arbeit und ganz wesentlich für zukünftige Landeshaushalte, die nämlich nur dann auskömmlich sein können, wenn Wissenschaft und Forschung in dieser Stadt Arbeit schaffen und Einnahmen generieren. [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Deswegen hat das, was wir hier heute besprechen, sehr viel mit dem Berliner Landeshaushalt zu tun, mit dem jetzigen und vor allem auch mit den zukünftigen Haushalten. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1572 – Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes – habe ich vorab an den Ausschuss für Wissenschaft und Forschung überwiesen – und darf hierzu Ihre nachträgliche Zustimmung feststellen. Vorgesehen ist außerdem eine Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1451 – Landesweiter Lehrpreis für exzellente Lehre – erfolgt zunächst eine Abstimmung über den Ihnen als Tischvorlage vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1451-1. Der Änderungsantrag ist auf eine Annahme des Antrags in geänderter Fassung gerichtet. Die AfD-Fraktion hat gemäß § 67 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung eine getrennte Abstimmung über die drei Punkte ihres Antrags beantragt. Ich frage also zunächst: Wer Punkt 1 des Änderungsantrages der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1451-1 annehmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Gegenstimmen bei den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linksfraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist Punkt 1 abgelehnt. Wer Punkt 2 des Änderungsantrages der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1451-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das ist wiederum die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Gegenstimmen bei den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linksfraktion. War der fraktionslose Abgeordnete dabei? – Jetzt muss ich einmal – – Nein? [Ines Schmidt (LINKE): Der ist zu Hause! – Heiterkeit] Und Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich auch nicht. Damit ist Punkt 2 auch abgelehnt. Wer Punkt 3 des Änderungsantrags der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1451-1 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das ist wiederum die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist auch der Punkt 3 abgelehnt, und damit ist dann auch der Änderungsantrag insgesamt abgelehnt. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1451 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke sowie bei Enthaltungen der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Antrag also gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1450 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und SPD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und der fraktionslose Abgeordnete. [Zuruf von der LINKEN: Der ist nicht da!] – Ach, der sitzt da gar nicht. Entschuldigung! Gibt es Enthaltungen? – Bei Gegenstimmen der beiden Fraktionen und Enthaltungen der AfD-Fraktion ist der Antrag angenommen. Die Aktuelle Stunde hat damit ihre Erledigung gefunden. – Es war mir so ausdrücklich aufgeschrieben worden, ich solle an die fraktionslosen Abgeordneten denken, dass ich hier etwas zu viel an sie gedacht habe. Sie sind nämlich beide im Moment nicht im Raum. Ich komme dann jetzt zum Tagesordnungspunkt 2 und rufe auf lfd. Nr. 2: Fragestunde gemäß § 51 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Nun können mündliche Anfragen an den Senat gerichtet werden. Die Fragen müssen ohne Begründung, kurz gefasst und von allgemeinem Interesse sein sowie eine kurze Beantwortung ermöglichen. Sie dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein, ansonsten werde ich die Fragen zurückweisen. Zuerst erfolgen die Wortmeldungen in einer Runde nach der Stärke der Fraktionen mit je einer Fragestellung; nach der Beantwortung steht mindestens eine Zusatzfrage dem anfragenden Mitglied zu und eine weitere Zusatzfrage kann auch von einem anderen Mitglied des Hauses gestellt werden. Es beginnt für die CDU-Fraktion die Kollegin Khalatbari. – Bitte schön!

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Sandra Khalatbari CDU

Sehr geehrter Präsident! Vielen Dank! – Die Bildungssenatorin hat in der vergangenen Woche eine Kooperationsvereinbarung mit Brandenburg unterzeichnet. Ich frage daher den Senat: Wie geht es nun weiter mit dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg, dem sogenannten LISUM?

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Dennis Buchner

Das beantwortet die Bildungssenatorin. – Bitte sehr, Frau Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Abgeordnete! Es ist tatsächlich so – und Sie wissen das alle –, dass die Länder Berlin und Brandenburg eine jahrzehntelange Kooperation, insbesondere im Bildungsbereich, miteinander verbindet. Sie wissen aber auch, dass bereits im September 2022 der Staatsvertrag zum LISUM, zum Landesinstitut für Schule und Medien, gekündigt worden ist. Seitdem beginnt ein sogenannter Entflechtungsprozess, das heißt, es ist ganz genau geschaut worden, welche Aufgaben und welches Personal zukünftig wo verortet werden sollen und welche Aufgaben und welche Themenbereiche Landesaufgabe werden und demzufolge auch in die eigenen Zuständigkeiten übergehen. Innerhalb dieser Entflechtung sind genau diese Themenfelder ganz klar konkretisiert worden, und innerhalb der Kooperationsvereinbarung, welche am 9. April mit dem Minister Herrn Freiberg aus Brandenburg unterschrieben werden konnte, ist genau das festgezurrt worden. Eines möchte ich noch einmal deutlich machen: Auch nach der Kündigung des LISUM und auch im Nachgang der Kündigung des ISQ ist es ein zentrales Anliegen, dass wir beide Bildungssysteme sowohl qualitativ gemeinsam weiterentwickeln als auch Bildungserfolge für unsere Schülerinnen und Schüler gemeinsam garantieren, weil wir nach wie vor sehen, dass Berlin und Brandenburg eine gemeinsame Bildungsregion darstellen. – Vielen Dank! [Beifall von Dirk Stettner (CDU)]

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Dennis Buchner

Dann frage ich die Kollegin, ob sie nachfragen möchte. – Bitte schön, Frau Khalatbari!

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Sandra Khalatbari CDU

Sehr geehrter Präsident! Ich frage gerne nach. – Ich frage den Senat: Welche Themenfelder umfasst diese Kooperationsvereinbarung konkret?

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Dennis Buchner

Ich nehme an, dass das auch die Bildungssenatorin beantworten möchte. – Bitte schön! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! – Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Nachfrage! Die Themenfelder differenzieren sich ein wenig, und sie haben auch unterschiedliche Laufzeiten. Das, was wir dauerhaft als gemeinsame Themenfelder in der Kooperationsvereinbarung festgehalten haben, ist die weitere gemeinsame Entwicklung von Rahmenlehrplänen, ebenso wie die weitere gemeinsame Entwicklung von diagnostischen Instrumenten, welche insbesondere zur Qualitätssicherung und zur Unterrichtsentwicklung herangezogen werden sollen. Sie kennen alle die Debatte, dass wir evidenzbasiert, datenbasiert Schulentwicklung machen sollen. Das ist ein zentrales Anliegen, das beide Länder auch gemeinsam weitertragen wollen. Darüber hinaus war es ganz wichtig, dass auch die Bildungsserver über den Kündigungszeitraum hinaus weiter betrieben werden. Da gibt es noch keinen klaren Zeitpunkt, wann das endet; ich kann Ihnen nur sagen, dass es mindestens für die nächsten zwei Schuljahre auch der Fall sein wird. Ebenso werden wir für das Schuljahr 2024/2025 auch noch gemeinsame Prüfungsaufgaben entwickeln, das heißt, für den MSA und auch für die Abiturienten wird es bis zum nächsten Schuljahr noch eine gemeinsame Planung geben. Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das aber in die landeseigenen Entwicklungsgruppen übergehen und dort dann auch enden. – Vielen Dank!

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Dennis Buchner

Die zweite Nachfrage geht in die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, und zwar an den Kollegen Krüger. – Bitte schön!

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Louis Krüger GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Nachfrage: Inwieweit stimmen denn die Berichte, dass seitens der Bildungssenatorin Günther-Wünsch die Maßgabe ausgegeben wurde, im Rahmen der Neustrukturierung möglichst viele Lehrkräftestunden aus der Fortbildung abzuziehen und zwangsweise an die Schulen zurückzugeben?

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Frau Senatorin Günther-Wünsch! Senatorin Katharina Günther-Wünsch (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Krüger! Sie alle wissen, dass wir unter akutem Fachkräftemangel leiden, der nicht nur aufgrund der mangelnden Attraktivität des Berufs, sondern – ich betone das immer wieder – auch aufgrund einer demografischen Entwicklung, die es in allen Branchen schwierig macht, von Jahr zu Jahr wächst. Wir haben verschiedene Maßnahmen ergriffen, um diesem Fachkräftedefizit zu begegnen. Wir haben das im Ausschuss schon mehrfach debattiert. Sie alle kennen die Themen, die wir da benennen. Nichtsdestotrotz ist es ein Anliegen, insbesondere bei den Abordnungen und dem Dienst an anderem Ort sehr kritisch hinzuschauen und konkret zu überlegen: Wo haben wir eine Notwendigkeit? Was ist alternativlos? Was hat auch ganz klar etwas mit der Funktionalität des Bildungssystems zu tun? Wo müssen wir gegebenenfalls auch eine Entscheidung treffen und Abordnungen rückgängig machen? – Das wird im Einzelfall geprüft. Das, worauf Sie wahrscheinlich auch noch hinauswollen, ist die Neukonstruktion des Berliner Landesinstituts zur Aus-, Fort- und Weiterbildung. Da habe ich im Ausschuss bisher nur die Grundzüge vorgestellt. Ich habe Ihnen gesagt, dass wir da bis zum Sommer konkreter werden, und da geht es natürlich insbesondere um die Fachseminarleitungen, bei denen wir schauen werden, welche Aufgaben sie im Rahmen des Berliner Landesinstituts an welchem Standort übernehmen werden. Eins kann ich Ihnen zusichern: Es wird auf gar keinen Fall die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung darunter leiden, sondern es geht darum, begrenzte Ressourcen maximal effizient zu nutzen. – Vielen Dank!

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Dennis Buchner

Vielen Dank! Die zweite Frage geht in die SPD-Fraktion, und zwar an den Kollegen Stroedter.

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Jörg Stroedter SPD

Vielen Dank, sehr geehrter Präsident! – Ich frage den Senat: Mit welchen konkreten Maßnahmen plant der Senat, die Gesamtstrategie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur auf privaten und öffentlichen Flächen umzusetzen?

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Dennis Buchner

Das beantwortet die Wirtschaftssenatorin. – Bitte sehr, Frau Giffey! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Ausbau der Ladeinfrastruktur ist für uns eines, das essenziell wichtig ist, wenn wir uns um die Bausteine für ein klimaneutrales Berlin möglichst vor dem Jahr 2045 kümmern. Es ist Teil der Richtlinien der Regierungspolitik, und ich kann Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass der Berliner Senat am Dienstag dieser Woche die Gesamtstrategie für die Ladeinfrastruktur und den Ladeinfrastrukturausbau bis zum Jahr 2030 beschlossen hat und damit einen ganz wesentlichen Beitrag dazu leisten will, die Verkehrs- und Antriebswende tatsächlich auch voranzubringen. Wir können sagen, dass der aktuelle Bedarf an Ladepunkten in der Stadt abgedeckt werden kann. Wir haben mittlerweile 25 000 Ladepunkte in Berlin. Die meisten davon befinden sich auf privatem Grund, sind Wallboxen, die Menschen in ihren privaten Garagen oder auf privaten Grundstücken errichtet haben. Das sind 21 000. Dazu kommen 3 800 öffentlich zugängliche Ladepunkte, und es kommen 2 400 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum dazu. Da haben wir im letzten Jahr sehr viel zusätzlich erreichen können, denn das Thema Laden an Straßenlaternen als Ladepunkte war ja bisher noch nicht umgesetzt. Wir haben im letzten Jahr mit dem Laternenladeprojekt 825 Laternenladepunkte installieren können. Das heißt, wir konnten hier deutlich aufstocken: Insgesamt sind es jetzt 875 Laternenladepunkte, die Steigerung ist im letzten Jahr also enorm. Wir haben mehr als 1 800 öffentlich zugängliche Ladepunkte allein im letzten Jahr, also 2023, aufbauen können. Das heißt, die Ladeinfrastrukturkapazität ist 2023 erheblich erhöht worden. Es geht darum, dass wir jetzt für die nächsten Jahre eine vorausschauende Planung machen, dass wir ganz klar abbilden, dass es bei der Elektromobilität einen Markthochlauf gibt. Im Moment sehen wir etwa 60 000 Elektroautos in der Stadt. Wir gehen davon aus, dass es in den nächsten Jahren bis 2030 ungefähr 400 000 werden. Und das Entscheidende ist: Wie viel Ladekapazität brauchen wir dann? Wir werden in dieser Zeit eine Vervielfachung haben. Derzeit haben wir in Berlin ungefähr 300 000 kWh Ladebedarf täglich. Wir gehen davon aus, dass wir bis 2030 circa 2 Millionen kWh Ladebedarf pro Tag haben werden. Und selbstverständlich braucht es dafür einen Hochlauf der Kapazitäten. Wir werden uns selbstverständlich auf öffentlich gewidmete Straßen konzentrieren, aber auch auf private, öffentlich zugängliche Flächen und auch auf private, nicht öffentlich zugängliche Flächen, wo wir Genehmigungsverfahren vereinfachen. Also überall dort, wo zusätzliche Ladekapazität geschaffen werden kann, werden wir das unterstützen. Es geht um Bedarfsgerechtigkeit, um Nutzerfreundlichkeit, aber auch um ein leistungsfähiges Netz. Das bedeutet, dass wir die Themen Abstimmung mit den Bezirken, Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für Ladesäulen, aber auch die Zusammenarbeit mit der Stromnetz Berlin ausbauen werden. Wir haben gerade gestern die Bilanz und den Ausblick der Stromnetz Berlin in der Jahrespressekonferenz vorgestellt. Die Stromnetz Berlin wird in den nächsten zehn Jahren die Gesamtkapazität des Berliner Stromnetzes verdoppeln müssen, um natürlich auch in puncto Ladeinfrastruktur leistungsfähig zu sein. Und das bedeutet, dass wir ganz klar alles tun werden, um tatsächlich die Ladeinfrastrukturmöglichkeiten sowohl im öffentlichen, im teilweise öffentlich zugänglichen, aber privaten und natürlich auch im privaten Raum zu ermöglichen. Wir arbeiten gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt und werden dort auch diese Genehmigungsverfahren und alles, was dafür nötig ist, gemeinsam gestalten. – Vielen Dank!

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Dennis Buchner

Vielen Dank! – Dann frage ich, ob die Nachfrage gewünscht wird. – Herr Stroedter, bitte sehr!

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Jörg Stroedter SPD

Wir haben ja trotzdem die Ausgangssituation, dass die Industrie enorm viele Elektroautos in den nächsten Jahren anbietet und die ja auch erworben werden sollen. Deshalb die Frage: Welche Probleme und Hindernisse sehen Sie beim Ausbau der Ladeinfrastruktur? Und wie wird denen begegnet, um den Ausbau zu beschleunigen und auch letztendlich ein entsprechendes Stromangebot zur Verfügung zu stellen? [Zuruf von der AfD: Die Energiewende ist das Problem!]

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Frau Senatorin Giffey! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! Die Hauptherausforderung, die wir sehen, ist natürlich das Thema der Nutzerfreundlichkeit, der verfügbaren Ladegeschwindigkeit. Denn eines muss man ganz klar sagen: Es geht nicht nur um die schlichte Anzahl der Ladepunkte, entscheidend ist, wie viel Leistung diese Ladepunkte bringen. Deshalb geben wir unsere Zielsetzung auch nicht in Ladepunkten an, sondern in Leistung, die pro Tag erreicht werden muss, um von den 300 000 kWh auf über 2 Millionen kWh zu kommen. Denn es ist ganz klar: Es gibt einen zunehmenden Bedarf von Schnellladesäulen, Menschen, die innerhalb von 30 Minuten am Supermarkt, an der Tankstelle, am Rastplatz gern ihr Auto komplett oder zumindest auf 80 Prozent laden wollen. Das heißt: Diese Integration der Ladeinfrastruktur in den Alltag der Berlinerinnen und Berliner ist eine große Herausforderung. Deshalb werden wir das Thema Laden in der Nähe des Arbeitsortes, aber auch in der Nähe von Freizeitorten nach vorne tragen. Was heißt das konkret? – Es kann der Lehrerparkplatz auf einem Schulgelände, der Bürostandort, ein Firmengelände sein, wo die Menschen, die tagsüber arbeiten, gleichzeitig ihr Auto laden, oder es können auch Betriebshöfe unserer Landesunternehmen sein, wo wir das voranbringen wollen. Auch all unsere Freizeitorte sind relevante, gute Standorte für Ladeinfrastruktur, egal ob es Turnhallen oder Schwimmbäder sind, oder auch Restaurantparkplätze, Kundenparkplätze bei Baumärkten, Supermärkten. All das sind Orte, an denen Laden in den Alltag integriert werden kann. Das werden wir als Fokusthema nehmen. Die andere Gruppe sind natürlich die Mieterinnen und Mieter. Das heißt: Bei unseren landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, überhaupt bei all denen, die Wohnraum und Flächen zur Verfügung stellen, wird es entscheidend sein, dass dort für die Mieterinnen und Mieter eine Zunahme von Ladepunkten ermöglicht wird. All das werden wir angehen. Und ich kann sagen, dass die Gesamtstrategie in dieser Umfänglichkeit, so wie sie am Dienstag im Senat besprochen und beschlossen worden ist, bisher noch nicht vorhanden war. Das heißt: Wir haben einen wesentlichen Schritt gemacht, um tatsächlich das Thema Ausbau der Ladeinfrastruktur voranzubringen und auch deutlich zu machen, dass wir das ernst meinen und als einen Baustein für das klimaneutrale Berlin sehen, möglichst vor 2045. – Vielen Dank! [Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD) und Dr. Maja Lasić (SPD)]

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Dennis Buchner

Die zweite Rückfrage geht wieder an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, und zwar an den Kollegen Dr. Taschner. – Bitte schön!

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Dr. Stefan Taschner GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank auch für die Ausführungen, Frau Giffey! Sie haben schon die Bedeutung des Stromnetzes auf die Ladesäuleninfrastruktur betont. Jetzt hat ja diese Woche das Beispiel Oranienburg die Runde gemacht, wo es nach Einschätzung der Bundesnetzagentur zu einer Fehleinschätzung der Stadtwerke zum Bedarf kam. Andere sagen: Es war zu wenig Geld da, um frühzeitig auszubauen. Deswegen frage ich den Senat: Wie schaut es denn in Berlin aus? Wie gut ist die Stromnetz Berlin auf die Planungen vorbereitet? Und vor allem: Wie ist denn die finanzielle Ausstattung, die ja erst durch den Nachtragshaushalt die entsprechenden mehreren 100 Millionen Euro zugewiesen bekommen hat? Ist da in Zukunft noch mehr nötig, um so etwas zu verhindern?

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Dennis Buchner

Frau Senatorin Giffey, bitte schön! Bürgermeisterin Franziska Giffey (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe): Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich kann dazu ganz aktuell berichten, denn wir haben gestern die Jahrespressekonferenz der Stromnetz Berlin gehabt, auf der vorgestellt wurde, wie die Lage des Unternehmens aussieht. Zunächst einmal will ich hier sagen, dass 2,34 Millionen Haushalte und Gewerbekunden an das Stromnetz Berlin angeschlossen sind. Hier wird reguläre, verlässliche Versorgung jeden einzelnen Tag rund um die Uhr ermöglicht. Ich will auch an dieser Stelle sagen, dass wir ein sehr gut und solide wirtschaftendes Unternehmen haben. Die Bundesnetzagentur hat gerade unsere Stromnetz Berlin zu den effizientesten, effektivsten Unternehmen der Stromnetzbetreiber der Bundesrepublik gekürt. Wir haben das Label „supereffizient“ bekommen. Das ist ein Ausweis dessen, dass dieses Landesunternehmen wirklich hervorragend arbeitet. Wir haben im letzten Jahr über 90 Millionen Euro Gewinn erwirtschaften können. Das heißt: Es gibt die Konzessionsabgaben an das Land Berlin, es gibt die Rückführung, ja, es gibt auch den Investitionsbedarf. Aber wir haben hier ein florierendes, solides Unternehmen, das tatsächlich auch für seine Aufgaben einstehen kann. Klar ist aber, wenn wir hier davon reden, dass in den nächsten zehn Jahren mindestens die Verdopplung der Stromnetzkapazität in Berlin ermöglicht werden muss, dann ist das ein Transformationsprozess, den es so in der Geschichte noch nicht gegeben hat. Das bedeutet, dass dafür natürlich zusätzliche Investitionen erforderlich sind. Es kann nicht sein, dass man das in der normalen Bewirtschaftung des Unternehmens realisiert, weil wir einfach hier so hohe Investitionen haben. Wenn wir von einer Verdopplung der Kapazität sprechen, da braucht es zusätzliches Kapital. Und die Eigenkapitalquote der Stromnetz Berlin lag in einem sehr geringen Bereich. Das lag daran, dass wir damals, als 2021 die Rekommunalisierung erfolgte, natürlich noch ganz andere Zinsbedingungen, Finanzmarktbedingungen hatten, die sich heute verändert haben. Wenn Investitionen durch auch schuldenkonforme Kreditaufnahmen ermöglicht werden sollen, dann braucht es für die Stromnetz Berlin eine höhere Eigenkapitalquote. Deshalb ist es richtig gewesen, im Nachtragshaushalt Energie, in dem wir ja den Rückkauf der Wärme ins Land Berlin ermöglichen, gleichzeitig auch eine Eigenkapitalzuführung an die Stromnetz Berlin zu ermöglichen. Diese Eigenkapitalzuführung hat das Parlament ja verabschiedet. Ich kann Ihnen auch noch mitgeben, dass sich die Stromnetz Berlin gestern mit Erik Landeck als geschäftsführendem Vorstand noch mal ausdrücklich für diese Entscheidung hier im Berliner Abgeordnetenhaus, im Parlament bedankt hat, die ermöglicht, dass Zukunftsinvestitionen getätigt werden können. Hier geht es nicht um die reguläre Tätigkeit der Stromnetz Berlin, die kann durch ein solide wirtschaftendes Unternehmen abgedeckt werden, aber es geht um die Zukunftsinvestitionen. Diese 300 Millionen Euro, die mit dem Nachtragshaushalt ermöglicht worden sind, werden ein Hebel sein, um ein viel höheres Maß an Investitionen zu ermöglichen, allein in den nächsten fünf Jahren über 2 Millionen Euro. Das bedeutet, dass wir unser Unternehmen, unsere Stromnetz Berlin als landeseigenes Unternehmen in die Lage versetzen, genau das zu tun. Die Frage zu Oranienburg, die Sie gestellt haben, ist gestern in der Pressekonferenz auch gestellt worden, und Erik Landeck hat sehr ausführlich dargelegt, warum das in Berlin nicht passieren kann, warum wir darauf ausgerichtet sind, wirklich eine verlässliche, eine sichere Stromversorgung zu ermöglichen. Wir können uns natürlich zu Oranienburg nicht im Detail äußern, das werde ich an dieser Stelle auch nicht tun, aber ich fand es sehr eindeutig, dass vom Stromnetz Berlin die Aussage kam: So ein Fall ist für Berlin weder kalkuliert noch realistisch –, und wir setzen alles daran, dass unsere Stromversorgung verlässlich, sicher, vorausschauend geplant ist und auch die nötigen Zukunftsinvestitionen getätigt werden. [Steffen Zillich (LINKE): Die Zeit hätten wir! – Anne Helm (LINKE): Ja! Die Zeit wäre da!] Ich will hier an dieser Stelle auch noch mal sagen: Wir haben im letzten Jahr erneut einen Investitionsrekord aufgestellt. [Zuruf von der LINKEN: Es ist nicht zu fassen!] Über 270 Millionen Euro Investitionen in das Stromnetz sind im letzten Jahr getätigt worden, und das bedeutet, dass wir an dieser Stelle wirklich zukunftsfähig aufgestellt sind und dass landeseigene, rekommunalisierte Unternehmen wirklich auch erfolgreich und mit Gewinn wirtschaften können. Insofern sehe ich es so, dass unser Stromnetz sowohl sicher ausgerüstet ist als auch durch die Entscheidung des Nachtragshaushaltes finanziell in die Lage versetzt worden ist, die entscheidenden Zukunftsinvestitionen zu tätigen. Mein Dank gilt an dieser Stelle dem gesamten Landesparlament, das das auch mit ermöglicht hat. – Vielen Dank! [Beifall von Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]

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Dennis Buchner

Vielen Dank! – Ich erinnere noch mal daran: Kurz gefasste Fragen, die auch kurze Beantwortung ermöglichen, das sind eigentlich die Spielregeln. Wir gucken mal, ob das bei der Grünenfraktion klappt. Die stellt die dritte gesetzte Frage, und zwar mit dem Kollegen Schulze.

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André Schulze GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wann gibt der Senat nach der vorläufigen haushaltspolitischen Einigung der Koalition endlich die Zuwendungen für alle Projekte der sozialen Infrastruktur für das ganze Jahr frei und schafft Planungssicherheit bei den freien Trägern? [Beifall von Anne Helm (LINKE)]

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Dennis Buchner

Das will der Senator für Finanzen machen. – Bitte sehr, Herr Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank für die Frage! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst einmal ist es ja nicht so, dass die Senatsverwaltung für Finanzen in ihrer zentralen Verantwortung flächendeckend alle Ermächtigungen und Möglichkeiten gesperrt hätte, Zuwendungen, insbesondere an soziale, an freie Träger auszureichen. Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Ich nehme mal an, Ihre Frage zielt aber gleichermaßen auch nicht darauf ab, wie es sich mit den seitens der einzelnen Fachverwaltungen in ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung ausgesprochenen Sperren verhält, sondern im Grunde nach: Was verändert sich eigentlich in der Umsetzung der Beschlüsse vom vergangenen Wochenende, die die Koalition getroffen hat und die ich am Dienstag dem Senat übermittelt habe? Es wird sich ändern, dass wir in Umsetzung der getroffenen Verabredungen jetzt verschiedene Verfahrensschritte vorbereiten, insbesondere ein zweites Haushaltswirtschaftsrundschreiben. Das wird sicherlich mit Spannung erwartet. Wir werden auch, was die Sperren angeht, natürlich das Volumen an aus Sicherheitsgründen vorgenommenen Sperren reduzieren mit Blick darauf, dass nunmehr rund 1,2 Milliarden Euro zur Belegung der pauschalen Minderausgabe für 2024 identifiziert sind. Es wird dann dort Verschiebungen im Volumen erreichen, und das wird sicherlich zur Erleichterung im Verfahren sehr unmittelbar führen. Das ist unter Hochdruck in Arbeit. Genaue Zeitabläufe kann ich Ihnen dazu noch nicht melden. „Schnellstmöglich“ ist die Antwort, die hier, glaube ich, angemessen ist, denn natürlich haben auch wir kein Interesse daran, Restriktionen, die vor allem aus Sicherungsgründen im Haushalt vorgenommen wurden, aufrechtzuerhalten, wenn jetzt durch die politischen Verabredungen Planungssicherheit für einen weit überwiegenden Anteil der pauschalen Minderausgaben verabredet wurde. – Vielen herzlichen Dank!

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Dennis Buchner

Dann frage ich den Kollegen Schulze, ob er nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!

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André Schulze GRÜNE

Wie will denn der Senat verhindern, dass die Folgen seiner Haushaltspolitik durch die seit Jahresbeginn bestehende Unsicherheit für die freien Träger, beispielsweise die Gefährdung der Fortsetzung von Projekten, die vielfach auch schon zur dauerhaften Abwanderung von Fachkräften geführt haben, jetzt noch zweieinhalb Monate andauern und sich verschärfen bis zur endgültigen Auflösung der pauschalen Minderausgaben?

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Herr Senator Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank, auch für die Nachfrage! – Zunächst einmal kann man über die von Ihnen beschriebenen Folgen sicherlich streiten, aber der Sache nach ist am Wochenende etwas sehr Wichtiges erreicht worden, nämlich ein wesentlicher Schritt in Richtung Planungssicherheit, in Richtung Verlässlichkeit, und zwar aus folgendem Grunde: Die Fachverwaltungen waren ja zum Jahresbeginn aufgefordert, sich mit einem pauschaliert angesetzten Prozentsatz von 5,9 Prozent auseinanderzusetzen, den jede Einzelverwaltung dezentral zur Auflösung der pauschalen Minderausgabe hätte erbringen müssen, wenn wir nicht gemeinschaftlich Positionen – wie jetzt am Wochenende geschehen – identifizieren, die zur Entlastung aller im gewissen Sinne vor die Klammer gezogen werden können. Diese 5,9 Prozent – davon gehe ich aus, schließlich habe ich die Bitte an die Senatsverwaltungen gerichtet, im jeweils eigenen Haushalt zu reduzieren – sind sicherlich auch gewissenhaft vorbereitet worden, sodass es jetzt um die wahrscheinlich viel einfachere Frage geht, wie man 5,9 Prozent auf 2 Prozent reduziert [Lachen von Werner Graf (GRÜNE), Carsten Schatz (LINKE) und Torsten Schneider (SPD)] an den avisierten Kürzungsschritten und dadurch auch schnellstmöglich diese Planungssicherheit erreicht. Insofern ist es eine technisch und politisch sehr machbare Aufgabe, hier rasch zur Planungssicherheit zu kommen. [Carsten Schatz (LINKE): Sie sind der Einzige, der daran glaubt! – Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Und noch einmal: Das Gesamtvolumen, um das es ja geht, ist durch die Entscheidung vom Wochenende so deutlich reduziert, dass, glaube ich, auch jetzt jede Verwaltung für sich in der Lage ist, hier sehr schnell zu den notwendigen Entscheidungen zu kommen, die erforderlich sind, auch Dritten die Planungssicherheit zu geben, die es für das laufende Jahr braucht. Gleichzeitig ist jedem klar: Das sind Entscheidungen für das laufende Jahr. Wir haben Verlässlichkeit, wir haben Planungssicherheit für das Jahr 2024 geschaffen. Wir werden uns aber jetzt nicht ausruhen, sondern wir werden unmittelbar die Arbeit fortzusetzen haben. Wir haben verabredet, uns auch jetzt schon damit zu beschäftigen, wie 2025 die Belegung der pauschalen Minderausgabe aussehen kann und aussehen wird. [Carsten Schatz (LINKE): Das eine ist noch nicht fertig! Tobias Schulze (LINKE): Nein! Das reicht noch nicht! –] Ich kann auch mit Blick auf die für 2024 verbleibenden, zu belegenden 2 Prozent je Verwaltung nur dazu ermuntern, diese Belegung in struktureller Form vorzunehmen, sodass sie auch in das kommende Jahr fortwirkt und man sozusagen einen Teil der Strecke schon 2024 dadurch zurücklegt. Für das verbleibende Volumen werden wir schon in diesem Jahr die politischen Verabredungen treffen, die es braucht, um frühzeitig Planungssicherheit für das kommende Jahr zu erzielen. [Zuruf von der LINKEN: Ich bin mal auf die Auswirkungen gespannt!] Ich glaube, wozu die vergangenen Wochen hoffentlich beigetragen haben, ist, einen Mentalitätswechsel zu erreichen, und da adressiere ich alle Beteiligten. Das gilt nicht nur für Akteure in Verwaltungen, im politischen Raum, das gilt auch für alle um uns herum, die Erwartungshaltungen an die Politik, an den Senat richten. Wir sind in einer haushaltspolitischen Zeitenwende angekommen, und das nicht deswegen, weil über Nacht eine Haushaltssituation entstanden wäre, die diese großen Herausforderungen beinhaltet, sondern weil seit Jahren klar ist, dass wir auf den Punkt zulaufen, an dem das strukturell so drastisch überhöhte Ausgabenniveau letztlich aller staatlichen Ebenen auf ein normales Maß zurückzuführen ist. Das habe ich auch schon rot-rot-grünen Finanzplanungen entnommen. Dass es dort schon zu diesem Mentalitätswechsel gekommen wäre, kann man indessen nicht behaupten. [Werner Graf (GRÜNE): Worte hören wir! Taten sehen wir nicht! – Zuruf von Heiko Melzer (CDU) und weiterer Zuruf Werner Graf (GRÜNE)] Jetzt ist er eingeleitet. Er ist klar beschrieben. Die Größe der Aufgabe ist benannt, und ich hoffe doch sehr und lade auch alle ein, dass nicht nur Politik sich in der Verantwortung dafür sieht, diese Aufgabe zu meistern, sondern dass das eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die wir auch im Dialog mit Dritten angehen, natürlich auch mit denjenigen, die als Zuwendungsempfänger, als freie Träger den Dialog mit uns über diese Frage suchen, wie wir es schaffen, Berlin zur Normalisierung seines Ausgabenniveaus zu führen und gleichzeitig Tag für Tag ein Stückchen besser zu machen. Das klingt wie ein Widerspruch, aber ich glaube, dass weniger Geld – und wir reden ja auch über Demografie; manchmal geht es auch um weniger Personal – am Ende zu besserer Politik führen kann. – Vielen herzlichen Dank!

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Dennis Buchner

Die zweite Nachfrage geht an die Linksfraktion, und zwar an den Kollegen Zillich. – Bitte!

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Steffen Zillich LINKE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wann wird denn der Senat einen Nachtragshaushalt vorlegen, der notwendig ist, um diese Einigungen umzusetzen, damit das Parlament auch darüber befinden kann, und wann werden denn die Fachverwaltungen darüber informiert sein, welche Sachverhalte von den „vor die Klammer“ gezogenen Punkten betroffen sind, damit die Verkehrsverwaltung dann auch weiß, was mit den 130 Millionen Euro gemeint ist?

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Dennis Buchner

Das waren zwei Fragen, und Herr Evers darf sich eine zur Beantwortung aussuchen. – Bitte schön! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen herzlichen Dank! – Dann suche ich mir die erste aus: schnellstmöglich! [Anne Helm (LINKE): Das klingt ja nicht sehr ambitioniert! – Steffen Zillich (LINKE): Das dürfte knapp werden bis zum 1. Juli!]

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Dennis Buchner

Dann folgt die vierte Frage. Das ist die gesetzte Frage der Linksfraktion, und zwar mit der Kollegin Helm. – Bitte schön!

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Anne Helm LINKE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wie konnte es passieren, dass zum 79. Jahrestag der Befreiung des KZ Sachsenhausen, den wir am Sonntag mit zahlreichen internationalen Gästen und Überlebendenverbänden begangen haben, keine Vertretung des Regierenden Bürgermeisters anwesend war und der Kranz des Regierenden Bürgermeisters und des Abgeordnetenhauses für alle sichtbar leergeblieben ist?

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister!

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Kai Wegner

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Herzlichen Dank für diese Frage! Es ist so, wie es ist, und es war so, wie es ist. Es ist ein internes Missverständnis gewesen, das bedauerlicherweise dazu geführt hat, dass kein Vertreter des Landes Berlin, des Senats bei der Kranzniederlegung zum 79. Jahrestages der Befreiung des KZ Sachsenhausen vor Ort gewesen ist. Glauben Sie mir: Ich bedauere das sehr. Der Senat bedauert das sehr. Der gesamte Senat bedauert das sehr. Wir werden im kommenden Jahr sicherstellen, dass ein Vertreter des Landes Berlins an den Gedenkfeiern im ehemaligen KZ Sachsenhausen beteiligt ist, nicht nur im kommenden Jahr, sondern auch in den folgenden Jahren.

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Dennis Buchner

Frau Helm! Möchten Sie nachfragen? – Bitte schön!

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Anne Helm LINKE

Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister, für die Beantwortung meiner Frage! Da Sie sagen, dass Sie das sehr bedauern, wäre meine Nachfrage, ob Sie sich dafür entschuldigt haben. Nächstes Jahr ist der 80. Jahrestag der Befreiung. Werden wir uns denn dann dort persönlich sehen? [Heiko Melzer (CDU): Das hat er gerade gesagt!]

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Dennis Buchner

Das sind auch zwei Fragen. Der Regierende Bürgermeister kann sich eine aussuchen. – Bitte schön!

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Kai Wegner

Ich glaube, mein Bedauern habe ich sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, Frau Abgeordnete. Wir werden das auch noch mal dem Petenten, der uns diesen Brief geschrieben und uns darauf aufmerksam gemacht hat, deutlich mitteilen. Ich hatte auch gerade gesagt, im kommenden Jahr wird sichergestellt sein, dass ein Vertreter des Landes Berlins anwesend sein wird. Wenn der Regierende Bürgermeister es zeitlich hinbekommt, wird er das sehr gerne tun.

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Dennis Buchner

Dann folgt die fünfte gesetzte Frage. Die geht an die AfD-Fraktion, und zwar an den Abgeordneten Hansel. – Bitte schön!

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Frank-Christian Hansel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wie beurteilt der Senat, dass das Bezirksamt Neukölln einen Ratgeber zum Ramadan verteilt, an dem der Rat der Imame mitgearbeitet hat, dem laut Recherchen mehrere Imame angehören, die salafistisch ausgerichtet sind, Verbindungen zur Muslimbruderschaft haben oder der Hamas nahestehen?

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Dennis Buchner

Das macht der Kultursenator. – Bitte sehr, Herr Chialo!

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Joe Chialo

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordnete! Dieser Vorgang ist mir so nicht bekannt. Insofern kann ich dazu keine Stellung nehmen. – Danke!

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Dennis Buchner

Herr Kollege Hansel! Wünschen Sie nachzufragen?

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Frank-Christian Hansel AfD

Ja, vielen Dank! – Insofern ist es ganz gut, wenn Sie dann noch mal recherchieren, Herr Senator. Denn laut einem Zeitungsbericht sagte die Kulturverwaltung bereits im Jahr 2022 zu, man werde prüfen, ob es Mitglieder im Rat der Imame gibt, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Jetzt möchte ich fragen: Wie weit ist die Prüfung? – Das wissen Sie offenbar im Moment nicht. Gehen Sie dem nach? Vielleicht dann noch eine Frage: Welche finanzielle Unterstützung leistet das Land Berlin an den Rat der Berliner Imame, wenn überhaupt?

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Dennis Buchner

Auch das sind zwei Fragen. Der Senator kann sich aussuchen, was er beantworten möchte. – Bitte schön!

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Joe Chialo

Vielen Dank für die Nachfrage! Es ist so, dass wir vor Ausreichung der Mittel selbstverständlich prüfen, ob gegen die Zuwendungsempfänger etwas vorliegt. Wir reichen dann erst aus. Das werden wir, wie in der Vergangenheit auch, natürlich auch zukünftig machen. Natürlich liegt bei uns ein Antrag der Neuköllner Begegnungsstätte vor. Wir prüfen das entsprechend und werden uns zu gegebener Zeit dazu äußern. – Danke.

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Dennis Buchner

Die zweite Nachfrage geht an den Kollegen Gläser der AfD-Fraktion. – Bitte schön!

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Ronald Gläser AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Vielen Dank, Herr Senator! Sie sagten eben: „wie in der Vergangenheit auch“. Wissen Sie denn, wie oft Ihre Verwaltung schon Organisationen aufgrund der Zugehörigkeit von Personen dort zu einem salafistischen Kreis die Gelder nicht gegeben und verweigert hat?

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Herr Senator Chialo!

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Joe Chialo

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu kann ich nichts sagen.

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Dennis Buchner

Dann hat die Runde nach der Stärke der Fraktionen ihr Ende gefunden, und wir können die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen. Ich werde die Runde also gleich mit einem Gongzeichen eröffnen. Schon mit dem Ertönen des Gongs haben sie die Möglichkeit, sich durch ihre Ruftaste anzumelden. Alle vorher eingegangenen Meldungen werden hier nicht erfasst und bleiben unberücksichtigt. [Gongzeichen] Bei mir ist es angezeigt, und ich lese mal die Namen der ersten – realistisch – sechs Wortmeldungen vor. Das sind Herr Mirzaie, Herr Franco, Frau Hassepaß, Herr Wansner, Herr Omar, Herr Krüger und Frau Kapek. [Beifall bei den GRÜNEN] Ich müsste formal noch die Anmeldung stoppen. Das tue ich jetzt hiermit. [Gongzeichen] Es sind sehr viele, die sich gemeldet haben, aber die Liste der Wortmeldungen, die ich soeben verlesen habe, bleibt hier erhalten, auch wenn Ihre Mikrofone jetzt die Anmeldung nicht mehr darstellen. Sie können sich also wieder zu Wort melden, wenn sich aus der Beantwortung des Senats Nachfragen ergeben. Dann fangen wir an mit der ersten Frage, und die geht, wie gesagt, an den Kollegen Franco. – Bitte schön. [Zuruf von den Grünen: Mirzaie!] – Ja, es war Herr Mirzaie. Der wird mir jetzt aber nicht mehr angezeigt. Ich schaue mal auf die Technik. – Herr Mirzaie ist dann der Erste, der die Frage stellen darf.

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Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat: Wird der CDU-Wahlkampfhelfer Dieter Hallervorden nach seinem sogenannten Gedicht, welches den Terror der Hamas relativiert, weiter zum Hoffest eingeladen?

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Dennis Buchner

Dann wird der Regierende Bürgermeister das offenbar beantworten. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister! [Torsten Schneider (SPD): Lies mal die Einladungsliste vor!]

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Kai Wegner

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Abgeordneter! Ehrlicherweise liegt mir die Einladungsliste für das Hoffest noch nicht vor. Wir werden uns das genau anschauen. Vielleicht nur so viel: Die besagte Persönlichkeit, die Sie angesprochen haben, ist nicht Mitglied der Berliner CDU, weil Sie „CDU-Wahlkampfhelfer“ gesagt haben. Aber was das Hoffest angeht, da werden wir uns den Einladungsverteiler genau anschauen.

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Dennis Buchner

Dann frage ich, ob es eine Nachfrage gibt.

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Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE

Ja!

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Dennis Buchner

Bitte sehr!

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Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE

Würden Sie denn meiner Wahrnehmung widersprechen, lieber Senat, dass Herr Dieter Hallervorden im Vorfeld des Wahlkampfs 2021 unter anderem durch eine Videobotschaft auf Facebook Wahlkampf für die regierende CDU gemacht hat? [Dennis Haustein (CDU): Das ist doch keine Senatsfrage! – Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)]

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Dennis Buchner

Herr Regierender Bürgermeister, bitte schön!

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Kai Wegner

Das kann ich so nicht bestätigen, weil Sie fragten, ob diese Persönlichkeit Wahlkampf für die regierende CDU gemacht hat. Die CDU hat zu diesem Zeitpunkt nicht regiert. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der AfD – Zuruf von links: Da kriegen wir aber ein Glaubwürdigkeitsproblem!]

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Dennis Buchner

Es gibt offenbar eine Nachfrage des Kollegen Trefzer. – Jetzt sollte das Technische gelöst sein. – Bitte sehr, Herr Kollege, die Nachfrage zur Frage!

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Martin Trefzer AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Sie haben gerade ausgeführt, Sie würden sich die Einladungsliste zu Ihrem Hoffest sehr genau anschauen. Darf ich mal fragen, nach welchen Kriterien [Heiko Melzer (CDU): Mit den Augen!] Sie diese Einladungsliste anschauen wollen? [Torsten Schneider (SPD): Objektiv und sachgerecht!]

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Herr Regierender Bürgermeister!

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Kai Wegner

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Objektiv und sachgerecht. [Beifall bei der CDU – Lachen von Martin Trefzer (AfD)]

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Dennis Buchner

Die zweite Frage geht dann an den Kollegen Franco in die Grünenfraktion. – Bitte sehr, Herr Kollege Franco!

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Vasili Franco GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir machen weiter mit dem Haushalt. Es gibt auch unterschiedliche Aussagen aus den Häusern. Wie wird dann die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ihren Anteil an der Auflösung der pauschalen Minderausgabe gestalten? [Beifall von Tino Schopf (SPD)]

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Dennis Buchner

Dann wird das offenbar die Senatorin für Inneres und Sport beantworten. – Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger!

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Iris Spranger

Ich bin fast gewillt, verehrter Herr Präsident, verehrter Herr Abgeordneter, das Gleiche zu wiederholen, was mir hier schon vorgeschlagen worden ist: objektiv und sachgerecht. Aber es ist so, dass es vorhin schon vom Finanzsenator benannt worden ist. Sie wissen, dass ich mich bereits Anfang des Jahres, am 3. Januar, gewehrt habe, wenn ich das mal so sagen darf, gegen die vorgeschlagenen 5,9 Prozent. Sie wissen, dass wir einen sehr personalintensiven Haushalt haben. Das ist nicht nur unser Haushalt, sondern das betrifft genauso auch die Bildungsverwaltung, das betrifft auch die Justizverwaltung, auch andere, die Finanzverwaltung unter anderem auch, sodass ich erst einmal froh bin, dass man sich in den Koalitionsspitzen darauf verständigt hat, diese 5,9 Prozent nicht aufrechtzuerhalten. Trotzdem wissen Sie natürlich, dass das für mein Haus sehr schwierig wird, sehr schwer wird. Ich werde mir selbstverständlich sowohl mit der Polizeiführung als auch mit der Feuerwehrführung als auch mit den nachgeordneten Einrichtungen jeden Titel anschauen müssen, aber wir sind hier in der Solidarität im Senat. [Zuruf von den GRÜNEN: Schön zu hören!] Dass es mir nicht leicht fällt, können Sie sich vorstellen. Die GdP, zu der ich ein sehr gutes Verhältnis habe und wo ich auch dankbar bin, dass sie immer auch im engen Austausch nicht nur mit den Kolleginnen und Kollegen ist, sondern auch mit meinem Haus und mit mir, das ist natürlich wichtig. Darauf ist mein Schwerpunkt auch gesetzt, dass wir die innere Sicherheit in Berlin selbstverständlich auch zukünftig sicherstellen werden. – Danke schön! [Beifall von Torsten Schneider (SPD)]

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Dennis Buchner

Dann frage ich den Kollegen Franco, ob er nachfragen möchte. – Das ist der Fall. – Bitte schön!

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Vasili Franco GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich würde gerne wissen, wo konkret. Das Einzige, was wir bisher wissen, sind 100 Millionen Euro bei Personalausgaben für Bildung und Inneres. Was heißt das denn jetzt für nicht besetzte oder in den Haushaltsverhandlungen neu versprochene Stellen? Welche sind davon betroffen? [Zuruf von Heiko Melzer (CDU)]

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Dennis Buchner

Bitte sehr, Frau Senatorin Spranger!

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Iris Spranger

Verehrter Herr Präsident! – Verehrter Herr Abgeordneter! Sie haben gerade 100 Millionen Euro angesprochen, die vor der Klammer stehen. Wir haben, und das kennen Sie als Hohes Haus, Sie sind der Haushaltsgesetzgeber, im Haushaltsgesetz festgeschrieben, dass keine Senatsverwaltung in der Hauptgruppe 4 bereits PMA auflösen darf. Das wurde verändert zugunsten der Senatsverwaltung für Inneres und der Senatsverwaltung für Bildung, sodass wir auch Auflösungen der pauschalen Minderausgaben aus den Titeln oder der Hauptgruppe 4 machen dürfen. Das heißt aber ganz konkret, das sind nicht verausgabte Personalmittel. Das ist keine Stellenstreichung, und das werde ich auch nicht tun, weil ich weiß, dass meine Kolleginnen und Kollegen bei Polizei, Feuerwehr, beim LEA und so weiter nicht aus den Stiefeln herauskommen, um wirklich die Sicherheit der Stadt jeden Tag zu gewährleisten. Sie wissen, wie viel Demonstrationsgeschehen wir jeden Tag in Berlin haben. Das hat erst das letzte Wochenende gezeigt. Das bedeutet, ich werde keine Stelle streichen. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Ich werde aber die Möglichkeit, die mir gegeben worden ist, nutzen, jetzt auch in der Hauptgruppe 4, und das haben wir auch noch mal im Senat sehr eindeutig besprochen, Personal versuchen zu finden, wo nicht verausgabte Stellen dann auch finanziellen Spielraum bringen. Das werde ich tun. Daran arbeiten wir gerade auch im Haus. Alles andere werden Sie dann selbstverständlich zu dem Zeitpunkt, wie es auch vorgesehen ist, wie es auch kommuniziert worden ist, erfahren. Aber noch mal: Es sind nicht verausgabte Mittel. Zum 1. Januar 2024 sind die kompletten Personalmittel im Haushalt, Einzelplan 15 drin, und das, was dann durch Stellenausschreibungen und so weiter im Laufe des Jahres erfolgt, ist bisher am Ende des Jahres immer zur Senatsverwaltung für Finanzen zurückgeflossen. Dazu habe ich jetzt die Möglichkeit, und auch die Bildungssenatorin, über die PMA dann diese Mittel auch noch zur PMA-Auflösung zu nehmen. – Danke schön!

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt die Kollegin Schedlich. – Bitte schön!

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Klara Schedlich GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Frau Spranger! Ich will noch mal nachfragen, ob ich Sie richtig verstanden habe, dass das bedeutet, dass Sie hier sagen, dass die Aufwüchse bei der Polizei nicht kommen und Sie die Stellen nicht besetzen werden.

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Frau Senatorin!

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Iris Spranger

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Haushaltsgesetzgeberin! Vielleicht darf ich es Ihnen noch mal erklären: Das habe ich nicht gesagt. Jede Stelle, die ich zusätzlich bekommen habe für Expertinnen und Experten beispielsweise bei Polizei und Feuerwehr zum Beispiel zur Einrichtung des Katastrophenschutzamtes – 24 Stellen hat mir das Hohe Haus für 2024 und 2025 zusätzlich noch mal zur Verfügung gestellt –, das heißt also, alle zusätzlichen Stellen, die ich bekommen habe, sind da im Haushalt. Wir sind aber in vielfältigen Ausschreibungsverfahren. Deshalb habe ich es noch mal gesagt: Am 1. Januar 2024 war das gesamte Geld im Haushaltseinzelplan 05, und da erst konnten wir mit Ausschreibungsverfahren et cetera anfangen. Sie wissen, wir haben Fachkräftemangel. Polizei und Feuerwehr sind auf sämtlichen Messen, auf Kongressen, überall wird geworben, dass wir auch die Stellen besetzen können. Das hat auch seinen Grund, warum wir bestimmte Stellen auch erst Mitte oder Ende des Jahres besetzen können. Aber die Auswahlverfahren laufen, und es wird keine Stelle wegfallen – noch mal sehr klar. [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Karsten Woldeit (AfD)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! Die nächste Frage stellt die Kollegin Hassepaß. – Bitte schön!

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Oda Hassepaß GRÜNE

Herzlichen Dank! – Welche Auswirkungen hat die geplante Streichung des kompletten Haushaltsansatzes in Höhe von 350 Millionen Euro für dieses Jahr für die Wohnraumneubauförderung auf die Ziele des Senats bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums?

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Herr Senator Gaebler, Sie haben das Wort.

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Christian Gaebler

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Hassepaß! Das hat auf die Ziele aktuell keine Auswirkungen, weil wir dieses Geld – – Da können Sie auch die entsprechende rote Nummer im Hauptausschuss zur Kenntnis nehmen, die Berichte, wie der Stand im Sondervermögen Wohnraumförderfonds ist und was im Moment für dieses Jahr die Ausgabenprognose ist. Dieses Geld war vor allen Dingen dazu gedacht, dass wir schrittweise einen Aufwuchs im Wohnraumförderfonds haben, um dann in den Folgejahren die jetzt laufenden Bewilligungen, wenn sie denn sozusagen in die Realisierung kommen, auch finanzieren zu können, damit der Sprung in den Aufwuchs nicht zu groß wird. Das hat die Herausforderung, dass wir natürlich dann spätestens im Jahr 2026 diese Mittel zusätzlich aufbringen müssen, um den Verpflichtungen auch nachkommen zu können. Wir brauchen sie aber in diesem Jahr nicht, und in diesem Jahr wird deswegen auch keine Wohnung nicht gefördert, sondern die Wohnraumförderung geht weiter, [Werner Graf (GRÜNE): 2026 dann ohne Reserven!] nur mit dem absehbaren Aufwuchs auch durch die verbesserte Wohnraumförderung, die dieser Senat auf den Weg gebracht hat, und die damit verbundenen zusätzlichen Anträge. Wir haben allein im letzten Jahr knapp 3 500 Anträge bekommen, nähern uns also den 5 000, die die Zielgröße pro Jahr sind. Es ist absehbar, dass wir dann ab 2026 mehr Mittel brauchen, und wenn wir das jetzt nicht schrittweise aufbauen, müssen wir das dann entsprechend im Jahr 2026 auf einen Schlag machen.

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön! Frau Kollegin wünscht die zweite Nachfrage zu stellen. – Sie haben das Wort.

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Oda Hassepaß GRÜNE

Dann habe ich es richtig verstanden, dass der Senat mit dieser Entscheidung seine Neubauziele beibehält und diese nicht verändert?

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Herr Senator, Sie haben die Gelegenheit, ins Mikro Ihre Antwort zu sprechen.

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Christian Gaebler

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Hassepaß! Ja.

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Dr. Bahar Haghanipour

Die zweite Nachfrage stellt der Kollege Mirzaie.

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Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE

Ich frage den Senat: Ist damit denn die Kofinanzierung der Bundesebene sichergestellt?

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Herr Senator!

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Christian Gaebler

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Mirzaie! Ja, da das Land Berlin deutlich mehr Geld ausgibt als vom Bund kofinanziert wird, ist das auf jeden Fall sichergestellt, und das hat damit auch nichts zu tun. Es ging darum, Geld anzusparen, um zukünftige Ausgaben abfedern zu können. Das hat mit den aktuellen Ausgaben und Zuwendungen des Bundes nichts zu tun.

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Wansner. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

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Kurt Wansner CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Wird der Senat Folgegespräche mit der Bezirksbürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg führen, um doch möglicherweise noch vernünftige Straßenfeste auf den Straßen in den Bezirk zu bekommen?

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Frau Senatorin Spranger, Sie haben das Wort! [Katalin Gennburg (LINKE): In Reinickendorf? – Weitere Zurufe von der CDU und der LINKEN]

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Iris Spranger

Verehrte Frau Vorsitzende! Frau Präsidentin, Entschuldigung! Ich war jetzt schon wieder zurück noch im Innenausschuss, wo wir das sehr intensiv miteinander besprochen haben. Deshalb, vermute ich jetzt, verehrter Herr Wansner, gehen Sie auf Friedrichshain-Kreuzberg, weil Sie ja auch entsprechender Abgeordneter von dort sind. [Tobias Schulze (LINKE): Das kann nicht sein! – Katalin Gennburg (LINKE): Nein!] Ich habe es ziemlich ausführlich auch im Innenausschuss ausgeführt. Selbstverständlich stehen wir im Kontakt. Ich habe der Bezirksbürgermeisterin nochmals geschrieben und sie sehr darum gebeten, das Geld, das sie in ihrem Kopfhaushalt hat, nämlich 265 000 Euro für das Jahr 2024, 265 000 Euro für das Jahr 2025, Restebildung – ich bin nun mal Haushälterin, deshalb habe ich mir das natürlich auch angeschaut – bis hin zum Jahr 2022, nicht verausgabte Mittel von fast 26 000 Euro. Das heißt also, sie hat im Kopfkapitel das Geld für ein Myfest, wie es viele Jahre in Friedrichshain-Kreuzberg durchgeführt worden ist. Ich bedaure es sehr, dass ich Antworten bekommen habe, mit denen ich nicht zufrieden war. Ich stehe natürlich im Kontakt mit der Bezirksbürgermeisterin. Im letzten Jahr war ich auch im Böcklerpark, um mir das anzuschauen, denn der Böcklerpark ist auch in diesem Jahr scheinbar der einzige Park mit einem kleinen Fest, wofür ein kleiner Teil dieser 265 000 Euro genommen wird, bei denen explizit in der unteren Spalte der Erläuterungen steht, dass das Geld für den 1. Mai genommen werden soll. Ich denke, der Finanzsenator wird auch noch einmal sehr klar darauf schauen, denn es gibt eine Zweckbindung an den entsprechenden Titeln. In den Erläuterungen in ihrem Brief, den ich natürlich bekommen habe und auch entsprechend beantworten werde, steht, dass sie davon Geld für Ordnung und Sauberkeit im Park nehmen möchte. Ordnung und Sauberkeit im Park, dafür sind die Bezirke sowieso zuständig, nämlich die Grünflächenämter. Dieses Geld müsste aus einem anderen Titel kommen. Das jetzt als Begründung für die Nichtdurchführung eines 1.-Mai-Festes zu nehmen, finde ich ziemlich dünn. Das habe ich auch im Ausschuss gesagt. Es tut mir leid, wenn Anwohnerinnen und Anwohner das eine oder andere Mal sagen, dass es für sie zu laut ist, was in Friedrichshain-Kreuzberg am 1. Mai geschieht. Dem könnte man ja entgegenwirken, indem man sagt: Wir bringen die jungen Leute, die Vereine, die vor Ort sind, auf die Straße, und wir machen etwas gemeinsam –, denn das ist das, was andere Bezirke beispielsweise zum 1. Mai, zum 30. April machen. Das bedeutet: Alle anderen Bezirke machen etwas. Den Bezirk Mitte möchte ich da besonders loben. Der Bezirk Mitte macht sehr viele Veranstaltungen. Ich habe mir das natürlich auch alles kommen lassen. Ich finde, Ordnung und Sauberkeit in einem Park ist Verpflichtung, und zwar seit Jahren schon. Das jetzt als mögliche Ausrede zu nehmen, finde ich nicht ganz fair, auch den Anwohnerinnen und Anwohnern gegenüber; wenn das dann alles vermischt wird. Die Lautstärke, die entsteht, wenn junge Leute auf der Straße feiern – denn der 1. Mai ist ja auch ein Feiertag; da sollte man ja auch rausgehen und feiern –, diese Lautstärke könnte ich aushalten. Was ich aber nicht aushalten möchte und auch dafür Sorge tragen möchte: dass angebrannte Autos vor der Tür sind und, und, und. Ich glaube nämlich, dass das viel mehr Unruhe nach Friedrichshain-Kreuzberg bringt als ein Myfest, bei dem sich Berlinerinnen und Berliner mit den Vereinen vor Ort treffen können. – Herzlichen Dank!

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Ich möchte gerne kurz noch einmal darauf hinweisen, dass wir hier im Präsidium Zusatzfragen erst zulassen können, wenn sich durch die Beantwortung des Senats auch eine Frage ergeben kann. – Herr Wansner hat jetzt die Möglichkeit für seine Nachfrage. – Bitte schön!

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Kurt Wansner CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Sieht der Senat möglicherweise die Möglichkeit, mit den Anwohnern, den Vereinen und der gesellschaftlichen Schicht in Friedrichshain-Kreuzberg Gespräche zu führen, sodass sie am Bezirksamt vorbei dort am 1. Mai Feste durchführen können?

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Frau Senatorin!

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Iris Spranger

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrter Herr Abgeordneter Wansner! Dafür ist der Bezirk zuständig. Dafür ist eindeutig der Bezirk zuständig, deshalb habe ich das mit den 265 000 Euro auch noch mal sehr ausführlich gesagt. Wozu die Innensenatorin verpflichtet ist, gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen: die Sicherheit der Stadt herzustellen, mit der Berliner Feuerwehr, mit der Polizei Berlin. Wir bereiten es sehr intensiv vor. Ich möchte nur sagen: Alle sprechen von Präventionsarbeit. Ist es nicht die beste Präventionsarbeit, wenn man aus dem Bezirk heraus das dann auch ausnutzt, mit den Vereinen und der Bevölkerung vor Ort, auch andere Menschen, Gäste und so weiter einladend? Ist das nicht die beste Präventionsarbeit, um Gewalt auf den Straßen zu verhindern? [Beifall von Kurt Wansner (CDU)] Deshalb werde ich kein 1.-Mai-Fest in Friedrichshain-Kreuzberg organisieren. Ich werde mit den Kolleginnen und Kollegen der Polizei und der Feuerwehr organisieren, dass wir, so wie in den letzten zwei Jahren, einen sicheren 1. Mai haben. [Lachen von Katalin Gennburg (LINKE)] Wir haben viele Bürgerinnen und Bürger auf der Straße [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] – ich denke nur an die DGB-Veranstaltung und -Versammlung –, die sehr klar für einen friedlichen 1. Mai demonstrieren, denn ein 1. Mai gehört zur Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Deshalb werde ich das sicherstellen. Alles andere müssen Sie die Bezirksbürgermeisterin fragen. – Herzlichen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Karsten Woldeit (AfD)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Die zweite Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Valgolio. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

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Damiano Valgolio LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Frau Senatorin, für die Antwort! Ich habe die Antwort jetzt so verstanden, dass Sie es bedauern, dass dieses Jahr in Friedrichshain-Kreuzberg keine Maifestivitäten stattfinden sollen. Das wundert mich, deswegen möchte ich den Senat fragen, ob Ihnen denn nicht bekannt ist, dass natürlich auch dieses Jahr wieder das traditionsreiche Maifest der Linken Friedrichshain-Kreuzberg auf dem Mariannenplatz mit vielen Tausend Besucherinnen und Besuchern und vielen örtlichen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Gruppen stattfindet, zu dem Sie natürlich herzlich eingeladen sind? [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der LINKEN: Wuu!]

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Dr. Bahar Haghanipour

Das war eine Einladung, aber Sie können trotzdem darauf antworten. – Bitte schön, Frau Senatorin!

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Iris Spranger

Der Regierende Bürgermeister und die Innensenatorin werden wie immer am 1. Mai in der Stadt unterwegs sein. Im letzten Jahr habe ich den Böcklerpark besucht, weil es mir sehr wichtig war, dort auch hinzufahren und mir das anzuschauen. Ich bedanke mich für die Einladung, und wir werden noch inhaltlich besprechen, wo wir den 1. Mai dann machen werden. – Danke!

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Dr. Bahar Haghanipour

Wunderbar, vielen Dank! Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Omar. – Bitte schön, Sie haben das Wort!

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Jian Omar GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat: Der Regierende Bürgermeister hat in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ gesagt, dass er für eine Begrenzung von Bargeldabhebungen bei der Bezahlkarte für Berlin ist und nach dem Modell von Hamburg und Bayern auch eine Begrenzung auf 50 Euro für Berlin fordert. Eine Anfrage von mir hat ergeben, dass sich die aktuellen Kosten für die Geldzahlungen an Asylbewerberinnen und -bewerber jährlich auf 275 000 Euro belaufen, während eine Bezahlkarte mit Bargeldbegrenzung das Land Berlin nach ersten Schätzungen jährlich circa 10 Millionen Euro kosten wird. Sind diese Gelder auch im Haushalt eingeplant?

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Antworten wird der Regierende Bürgermeister selbst. – Bitte schön!

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Kai Wegner

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Sie fragen ja den Senat, aber Sie haben den Regierenden Bürgermeister persönlich adressiert, deswegen will ich gerne darauf antworten. Ich habe bereits in der Sitzung am 1. Februar dieses Jahres gesagt, dass das Land Berlin sich darauf verständigt hat, sich an einem gemeinsamen Vergabeverfahren zu beteiligen. Dabei wird es gemeinsame, bundeseinheitliche Mindeststandards geben, auf die wir uns bereits verständigt haben. Ich glaube, was wichtig ist – und das war mir auch wichtig im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz gemeinsam mit dem Bundeskanzler –, ist, dass wir in Deutschland keinen Flickenteppich in dieser Frage haben, dass wir nicht überall, in jedem Bundesland, andere Regeln haben, sondern dass wir eine bundesweit einheitliche Lösung haben. Die Bundesregierung hat da jetzt endlich die Voraussetzungen geschaffen. Mir ist wichtig, und das will ich an dieser Stelle noch mal sagen, ich habe es schon ein paar Mal hier gesagt, aber das ist auch in den Mindeststandards mit drin, dass es eine Bargeldabhebung möglich macht, dass die selbstverständlich vorhanden sein wird, dass wichtig ist, dass wir diese Mindeststandards zwischen den Ländern vereinbaren und sie nach Möglichkeit von allen mitgetragen werden. Zu den Mindeststandards, Herr Abgeordneter, gehört auch, dass es eine Stigmatisierungsfreiheit gibt, dass Stigmatisierungen nicht stattfinden sollen, und daran arbeiten wir jetzt. Hamburg ist federführend, Sie haben es gesagt. Hamburg bereitet das für die 14 Bundesländer vor, die sich an dem gemeinsamen Vergabeverfahren beteiligen. Ich will das aber noch mal sagen, weil das immer so diskutiert wird, auch hier im Haus, 16 Bundesländer, alle Bundesländer haben sich gemeinsam mit dem Bundeskanzler auf dieses Verfahren verständigt. 14 beteiligen sich an dem gemeinsamen Ausschreibungsverfahren. Das ist nicht nur ein Kompromiss, der da entstanden ist, sondern das ist ein maximales Bekenntnis aller Bundesländer und der Bundesregierung, und genauso handhaben wir das auch hier in Berlin.

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Der Kollege Omar hat die Möglichkeit für eine Nachfrage. – Bitte schön!

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Jian Omar GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Das neue Gesetz, das von der Bundesregierung kommt, gibt den Kommunen die Möglichkeit, nach den Gegebenheiten in ihren Bundesländern und Kommunen selbst zu entscheiden, ob sie auf Sachleistungen gehen oder einen Teil oder komplett in Bargeld. Die Frage ist: Ist Ihnen die haushälterische Frage klar, die Kostenfrage, die ich in meiner ersten Frage gestellt habe? Haben Sie das in Ihrer Aussage berücksichtigt? Denn Sie fordern einheitliche Mindeststandards für die Bezahlkarte. Bedeutet das für Berlin, je mehr Einschränkungen, desto mehr Kosten? Ist die Kostenfrage für Sie relevant in diesem Zusammenhang oder nicht?

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Der Regierende Bürgermeister erhält das Wort.

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Kai Wegner

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Um das gleich zu Beginn noch mal klarzustellen: Wir sprechen und diskutieren nicht über Sachleistungen. Sachleistungen wird es mit diesem Senat in Berlin nicht geben, sondern wir sprechen darüber, wie wir das Ganze über andere Bezahlformen organisieren können. Deswegen reden wir nicht über Sachleistungen. Sachleistungen waren auch zu keinem Moment Thema der Debatten in der Ministerpräsidentenkonferenz, um das noch mal sehr klar und deutlich zu sagen. Den Haushalt nehmen wir natürlich sehr ernst. Das haben Sie in den letzten Wochen und Monaten in unseren Debatten gemerkt. [Werner Graf (GRÜNE): Na ja!] Ich bin immer noch ein bisschen überrascht, muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, Sie stellen seit Monaten immer Anträge zur Aktuellen Stunde, dass Sie ausgerechnet heute keinen Antrag zur Aktuellen Stunde stellen, wo sich der Senat verständigt hat und Sie die Lösung kennen, das hat mich schon überrascht. [Zurufe von Werner Graf (GRÜNE) und Anne Helm (LINKE)] Aber wir nehmen das Thema Haushalt sehr ernst, selbstverständlich! [Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] Wir haben diese Mittel im Bereich der zentralen Vorsorge für Geflüchtete bereitgestellt.

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Die zweite Nachfrage stellt der Abgeordnete Mirzaie. – Bitte schön!

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Ario Ebrahimpour Mirzaie GRÜNE

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Ich frage den Senat in diesem Zusammenhang: Gibt es eine Einigung im Senat über die Begrenzung der Bargeldabhebungen durch die Bezahlkarte, die für Berlin geplant ist?

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

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Kai Wegner

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Es gibt eine Einigung im Berliner Senat, dass wir uns an dem Vergabeverfahren beteiligen, dass uns Mindeststandards wichtig sind, dass eine Bargeldabhebung möglich sein muss, und jetzt warten wir, wie das ganze Vergabeverfahren gemeinsam mit 14 anderen Bundesländern funktioniert, und dann werden wir zur Entscheidung kommen.

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Die Fragestunde ist damit für heute beendet. Ich rufe auf lfd. Nr. 3: Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten für das Kalenderjahr 2023 Bericht Drucksache 19/1576 Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich den Bürger- und Polizeibeauftragten Herrn Dr. Oerke herzlich begrüßen und ihm das Wort erteilen. – Bitte sehr! [Allgemeiner Beifall] Dr. Alexander Oerke (Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes Berlin): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass ich Ihnen meinen Bericht für das Jahr 2023 vorstellen darf! Dabei muss ich mich allerdings auf wenige Aspekte beschränken, die mir wichtig erscheinen. Zum Stand der Ombudsstelle kann ich Ihnen mitteilen, dass der Aufbau der erst seit dem 23. Februar 2023 in rechtlicher Hinsicht existierenden Obersten Landesbehörde im Wesentlichen abgeschlossen ist. Die Ombudsstelle hat jetzt neun qualifizierte Mitarbeitende, sechs Frauen, drei Männer. Die Verwaltung der Behörde ist mit drei Mitarbeitenden besetzt. Ein Referat befasst sich mit Beschwerden an den Bürgerbeauftragten. Dort sind zwei Mitarbeitende beschäftigt. Ein Referat für Polizeiangelegenheiten hat vier Mitarbeitende. Näheres zur Personalgewinnung der Behörde habe ich in meinem Bericht an den Unterausschuss Bezirke, Personal und Verwaltung sowie Produkthaushalt und Personalwirtschaft für dessen Sitzung am 22. Mai 2024 ausgeführt. Der Bericht müsste dort schon vorliegen. Das Eingangsaufkommen der Ombudsstelle hat sich von 41 Eingängen im zweiten Halbjahr 2022, das war das erste Halbjahr, auf 429 Vorgänge im Jahr 2023 erhöht. Das finde ich eine ganz erfreuliche Steigerung. Für 2024 rechne ich mit einer weiteren Steigerung auf rund 600 Verfahren. Bis heute Morgen waren es 175 Eingänge. Zum Jahreswechsel 2023/24 wurde in der Behörde die digitale Akte, also das Standardprodukt des Landes Berlin, eingeführt und die Behörde damit vollständig auf eine digitale Vorgangsbearbeitung und Datenhaltung umgestellt. Das ist mit Unterstützung der Senatskanzlei, der Innenverwaltung und des ITDZ ganz gut gelungen. Nun möchte ich auf einige Unterschiede im Verfahren des Bürger- und des Polizeibeauftragten eingehen. Zunächst zur weiteren Statistik: 60 Prozent der Gesamteingänge des letzten Jahres betrafen den Bürgerbeauftragten. Das waren 255 Beschwerden und Anfragen. Diese Verfahren sind bis auf drei schon erledigt. Bei den 174 Vorgängen des Polizeibeauftragten entfielen rund 84 Prozent auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und 16 Prozent auf Eingaben von Polizeidienstkräften. Von diesen Verfahren sind 16 Prozent noch offen. Von den Beschwerden an den Bürgerbeauftragten fielen rund 4 Prozent in die Kategorie „begründet“, was sehr wenig ist. Die Mehrzahl der Verfahren, das sind rund 62 Prozent, konnte durch Beratung, Abhilfe und Schlichtung abgeschlossen werden. Der Anteil begründeter Beschwerden und Eingaben beim Polizeibeauftragten war mit rund 12 Prozent deutlich höher. Beratung, Abhilfe und Schlichtung machten hierbei nur rund 25 Prozent aus. Für diese Unterschiede bei den offenen und den begründeten Verfahren sowie bei der Kategorie „Beratung, Abhilfe und Schlichtung“ gibt es mehrere Ursachen. Zum einen handelt es sich im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten ganz überwiegend um Probleme in laufenden Verwaltungsvorgängen, insbesondere um Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung, fehlende Erreichbarkeit der Behörden sowie mangelnde Transparenz oder ein fehlendes Verständnis der Beschwerdeführenden von dem Verwaltungshandeln. Diese Beschwerden eignen sich naturgemäß eher für eine Abhilfe als die Verfahren des Polizeibeauftragten, denn dabei ging es überwiegend um bereits abgeschlossene Einsätze und polizeiliche Maßnahmen, bei denen eine Abhilfe im Nachgang regelmäßig nicht mehr möglich ist. Insofern muss bei der Kategorie „Abhilfe und Schlichtung“ bei Verfahren des Bürgerbeauftragten mit bedacht werden, dass diesen Verfahren überwiegend begründete Beschwerden zugrunde lagen, denn warum sollten die Behörden sonst abhelfen? Aus den unterschiedlichen Werten bei den begründeten Beschwerden kann daher nicht geschlossen werden, dass die Arbeit der Polizei generell schlechter oder fehleranfälliger wäre als bei anderen Behörden. Mit dieser Kategorie „Abhilfe und Schlichtung“ sollte aber deutlich werden, dass die Ombudsstelle die Behörden in vielen Fällen dazu bewegen konnte, begründeten Anliegen noch zu entsprechen und eben abzuhelfen. Zum anderen belegt diese Kategorie auch den Wert eines niedrigschwelligen Verfahrens, das der Beauftragte in möglichst jedem Verfahren anstrebt. Die an den Bürgerbeauftragten gerichteten Anliegen können generell schneller geklärt und abgeschlossen werden als die sich regelmäßig über Monate hinziehenden Vorgänge des Polizeibeauftragten. Das liegt an der unterschiedlichen Beschwerdebearbeitung. Im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten können die Beschwerden nämlich ganz überwiegend im direkten Dialog mit den Sachbearbeitenden auf dem sogenannten kurzen Dienstweg per Telefon oder E-Mail ohne lange Berichtswege oder für die Behörden arbeitsintensive Stellungnahmen geklärt werden. Sofern sich noch wenige Behördenleitungen einer niedrigschwelligen Kommunikation eher verschließen wollen, dauerten die Verfahren dort deutlich länger, ohne dass bessere Ergebnisse erzielt werden konnten. Für die Verfahren des Polizeibeauftragten sieht der § 18 Absatz 1 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes einen formalen Berichtsweg über die Innenverwaltung vor. Dieser Weg wird auch beschritten, wenn eine Beschwerde nach Vorklärung durch den Polizeibeauftragten noch begründet sein könnte. Diese förmliche Kommunikation ist ein Grund dafür, dass die Bearbeitungszeiten in den Verfahren des Polizeibeauftragten deutlich länger sind. Ein weiterer Grund sind die langen Berichtswege innerhalb der Polizei von Berlin. Antworten der Polizei dauern mindestens vier Wochen und führen nicht selten zu weiteren Nachfragen, bei deren Beantwortung erneut vier Wochen ins Land gehen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber auch in diesen Verfahren eine schnellere Klärung ihres Anliegens. Insofern gibt es dort Verbesserungsbedarf. Wie Sie meinem Bericht entnehmen können, war ich mit dem Beschwerdemanagement und der Fehlerkultur der Polizei in einigen Fällen nicht zufrieden. Die darauf Bezug nehmende Schlagzeile in der „taz“ „Von Fehlerkultur keine Spur“ ist jedoch deutlich übertrieben. Ich habe in meinem Bericht ja auch deutlich lobenswerte Beispiele der Polizei genannt. Bei aller berechtigten Kritik darf deshalb nicht verkannt werden, dass die Polizei Berlin bei rund 1 Million Einsätzen pro Jahr ganz überwiegend eine gute und wichtige Arbeit für unsere Stadt leistet. Das wollte ich an dieser Stelle auch noch mal hervorheben. [Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall bei der AfD] Worüber ich aber mit der Polizei sprechen muss, ist die Art und Weise, wie mit Fehlern umgegangen wird. Hierbei ist noch Luft nach oben. Eine offene und ehrliche Fehlerkultur ist deshalb besonders wichtig, weil durch nicht eingestandenes, sondern erkennbar verneintes oder schöngeschriebenes Fehlverhalten verlorengegangenes Vertrauen weiter beschädigt wird. Eine Fehlerkultur, die nur propagiert und nicht wirklich gelebt wird, verkennt die Chance, verlorengegangenes Vertrauen wieder zurückzugewinnen. [Beifall bei den GRÜNEN] Die eingeschränkten Aufklärungsmöglichkeiten des Polizeibeauftragten sind nach wie vor ein Problem. Ich habe dies bereits in meinem letzten Jahresbericht angesprochen, kann aber an dieser Stelle nicht in der erforderlichen Tiefe darauf eingehen. Deshalb nur so viel: Wenn ein Anfangsverdacht für ein strafbares oder disziplinarwürdiges Verhalten vorliegt, dann müssen Staatsanwaltschaft und Polizei nach dem Legalitätsprinzip ein Ermittlungsverfahren eröffnen. Das geschieht auch stets. Dann bekommt der Polizeibeauftragte aber keine Auskunft oder Einsicht in die Ermittlungsakten – unabhängig davon, gegen wen ermittelt wird. Das gilt also auch dann, wenn zum Beispiel nur wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gegen einen Beschwerdeführenden ermittelt wird. Da die Ermittlungsakten jedoch eine hohe Verlässlichkeit für den Inhalt der darin enthaltenden Informationen darstellen, bedauere ich natürlich sehr, dass ich da keine Einsicht bekomme. Es gilt also nach wie vor der Erfahrungssatz: Je gewichtiger der Beschwerdevorwurf, desto eingeschränkter sind die Aufklärungsmöglichkeiten des Polizeibeauftragten. Vor diesem Hintergrund hat die weitere Frage, welche Unterlagen, Akten und Bestandteile dem Geschäftsbereich der Polizei im Sinne von § 18 Absatz 1 des Bürger- und Polizeibeauftragtengesetzes unterliegen und danach grundsätzlich zu beauskunften sind, eine besondere Bedeutung. Die Staatsanwaltschaft, der sich die Polizei und die Innenverwaltung angeschlossen haben, ist der Ansicht, dass die Polizei mir schon dann keine Auskunft und Akteneinsicht mehr geben darf, wenn Unterlagen, die sich noch rein tatsächlich im Geschäftsbereich der Polizei befinden, für ein Ermittlungsverfahren von Bedeutung seien und zu einer Ermittlungsakte genommen werden könnten. Ich bitte, hier den Konjunktiv zu beachten. Dass das nicht richtig sein kann, liegt, glaube ich, auf der Hand. Denn damit liefe der § 18 Absatz 1 weitgehend leer, und die Aufklärungsmöglichkeiten des Polizeibeauftragten hingen quasi von der Gnade der Staatsanwaltschaft ab. Insofern habe ich dort also noch Klärungsbedarf. Von den Themen des Polizeibeauftragten möchte ich lediglich auf den planbaren Umgang mit verhaltensauffälligen oder kranken Menschen hinweisen. Wir haben dort Gott sei Dank nur wenige Fälle, die an uns herangetragen werden oder die wir so festgestellt haben, dennoch sind das natürlich immer Fälle mit erheblichen Folgen für die Betroffenen. Da sehe ich auch eine strukturelle Fehleranfälligkeit der polizeilichen Verfahrensweisen. Auch die zuweilen noch unzureichende Fürsorge der Polizei gegenüber den eigenen Beschäftigten ist weiterhin verbesserungsbedürftig. Die an den Bürgerbeauftragten herangetragenen Anliegen sind so vielfältig wie die Aufgaben der Berliner Verwaltung. Deshalb kann ich hier nicht näher darauf eingehen. Das würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Ich möchte Sie deshalb noch einmal auf meinen schriftlichen Bericht verweisen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Allgemeiner Beifall]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank für Ihre Ausführungen, Herr Dr. Oerke! – Wir kommen jetzt zur Besprechung mit einer Redezeit von bis zu zehn Minuten pro Fraktion. Es beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Dregger, Sie haben das Wort!

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Burkard Dregger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Wir diskutieren heute den zweiten Bericht des Bürger- und Polizeibeauftragten, den Sie, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, uns soeben vorgestellt haben. Ich schätze es sehr, dass Sie in Ihrem schriftlichen Bericht, aber auch gerade in Ihrer Rede, die Arbeit unserer Behörden mit der nötigen kritischen Distanz, aber auch der angebrachten Wertschätzung dargestellt haben. [Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE): Wo sind denn Ihre Abgeordneten?] Dafür und für die insgesamt engagierte Arbeit im Auftrag des Parlaments möchten ich Ihnen und Ihrem Team herzlich danken! [Beifall bei der CDU – Ario Ebrahimpour Mirzaie (GRÜNE): Sieht man ja!] Auf 44 Seiten haben Sie 429 Vorgänge im Kalenderjahr 2023 berichtet, darunter 174 Beschwerden in Richtung der Polizei. Von den 125 abgeschlossenen Beschwerden gegen die Polizei haben Sie 14 als zumindest teilweise begründet bewertet. Das sind 11,2 Prozent. Bei den außerpolizeilichen Beschwerden beträgt der Anteil der begründeten Beschwerden sogar nur 3,6 Prozent. Unter dieser doch recht überschaubaren Anzahl von Beschwerden befinden sich auch solche, in denen sich die Beschwerdeführer nicht etwa über Polizeigewalt oder unverhältnismäßiges hoheitliches Handeln beschweren, das ja so häufig unseren öffentlichen Diskurs prägt, sondern es handelt sich um Fälle, in denen sich die Beschwerdeführer eine konsequentere Durchsetzung von Recht und Ordnung wünschen, eine härtere Gangart also. Die von Ihnen festgestellten Sachverhalte machen vor allem eines deutlich, und das möchte ich angesichts der immer wieder faktenfrei von interessierter Seite propagierten Verunglimpfungen unserer Behörden und insbesondere unserer Polizei mit alle Deutlichkeit feststellen: Unsere staatlichen Organe, insbesondere auch unsere Polizei, handeln rechtsstaatlich. Sie üben zu Recht das Gewaltmonopol des Staates aus. Sie sind nicht ansatzweise extremistisch unterwandert. Sie haben uneingeschränkt unser Vertrauen und unseren Rückhalt verdient. [Beifall bei der CDU, der SPD und der AfD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Mirzaie?

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Burkard Dregger CDU

Nein, danke! Ich möchte gerne im Zusammenhang ausführen. – In Ihrem zweiten Bericht setzen Sie sich erneut kritisch mit der Begrenzung Ihrer Handlungsmöglichkeiten im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auseinander. Sie monieren erneut, dass Sie nicht ermitteln und Akten einsehen können, wenn die Staatsanwaltschaft wegen einer dienstlichen Handlung eines Polizeibeamten Ermittlungen aufgenommen hat. Offen fordern Sie, dass der Polizeibeauftragte auch die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft überprüfen darf. Sie versuchen, dieses Recht aus den Unzulänglichkeiten des Gesetzes herzuleiten, die ohne Frage bestehen und die ich bereits in unserer letzten Aussprache beanstandet habe. Ich verstehe und schätze Ihr Interesse an mehr Fällen, und Ihr Engagement ehrt Sie, aber ich bin nach wie vor nicht überzeugt. Aus meiner Sicht sind die Staatsanwaltschaft und die Strafgerichte die kompetenten Institutionen, um strafrechtliche Vorwürfe – zum Beispiel gegen einen Polizeibeamten – zu untersuchen und zu entscheiden. Genau deshalb sieht § 18 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes kein Akteneinsichtsrecht für den Polizeibeauftragten vor, weil ja bereits die Staatsanwaltschaft den Fall ermittelt. Genau das ist ja auch der gesetzliche Auftrag der Justiz. Worin also könnte der Sinn bestehen, wenn neben der Justiz eine weitere Kontrollbehörde Ermittlungen parallel aufnimmt? [Vasili Franco (GRÜNE): Machen sie nicht!] Ich sehe darin keinen Sinn. Eine kompetente Behörde reicht doch. Was passierte denn, wenn der Polizeibeauftragte zu einem von der Justiz abweichenden Prüfungsergebnis käme? Ist seine Kompetenz höher zu bewerten als die der Justiz? [Vasili Franco (GRÜNE): Nein!] Käme dies nicht einem Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in die Justiz gleich? Führte dies nicht dazu, dass der Polizeibeauftragte dann ungewollt zu einer Revisionsinstanz über Entscheidungen der Justiz würde? Widerspräche dies nicht unserer verfassungsgemäßen Gewaltenteilung, die ein Kontrollrecht des Parlamentes, das Sie im Auftrage des Abgeordnetenhauses ausüben, nur bei Entscheidungen des Senates vorsieht, aus gutem Grunde aber nicht über Entscheidungen der Justiz? [Vasili Franco (GRÜNE): Auch nein! Das habe ich Ihnen das letzte Mal schon beantwortet!] In den meisten anderen Bundesländern ist es gesetzlich klar geregelt, dass der Polizeibeauftragte bei laufenden Ermittlungsverfahren gar nicht tätig werden darf. Ohne Zweifel besteht die Ratio legis darin, dass der Polizeibeauftragte nicht die Befugnis haben soll, zu Superrevisionsinstanz der Justiz zu werden. Es ist aus meiner Sicht eine gravierende Schwäche des Berliner Gesetzes über den Polizeibeauftragten, dass hier keine klare und unmissverständliche Abgrenzung zur Justiz vorgenommen worden ist. Gleiches gilt für die fehlende Abgrenzung zur Ombudsstelle nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Paralleles Tätigwerden mehrerer Behörden wegen desselben Vorganges halte ich für unsinnig und für Ressourcenverschwendung, [Karsten Woldeit (AfD): Ja!] die wir uns in diesen Zeiten nicht mehr leisten können. Wir sollten das ausschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Abgeordnete Franco. – Bitte schön!

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Vasili Franco GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Beauftragter Dr. Oerke! Amt aber glücklich! Immer wieder lesen wir in der berüchtigten „Tagesspiegel-Checkpoint“-Rubrik von positiven Erlebnissen von Berlinerinnen und Berlinern mit Behörden. Diese Momente gibt es jeden Tag zahlreich. Berlin funktioniert nicht immer, doch in allen Ämtern und Behörden sind Beschäftigte, die auch teils unter widrigen Bedingungen wirklich das Beste für Berlin geben. Gerade weil wir es ihnen zu selten sagen: dafür vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD] Dass da nicht immer alles funktioniert, liegt nicht alleine daran, dass Berlin eben Berlin ist, wie es der Regierende Bürgermeister sagen würde. Es ist auch keine neue Erkenntnis und kein Wunder. Wo Menschen auf Menschen treffen, passieren Fehler. Die Frage, die man sich stellen muss, ist, wie man mit Fehlern umgeht. Wo Fehler passieren, wo Menschen sich ungerecht behandelt fühlen, kommt der Bürgerbeauftragte ins Spiel. Er verleiht Problemen und Anliegen Gehör. Der Beauftragte ist weder Freund noch Feind, sondern neutraler Vermittler zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden. Ja, liebe CDU, alles beginnt mit einem Einzelfall, und jedem einzelnen Fall wird nachgegangen. Jede Bürgerin, jeder Bürger wird ernstgenommen, und vor allem werden Menschen nicht alleinegelassen. Im diesjährigen Bericht wird deutlich: Es geht nicht darum, Behörden zu verklagen, Beamtinnen und Beamten an den Pranger zu stellen, sondern darum, niedrigschwellige Lösungen zu finden. Wir sollten Menschen nicht, wie Sie es auch getan haben, Herr Dregger, einfach auf den Rechtsweg verweisen oder Bürgeranliegen als irrelevante Einzelfälle abtun. Wer den Bericht wirklich aufmerksam gelesen hat, wird feststellen – ob Fragen des Wohngelds, der Schulpflicht, der Schulplatzsuche, der Verkehrssicherheit, des Sozialtickets –, dass der Bericht aufzeigt, wo Berlin nicht funktioniert. Er zeigt auf, wo Menschen regelrecht verzweifeln, und er zeigt auf, wie es besser gehen kann. Jede erfolgreiche Schlichtung, jede Abhilfe ist ein Gewinn, damit die Menschen in der Stadt wieder Vertrauen in den Staat und seine Institutionen zurückgewinnen. Ein Beispiel aus dem Bericht ist die Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Abläufe sich so verzögern, dass Menschen nicht an Fahrerlaubnisse kommen, müsste doch gerade die Autopartei der CDU auf der Palme sein, war sie aber nicht. Nach Intervention des Beauftragten hingegen hat das Landesamt zugesagt, den Prozess zu ändern. Das ist nur eines der Beispiele für strukturelle Verbesserungen, wo von den Kritikern immer wieder gesagt wird, dass das eine Gefahr sei. Es ist doch genau das Gegenteil. Das Analysieren von Fällen und Abläufen ermöglicht, strukturell Dinge zu verbessern. Davon profitieren beide Seiten: Bürgerinnen und Behörde. Was für andere Behörden gilt, ist auch bei der Polizei nicht anders. Auch dort leisten Polizistinnen und Polizisten in der ganzen Stadt eine unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit in Berlin, aber auch dort passieren Fehler. Auch in seiner Funktion als Polizeibeauftragter gelingt es Herrn Dr. Oerke in vielen Fällen, Missverständnisse und Konflikte aufzulösen. Es ist und bleibt wichtig, das nicht einfach zu übergehen. Wenn eine Frau die Polizei ruft, weil in einer anderen Wohnung ein Rauchmelder losgeht, [Karsten Woldeit (AfD): Ja!] und dann in den Lauf einer Schusswaffe blickt, dann ist da etwas nicht gut gelaufen. Wenn eine Versammlung rechtswidrig durch die Polizei eingeschränkt wird, dann ist da etwas nicht gut gelaufen. Wenn ein Mann fälschlicherweise einer Trunkenheitsfahrt beschuldigt wird und dann trotz 0,0 Promille in Handschellen abgeführt wird, dann ist das ein Fehler. Fehler passieren, auch in der Polizei. Das ist menschlich. Die Frage ist aber auch hier: Wie geht man mit den Fehlern um? Der diesjährige Bericht des Beauftragten zeugt leider auch von einem erheblichen Verbesserungsbedarf bei der polizeiinternen Fehlerkultur. [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Ich erwarte von der Polizeipräsidentin an dieser Stelle, dass sie nach innen lebt, was sie nach außen vertritt. Wenn die Behörden Anfragen nicht nachkommen oder Berichte sogar schönschreiben, ist das schlicht inakzeptabel. Es gibt leider die Fälle, in denen die Fehlerkultur nicht funktioniert. Ich bekomme das Gefühl, dass je formaler das Verfahren, umso mehr auf Kosten der Fehlerkultur. Wenn Transparenz nur dann geleistet wird, wenn man nichts zu verbergen hat, läuft etwas schief. Dann gibt es zumindest in Teilen der Fehlerkultur eine Kultur des Wegschauens. Eine echte Fehlerkultur wirkt auch nur, wenn Fehler anerkannt werden und man bereit ist, aus diesen zu lernen. Wo es Schatten gibt, gibt es aber auch Licht. Es geht nämlich mit Offenheit und Konstruktivität. Die Fälle gibt es auch, in denen die Kritik angenommen worden ist, eine Nachbearbeitung zugesagt worden ist oder der Fall sogar für Fortbildungen genutzt wird, die Fälle, in denen es auch persönliche Gespräche gibt, um eine Sache zu klären. Die Polizei kann eine konstruktive Fehlerkultur verwirklichen, wenn sie es denn möchte. Wie bei anderen Behörden aber auch so gibt es auch bei der Polizei strukturellen Verbesserungsbedarf, beispielsweise bei Einsätzen im Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. Ohne Zweifel sind solche Einsätze selten einfach, und die Folgen eines eskalierenden Einsatzes können dramatisch sein, wie beispielsweise im Fall von Kupa Mutombo, der am 6. Oktober 2022 nach einem Polizeieinsatz starb. Selbst wenn kein strafbares Fehlverhalten vorliegen sollte, was in diesem Fall aber nicht abschließend geklärt ist, hätte eine andere Durchführung des Einsatzes möglicherweise den Tod verhindern können. [Karsten Woldeit (AfD): Reine Spekulation!] Sollte es nicht unser aller Anliegen sein, genau dann für strukturelle Verbesserungen zu kämpfen? Ich würde es mir zumindest wünschen. Als wir damals das Amt des Bürger- und Polizeibeauftragten eingeführt haben, hat die CDU hier regelrecht den Weltuntergang an die Wand gemalt. Da war von Paralleljustiz die Rede, von Generalverdacht, Herr Dregger meinte sogar, wir würden die Arbeit der Polizei behindern und dafür sorgen, dass die Polizei geschwächt wird. Also Vorsicht, wer hier von Verunglimpfung redet, lieber Herr Kollege! Ich hoffe, Sie haben gemerkt, dass das völlig überzogene Stimmungsmache war. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Zuruf von Burkard Dregger (CDU)] Seriöse Sicherheitspolitik sieht anders aus, liebe Kollegen von der CDU! Das haben Sie damals bewiesen und heute leider auch wieder ein bisschen. Letztendlich geht es um Vertrauen, und das fällt nicht vom Himmel. Man muss es sich tatsächlich erarbeiten, indem man annimmt, dass es Probleme gibt, dass Fehler passieren und dass man dann darauf Antworten findet. Da möchte ich abschließend im Namen meiner Fraktion Ihnen, Herr Dr. Oerke, und Ihrem ganzen Team sehr herzlich für Ihre Arbeit danken! Versuchen Sie bitte, mit all diesem Engagement Vertrauen, wo es verloren geht, wieder zurückzugewinnen! Gerade in diesen Zeiten ist das wichtiger denn je. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Matz das Wort.

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Martin Matz SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst am Anfang vielen Dank für Ihre Arbeit als Bürger- und Polizeibeauftragter, Herr Dr. Oerke! Der Bericht zeigt: Nun nimmt es langsam Formen an. Beim ersten Bericht, den wir vor einem Jahr hier miteinander besprochen haben, konnte man sich noch nicht wirklich ein Bild von der Arbeit des Beauftragten machen: Das Team war noch nicht vollständig. Die Räume waren zeitweise noch nicht bezogen. Die Rolle als Ansprechpartner war noch nicht genug bekannt. Da war noch vieles, worauf man noch keine richtige Einschätzung aufbauen konnte. Wir sehen aber jetzt anhand der Verfahrensstatistik im Bericht des Beauftragten, dass Sie und Ihr Team 2023 mit insgesamt 429 Vorgängen schon stärker nachgefragt waren und dass man – im Gegensatz zu den 41 Vorgängen des Vorjahres – jetzt auch langsam ein Bild davon bekommt, was bei Ihnen so ankommt, mit was Sie sich beschäftigen und was Sie lösen können. Das zeigt, dass ein Bedarf an einer unabhängigen staatlichen Beschwerdestelle in der Stadt besteht. Die Berlinerinnen und Berliner fangen auch an, dieses Angebot zu nutzen. Man sieht in der Statistik auch, dass der Beauftragte sowohl als Bürgerbeauftragter wie auch als Polizeibeauftragter – bei den Fallzahlen im Verhältnis 255 zu 174 – gefordert war. Somit haben beide Funktionen ihre Berechtigung, obwohl sie natürlich ganz unterschiedlich sind, unterschiedliche Rechtsgrundlagen haben und – darauf weisen Sie in dem Bericht auch hin – der Bearbeitungsaufwand bei den Vorgängen als Polizeibeauftragter pro Fall erheblich höher ist als bei denen als Bürgerbeauftragter. Ich will den Blick hier noch einmal auf die Funktion als Bürgerbeauftragter werfen, weil Sie vielen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt helfen, ihre sozialen Leistungsansprüche gegenüber dem Staat in der Kommunikation mit den Behörden durchzusetzen. Dabei berichten Sie von Problemen wie mangelnder Erreichbarkeit und langen Bearbeitungszeiten in den Behörden. Damit ist der Bericht auch ein Spiegelbild der aktuellen Probleme unserer Stadt: Zustimmung von Sozialämtern oder Jobcentern zu Umzügen, Probleme mit der auslaufenden Bezirkszuständigkeit bei Einbürgerungen und anderes mehr. Hier sehen wir Bezüge zu den Themen, die wir schon diskutieren, und bekommen zusätzliche Eindrücke und zusätzliche Daten. Auch das finde ich sinnvoll an der Einrichtung des Beauftragten, die wir in der alten Koalition eingeführt haben. [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] Dieser Befund gibt dem Berliner Parlament auch einen Arbeitsauftrag. Wir müssen weiter an der funktionierenden Stadt und an besseren Prozessen in der Verwaltung arbeiten und unsere Versprechen einlösen. Richtig ist aber auch, dass es immer einen Bedarf geben wird, berechtigten Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber der Berliner Verwaltung zum Erfolg zu verhelfen. Das hat auch mit sozialer Teilhabe und sozialer Gerechtigkeit zu tun und ist von daher eine richtige und wichtige Funktion. Gleichzeitig bleiben Fragen wie die der guten Arbeitsteilung mit dem Petitionsausschuss oder die Frage der Änderung der Strafprozessordnung bezüglich des Akteneinsichtsrechts des Beauftragten. Das haben wir beim letzten Mal schon angefangen zu diskutieren. Wir haben heute durch die Kollegen Dregger und Franco die unterschiedlichen Positionen gehört. Ich möchte dabei bleiben, dass es sinnvoll wäre, wenn wir noch etwas länger hören, was in Ihrem Amt passiert, bevor wir wieder an ein Gesetz herangehen, das gerade mal im zweiten Jahr seiner Umsetzung ist. Es kommt noch etwas Neues hinzu – damit haben Sie sich auch befasst –: Wir haben jetzt einen Polizeibeauftragten beim Bund. Wie sich das auswirkt, ist noch einmal eine interessante Frage, die man im nächsten Jahr weiter verfolgen muss. Wir als SPD-Fraktion blicken jedenfalls gespannt auf Ihre weitere Amtsausübung, Herr Dr. Oerke. Vielen Dank Ihnen und Ihrem Team! Beim nächsten Mal, in einem Jahr, sehen wir, welche neuen Erkenntnisse wir haben. – Danke! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Schrader.

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Niklas Schrader LINKE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bericht und auch das, was Herr Dr. Oerke eben in seiner Rede gesagt hat, verdeutlichen uns drei Dinge. Erstens: Es war richtig, dass wir diesen Beauftragten eingeführt haben. Wir sehen, dass es den Bedarf gibt. Zweitens: Es gibt bei den Behörden, und zwar ganz vorneweg bei der Polizei, noch Luft nach oben, was Fehlerkultur angeht. Und drittens: Wir sollten bundesweit – wir haben nicht nur in Berlin diese Stelle –, aber zuallererst in Berlin die Bürger- und Polizeibeauftragten weiterentwickeln, insbesondere was die Hindernisse bei der Akteneinsicht und bei der Aufklärung von gravierenderen Fällen bei der Berliner Polizei angeht. Deshalb sagen wir als Linke – das tun wir selbstbewusst, denn wir waren die, die die Schaffung dieser Institution ganz maßgeblich mit erkämpft haben –: Es ist gut, dass es sie jetzt gibt. Es ist gut, dass sie arbeitet. Es ist ein großer Erfolg. Aber es gibt einiges, womit wir nicht ganz zufrieden sein können. Es ist unsere Aufgabe, die Wirkung noch zu verbessern. Ich fordere von der Koalition, dass sie bei dieser Aufgabe mitwirkt und sich dem nicht verweigert. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wir haben uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass die Stelle genug Personal bekommt. An dem steigenden Beschwerdeaufkommen sieht man, dass das auch nötig war. Ich glaube, die langweilen sich dort nicht. – Wir bedanken uns für die Aufbauarbeit bei Herrn Dr. Oerke und bei den Beschäftigten in der Beschwerdestelle. Das war sicher nicht einfach und wird sich hoffentlich noch weiter steigern. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Man sieht an diesen über 400 Vorgängen, dass sich die Stelle etabliert hat. Bei steigendem Bekanntheitsgrad dürften es im laufenden und im kommenden Jahr noch mehr werden. Viele Eingaben und Beschwerden waren begründet, und in vielen Fällen konnte abgeholfen werden. Das sind alles Fälle, um die sich ansonsten niemand gekümmert hätte. – Herr Dr. Oerke, Sie sprechen in Ihrem Bericht neben Einzelfällen auch einige strukturelle Probleme an, beispielsweise in manchen Fällen die nicht funktionierende Verwaltung, Probleme bei der Versorgung von Menschen in sozialen Notlagen, und Sie hatten den Umgang mit psychisch Kranken erwähnt. Das zeigt doch, dass diese Stelle ein Gewinn für die Behörden sein kann. Was war das für eine Auseinandersetzung, als die rot-rot-grüne Koalition dieses Gesetz vorgelegt hat? Was kamen da für Argumente? – Generalverdacht, Sonderjustiz, Behinderung der Polizei, Einschränkung der Sicherheit, solche Argumente kamen da. Jetzt sehen wir, dass Menschen geholfen wird. Gleichzeitig bekommt die Politik Hinweise auf Verbesserungsbedarf in den Behörden. Was will man denn mehr? Das beweist doch, wie wir es im Bericht lesen können, dass das ein Gewinn ist und die absurden Schreckgespenster, die vor allem aus der CDU-Fraktion kamen, keine Grundlage hatten. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Deshalb finde ich es wichtig, jetzt den Bekanntheitsgrad noch weiter zu steigern. Das haben Sie sich selbst vorgenommen, Herr Dr. Oerke. Ich finde das besonders für Personengruppen wichtig, die über wenig Beschwerdemacht verfügen, vor allem marginalisierte Personen, die oft ihre Rechte nicht kennen, für die der Zugang zu den Behörden und der Zugang zu solchen Beauftragten noch eine Hürde darstellt. Ich fand das im Bericht sehr eindrücklich und auch bedrückend, welche große Rolle die Fälle spielen, wo es um Probleme bei der Gewährung von staatlichen Leistungen geht, wie häufig Anträge nicht richtig oder verzögert bearbeitet werden. Insofern ist die Funktion des Bürgerbeauftragten eine wichtige, wenn er diese Defizite aufzeigt. Ich glaube aber, wir sehen nur die Spitze des Eisbergs. Es kommen nicht alle zu Ihnen. Ich finde, es wird ziemlich deutlich, dass bei Menschen, die sich ohnehin in einer prekären Lebenssituation befinden, eine nicht funktionierende Verwaltung die Existenz gefährden kann. Deswegen ist es für viele Menschen verheerend, wenn der Senat bei der funktionierenden Verwaltung nicht vorankommt. Das ist eine Aufgabe, die hier noch einmal aufgezeigt wird. Für den Bereich des Polizeibeauftragten müssen wir feststellen, dass die Aufklärung – Herr Oerke hat es gesagt – immer noch zu stark durch rechtliche Hürden, aber auch die Haltung in den Behörden begrenzt wird. Ich sage es mal so: Die restriktive Handhabung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft ist nach diesem Gesetz offenbar möglich, wie sich in der Praxis herausstellt, aber sie ist nicht zwingend. Das muss man nicht so machen. Wenn Sie über die Polizei schreiben: Es mangelt an Fehlerkultur, und es wird versucht – ich zitiere jetzt mal –, fehlerhaftes Verhalten „zu negieren“, es „schönzuschreiben“ oder „um jeden Preis zu rechtfertigen“ –, dann kann ich Ihnen aus langjähriger eigener Erfahrung sagen, dass das kein neues Phänomen ist. Damit schlagen wir uns auch tagtäglich herum. Ich finde, die Polizei igelt sich da immer noch zu oft ein, anstatt sich der Aufklärung von außen zu öffnen – klar, nicht immer, aber viel zu oft. Genau darauf zielte der Wille des Gesetzgebers bei der Einführung des Polizeibeauftragten: mehr Offenheit, mehr unabhängige Aufklärung, mehr Fehlerkultur. Wir wollen eine lernende Behörde. Deshalb brauchen wir auch einen Wandel in der Kultur in den Behörden. Wir leben nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat, den man nicht zu kritisieren hat. Transparenz und Kritikfähigkeit schaden den Sicherheitsbehörden nicht, sondern sie stärken das Vertrauen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ich finde, wir müssen da nicht nur kulturell, sondern perspektivisch auch rechtlich noch mal ran. Das Problem, das Sie gerade auch noch mal geschildert haben, die Aufklärung gerade bei schwerwiegenderen Vorwürfen gegen die Polizei, die nur eingeschränkt möglich ist, wenn gleichzeitig Straf- oder Disziplinarverfahren laufen, ist wirklich extrem unbefriedigend, aber auch nicht neu. Da fragen sich natürlich zu Recht einige Leute: Warum soll ich mich denn überhaupt an so etwas wie einen Polizeibeauftragten wenden? – Deswegen, finde ich, ist es notwendig, dass wir noch mal über die Rechte und Befugnisse der Polizeibeauftragten in den Ländern reden, ob wir das nicht weiterentwickeln müssten. Das Recht auf Akteneinsicht bei laufenden Strafverfahren und ein Zeugnisverweigerungsrecht sollten eindeutig geregelt werden. Das empfiehlt zum Beispiel auch die Studie des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu den Möglichkeiten und Grenzen des Polizeibeauftragten; würde ich Ihnen für die Beratungen im Innenausschuss einmal zu lesen empfehlen. Ich finde aber, man kann auch weiterdenken. Man kann auch darüber nachdenken, den Polizeibeauftragten selbst die Ermittlungsbefugnisse von Staatsanwaltschaften zu geben, die dann über polizeiexterne Ermittlungspersonen verfügen, also auch polizeiunabhängig ermitteln können. So etwas gibt es noch nicht in Deutschland. [Karsten Woldeit (AfD): Das wäre auch rechtlich nicht möglich!] Das ist gerade in vielen Fällen das Problem. Das wäre schon eine größere Reform, aber darüber sollte man nachdenken. Das muss man natürlich auf Bundesebene regeln, aber ich finde ganz klar: Wenn wir im Innenausschuss darüber diskutieren, sollten wir auch über Verbesserungen im Berliner Gesetz nachdenken, ob wir das nicht irgendwie noch ein bisschen stärken können. Denken wir offen! Wir sind als Linke dabei und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Woldeit. – Bitte schön!

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Karsten Woldeit AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dr. Oerke! Ich erinnere mich noch sehr gut an die Beratungen im Vorfeld, als wir die Institution des Polizei- und Bürgerbeauftragten einrichten wollten. Sie werden sich wahrscheinlich auch noch erinnern, dass ich dem Ansinnen grundsätzlich wirklich sehr positiv gegenübergestanden habe. [Lachen von Vasili Franco (GRÜNE)] Warum? – Sie wissen, ich war 20 Jahre lang Soldat, [Orkan Özdemir (SPD): Das macht mir Sorgen!] und ich habe innerhalb dieser 20 Jahre gute Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten gemacht; dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, an den man sich als Soldat oder als Zivilist, wenn man betroffen ist, wenden kann ohne Einhaltung des Dienstweges, direkt als Petent auftreten kann, um Missverhältnisse innerhalb der Behörde aufzuzeigen, anzuprangern und im besten Fall beheben zu können. So eine Institution hätte ich mir für Berlin auch gewünscht, komplett angeleitet – ein Polizeibeauftragter, durch das Parlament gewählt, wo sich Beamte ohne Einhaltung des Dienstweges direkt an ihn wenden können, wenn im Rahmen der Amtspflichten Pflichtverletzungen vorgekommen sind, im Rahmen der Fürsorgepflicht Verletzungen vorgekommen sind; wie gesagt: ohne Einhaltung des Dienstweges. Warum betone ich das? – Kollege Dregger und ich wissen: Die gesamte Debatte war noch im Einklang mit der wirklich schlimmen Situation der Schießstättenaffäre. Wir haben gerade in dieser Phase auch über Entschädigungsfonds und Ähnliches gesprochen. Wir haben erlebt, dass innerhalb der Polizeibehörde Beamte, die die Umstände angesprochen haben, die von toxikologischer Vergiftung geredet haben, angeprangert und als Nestbeschmutzer diffamiert wurden. Das war absolut der falsche Weg, und das darf so nicht sein. [Beifall bei der AfD] Als wir dann in die konkrete Beratung kamen, wie wir das Gesetz eines Polizei- und Bürgerbeauftragten gestalten, hatte ich doch meine berechtigte Kritik, und die Kollegen von der Union haben sie geteilt. [Vasili Franco (GRÜNE): „Unberechtigte“, meinen Sie! – Martin Matz (SPD): Er hat sich versprochen!] Warum? – Der Bericht zeigt auch – – Herr Franco, auf Sie komme ich gleich noch! [Torsten Schneider (SPD): Oh!] Ich hatte die Sorge, dass wir Parallelstrukturen schaffen. Ich hatte die Sorge, dass es sein kann, dass es Verunglimpfungen gegenüber der Polizeibehörde gibt. Wenn ich den Redebeiträgen von Grünen und Linken lausche, stelle ich fest, dass Sie immer wieder aus den kleinsten Fehlverhalten, die innerhalb der Berliner Polizei vorkommen – und das sind verschwindend geringe Einzelfälle –, immer wiederum die Polizei zu verunglimpfen versuchen. Ich sage Ihnen etwas: Wir stehen vor der Polizei. Die Polizei genießt unser hundertprozentiges Vertrauen, und wir schützen sie auch politisch, insbesondere gegen Sie. [Beifall bei der AfD] Warum spreche ich dieses Missverhältnis an? – Die Zahlen des Berichtes geben es eindeutig vor: 60 Prozent aller Eingaben waren Eingaben an den Bürgerbeauftragten. Worum ging es da? – Wichtige Themen, natürlich: Wohnen, Umzüge, Schwierigkeiten mit den Sozialämtern; alles berechtigt. Es ging um Schulplätze, Einbürgerungsanträge, Verwarnungen, Bußgelder, Müll im öffentlichen Straßenland. Für viele dieser Sorgen und berechtigten Anliegen der Bürger gibt es aber bereits Stellen: Wenn ich mich über Müll im öffentlichen Straßenland aufrege, kann ich mich an die BSR wenden. Wenn ich ein Problem mit einem unfreundlichen Bus- oder Tramfahrer habe, wie auch beschrieben, kann ich mich an die Beschwerdestelle der BVG wenden. [Vasili Franco (GRÜNE): Und bei Problemen mit der AfD an den Verfassungsschutz!] Wenn wir das jetzt ansehen – und wir haben jetzt erst eine Aussagekraft; der erste Jahresbericht konnte noch nichts aussagen, denn wie gesagt: Die Behördenstruktur war noch nicht fertig, die Mitarbeiter waren noch nicht im Amt, der Bekanntheitsgrad war noch zu gering. Das ist jetzt alles auf einer Ebene, wo wir eine Auswertung finden können –, dann stellen wir fest, dass 84 Prozent der Beschwerden sich gegen die Polizei richten, aber davon nur 3 Prozent einen wirklichen Beschwerdegrund haben. Das zeigt übrigens auch ganz deutlich: Unsere Berliner Polizei macht zum überwiegenden, zum fast ausschließlichen Teil eine hervorragende und gute Arbeit. Erkennen Sie das endlich mal an! [Beifall bei der AfD – Orkan Özdemir (SPD): Warum wollen Sie die Jungs da oben dann zurückschicken? Remigration!] Nur 16 Prozent aller Eingaben an den Polizeibeauftragten kamen aus der Polizeibehörde heraus. [Orkan Özdemir (SPD): Antworten Sie nicht auf Fragen?] Das ist das, was ich anspreche, was dem Grundgedanken, den ich irgendwann mal prägte im Rahmen eines vergleichbaren Wehrbeauftragten, umsetzbar als Landespolizeibeauftragter, zuwiderläuft. Und genau hier haben wir auch die Herausforderung. Herr Dr. Oerke, Sie haben es im Bericht ja auch beschrieben: Verletzung der Fürsorgepflicht. Ich rede auch von Bereichen wie Unfallfürsorge. Es gab ja den Polizisten, der im Rahmen des Dienstes von einem Fahrzeug mitgeschleift wurde; er wurde dienstunfähig. Die erforderlichen Mittel, die ihm eigentlich zustanden, wurden ihm verweigert – ein Riesenproblem, für mich übrigens eine schwere Verletzung der Fürsorgepflicht. Dieser Beamte wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Sie waren bemüht, die Situation zu klären, aber es ist nicht wirklich abschließend für alle Beteiligten gut gelungen. Der Beamte möchte auch gar nicht mehr zurück in den Dienst, das Vertrauensverhältnis zwischen der Polizeiführung und ihm ist wirklich zerrüttet und zerstört. [Vasili Franco (GRÜNE): Jetzt reden Sie aber wieder die Polizei schlecht!] An solchen Dingen, Herr Dr. Oerke, müssen wir arbeiten. Daran müssen wir wirklich arbeiten. Unsere Beamtinnen und Beamten haben es verdient, dass sie im Rahmen der Fürsorge und der Unfallnachsorge für den Fall der Fälle auch dort ordentlich geschützt sind. [Beifall bei der AfD] Abschließend – –

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Abgeordneter! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Özdemir?

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Karsten Woldeit AfD

Aber sehr gern!

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön! Sie haben das Wort.

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Orkan Özdemir SPD

Danke! – Herr Woldeit, Sie erklären hier groß und heilig, wie Sie hinter der Polizei stehen. Wenn Sie mal nach oben gucken, dann sehen Sie dort schwarze Polizisten, arabischstämmige Polizisten, türkeistämmige Polizisten. Wie bringen Sie das denn in Einklang zum Beispiel mit der Aussage Ihres Spitzenkandidaten in Brandenburg, der diese Jungs und Mädels alle wohin auch immer zurückschicken möchte? [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)]

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Karsten Woldeit AfD

Ich glaube, Herr Kollege, Sie interpretieren manche Aussage auch falsch. [Vereinzeltes Gelächter bei der SPD und den GRÜNEN] Sie wissen übrigens wahrscheinlich auch nicht, dass ich bei den Graduierungsfeiern an der Hochschule für Wirtschaft und Recht regelmäßig zu Gast bin. Ich bin bei der Vereidigung in der Philharmonie bei unseren jungen Polizeischülern mit vor Ort. [Dr. Klaus Lederer (LINKE): Das ist keine Antwort auf die Frage! – Martin Matz (SPD): Antworten Sie auf die Frage! – Zurufe von Lars Düsterhöft (SPD) und Orkan Özdemir (SPD)] Ich finde es auch gut, dass wir im Rahmen der Pluralität dieser Stadt auch junge, motivierte und integrierte Polizisten und Polizeischüler haben mit Migrationshintergrund, die die Vielfalt der Stadt abbilden, und dass kulturelle Kenntnisse einen richtigen Vorteil haben, wenn jemand beispielsweise mit kurdischem, arabischem oder türkischem Hintergrund Mitarbeiter der Polizei ist. Das zeigt sich als positiv. Ich weiß nicht, wie Sie sich da mir gegenüber positionieren. [Torsten Schneider (SPD): Nicht, dass Sie jetzt aus der Partei austreten! – Orkan Özdemir (SPD): Wir haben schon genug Fraktionslose!] Fakt ist: Wir stehen hinter jedem Polizisten, hinter jeder Polizistin. [Vasili Franco (GRÜNE): Gesichert rechtsextrem steht nicht hinter der Polizei!] Auf diesem Wege begrüße ich Sie übrigens noch mal ganz herzlich hier im Berliner Abgeordnetenhaus! [Beifall bei der AfD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Abgeordneter! Ich darf Sie fragen, ob Sie noch eine Zwischenfrage erlauben.

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Karsten Woldeit AfD

Da hätten Sie jetzt übrigens die Chance gehabt zu applaudieren, wenn wir – – Wie bitte?

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Dr. Bahar Haghanipour

Ich darf Sie fragen, ob Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Düsterhöft erlauben.

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Karsten Woldeit AfD

Sehr gern!

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön, Herr Kollege!

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Lars Düsterhöft SPD

Haben Sie vielen Dank! – Ich nehme wahr, dass Ihre Ausführungen eklatant den Ausführungen der AfD widersprechen in so vieler Hinsicht. [Ronald Gläser (AfD): Dummes Zeug! – Dr. Kristin Brinker (AfD): Definitiv nicht! – Weitere Zurufe von der AfD] Warum treten Sie dann nicht aus Ihrer Fraktion und Ihrer Partei aus, wenn Sie tatsächlich dieser Überzeugung sind, die Sie hier gerade vortragen?

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Karsten Woldeit AfD

Herr Düsterhöft! Ich danke Ihnen sehr für diese Frage, gibt sie mir doch die Möglichkeit, Sie von grundlegenden Fehlinformationen zu befreien. [Zuruf von Torsten Schneider (SPD)] Ich empfehle Ihnen mal eine Lektüre, nämlich das Grundsatzprogramm der AfD. [Zuruf von Orkan Özdemir (SPD)] Ich empfehle Ihnen eine weitere Lektüre: die Wahlprogramme der AfD Berlin von 2016 und 2021. Wenn Sie sich diese mit einer gute Abendlektüre und einem schönen Glas Rotwein zu Gemüte führen würden, kämen Sie nie wieder auf den Gedanken, mir eine solche Frage zu stellen. [Beifall bei der AfD – Orkan Özdemir (SPD): Ihr zweiter PGF im Bundestag hat das gesagt! – Lars Düsterhöft (SPD): Sie sollten etwas weniger Rotwein trinken!] Abschließend bleibt mir noch, Ihnen, Herr Dr. Oerke, und Ihren Mitarbeitern zu danken für Ihre Arbeit, insbesondere für die wirklich schwierige Aufbauarbeit, wenn man so eine Behörde etabliert. Da steckt eine ganze Ecke Arbeit drin, nicht nur personelle Ausschreibungen und so weiter, sondern alles, was drum herum ist. Seien Sie gewiss, wir begleiten Sie vertrauensvoll, aber auch nicht unkritisch. Auf diesem Wege, auch seitens meiner Fraktion, herzlichen Dank für Ihre Arbeit! [Beifall bei der AfD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbericht 2023 des Bürger- und Polizeibeauftragten wurde vorgelegt und besprochen. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Dann darf ich Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Oerke, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abschließend im Namen des Hauses herzlich für die geleistete Arbeit danken. Danke schön, dass Sie hier waren! [Allgemeiner Beifall] Wir kommen nun zu lfd. Nr. 4: Prioritäten gemäß § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Ich rufe auf lfd. Nr. 4.1: Priorität der Fraktion der SPD Tagesordnungspunkt 53 Schaffung einer unabhängigen Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1587 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. – Bitte schön, Herr Kollege Düsterhöft, Sie haben das Wort!

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Lars Düsterhöft SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inklusion ist keine Spinnerei, es ist nichts, was wir uns aussuchen können, es nichts Verhandelbares, es ist ein Menschenrecht. [Beifall bei der SPD] Jeder Mensch, ob mit oder ohne Behinderung, ist gleich viel wert. Jeder Mensch hat das gleiche Recht zu träumen und sich ein erfülltes Leben zu wünschen. Jeder Mensch hat das gleiche Recht, sich innerhalb seiner beziehungsweise ihrer Möglichkeiten zu verwirklichen und möglichst glücklich zu werden. Doch wir alle wissen, dass unser Glück ganz stark von unseren Eltern, unserem Umfeld, unserer Gesellschaft und manchmal auch tatsächlich vom Glück abhängt. Was Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung von den Kindern und Jugendlichen ohne eine Behinderung unterscheidet, ist, dass sie durch unsere viel zu oft nicht inklusive Gesellschaft behindert werden. Sie werden oftmals als ein Problem wahrgenommen, ob in der Kita, wenn ein Kind mit einer Behinderung überhaupt das Glück hat, eine Kita zu finden, die die Betreuung übernehmen kann und möchte, oder in der Schule, wenn das Kind das Glück hat, durchsetzungsstarke Eltern, eine engagierte Schulleitung und engagierte Lehrkräfte zu haben, oder im späteren Berufsleben. Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung müssen einen deutlich schwereren Lebensweg gehen. Zu oft führt dieser Weg für Jugendliche mit einer Behinderung nach der Schule in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Zu oft wird der Weg in eine reguläre Ausbildung nicht gewagt. Zu oft wird dieser Weg verbaut. Doch ich möchte nicht missverstanden werden. Die SPD stellt sich nicht grundsätzlich gegen Werkstätten für Menschen mit Behinderung, im Gegenteil. Ob Werkstätten für Menschen mit Behinderung, ausgelagerte Arbeitsplätze, Budget für Ausbildung, Budget für Arbeit oder reguläre Arbeitsplätze, alle Varianten haben ihre Berechtigung und sollen auch ein Teil des Angebots sein, und überall arbeiten tolle und sehr engagierte Menschen. An dieser Stelle möchte ich gern Martin Apelt und Nico Gertler grüßen, die mir erst vor wenigen Wochen sehr stolz ihre Arbeitsplätze bei der USE gezeigt haben und dort tatsächlich sehr selbstbewusst ihren eigenen Weg gehen. Aber die Werkstatt für Menschen mit Behinderung soll nur eine Möglichkeit sein, nicht die Möglichkeit. „Statt-WERKstatt“ ist nicht nur der Name einer tollen Initiative, es ist das Motto, das auch für die von uns geforderte unabhängige Beratungsstelle gelten könnte. Wir wollen eine unabhängige Beratungsstelle, die Alternativen aufzeigt, Mut macht, unterstützt in schwierigen Zeiten, Hilfe gibt, bei Konflikten vermittelt und Mut zur Inklusion stiftet. Ich möchte gern ein Beispiel nennen, das die Chancen für die ganze Gesellschaft verdeutlicht. Ich kenne eine junge Frau, die das Downsyndrom hat. Seit vier Jahren arbeitet sie erfolgreich in der Ingeborg-Drewitz-Bibliothek in Steglitz-Zehlendorf. Die ersten drei Jahre hat sie im Rahmen einer Arbeitsmarktmaßnahme dort arbeiten dürfen, und im Jahr 2023 hat sie in Warteposition auf eine reguläre Anstellung als unbezahlte Praktikantin dort gearbeitet. Seit dem 1. April 2024 hat sie dank eines Sonderfonds aus der Senatsverwaltung für Finanzen und des besonderen Engagements von zwei Mitarbeiterinnen im bezirklichen Kulturamt eine ordentliche Anstellung. Eine tolle Sache, doch diese Stelle ist befristet bis zum 31. Januar 2025. Diese junge Frau und ihre Eltern dürfen sehr stolz sein, dass sie diesen Weg gegangen ist. Und die Mitarbeiterinnen im Kulturamt sowie in der Bibliothek dürfen stolz sein, dass sie die Inklusion mit Leben erfüllen und es nicht eine Worthülse ist, über die wir hier sprechen. Nun fehlt tatsächlich nur noch die Festanstellung. Ich bin zuversichtlich, dass der Bezirk einen Weg finden wird, dass die junge Frau dort auch bleiben darf. Ich bin tatsächlich auch der Überzeugung, dass diese Frau mit ihrem Willen und mit ihrem Mut ein Segen für uns alle ist. Mit der Beratungsstelle wollen wir erreichen, dass mehr Jugendliche mit einer Behinderung diesen Weg wagen können und auch wagen, mehr Arbeitgeberinnen die Chance ergreifen, um tolle Mitarbeiterinnen zu gewinnen und unsere Gesellschaft ein Stück inklusiver zu machen. Wir wollen dabei helfen, Widerstände abzubauen, Chancen zu eröffnen und Lebensträume zu erfüllen. Der Antrag geht jetzt noch in den Fachausschuss. Es freut mich sehr, dass wir dort die Möglichkeit haben, über den Antrag zu diskutieren und ganz besonders uns der Frage zu widmen, wie wir diese Beratungsstelle stark machen und auch richtig bekannt machen, und dafür sorgen, dass viele Menschen mit einer Behinderung den Weg zu dieser Beratungsstelle finden, um dort neuen Mut zu schöpfen, um den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu finden. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der SPD und der CDU – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE), Katina Schubert (LINKE) und Tobias Schulze (LINKE)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Wahlen das Wort.

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Catrin Wahlen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuschauende und Gäste! Die Koalition hat eine Idee. Sie möchte eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe am Arbeitsleben schaffen. Gut erkannt! Das Thema haben wir im Februar im Ausschuss für Arbeit und Soziales besprochen, als Anhörung auf Antrag der Grünen und der Linken. Die Schlussfolgerung, die die Koalition aus der Anhörung gezogen und hier in Antragsform gegossen hat, ist allerdings eine, die der Anhörung und generell der Situation von Menschen mit Behinderungen nicht gerecht wird. Die Koalition fordert den Senat dazu auf, zu prüfen – das macht unser Senat hier ja gerne –, ob eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden kann, um diese zu beraten, wie sie in Beschäftigung kommen können, und um sie beim Stellen von Anträgen zu unterstützen. Zudem soll die Beratungsstelle als Netzwerkpartner bei der Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Der Antrag suggeriert, dass es diese Beratung in Berlin nicht gäbe. Nun, wir haben sie. Seit 2017/18 haben bundesweit über 400 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen eröffnet, wie das Bundesteilhabegesetz es vorsieht, 14 davon in Berlin aktuell. Für Arbeitgebende gibt es die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber bei Fragen zur Inklusion. In den Stellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatungen wird, wie der Name sagt, unabhängig von und in Ergänzung zu den öffentlichen Stellen rund um die Themen Reha und Teilhabe beraten. Menschen mit Behinderungen gründen selbst Vereine, um bedarfsgerechte Beratung im EUTB-Netzwerk anzubieten. Gerade am vergangenen Freitag besuchte ich den Verein KlarText e. V. in Marzahn-Hellersdorf, der Menschen mit Lernschwierigkeiten berät. Bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung geht es zum Beispiel um die Beantragung von Leistungen, um die Teilhabe am Arbeitsleben, am sozialen oder kulturellen Leben, um Teilhabe an Bildung, alles nachzulesen in den wunderschönen EUTB-Broschüren in Berlin. Unabhängig bedeutet in diesem Zusammenhang übrigens, dass die Beratenden nur den Ratsuchenden verpflichtet sind. Das Angebot ist frei von Kosten für Nutzerinnen und Nutzer, und das Peer-Prinzip ist fest verankert. Was allerdings ein Problem ist – und das wurde bei der Anhörung sehr deutlich –, ist die florierende Bürokratie, und dass es in Berlin sehr schwer ist, das Recht auf Teilhabe durchzusetzen. Solange wir kein inklusives Bildungssystem haben, solange wir mit den Förderschulen in der Systematik der Exklusion bleiben, werden die Rechte jedes einzelnen Menschen nicht so durchgesetzt, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Grundgesetz vorgesehen ist. Menschen mit Behinderungen werden von den staatlichen Stellen aktuell stark dahingehend beraten, in die Werkstätten zu gehen. Von diesen ist der Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt aber fast unmöglich. Das belegt die Vermittlungsquote von 0,39 Prozent, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt hat. Ich rede überhaupt nicht gegen die Werkstätten, die zweifellos reformiert und transformiert werden müssen. Ich rede jetzt davon, dass wir junge, motivierte Menschen mit Behinderungen haben, deren Elan und Energie im Laufe der Zeit im Kampf um ihre verbrieften Rechte zur Teilhabe am Arbeitsleben wirklich versiegen. Ich spreche davon, dass wir Beratungsstellen haben, die wir stärken könnten, anstatt eine Prüfung vorzunehmen, deren Ergebnis ja nur sein kann, dass es möglich ist, unabhängige Beratungsstellen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu schaffen, weil wir diese eben schon haben. Ich spreche davon, dass die Strukturen in Berlin in der Tiefe nicht rechtskonform sind und dass Menschen mit Behinderungen zwar das Recht auf diskriminierungsfreie Bildung haben, das Recht auf ein Budget für Ausbildung oder auf ein Budget für Arbeit haben, im Kampf um diese Budgets, um diese Rechte aber in der Bürokratie versinken. Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Teilhabe, und sie müssen diese vom eigenen Staat einklagen. Die Anzuhörenden haben einen Fonds gefordert, um das zu ermöglichen, keine Prüfung von etwas, was schon da ist. Prüfen, bis es quietscht – und noch eine Doppelstruktur in Berlin, bei gleichzeitigem Ignorieren der bestehenden Angebote und Verweigern der Einlösung der eigenen Versprechen, wie bei der Auflösung der pauschalen Minderausgabe, ohne die freien Träger zu Brei zu sparen, oder beim Debakel um die Hauptstadt-zulage. Das ist leider die Koalitionspolitik von heute. Vielleicht kann Ihr Antrag im Ausschuss noch eine Wendung zum Vernünftigen nehmen. Unabhängige Beratung ist gut, Peer-Beratung ist richtig. Stärken wir diese! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion spricht nun der Kollege Wohlert. – Bitte schön!

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Björn Wohlert CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! In Berlin arbeiten rund 8 500 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Damit leisten auch die Werkstätten einen enormen Beitrag, um das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte gleiche Recht auf Arbeit in der Praxis umzusetzen. Als Land Berlin gehen wir mit gutem Beispiel voran: Mit unserem Finanzsenator Stefan Evers setzen wir uns dafür ein, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Sie können nun auch ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel in den öffentlichen Dienst eintreten. Ziel ist es, nach zwei Jahren ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen. Alternativ kann eine Finanzierung über Inklusionsmittel erfolgen: Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 stellen wir entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung hatten sich der Senat, das Landesamt für Gesundheit und Soziales und die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen auf Arbeitspakete verständigt, um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern, Hemmnisse beim Übergang abzubauen und Werkstätten bei ihrer gesetzlichen Aufgabe, der Förderung des Übergangs, zu unterstützen. Diese Kooperationsvereinbarung ist aus Sicht der CDU-Fraktion eine maßgebliche Grundlage für Maßnahmen des Landes Berlin, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Dabei muss insbesondere – es wurde schon angesprochen – mit den neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, den Integrationsfachdiensten und den Kammern zusammengearbeitet werden, und es müssen trägerspezifische Lösungen erarbeitet werden. Auch berücksichtigt werden müssen das Modell „Wege in Arbeit“ und die Erfahrungen aus dem erfolgreichen Format „Schichtwechsel“. Im Rahmen eines Modellprojekts des LAGeSo sollen Werkstattbeschäftigte durch Jobcoaches gezielt auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorbereitet werden. Eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, die in anderen Ländern schon geschaffen wurde, wäre dahingehend ein wichtiges strukturelles und möglicherweise ergänzendes Angebot. Die Beratungsstelle kann Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation mit Behörden zusätzlich unterstützen, über Fördermöglichkeiten, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote informieren und als weiterer Netzwerkpartner in Zusammenarbeit mit Berliner Unternehmen agieren. Unsicherheiten, Furcht vor hohem Aufwand und mitunter auch Berührungsängste vor einer Einstellung von Menschen mit Behinderungen soll aktiv entgegengewirkt werden. Menschen mit Behinderungen haben Fähigkeiten, die für Unternehmen von besonderem Wert sein können. Menschen mit Behinderungen können stärker als bisher zur Fachkräftesicherung beitragen. Wir müssen die vielfältigen Potenziale von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt im Sinne ihrer Teilhabe und im Sinne der Inklusion als gesellschaftliches Ziel stärker nutzen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun die Kollegin Schubert. – Bitte schön!

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Katina Schubert LINKE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt wieder so einen Antrag, der Zeugnis darüber gibt, dass wieder zusammen regiert, was nicht zusammen gehört. Es ist nämlich wirklich ein aus der Not geborener Antrag: Man muss mal einen Antrag schreiben! –, aber letztendlich wird nichts Neues gesagt. Wir prüfen mal, ob es eine unabhängige Beratungsstelle geben könnte. – Natürlich könnte es eine unabhängige Beratungsstelle geben, wenn die entsprechenden Mittel da wären. Da braucht der Senat doch nicht mehr zu prüfen; er hat gerade eine pauschale Minderausgabe von 5,8 Prozent aufzulösen. Die Nachrichten, die wir kriegen, sind: Vielleicht besetzen wir die Stellen nicht neu. Vielleicht können wir aber auch Sachen nicht finanzieren. Wir wissen es nicht. – Die Träger wissen es übrigens auch nicht, und das macht doch die Krux aus. Deswegen kann ich bei dem Antrag inhaltlich bei vielem mitgehen, aber er wird null politische Relevanz haben, und das ist, finde ich, falsch, wenn man weiß, wie viel Hoffnung in das gesetzt wird, was wir hier tun. [Beifall von Stefan Ziller (GRÜNE)] Das Behindertenparlament weiß nicht, ob es seine Arbeit in der jetzigen Qualität fortführen kann, weil die Kohle fehlt. Die Auseinandersetzung zum Tarifvertrag persönlicher Assistenz haben wir im letzten Ausschuss wieder geführt. Ja, kann sein, dass er weiter finanziert wird, vielleicht aber auch nicht. Man weiß es nicht. – Was macht das mit den Menschen? Ist es sinnvoll, jetzt wieder neue Hoffnungen zu schüren, wo man genau weiß – und das weiß auch die Koalition –, dass man sie nicht erfüllen wird? Das weiß die Koalition genau, oder sie macht einen Nachtragshaushalt, in dem vernünftig dargelegt wird, welche Mittel wirklich zur Verfügung stehen. Ich halte das wirklich für eine schwierige Methode.

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Dr. Bahar Haghanipour

Frau Kollegin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Penn?

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Katina Schubert LINKE

Von wem? – Nein, lassen wir jetzt mal sein.

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Dr. Bahar Haghanipour

Sie wurde zurückgenommen, wenn ich das richtig sehe. – Fahren Sie gerne fort!

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Katina Schubert LINKE

Auf die Doppelstrukturen hat die Kollegin Wahlen ja schon hingewiesen. Trotzdem kann man eine solche Beratungsstelle so strukturieren, dass sie trotzdem ein zusätzliches und sinnvolles Angebot ist, wenn man die entsprechenden Mittel dafür auch bereitstellt. Ich glaube, dass der größere Fokus tatsächlich noch einmal auf den Arbeitsmarkt selbst zu lenken ist und zu gucken ist: Wo sind die strukturellen Hindernisse, die beseitigt werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen tatsächlich auf dem ersten Arbeitsmarkt, in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes, Erfolg haben, dass sie dort arbeiten können? – Hier wird jedes Jahr der Inklusionspreis verliehen; das macht die Senatorin. Da sieht man, dass es Unternehmen gibt, die da wirklich beispielhafte Vorarbeiten leisten, und dass es möglich ist, Arbeitsplätze so auszugestalten, dass es einem rollstuhlfahrenden Menschen nicht versagt ist, während der Arbeitszeit zur Toilette zu gehen oder sonstige Verrichtungen zu machen, dass es eben möglich ist, vernünftige ergonomische Bedingungen zu haben. Es gibt strukturelle Probleme in den Unternehmen, und da muss, glaube ich, ganz zentral angesetzt werden, damit auch Menschen mit Behinderungen keine Tortur von bürokratischen Aufwänden zu ertragen haben, bis sie endlich zu ihrem Arbeitsplatz kommen. Ich glaube, wenn wir daran irgendwie arbeiten können, was möglicherweise auch gar nicht so viel Geld kostet, weil man die Unternehmen dazu zwingen muss, es zu tun, kommen wir da noch mal ein Stück weiter. Wie gesagt: Wenn ihr die Kohle auftreibt, stimmen wir da zu. Ich glaube aber, es ist sinnvoller, sich darauf zu konzentrieren, Strukturen tatsächlich durchlässiger zu machen, sodass Menschen mit Behinderung real auf dem ersten Arbeitsmarkt mehr Erwerbsplätze finden. Und da sind die Werkstätten tatsächlich keine Hilfe, denn es ist keine reguläre Beschäftigung, es gibt dort keine Tarifverträge und keine existenzsichernden Löhne. Natürlich wird es immer Menschen geben, für die sie wichtig sind, aber sie sind kein Ersatz für den ersten Arbeitsmarkt. – In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Catrin Wahlen (GRÜNE)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Und für die AfD-Fraktion spricht nun die Abgeordnete Auricht. – Bitte schön!

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Jeannette Auricht AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten hier über das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und darüber, dass Arbeit für die meisten Menschen, und zwar unabhängig davon, ob mit oder ohne Einschränkung, mehr ist als nur ein Job. Die Arbeitswelt muss inklusiver werden, das ist keine neue Forderung. Bereits 2015 rügte der Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen den exklusiven Arbeitsmarkt in Deutschland, und im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung steht, dass voll erwerbsgeminderte Menschen in der Regel nur in Werkstätten für behinderte Menschen am Arbeitsleben teilhaben können. Seither hat sich einiges getan, nicht viel. Wir haben das Bundesteilhabegesetz, das Teilhabestärkungsgesetz und Instrumente wie Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung. Damit wurden Voraussetzungen für mehr Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen. Jedoch ist es weiterhin unbestreitbar, dass Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft auf zahlreiche Hindernisse stoßen, wenn es um die Teilhabe am Arbeitsmarkt geht, und die Arbeitslosenquote ist unter ihnen erschreckend hoch. Die wenigen, die eine Stelle finden, sind oft unterbeschäftigt oder in Jobs, die ihrer Qualifikation nicht entsprechen. Und so lobenswert sich Ihre Initiative anhört, frage ich mich: Ist das wirklich ein effektiver Weg, um echte Veränderung herbeizuführen? Reicht es aus, noch eine Beratungsstelle zu schaffen? – Ich glaube, die Probleme liegen noch weitaus tiefer. Die Einrichtung solcher Stellen mag auf den ersten Blick ja hilfreich sein. Beratungsstellen bieten zwar Unterstützung, aber keine echten und konkreten Lösungen. Sie können Informationslücken schließen, aber nicht die Barrieren abbauen, die Menschen mit Behinderung täglich erleben. Und wie durchdacht Ihr Antrag ist, steht für mich auch in den Sternen. Der Titel ist: „Schaffung einer Beratungsstelle“, die Forderung ist dann: „Prüfung einer Beratungsstelle“. Ja, was denn jetzt? Schaffen? Prüfen? Und wenn Prüfen, dann was? Ob noch irgendwo ein Sack Geld in der Kammer liegt, damit Sie das dann auch bezahlen können? Es geht doch darum, dass voll erwerbsgeminderte Menschen oft keine Chance bekommen, ihre Fähigkeiten und Talente zu zeigen, weil Arbeitsplätze nicht vorhanden sind, nicht zu ihren Bedürfnissen passen oder sie einfach zu oft auf Vorurteile treffen. Und um die Erwerbschancen von Betroffenen zu verbessern, gibt es viele etablierte Beratungsstrukturen. Es mangelt uns doch nicht an Beratungsstrukturen! Daher ist unsere Überzeugung: Wir müssen dort investieren, wo der größte Nutzen entsteht: in der Schaffung einer Arbeitswelt, die für alle zugänglich ist, die wirklich inklusiv ist und die es Menschen mit Behinderung ermöglicht, ihre Fähigkeiten voll auszuschöpfen, und vor allen Dingen: Wir müssen Vorurteile abbauen. [Beifall bei der AfD] Investitionen in noch mehr Beratungsstellen, ich sagte es, sind falsch eingesetzte Ausgaben, insbesondere dann, wenn sie nicht durchdacht sind und auch nicht zu mehr Arbeitsplätzen oder mehr Vermittlungen führen. Lassen Sie uns nicht bei gut gemeinten, aber letztlich ineffektiven Maßnahmen stehenbleiben. Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft erkennen, dass Menschen mit Behinderung nicht nur Empfänger von Wohltätigkeit sind, sondern aktive, wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft, und nicht nur das Recht, sondern auch das Potenzial haben, einen bedeutenden Beitrag zu leisten. [Beifall von Dr. Kristin Brinker (AfD) und Frank-Christian Hansel (AfD)] Hören Sie auf Ihren SPD-Kollegen, liebe SPD! Hubertus Heil sagte es: „Es ist … kein parteipolitisches Thema, es ist ein ganz praktisches. Und wir wissen alle …“ – dass es unserem Land besser geht und – „unser Land besser voran kommt, wenn wir weniger“ auf Ideologen und mehr auf Pragmatiker hören. – Und ich freue mich auf die Besprechung im Ausschuss. Vielen Dank! [Beifall bei der AfD – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.2: Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Tagesordnungspunkt 40 Digitalisierung umsetzen – Digitalgesetz für Berlin schaffen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1501 in Verbindung mit lfd. Nr. 26: Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst „Bezahlen“ Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 4. März 2024 Drucksache 19/1514 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1384 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Ziller, Sie haben das Wort!

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Stefan Ziller GRÜNE

Vielen Dank! – Als Erstes würde ich mich freuen, wenn ein zuständiges Senatsmitglied dieser Debatte folgt, weil ich glaube, Digitalisierung ist für das Land Berlin schon ein wichtiges Thema, und ich glaube, das sollte der Senat auch so sehen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Ich werte das als Zitierantrag, aber ich habe auch schon ein Signal bekommen, dass der Regierende kommt, dementsprechend würden wir einen kurzen Moment warten. [Tobias Schulze (LINKE): Der Regierende versucht, einen Bürgeramtstermin zu bekommen! – Stefan Ziller (GRÜNE): Oder er hat gerade jetzt einen gekriegt! – Werner Graf (GRÜNE): So viel zur Hoheit des Parlaments!] Der Regierende Bürgermeister ist da, somit haben Sie das Wort. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Ziller!

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Stefan Ziller GRÜNE

Vielen Dank! – Herzlich willkommen, Herr Regierender Bürgermeister! Es ist in Berlin und bei der Digitalisierung so: Es dauert alles ein bisschen länger. [Heiterkeit bei den GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und der AfD – (Stefan Ziller) Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Deswegen haben wir heute zwei Anträge gestellt und hoffen wir, das zumindest für die Zukunft zu ändern, denn die Digitalisierung ist auch für unsere Stadt eines der zentralen Zukunftsthemen. Da die Stadt seit dem Regierungswechsel vor einem Jahr noch nicht so richtig vorangekommen ist, versuchen wir mit zwei Anträgen, Ihnen ein bisschen unter die Arme zu greifen, sowohl im Konkreten als auch in Sachen gesetzlicher Rahmen. Wir schlagen zum Ersten konkret vor, einheitliche Bezahlmöglichkeiten in allen Ämtern anzubieten. Sie denken, das wäre heute schon so? – Nicht in Berlin! Bisher muss jeder Bezirk einzeln Verträge für Kartenzahlungen in den jeweiligen Ämtern abschließen. Das führt dann dazu, dass es Unterschiede zwischen den Bezirken gibt, aber selbst innerhalb der Bezirke gibt es Unterschiede. Während man im Rathaus Spandau mit der Kreditkarte zahlen kann, geht es im Bürgeramt Kladow nicht. Das wollen wir ändern. Wir wollen, dass in allen Berliner Ämtern die gleichen Bezahlmöglichkeiten existieren. Dafür schlagen wir einen zentralen Vertrag vor – Schluss mit dem Flickenteppich. Ich hoffe, liebe Koalition, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten seit der Ausschussdebatte noch mal hinterfragt haben, denn es ist schon absurd, Herr Regierender Bürgermeister, so offen wie Ihr Staatssekretär zu sagen: Ich finde diese Zielrichtung absolut richtig, gut und sinnvoll –, dann aber den Antrag mit eher komischen Argumenten abzulehnen. Ich ermutige Sie, unseren Vorschlag in Ihrer verbleibenden Amtszeit trotz der vielleicht heutigen Ablehnung einfach umzusetzen, denn in einer Zeit, in der Digitalisierung sämtliche Bereiche unseres Lebens durchdringt, ist es unerlässlich, dass auch der Berliner Senat seinen Job macht. Um Sie dabei zu unterstützen, legen wir Ihnen heute in Ergänzung zu dem eben beschriebenen konkreten Vorschlag auch Punkte für das in Rede stehende Berliner Digitalgesetz vor, denn ich glaube, Sie haben sich das auch vorgenommen. Wir haben in Berlin seit 2011 ein E-Government-Gesetz. Als es beschlossen wurde, war es seiner Zeit voraus. Heute überholen uns Stück für Stück andere Bundesländer. Schleswig-Holstein und Bayern haben ihr E-Government-Gesetz im Jahr 2021 weiterentwickelt, und zuletzt hat sogar Thüringen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es wird höchste Zeit, dass Berlin auch einen nächsten Schritt geht. Unser Antrag soll dazu beitragen, Berlin wieder an die Spitze der Entwicklung der digitalen Verwaltung zu bringen. Wir schlagen Ihnen vor, im Digitalgesetz ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung, die zentrale Steuerung der Digitalisierung, eine effiziente IT-Vergabe sowie eine klare Ausrichtung nach dem Leitmotiv „public money, public code“ zu verankern. Im Sinne einer Bringschuld soll die Verwaltung Leistungen für Bürgerinnen proaktiv vorschlagen oder sogar automatisch gewähren können: ein unaufgefordertes Terminangebot kurz bevor der Personalausweis abläuft; der vorausgefüllte Antrag auf Grundsicherung im Alter als Service und Mittel gegen Altersarmut. – Warum nicht in Berlin? Das neue Digitalgesetz soll garantieren, dass bei der Digitalisierung von Prozessen und Leistungen der Verwaltung die Bedürfnisse der Nutzenden, der Bürgerinnen, der Wirtschaft und der Verwaltungsmitarbeiterinnen im Fokus stehen. Ja – wir haben viel diskutiert, welchen Stellenwert die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen hat, denn klar ist: Das Gesetz ist nur ein Baustein, die Realität zu verändern. Aber wir erleben immer wieder, dass Berlin ohne ein Update des E-Government-Gesetzes nur unzureichend vorankommt. Stand heute bedeutet das Recht auf digitale Kommunikation die Möglichkeit, eine Mail zu senden und einen Brief per Post als Antwort zu erhalten. Stand heute ist es möglich, einen Antrag zu digitalisieren und im Amt für weitere Bearbeitung auszudrucken. Stand heute ist es möglich, Automatisierungs- und Entscheidungssysteme zu nutzen, ohne die nötige Transparenz über deren Funktionalität zu schaffen. Stand heute kann sich der Senat in seiner Weisheit von einem Softwareanbieter abhängig machen. Ein neues Digitalgesetz soll all diese Fehler korrigieren. Es soll sicherstellen, dass Berlin in den nächsten Jahren schnell und effektiv die Verwaltung digitalisiert. Ich lade Sie ein, unseren Antrag als Ausgangspunkt für eine fachliche Diskussion zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam die Digitalisierung Berlins voranbringen! Wir freuen uns auf die Debatte. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Förster. – Bitte schön!

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Christopher Förster CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Grünen die Ziele des Koalitionsvertrages von CDU und SPD teilen, denn auch wir in der Koalition haben vereinbart, dass es ein Digitalgesetz geben soll. Das E-Government-Gesetz ist in der jetzigen Form nicht mehr zukunftsfähig. Das haben wir gerade gehört. Es soll daher ausgebaut und letztlich in ein Digitalgesetz überführt werden. Ich könnte es mir jetzt leicht machen und sagen: Wir lehnen hier ab, da wir es sowieso tun, vielen Dank für die Aufmerksamkeit! – Das mache ich natürlich nicht, denn Ihr Antrag verdient auch, auf einige Aspekte hier heute noch mal einzugehen. [Ronald Gläser (AfD): Nein!] Aus unserer Sicht ist eine Evaluierung des E-Government-Gesetzes notwendig, denn wir müssen es weiterentwickeln. Wir müssen hier konkret darauf schauen, was funktioniert hat und was in die falsche Bahn läuft. Welches Zusammenspiel gibt es mit dem Onlinezugangsgesetz und mit der Registermodernisierung? Das sind elementare Punkte, bei denen die CDU leider bei null anfangen musste. Wir müssen natürlich ein Auge darauf haben, welchen Einfluss eine Verwaltungsreform im Land Berlin auf die Ausgestaltung dieses Gesetzes hat. Wo sind in Zukunft welche Verantwortlichkeiten angesiedelt, und wie werden diese technisch ausgestaltet? – Das muss notwendigerweise in ein solches Digitalgesetz einfließen. Das Once-only-Prinzip ist aus meiner Sicht ein wichtiger Bestandteil bei der Einführung dieses Gesetzes, und hier geht es nicht nur darum, dass irgendwo ein Formularfeld vorausgefüllt bereitgestellt ist, sondern dass auch ein- und derselbe Nachweis nicht immer wieder von der Verwaltung abgefordert wird, sondern dass es als vorhanden vorausgesetzt wird, nachdem es das erste Mal von den Bürgern eingereicht wurde. Wir werden beim Digitalgesetz auch die IT-Sicherheit neu denken und bisherige Strukturen evaluieren müssen. Diese können wir dann weiterentwickeln. Im Hinblick auf die internationalen Krisenlagen brauchen wir eine Taskforce, die schneller Angriffe erkennt und bekämpft, aber sich dabei auch auf die neuesten Trends von kriminellen und hybriden Angriffen einstellt. Was wir nicht brauchen, ist ein Beauftragter. Auch das Thema KI-Nutzung muss natürlich eine Rolle spielen. Und dann sind da noch die Strukturen. Wir müssen unbedingt an die Strukturen ran, die mittlerweile existieren. Die Position der CDO muss aus meiner Sicht in dem Gesetz definiert werden. Auch der IKT-Lenkungsrat braucht eine Überarbeitung, und das Digitalkabinett sollten wir auch dringend dort verankern. Sie sehen also, dass wir durchaus die Punkte auf dem Schirm haben, die Sie adressieren. Nicht bei allen werden wir zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, aber der Fahrplan ist für uns, kurz zusammengefasst, erstens: Evaluierung der Sachlage, zweitens: Identifizierung neuer Entwicklungen, drittens: Überprüfung von Strukturen, viertens: Schaffung eines neuen Gesetzes. Dort sind wir in sehr guten Gesprächen. Ich freue mich daher auf die Beratung Ihres Antrages im Ausschuss und komme jetzt gerne auch noch einmal auf die Beschlussempfehlung des Antrages „Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst ,Bezahlen‘“ zu sprechen. Das Anliegen ist, wie Kollege Ziller eben schon erklärt hat, die Einführung eines IKT-Basisdienstes „Bezahlen“, und ja, das klingt erst mal ganz nett und auch charmant: In jedem Bezirk und in jeder Verwaltung gibt es für jede Dienstleistung ein- und denselben Basisdienst für das Bezahlen von Gebühren, und alle wissen verlässlich, ob sie mit einer girocard, Debitkarte oder Kreditkarte zahlen können. Doch ist dies realistisch, und was bedeutet Ihr Antrag eigentlich? – Um das zu beurteilen, sollte man sich die rund 70 Seiten von ITDZ und SenInnSport unter dem Titel „IKT-Architektur für das Land Berlin“ zu Gemüte führen. Bereits auf Seite 6 wird definiert, was ein IKT-Basisdienst ist, und ich zitiere aus diesem Bericht: „IKT-Basisdienste für E-Government sind standardisierte IT-Komponenten, die für die Abwicklung von digitalen Verwaltungsleistungen bereitgestellt werden.“ Sie wollen eine einheitliche technische Lösung für das Bezahlen von analog beantragten und abgewickelten Dienstleistungen. Das ist nicht durch einen IKT-Basisdienst „Bezahlen“ leistbar. Zudem scheinen Sie, wenn ich den Antrag und Ihre Anfrage lese, den Wunsch zu haben, die Verträge zu harmonisieren, die derzeit in den einzelnen Ämtern der Bezirke geschlossen werden. Auch das wird ein IKT-Basisdienst, also eine technische Komponente, nicht leisten können. Ihr Antrag geht da vollkommen fehl, um ein reales Problem zu lösen, nämlich dass in manchen Behörden manche Karten nicht akzeptiert werden, so wie Sie das aus Spandau und Kladow gerade zitiert haben. Eine Vereinheitlichung von Vertragsgestaltungen ist nur über eine Veränderung von Zuständigkeiten möglich und nicht über die Schaffung einer neuen technischen Komponente. Daher lehnen wir den Antrag hier wieder ab, wie wir es schon im Ausschuss getan haben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jan Lehmann (SPD)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Schulze das Wort.

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Tobias Schulze LINKE

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen soll in der Tat ein bisschen unter die Arme greifen. Die Modernisierung dieses Gesetzes – wie der Kollege von der CDU-Fraktion gerade sagte – ist auch in Arbeit. Allerdings bleibt nicht mehr viel Zeit. Wer 2016 die Debatten um das E-Government-Gesetz noch ein bisschen mitverfolgt hat, der weiß, dass das nicht trivial ist. Wenn man ein Gesetz machen will, das gut funktioniert und nicht nur ein Papiertiger bleibt, dann muss man ein bisschen die Debatte führen, auch mit den Verwaltungen und auch hier im Haus, und muss Gehirnschmalz hineinstecken. Insofern sollten wir langsam in die Puschen kommen mit solch einem Digitalgesetz. Am Antrag der Grünen finden wir einige Punkte oder fast alle Punkte sehr gut. Ich will mal auf zwei besonders hinweisen. Wir haben das Recht auf digitale Kommunikation durchaus jetzt schon im E-Government-Gesetz stehen. Man muss allerdings sagen, dass es nicht umgesetzt wird. Wir brauchen hier also eine schärfere Regelung. Es wurde schon das Vorbild Bayern genannt. Dort gibt es auch einen Rechtsanspruch auf digitale Kommunikation. Der wird immer so als Vorbild genannt, ist aber auch kein richtiger Rechtsanspruch. Was wir brauchen, ist nicht nur das Recht, eine E-Mail zu schreiben – das hat man fast überall –, sondern wir brauchen medienbruchfreie Verfahren, das heißt, das Recht darauf, dass Behörden- und Verwaltungsvorgänge komplett digital stattfinden. Und das muss in diesem Gesetz auch drinstehen. Wir finden es auch richtig, die IT-Steuerung zu stärken. Es ist zwingend notwendig, dass mehr Struktur in die Digitalisierungsprozesse kommt und dass die entsprechend zuständige Senatskanzlei, die CDO, in dieser Form auch mehr Durchgriffsrechte bekommt. Es ist schon mal gut, dass das zentralisiert worden ist, dass es nicht mehr diese geteilte Zuständigkeit mit der Innenverwaltung und der Senatskanzlei gibt, aber in Zukunft brauchen wir da trotzdem noch eine stärkere Zentralisierung der Verantwortung. Wir finden am Antrag der Grünen auch gut, dass das Thema Open Source in allen Bereichen dort durchdekliniert worden ist und dass es insbesondere zum Thema Schnittstellen hier noch mal mit erwähnt worden ist. Wir erleben immer mehr, wenn wir uns im Ausschuss damit beschäftigen, dass das Thema offene Schnittstellen jetzt eine der zentralen Fragen der Zukunft ist, weil viele verschiedene Fachverfahren, Prozesse, Basisdienste und zentrale IT-Infrastrukturen ineinandergreifen müssen. Das funktioniert vor allem dann, wenn die Schnittstellen funktionieren. Und derzeit haben wir an vielen Stellen in Berlin das Problem, dass das gerade nicht funktioniert. Insofern werden wir diesem Antrag zustimmen. Ich will abschließend noch einen Satz zum Thema E-Payment sagen. Es gibt in der Bundesrepublik einen zentralen E-Payment-Dienst, der heißt ePayBL, E-Payment Bund-Länder. Da sind schon elf Bundesländer und der Bund dabei und Berlin leider nicht. Es ist ehrlich gesagt ziemlich unverständlich, warum Berlin sich dieser Initiative nicht anschließt. Das heißt, wir brauchen gar nicht im Kern eine neue Anwendung, sondern wir brauchen einfach nur die Übertragung dessen, was in anderen Bundesländern schon funktioniert. Wir sollten keinen Sonderweg gehen. Dass das kompliziert ist mit dem Technikzoo, den wir derzeit im Bereich E-Payment in Berlin haben, ist klar, aber der Weg muss genau dieser sein, damit wir auch bundesweit zu zentralen und guten Lösungen kommen und die Bürgerinnen und Bürger merken, dass sich etwas nach vorne bewegt. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat nun der Kollege Lehmann das Wort.

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Jan Lehmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Digitalisierung und Berlin, diese beiden Begriffe reichen dem „Checkpoint“ oft schon als Witz. Doch ist es wirklich schon so schlimm? Läuft es in der schwäbischen Kleinstadt oder in Köln, wo Herr Maroldt herkommt, so viel besser? Auch wenn wir hier in Berlin natürlich immer überzeugt sind, der Nabel der Welt zu sein, lohnt sich auch und gerade beim Thema Digitalisierung der Blick über den Tellerrand, denn das Gras ist woanders auch nicht grüner. Schauen wir zum Beispiel in das gerade vom Branchenverband Bitkom herausgegebene Digitalranking. Dort steht Berlin nämlich nach Hamburg auf Platz 2. Gehen wir mal ins Detail: Im Themenbereich Digitale Wirtschaft sind wir sogar auf Platz 1 mit einer umfangreichen IT-Ausbildungslandschaft, vielen Start-ups sowie etablierten Unternehmen und einem großen Angebot an IT-Fachkräften. Hier ist Berlin Spitzenklasse. Auch in anderen Kategorien schlagen wir uns gut. Was digitale Infrastruktur angeht, sind wir auf Platz 3, vor allem dank unseres sehr erfolgreichen Breitbandausbaus. Beim Thema Digitale Gesellschaft sind wir zwar im Mittelfeld, aber immerhin zwei Drittel der Berlinerinnen und Berliner können gut oder eher gut mit digitalen Geräten umgehen. Und jetzt zum Mitschreiben: Bei der digitalen Verwaltung sind wir mit Platz 6 über dem Durchschnitt. [Beifall bei der SPD und der CDU] – Ja, sehr gut! Aber klar, es gibt natürlich noch viel zu tun. Die Bitkom-Auswertung zeigt nämlich auch, dass nirgendwo in Deutschland die Ziele des Onlinezugangsgesetzes, des OZG, wenigstens zur Hälfte umgesetzt worden sind. Die Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung würden überall unterschätzt. Digitalpolitik ist wahrlich das Bohren dicker Bretter. Einfach alles am Computer anstatt auf Papier zu machen, reicht eben nicht aus. Vielmehr erfordert die Digitalisierung, dass das gesamte Verwaltungshandeln neu gedacht und neu organisiert werden muss. Nicht nur in den Flächenländern muss dafür auch erst mal eine Vereinheitlichung stattfinden, auch in Berlin arbeiten die Ämter unterschiedlich; Herr Ziller hat es angedeutet. Weil wir die Stadt auch nicht einfach zwei Jahre anhalten können, ist bei uns Verwaltungsdigitalisierung eine Operation am offenen Herzen. Jeden Tag müssen Tausende Bürger- und Bürgerinnenanfragen bearbeitet werden, während zugleich der Prozess optimiert und digitalisiert wird. In der wachsenden Stadt Berlin gibt es jeden Tag mehr zu tun. Auch kommen jedes Jahr mehr Menschen in Größenordnung einer mittleren Stadt mit all ihren Verwaltungsanliegen dazu. Ich bin mir aber sicher, dass wir in Berlin das meistern werden, denn das Beste kommt noch. Die Grundsteine sind gelegt, und jetzt wird es jedes Jahr weitere Digitalisierungserfolge geben, die das Leben der Berlinerinnen und Berliner erleichtern werden. Die vorliegenden Anträge der Grünen bestehen größtenteils aus unumstrittenen Forderungen, die zum Teil auch bereits geltendes Recht sind. Wir haben uns im Koalitionsvertrag vorgenommen, Herr Ziller hat es erwähnt, ein neues Digitalgesetz zu verabschieden, und werden das auch tun. Die in den Anträgen vorgebrachten Ideen werden wir dabei prüfen und auch zu Hilfe nehmen. Ein Punkt jetzt mal ausführlicher: In jedem Bezirksamt die gleichen Bezahlmöglichkeiten zu haben, ist eine gute und simple Idee. Sie ist so simpel und so gut, dass man sich fragt, warum das nicht immer schon so war. Und da hört es leider auf, simpel zu sein. Denn das Problem ist, wenn man das vielleicht als den Grundfehler der Berliner Verwaltung nennen kann und schwer zu vermeiden – auch bei jeder anderen Organisation, die größer als ein Kleingarten ist, ist das so –, das Ringen um die Frage, wie viel zentral und wie viel vor Ort in Eigenregie bestimmt werden soll. Denn die Verantwortung in den Bezirken zu belassen, bedeutet demokratische Bürgernähe, einfache Kontrolle und auch Wettbewerb der Ideen untereinander. Der eine Bezirk etwa führt die Möglichkeit ein, mit Karte zu zahlen – das Beispiel wurde genannt – und macht es vor, wie es geht. Zugleich bedeutet Einheitlichkeit aber auch nicht zwangsläufig etwas Gutes. Einheitliches kann nämlich auch einheitlich schlecht sein. Wir müssen genau draufschauen. Für andere führt die Idee, den Bezirken viel Geltungsmacht zu geben, zu Angst vor Wildwuchs. Das kann dazu führen, dass Bezirke für sich alleine Verträge verhandeln müssen, Ausschreibungen meistern und so weiter. Was ich damit sagen möchte, ist, nicht jede Idee, die simpel und gut erscheint, ist es auch tatsächlich, ebenso wenig wie deren Umsetzung. Genau daran arbeiten wir, die SPD Berlin mit unserem Koalitionspartner, mit Sorgfalt und Augenmaß für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir werden in Berlin früher oder später eine einheitliche Bezahlmethode bekommen. Das ist klar. Vielleicht funktioniert dann in diesem System sogar die diskriminierende Zwangsbezahlkarte für Geflüchtete. Zum Schluss werden wir unser E-Government-Gesetz zu einem modernen Digitalgesetz 2.0 weiterentwickeln. Klar ist auch: Unser Ziel, das Ziel der SPD und der gesamten Koalition, bleibt, dass wir bei der Digitalisierung Platz 1 im Länderranking haben wollen. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Vallendar das Wort. – Bitte schön!

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Marc Vallendar AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es stehen zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Debatte, die sich mit der Digitalisierung unserer Verwaltung beschäftigen, der einheitliche IKT-Basisdienst „Bezahlen“ und ein umfassendes neues Digitalgesetz für Berlin. Zunächst zum Thema des einheitlichen Zahlungsdienstes. Es ist eine sinnvolle Maßnahme, die Bezahlmöglichkeiten in den Berliner Ämtern zu vereinheitlichen und zu modernisieren. Allerdings müssen wir dabei bedenken, dass eben bundesweite Lösungen auch eine Rolle spielen könnten. Es ist daher wichtig, dass wir keine ineffizienten parallelen Strukturen schaffen. Unabdingbar ist auch, dass das Bargeld als Zahlungsoption natürlich bestehen bleibt, um Zugänglichkeit und Inklusivität unserer Dienstleistungen weiter zu gewährleisten. Der größere Diskussionspunkt heute ist jedoch der Vorschlag eines neuen Digitalgesetzes für Berlin. Dieser Entwurf scheint mehr ein Produkt ideologischer Bestrebungen als eine Notwendigkeit zu sein. Viele der angestrebten Ziele, wie verbesserte Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit der Dienste, sind bereits durch das bestehende E-Government-Gesetz abgedeckt. Die Schaffung eines neuen umfangreichen Gesetzes würde nur zu einer weiteren Schicht der Bürokratie führen, ohne die bereits bestehenden Probleme effektiv anzugehen. Die Verzögerungen in der Digitalisierung der Berliner Verwaltung sind nicht auf einen Mangel an Gesetzgebung zurückzuführen, sondern auf eine Überregulierung, die unsere Verwaltung lähmt. [Beifall bei der AfD – Frank-Christian Hansel (AfD): Bravo!] Ein neues Gesetz würde diese Belastungen nur verstärken. Statt immer neue Regelwerke zu schaffen, sollten wir uns darauf konzentrieren, die bestehenden effizienter zu nutzen und die Verwaltung von unnötigen Lasten zu befreien, damit sie sich auf die Umsetzung der dringend benötigten Digitalisierungsmaßnahmen konzentrieren kann. Aus diesen Gründen lehnen wir die vorgeschlagenen Anträge ab und appellieren an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ihre Ressourcen auf praktikablere und wirklich notwendigere Verbesserungen zu konzentrieren, anstatt auf das ständige Formulieren neuer Gesetzestexte. – Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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Cornelia Seibeld

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Wir kommen zur Behandlung der Anträge. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1501 „Digitalisierung umsetzen – Digitalgesetz für Berlin schaffen“ wird eine Überweisung an den Ausschuss für Digitalisierung und Datenschutz vorgeschlagen. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1384 „Einheitliche Zahlungsmöglichkeiten in allen Ämtern Berlins – IKT-Basisdienst ‚Bezahlen‘“ empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1514 mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen ist der Antrag damit abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.3: Priorität der Fraktion Die Linke Tagesordnungspunkt 27 Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof: Arbeitsplätze und Standorte sichern – Bebauungsplanverfahren stoppen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 4. März 2024 Drucksache 19/1515 zum Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/0946 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke und hier die Kollegin Gennburg. – Bitte schön!

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Katalin Gennburg LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Wir als Linksfraktion legen Ihnen heute auch aus sehr aktuellem Anlass einen Antrag vor, wo wir fordern, dass die Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof jetzt der Zeitpunkt ist, Arbeitsplätze und Standorte zu sichern, und dass das Bebauungsplanverfahren gestoppt werden soll. [Beifall bei der LINKEN] Wir haben diesen Antrag bereits im letzten Jahr ins Verfahren gebracht. Sie sehen das am Datum, er ist vom 18. April 2023. Wir haben auch schon im Ausschuss darüber diskutiert, dass manche Abgeordnete finden, er sei aus der Zeit gefallen. Ich möchte Ihnen kurz darlegen, warum ich nicht dieser Auffassung bin. Lassen Sie mich kurz ein Schlaglicht auf die aktuelle Situation bei Galeria Karstadt Kaufhof werfen. Es ist wirklich ein Krimi, den wir hier seit Jahren erleben, und es ist auch wirklich ein Trauerspiel. Ich muss sagen, ich bin wirklich betroffen über die Situation auch für die Beschäftigten. Ich muss sagen, ein neuer Erwerber ist zwar formal da, ja. Aber wie geht es denn den Beschäftigten? Glaubt ernsthaft jemand, dass sich noch irgendjemand im Konzern sicher fühlt oder dass irgendjemand überhaupt noch an Rettungsprogramme glaubt? Wir stehen nach der Signa-Pleite vor einem politischen Scherbenhaufen, das ist ganz klar. Hunderte Millionen Euro Steuergelder wurden verbrannt. Die Politik hat flächendeckend versagt. Die Justiz ist wieder einmal gefragt, und selbst wenn Benko jetzt verhaftet wird, bringt uns das nichts zurück. In Österreich läuft ein Untersuchungsausschuss, auch das ist ein Krimi, sich damit genau auseinanderzusetzen. Ich glaube, wir müssen in Deutschland auch über einen Untersuchungsausschuss reden. Ob dieser auf Bundes- oder auf Landesebene angesiedelt sein sollte, darüber muss an anderer Stelle gesprochen werden. Kommen wir zu unserem Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen. Wir fordern, dass die Sicherung der Arbeitsplätze und der Erhalt aller Berliner Standorte von Galeria Karstadt Kaufhof gefordert sein sollen. Der Senat soll sich dafür einsetzen. Wir fordern die Investitionen in die Warenhäuser, um diese wirtschaftlich zu betreiben und zukunftsfähig zu machen. [Beifall bei der LINKEN] Wir halten aber auch fest, und das ist der Ausgangspunkt der Debatte für uns: Die Warenhäuser sind für die Kieze und Nachbarschaften wichtige Versorgungsstrukturen und Ankerpunkte. Deswegen sagen wir: Gibt Galeria Karstadt Kaufhof Standorte auf, ist unverzüglich zu prüfen, ob die Kaufhäuser über Genossenschaften gesichert und gemeinwohlorientiert für die Menschen und mit den Menschen in den Kiezen weiterentwickelt werden können. Ich sage mal so: Da bietet sich auch ein Dialog mit den Genossenschaften in Berlin an, denn die Genossenschaftslandschaft ist hier sehr ausgeprägt. Für uns ist sehr klar, dass die Grundlage des LOI schon seit dem letzten Jahr komplett entfallen ist, und deswegen sagen wir ganz klar: Herr Bausenator, [Lachen von Senator Christian Gaebler] stellen Sie die Arbeit an den Bebauungsplänen nicht nur ein, sondern stoppen Sie diese endgültig! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Katrin Schmidberger (GRÜNE) und André Schulze (GRÜNE)] Ich habe ein bisschen die Hoffnung, dass wir uns darauf verständigen können, dass spätestens seit der Signa-Insolvenz offensichtlich ist, dass gigantomanische Immobilienprojekte die Kaufhäuser eben nicht retten, sondern gefährden. Es sorgt doch nur dafür, dass immer noch größere Renditeträume von Investoren befriedigt werden, so nach dem Motto: Kann ja jeder kommen und sich jetzt hier noch ein neues Hochhaus wünschen. – Deswegen: Die Verfahren, die auf Wunsch des Signa-Konzerns zur Aufstellung von Bebauungsplänen begonnen wurden, müssen endgültig gestoppt werden. Ich sage ganz klar im Anschluss an die Debatte, die wir im Ausschuss haben: Auch die Senatsverwaltung, auch diese Koalition muss sich bekennen, ob sie diese Verwertungspläne am Hermannplatz weiter betreiben möchte oder nicht. Das ist eine Grundsatzfrage, denn die Menschen, die dort wohnen, und auch der Rest der Stadt erwarten hier eine klare Ansage. [Beifall bei der LINKEN] Wir sagen ganz klar: Die Kaufhäuser, die jetzt zum Beispiel ihre Funktion verloren haben oder auch Teilflächen verloren haben, sind Orte, die wir nutzen können, auch für öffentliche Angebote, Kitas, Bürgerämter und so weiter. Das machen andere Städte längst vor. In Offenbach gibt es ein solches Zukunftskaufhaus. Auch am Hermannplatz kämpft die Initiative „Hermannplatz erhalten“ für ein sogenanntes Andershaus, ist dort in umfangreichen Gesprächen längst beteiligt. Deswegen lassen Sie uns hier selbstbewusst in die Debatte gehen, Vorkaufsrechte an den Grundstücken sichern! Die Grundstücke müssen in die öffentliche Hand, die Kaufhäuser müssen gesichert werden. Wir brauchen eine Perspektive für die Versorgung der Menschen in den Kiezen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Julian Schwarze (GRÜNE)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Gräff jetzt das Wort.

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Christian Gräff CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Ich finde ja ehrlicherweise nicht nur, dass der Antrag aus der Zeit gefallen ist, sondern auch Die Linke, [Elif Eralp (LINKE): Die CDU ist aus der Zeit gefallen!] aber ich begründe das gerne gleich auch noch mal. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wir sind uns, glaube ich, darüber einig, dass die Sicherung der Arbeitsplätze und der Erhalt der Standorte von Galeria Karstadt Kaufhof etwas sind, wofür wir uns alle einsetzen. Realistischerweise – für alle, die sich wirklich mit Einzelhandel beschäftigen – wissen wir auch, und nicht erst seit heute, dass nicht alle Warenhausstandorte, auch der jetzigen Anzahl in Deutschland, zu halten sein werden. Ich glaube, zur Ehrlichkeit gehört auch dazu, dass wir nicht sicher sein können, dass alle Standorte, unabhängig davon, wer sie betreibt, in Berlin zu halten sind. Deswegen haben wir, hat der Senator, ja auch im Ausschuss des Öfteren vorgetragen, und wir als Koalition haben das durchaus auch unterstützt, dass wir keine weiteren Schritte in den Bebauungsplanverfahren gehen werden. Schon deswegen ist der Antrag natürlich überholt, denn der Kern dessen ist nicht der Kern – ich sage gleich noch etwas dazu –, aber zu sagen, wir sollen jetzt keine weiteren Schritte gehen – – Im Übrigen ist es auch ganz klar, denn wir kennen die neuen Eigentümer noch nicht und wissen auch gar nicht, worauf es möglicherweise bei dem einen oder Standort hinausläuft; vielleicht auch auf neue Warenhauskonzepte, vielleicht auch auf neue Handelskonzepte und andere Mischnutzungen: Es ist richtig so, dass diese Planungen nicht weiter betrieben werden. Dann entlarven Sie sich ja im zweiten Absatz selbst, denn was sollte auch anderes kommen: Es soll natürlich vergemeinschaftet werden, rekommunalisiert werden, es soll eine Genossenschaft – also eine Konsumgenossenschaft – gegründet werden, damit die Warenhausstandorte betrieben werden. Ich muss ganz ehrlich sagen: Wir hören ja inzwischen auch aus Brandenburg bei den Linken – die waren ja auch mal anders drauf – zu jedem zweiten Thema, dass alles vergesellschaftet und in Kombinate gegeben werden soll. [Carsten Schatz (LINKE): Genossenschaften sind doch keine Kombinate!] Entschuldigung, liebe Linke, Sie sind vollkommen aus der Zeit gefallen, wirklich! Das hier vorzuschlagen, bei einem so ernsten und wichtigen Thema; dass das Ihr einziges Allheilmittel ist, ist traurig, wirklich traurig.

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Cornelia Seibeld

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schulze?

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Christian Gräff CDU

Bitte schön, Herr Schulze! Sehr gerne!

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Tobias Schulze LINKE

Danke schön, Herr Kollege! – Ich wollte nur fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass Genossenschaften bekanntermaßen keine kommunalen Einrichtungen sind, sondern Zusammenschlüsse von Produzenten zum Beispiel oder von Kundinnen und Kunden und so weiter. Insofern ist das Genossenschaftliche ja nur das eine und das Kommunale das andere, und wir schlagen ja beide Varianten vor. Wie stehen Sie denn zum genossenschaftlichen Eigentum?

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Christian Gräff CDU

Vielen Dank! – In der Tat, Ihre – weiß ich gar nicht – stadtentwicklungspolitische Sprecherin hat ja vorgeschlagen, dass man es rekommunalisiert, und Sie haben hier auch „Genossenschaften“ geschrieben. Insofern: Wenn sich am Ende des Tages jemand findet – – Im Übrigen: Auch aus Sicht eines Immobilieneigentümers, der möglicherweise sagt: Vielleicht gibt es auch andere Nutzerinnen und Nutzer –, glaube ich nicht, gerade bei der schwierigen Lage von Gewerbeimmobilien auch in Berlin, dass jemand sagt: Nein, das wollen wir auf gar keinen Fall. – Aber hier entlarven Sie sich. Was wir nicht machen werden: Wir werden nicht einseitig – – und das ist der eigentliche Skandal dieses Antrags; gar nicht, dass Sie wieder Genossenschaften und kommunale Einrichtungen oder vergesellschaften wollen, sondern dass man einseitig einen Vertrag aufkündigt [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] und dass Sie, egal, wer da kommt – möglicherweise auch jemand, der die Warenhausstandorte weiterbetreiben möchte, vielleicht auch alle –, sagen: Wir kündigen es auf, wir wollen diesen LOI nicht. Den Teil, den der Investor zu bringen hat, soll er mal bringen, aber als Land Berlin werden wir auf gar keinen Fall weitere Schritte gehen. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Das ist die permanente Kette, die Sie vorfinden, eine Obsession gegen das Thema Warenhaus und Zukunftsstandorte, [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] die wir natürlich nicht mitmachen werden, und wir werden auch keine Rekommunalisierung mitmachen. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Um es ganz klar zu sagen, weil Sie die Frage gestellt haben: Da unterscheiden wir uns ganz grundsätzlich. [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD) – Carsten Schatz (LINKE): Na, Gott sei Dank!] Was wir wollen, sind zukunftsfähige Handelsstandorte; ja, mit neuen Nutzungskonzepten. Das wird im Übrigen – auch dagegen sind Sie ja permanent – [Carsten Schatz (LINKE): Nein!] zum Beispiel nur gemeinsam mit dem Thema Wohnen gelingen. Wie kann man möglicherweise auch heute Handelsimmobilien zum Wohnen umnutzen? Die Wilmersdorfer Straße, finde ich jedenfalls, ist ein sehr schönes Beispiel dafür, weil natürlich nicht alleine die Frequenz eines Bezirks, oder vielleicht in dem einen oder anderen Außenbezirk auch aus Brandenburg heraus, dazu nutzen wird – noch ein schönes Beispiel ist die Friedrichstraße –, dass diese Handelsstandorte funktionieren, sondern sie funktionieren nur dann, wenn dort auch Menschen in Büros gehen, wenn dort Menschen leben, wohnen und arbeiten. Deswegen ist dieser Antrag aus vielerlei Gründen aus der Zeit gefallen. Sie haben es ja selbst gesagt. Ihre Obsession gegen Eigentum an sich und gegen Eigentümer tragen wir dezidiert nicht mit. Das wissen Sie ja auch, dass wir da eine andere Auffassung haben. Wir werden mit neuen Eigentümern, und zwar sowohl der Immobilien als auch vor allen Dingen des Einzelhandels, gemeinsam sprechen und werden natürlich versuchen, alles dafür möglich zu machen, dass die Arbeitsplätze bei Galeria Karstadt Kaufhof erhalten bleiben und auch die Handelsstandorte erhalten bleiben, in der Tat in zukunftsfähiger Form. Das ist das, was wir wollen, und keine blinde Ideologie. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Jörg Stroedter (SPD)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt der Kollege Schwarze das Wort.

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Julian Schwarze GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Gräff! Wenn alles, bei dem wir vielleicht nicht einer Meinung sind, automatisch immer Ideologie ist, dann haben wir hier ein grundsätzliches Problem der Begrifflichkeit von Ideologie. Wir können ja unterschiedlicher Meinung sein, aber das automatisch als Ideologie zu verunglimpfen, geht, glaube ich, völlig am Thema vorbei. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ermittlungen wegen Geldwäsche, der endgültige Konkurs der Signa Holding, ein neuer, altbekannter Investor für die Galeria-Karstadt-Kaufhof-Warenhäuser – täglich können wir neue Schlagzeilen rund um das bankrotte Signa-Firmengeflecht lesen. In einem atemberaubenden Tempo stürzt das Signa-Kartenhaus seit Monaten zusammen. Das darf allerdings am Ende nicht zulasten der Berlinerinnen und Berliner gehen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Dass Signa vor erheblichen Problemen stand und das ganze Firmenkonstrukt auf fragwürdigen Fundamenten beruhte, war seit Jahren bekannt, und statt gegenzusteuern, hat der Senat leider viel zu lange Benko und seine Pläne hofiert und alle Problemanzeigen ignoriert. Ohne Not hat sich Berlin von den Plänen eines Investors abhängig gemacht und die eigene Gestaltungsmacht aus der Hand gegeben. Daher mahnen wir den Senat, dass sich das nicht wiederholen darf. [Beifall von Dr. Klaus Lederer (LINKE)] Vor diesem Hintergrund hat es dann auch schon etwas Absurdes, wenn jetzt gesagt wird, dass man allen Geschäftsmodellen kritisch gegenüberstehen würde, die nicht die Kaufhäuser und den Einzelhandel in den Mittelpunkt stellen. Das ist ja richtig, allerdings kommt diese Erkenntnis dabei viel zu spät, denn genau ein solches Geschäftsmodell wurde doch jahrelang unterstützt. Gerade am Kurfürstendamm und am Hermannplatz standen für Signa von Anfang an nicht die Kaufhäuser im Mittelpunkt, sondern die Wertsteigerung von Immobilien. Statt immer nur auf die Interessen von Immobilienunternehmen zu setzen, fordern wir jetzt vom Senat, endlich die Bedürfnisse der Stadt und der Einzelhandelsstandorte in den Mittelpunkt zu stellen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Deshalb sollten wir die Zeit jetzt nutzen, diese Ziele offen und mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger festzulegen. Wir müssen darüber sprechen, wie gute städtebauliche Lösungen aussehen, die den Orten und den Bedürfnissen der Nachbarschaften und vor allen Dingen auch dem Einzelhandel gerecht werden. Einfach nur zu sagen: Die alten Ziele von Signa sind auch weiterhin die Ziele des Landes, und die Bebauungspläne halten wir jetzt mal an, aber dann setzen wir sie später einfach mit einem neuen Investor fort –, das ist falsch. Deswegen ist es auch richtig, hier einen Neustart der Bebauungspläne zu fordern und diesen dann auch umzusetzen. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Dabei ist noch ein anderer Punkt sehr wichtig, denn wir wissen überhaupt nicht, wer in Zukunft der Eigentümer der Gebäude sein wird. Die Galeria-Karstadt-Kaufhof-Filialen sind verkauft. Wir werden sehen, wie viele davon am Ende in Berlin offen bleiben. Am Montag konnte die Senatorin uns im Wirtschaftsausschuss noch keine Antwort dazu geben. Aber diese Kopplung von Baurecht für Arbeitsplätze ist somit auch überhaupt nicht mehr möglich. Deswegen ist es eben wichtig, genau das im Blick zu haben, denn wer zukünftig diese Immobilien besitzt, der bestimmt auch darüber, was mit den Gebäuden dann passiert.

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Cornelia Seibeld

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Gräff?

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Julian Schwarze GRÜNE

Bitte!

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Cornelia Seibeld

Bitte schön!

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Christian Gräff CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege Schwarze! Können Sie mir sagen, wann welches Mitglied des Senats zu welcher Gelegenheit gesagt hat, dass die Bebauungspläne dann eins zu eins fortgeführt werden, wenn Investor oder Eigentümer XY da wäre; wann das behauptet worden ist? Das würde ich gerne wissen.

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Julian Schwarze GRÜNE

Vielen Dank für die Frage! Das ermöglicht mir, noch mal darauf einzugehen. Wir hatten verschiedenste Runden in verschiedenen Ausschüssen, im Wirtschaftssauschuss, im Stadtentwicklungsausschuss; das wissen Sie ja auch. Da haben wir genau diese Frage an den Senat gerichtet – das ist auch in den Medien erlesbar –: Was passiert denn jetzt mit den B-Plänen? – Es hieß dann: Na ja, wir halten die jetzt mal an, und dann schauen wir mal weiter –, und letztendlich wurde dann aber auch die Aussage getätigt, unter anderem vom Stadtentwicklungssenator, dass diese Ziele, die das Land Berlin in den Bebauungsplänen formuliert hat, Ziele bleiben auch für die Zukunft. Wenn wir uns das am Kurfürstendamm anschauen, müssen wir uns ja schon fragen: Um welche Ziele geht es denn eigentlich? Geht es um die Ziele, die im LOI standen – zwei Hochpunkte –, geht es um die Empfehlung des Baukollegiums etwas später, oder geht es um die danach folgende Geheimsitzung des Baukollegiums, bei der es dann urplötzlich Türme mit über 130 Metern wurden, die weit die Gedächtniskirche überragen, komplett im Interesse von Signa waren und übrigens auch schon dem LOI widersprochen haben? – Genau dazu wiederum warten wir bis heute auf eine finale Antwort. Aber dass diese Ziele nur angehalten, aber nicht aufgehoben sind, das wurde in den Ausschüssen mehrfach thematisiert. Ich bin aber gespannt; wenn es jetzt an der Stelle ein Umdenken geben sollte, so wie Sie es in Ihrer Rede ja selber eben angedeutet haben, dann ist das ja zu begrüßen. Allein am Ende werden wir das an den Taten messen. Ich kann den Senat deswegen nur auffordern, diese Pläne nicht nur anzuhalten, sondern auch grundlegend vom Kopf auf die Füße zu stellen, im Sinne der Menschen vor Ort. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Gerade die Kaufhäuser stehen, wie Sie alle wissen, nach der dritten Insolvenz wieder einmal vor einer ungewissen Zukunft, und das belastet, das wurde hier schon richtig ausgeführt, eindeutig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei sind die Investoren, die wir jetzt sehen, altbekannt, sie haben schon vorher die Warenhauskette an Signa verkauft. Ob es ihnen diesmal gelingt, die Kaufhäuser zukunftsfähig aufzustellen, das können wir alle nur hoffen, allein wissen tun wir es noch nicht. Deswegen ist die Forderung in dem vorliegenden Antrag sehr richtig, dass endlich die Investitionen in die Warenhäuser vorgenommen werden, die notwendig sind, um diese wirtschaftlich zu betreiben und zukunftsfähig zu machen, denn das hat Signa sträflich unterlassen. Genau das muss jetzt vom Investor eingefordert werden. Hier steht der Senat in der Pflicht, dieses zu tun. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] In den letzten Monaten wurde immer wieder das KaDe-We als positives Beispiel genannt, wenn es um die Zukunft von Warenhäusern ging. Als dann die Insolvenz kam, wurde gesagt, es liege alles an den hohen Mieten. Recherchen vom rbb belegen jetzt, dass die Probleme viel größer sind. In dem Bericht kommen Wirtschaftsprüfer zu dem Schluss, dass das Luxuskaufhaus schon vor vielen Jahren nicht mehr kreditwürdig war und die KaDe-We-Gruppe ohne Zuschüsse durch die Gesellschafter eigentlich tot sei. Das muss uns sehr große Sorgen machen, da das wiederum mit Blick auf Galeria Karstadt Kaufhof viele Fragen aufwirft. Es stellt sich eine wichtige Frage, nämlich: Wie sieht es eigentlich mit der Bürgschaft für das KaDeWe aus, die das Land Berlin bewilligt hat? Es geht dabei um viele Millionen. Deswegen möchte ich damit schließen, an dieser Stelle noch mal zu betonen, dass wir hier dringend Transparenz brauchen. Wir warten auch hier noch auf Antworten seitens des Senats zu einigen Details. Es geht hier um öffentliches Geld. Es ist ein öffentliches Interesse dieses Parlaments und der Berlinerinnen und Berliner, hier Transparenz zu bekommen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Stroedter das Wort.

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Jörg Stroedter SPD

Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Über die Insolvenz von Galeria Karstadt Kaufhof haben wir jetzt schon öfter gesprochen. Wir hatten vor einiger Zeit eine Aktuelle Stunde. Wir haben es in der Ausschusssitzung gehabt. Aber es kommt dann immer das gleiche Programm. [Zuruf von Sebastian Walter (GRÜNE)] Bei der Linken kommt das Lieblingsthema Verstaatlichung, das vielleicht bei Energiesystemen gut, aber hier eben falsch ist. Und bei den Grünen kommen die möglichen alternativen Projekte, von denen man aber gar nicht genau weiß, wie sie aussehen sollen. [Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)] Das alles will diese Koalition nicht, denn wir wollen die Arbeitsplätze in den Kaufhäusern für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern [Anne Helm (LINKE): Das wollen wir auch!] und uns hier nicht irgendwelche Hirngespinste erzählen, um das einleitend mal gleich ganz klar zu sagen. [Beifall bei der SPD und der CDU – Zuruf von Werner Graf (GRÜNE)]

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Cornelia Seibeld

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Frau Gennburg?

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Jörg Stroedter SPD

Ja, besonders gerne, bitte sehr!

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Katalin Gennburg LINKE

Das freut mich, Herr Stroedter, dass Sie das besonders gern wollen. Ich würde Sie ganz gern fragen: Sie sagen, es ist immer das gleiche Programm, aber es ist ja der Präsident des Deutschen Städtetages gewesen, Herr Dedy, der auch Ihrer Partei angehört, der ein Zugriffsrecht für die Städte und Kommunen im Zuge der Warenhausinsolvenz gefordert hat. Würden Sie ihm widersprechen, dass Vorkaufsrechte nicht sinnvoll sind, oder sind Sie wie Herr Dedy und Die Linke dafür, dass es ein kommunales Zugriffsrecht und eine Vorkaufsrechtssicherung für die Standorte gibt, um die Innenstädte der deutschen Klein- und Mittelstädte zu sichern? Herr Stroedter, das interessiert mich.

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Jörg Stroedter SPD

Wir sind der Meinung, dass der Staatskonsum nicht mehr erforderlich ist, und den wollen wir nicht neu einführen. [Vereinzelter Beifall bei der CDU] Wer was äußert, ist mir an der Stelle egal. Mir geht es um die Leute, die draußen auf der Straße stehen und Demonstrationen gemacht haben, auf denen auch schon viele von Ihnen gewesen sind und wo man sich anschließend immer fragt: Sind Sie wirklich auf der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, oder sind Sie es nicht? Klar ist es so, dass die Kaufhäuser seit vielen Jahren ausschließlich mit dem Wunsch größtmöglicher Rendite über Mieteinnahmen betrieben werden. Das ist übrigens das Problem beim KaDeWe, Kollege Schwarze! Da bin ich deutlich anderer Meinung als Sie, das KaDeWe ist profitabel, aber nicht mit den Mieten, die da genommen werden. Das war ja das Projekt von Benko, sich auf diese Art und Weise zu refinanzieren. Das lehnen wir ab. Busch-Petersen hat als Vertreter des Handelsverbands sehr klare Worte gefunden und gesagt, es ist unseriös und ohne Beachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht zulasten der Belegschaft und der Nahversorgung gearbeitet worden. Das ist ein Skandal. Das hat auch unsere Anhörung am 4. März im Wirtschaftsausschuss ergeben, dass das Kaufhausgeschäft grundsätzlich profitabel läuft und auch eine Zukunft hat. Da wollen wir ausdrücklich anknüpfen. Die SPD und die Koalition stehen dabei an der Seite der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für uns sind Kaufhäuser notwendig für die Nahversorgung der Bevölkerung. Die Sicherung der Arbeitsplätze hat für uns Priorität. Weil Entlassungen auch viele alleinerziehende Frauen betreffen würden, die auf ihre Jobs angewiesen sind, ist das besonders wichtig.

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Cornelia Seibeld

Herr Kollege! Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Kollegen Schwarze?

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Jörg Stroedter SPD

Das kann ich jetzt nicht ablehnen. – Bitte sehr!

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Cornelia Seibeld

Bitte schön!

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Julian Schwarze GRÜNE

Vielen Dank! – Sie haben gerade gesagt, beim KaDeWe bewerten Sie das alles ganz anders, als ich das eben ausgeführt habe. Ich habe mich dabei auf Berichte und Recherchen vom rbb berufen, die auch renommierte und etablierte Wirtschaftsprüfer befragt haben, die die Geschäftsberichte ausgewertet haben. Da kamen noch diverse andere Sachen heraus, die jenseits der Mietzahlung waren. Kennen Sie die Berichte, und wie bewerten Sie das, oder ist das alles völlig falsch, was da von den Expertinnen und Experten bei der Auswertung der Geschäftsberichte des KaDeWe, die lange gar nicht veröffentlicht worden sind, wahrscheinlich aus gutem Grund, festgestellt wird? Da würde mich Ihre Position interessieren.

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Jörg Stroedter SPD

Also wir reden ja heute nicht über das KaDeWe, aber die Antwort können Sie bekommen. Alles, was ich weiß, weiß ich wie Sie aus der Presse. Niemand von uns hat was Genaues gesehen. Es ist faktisch so, dass ich daran zweifle, dass das Problem anderweitig liegt, sondern es liegt in diesen extrem hohen Mieten, denn das ist das Benko-Geschäftsmodell. Dass das KaDeWe ein sehr profitables Kaufhaus ist, das kann jeder sehen, der entsprechend dorthin geht. In der Linksfraktion und auch bei Teilen der Grünen kursieren Pläne für Umnutzungen und Nachnutzungen, auch die Verstaatlichung der Kaufhausstandorte. Das ist aus unserer Sicht aber schädlich für die Zukunft der Warenhäuser und gefährdet die Jobs der Belegschaft. Deshalb wollen wir das nicht weiter verfolgen. Wir brauchen die Kaufhäuser und eine seriöse Entwicklung der Standorte. Beides schließt sich nicht aus. Die Geschichte der Kaufhäuser ist aus Sicht meiner Fraktion noch nicht zu Ende erzählt. Es gibt gute neue Konzepte, mit denen trotz Onlinehandel Kaufhäuser als Orte der Nahversorgung und als Treffpunkt der Menschen zukunftsfähig bewahrt werden können. Unsere Einzelhandelspolitik baut auf diese Konzepte auf. Wir wollen den Berliner Einzelhandel in den Quartieren stärken und keine Verödung von Geschäftsstraßen haben. Kaufhäuser sind für uns wichtige Ankerorte für einen gesunden Einzelhandel. So schaffen wir lebendige Stadtquartiere und Kieze. Die letzten Jahre waren, das ist unstrittig, auch durch die Coronapandemie für den Einzelhandel keine leichte Zeit. Die Schließungen und Einschränkungen haben besonders den Warenhäusern geschadet. Die Energiepreissteigerungen und die Inflation brachten nicht nur Galeria Karstadt Kaufhof in schwieriges Fahrwasser. Leider haben wir das Energieproblem nach wie vor, auch wenn es die Grünen manchmal anders sehen. Zusätzlich schwächt der Onlineeinkauf den stationären Einzelhandel und zwingt zu neuen Verkaufsstrategien, aber wo die Erweiterung der Verkaufsstrategien und die Entwicklung der Standorte gelingt, entwickeln sich auch lukrative Orte. Im ersten und zweiten Schutzschirmverfahren hat das Land Berlin mit Signa 2020 und 2022 wichtige Vereinbarungen getroffen. Mit dem Letter of Intent wurden viele Arbeitsplätze in Berlin gesichert. Die Linke-Forderung, den LOI als gescheitert festzustellen, ist aus unserer Sicht komplett irrig, denn wenn man das gemacht hätte, wären wir jetzt schon an der Wand, [Anne Helm (LINKE): Na, da sind wir doch schon!] so haben wir noch eine Chance, dort etwas zu retten. – Nein, das ist eben nicht so! – Auch die Forderung, die Arbeit an den Bebauungsplänen mit sofortiger Wirkung einzustellen, ist falsch und gefährdet eindeutig auf Jahrzehnte Stadträume und Arbeitsplätze. Wir lehnen das ab und finden die Haltung von Senator Gaebler vollkommen richtig zu sagen, wir halten das jetzt an und werden es gegebenenfalls, wie es der Kollege Gräff gesagt hat, mit einem neuen Investor anpassen, denn in diesen Entwicklungsplänen werden auch viele andere Dinge, nicht nur die Kaufhäuser, berücksichtigt. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Wir begrüßen dagegen, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Galeria Karstadt Kaufhof ein Konsortium aus der US-Investmentgesellschaft NRDC und dem deutschen Unternehmer Bernd Beetz, der schon entsprechende Erfahrung hat, als Investoren gefunden werden konnte – da haben Sie immer gesagt, die wird es nicht geben – und damit die Gefahr der Fragmentierung des Konzerns abgewendet ist. Die Senatorin hat hierzu im Ausschuss bereits ausführlich berichtet. Sie hatten dazu beide in der Aktuellen Viertelstunde Fragen gestellt. Auch dass der Investor laut Bericht die Galeria als Ganzes erhalten will, begrüßen wir ausdrücklich. Zugleich erwarten wir, dass in die Standorte investiert wird, die Beschäftigten bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zukunftskonzepts einbezogen werden und damit die Erhaltung der Beschäftigung langfristig sichergestellt wird. [Zuruf von Julian Schwarze (GRÜNE)] Das ist das Ziel dieser Koalition. Wir wollen Arbeitsplätze erhalten, nutzen jede Chance dafür aus und versuchen nicht, von vornherein alle Arbeitsplätze durch den Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu vernichten. – Das ist leider Ihr Konzept, und das wird diese Koalition nicht tun. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Hansel das Wort.

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Frank-Christian Hansel AfD

Ich knüpfe nahtlos bei Ihnen an, Herr Stroedter. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Über die Genese der Frage, warum und wie der Kaufhaus-, oder soll ich sagen: Immobilienkonzern mit anhängendem Geschäftsbetrieb, in die Krise geraten ist, brauchen wir nicht mehr reden, Tempi passati. Das Kind Immobilienkonzern Signa ist in den Brunnen gefallen. Jetzt geht es um das Kaufhauskerngeschäft, und da sind die Ziele der Koalition eindeutig. Da fällt Ihnen von der Linken wieder nur ein, was Ihnen immer einfällt, die Verstaatlichung. Das ist ja auch schon angesprochen worden, auch wenn Sie es beschönigend ausdrücken. Die Übernahme und Verwaltung vorher privat geführter Kaufhäuser würde erhebliche Mittel erfordern, die Berlin schlichtweg nicht hat. Wer soll das Geschäft managen? Der neue VEB-Kombinatsgeschäftsführer würde zunehmend politische Ziele statt betriebswirtschaftlicher Prinzipien verfolgen und, wie wir es aus dem Sozialismus kennen, zu ineffizienten Entscheidungen führen. Die Präsenz eines staatlich geführten Intershop-Verkaufskonzerns würde im Einzelhandelssektor zu einer Verzerrung der Märkte führen. Andere Einzelhändler würden benachteiligt, was langfristig die Vielfalt, die wir ja immer so gerne besprechen, und Innovationskraft im Einzelhandel beeinträchtigt. Angesichts der Herausforderungen, denen sich Kaufhäuser durch veränderte Verbrauchergewohnheiten und Onlinehandel – Herr Stroedter hat es angesprochen – gegenübersehen, bedeutet Verstaatlichung das Risiko finanzieller Verpflichtungen ohne echte Aussicht auf Rentabilität. Übrigens wäre es auch ein völlig irres Signal nach draußen. Die bekloppte Enteignungsdebatte im Wohnbereich reicht hier schon völlig aus. Gut, dass wir als AfD die Abgeordnetenhauswahlwiederholung in Berlin gerichtlich erzwungen und so den Weg freigemacht haben für eine Regierung ohne linke Utopisten – ohne das Wort Kommunisten zu gebrauchen, denn linke Utopisten sind Die Linke und die Grünen. – Der Stadt geht es ohne Sie besser. Dem Hermannplatz ging es mit dem neuen Bebauungsplan besser. – Herr Gaebler, machen Sie da weiter. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Cornelia Seibeld

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zum Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/0946 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1515 mehrheitlich – gegen die Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.4: Priorität der AfD-Fraktion Tagesordnungspunkt 45 Für Berliner bauen! Bundesratsinitiative für eine Neufassung des § 246 Baugesetzbuch in Berlin – Sonderbaurecht in angespannten Wohnungsmärkten für Einheimische Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1553 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und hier der Abgeordnete Laatsch. – Bitte schön!

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Harald Laatsch AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen über eine Bundesratsinitiative, die eigentlich jedem verantwortungsbewussten Berliner Politiker einleuchten müsste. Denn was für in Teilen illegale Migranten recht sein soll, muss doch für Einheimische Berliner billig sein. [Beifall bei der AfD] Seit Jahren sprechen wir darüber, dass Bauen schneller werden und der Vorschriftendschungel entrümpelt werden muss. Passiert ist das Gegenteil. Mittlerweile entscheiden Richter ob der verschrobenen Gesetzeslage darüber, dass Menschen obdachlos bleiben. Es sieht nicht danach aus, dass der aktuelle Senat in der Lage ist, die Situation am Wohnungsmarkt für Berliner zu entschärfen. Er konzentriert sich darauf, immer mehr illegale Migranten und Flüchtlinge im regulären Wohnungsmarkt unterzubringen und erzeugt damit einen Kamineffekt, der immer mehr Menschen aus diesem Personenkreis nach Berlin zieht. Das ist nicht nur unsozial gegenüber den Berlinern. Das ist auch eine Straftat gemäß Völkerstrafrecht. Die Menschenrechtskommission verfasste dazu im April 1998 eine Entschließung, und ich zitiere mit Erlaubnis aus Artikel 6: „Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale … autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“ Die Entsprechung findet sie im Völkerstrafrecht § 6. [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Kaum hatten wir als AfD den Antrag eingebracht, das Bauen für illegale Migranten auszusetzen, verkündete der Senat, weitere 16 Grundstücke für Flüchtlinge und illegale Migranten zu blockieren. [Vasili Franco (GRÜNE): Widerlich!] Der Regierende fügte hinzu: Das dürften nicht die letzten sein. Wenn man sich die Zahl anhört, die er dazu vorgetragen hat, ungefähr 15 000 Menschen, dann heißt das: noch weitere 50 Grundstücke, die sie dafür blockieren wollen. Damit ist klar: Diese Grundstücke stehen zur Bebauung für Einheimische nicht mehr zur Verfügung und führen zu einer weiteren Verdrängung der Berliner aus ihrem angestammten Gebiet. Jedem Politiker, der sich den Berlinern verpflichtet fühlt, [Zuruf von Katrin Schmidberger (GRÜNE)] muss klar sein: Das kann so nicht weitergehen. Die Berliner Eltern, die ihre Kinder zur Kita bringen und dann zur Arbeit gehen, werden verdrängt von dem zwanzigjährigen illegalen Migranten, der keinerlei Fluchtgründe [Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE) und Vasili Franco (GRÜNE)] aus unseren Nachbarländern aufzuweisen hat außer der Sehnsucht nach deutschem Bürgergeld. Das ist ungeheuerlich. Nun haben wir schon drei Probleme definiert: einen überbordenden Gesetzes- und Vorschriftendschungel, eine dysfunktionale Verwaltung und eine illegale Migration, die zur Verdrängung der Einheimischen führt. Wenn das kein Kennzeichen eines angespannten Marktes ist, was dann? [Beifall bei der AfD – Unruhe] Insofern frage ich mich: Wo bleiben die konsequenten und durchschlagenden Konzepte des Senats? – Ihr Schneller-Bauen-Gesetz, welches Sie bereits seit rund einem Jahr ankündigen, reicht längst nicht mehr aus. Das, Herr Senator Gaebler, waren die Konzepte, die vor zehn Jahren für diese Situation hergehalten hätten. Das ist mittlerweile längst überholt. Dafür ist die Wohnungsnot in Berlin zu groß. Wir als AfD fordern daher den Senat auf, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, die die Einheimischen den illegalen Migranten mindestens gleichstellt, indem er eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 226 BauGB im Sinne der Berliner anstößt. – Herzlichen Dank, und ich freue mich auf Ihre Unterstützung! [Beifall bei der AfD]

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Cornelia Seibeld

Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Dr. Nas das Wort.

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Dr. Ersin Nas CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Laatsch! So viel Unsinn auf einmal habe ich bis jetzt nicht gehört. [Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN] So viel Unsinn! Sie sprechen von einem Völkerstrafrecht. Wissen Sie, was das bedeutet? – Ich glaube nicht. [Beifall bei der CDU, der SPD und den GRÜNEN] Die AfD-Fraktion möchte ein Sonderbaurecht für Einheimische haben, ein Sonderbaurecht nur für Berliner. Ich sage nur: typisch AfD, ein so wichtiges Thema dafür zu nutzen, um wieder zu spalten und zu hetzen. [Beifall bei der CDU und der SPD] Sie wollen ein Sonderbaurecht für Einheimische schaffen. – Wer sind denn diese Einheimischen, Herr Laatsch? [Thorsten Weiß (AfD): Dass Sie das nicht wissen!] Die reinen Berliner? Dann zählen auch die Zugezogenen aus anderen Bundesländern nicht dazu. Dann zählen auch die Zugezogenen aus Bayern nicht dazu, ein Ehepaar aus Bayern, ein Diplomat aus Bonn oder ein Unternehmer aus Hamburg. All diese Menschen sollen nach Ihrem Antrag von diesem Sonderbaurecht nicht profitieren können. [Zurufe von Katrin Schmidberger (GRÜNE) und Katalin Gennburg (LINKE)] Schließlich werde das ja auch in einer kleinen Stadt – um nicht zu sagen: in einem kleinen Dorf – auch praktiziert. In einer Kleinstadt wie Weilheim – ich musste googeln: ganz im Süden von Deutschland –, einer kleinen Stadt mit 20 000 Einwohnern, werde das praktiziert, also könne man das ja auch in Berlin praktizieren. Liebe AfD-Fraktion! Sie haben es leider nicht verstanden, dass Berlin eine Weltmetropole ist. Sie haben es nicht verstanden, dass man hier nicht mit einem Sonderbaurecht vorgehen kann. Sie haben es nicht verstanden, dass man mehr braucht, als nur mobile Unterkünfte und Container. Statt populistische Anträge zu formulieren, sollten Sie sich über konkrete Lösungen Gedanken machen, nämlich konkrete Lösungen, wie man diese Weltmetropole gestalten kann. Erstens: Die Berlinerinnen und Berliner und all diejenigen, die Berlin berechtigterweise als ihr Zuhause gewählt haben, brauchen keine mobilen Unterkünfte oder Container. Sie brauchen vernünftige und bezahlbare Wohnungen. [Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD] Zweitens: Das Thema ist zu komplex, um alleine mit dem Sonderbaurecht vorzugehen. Es geht um die Schaffung von Bauland, es geht um die Schaffung von Strukturen, von Infrastruktur, es geht darum, dass man Zuständigkeiten regelt, es geht darum, dass man Verfahren beschleunigt, es geht darum, dass man Schulen, Kitas, Parkplätze und Grünflächen errichtet. All das wollen Sie doch nicht mit einem Sonderbaurecht machen. All das kann nur auf andere Weise gelöst werden. Aber wissen Sie was, Herr Laatsch? – Ich habe Sie im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genau beobachtet. Es gibt von Ihnen beziehungsweise von Ihrer Fraktion keinen einzigen vernünftigen Lösungsvorschlag zu diesem Thema bezahlbarer Wohnungsmarkt. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE) – Melanie Kühnemann-Grunow (SPD): Ist immer so!] Kein einziges vernünftiges Konzept, kein Lösungsvorschlag! Stattdessen versuchen Sie immer wieder mit Ihren populistischen Methoden und Anträgen Stimmung zu machen und mehr nicht. [Beifall von Dirk Stettner (CDU) und Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)] Im Gegensatz zu Ihnen arbeiten wir an Lösungen. [Lachen von Ronald Gläser (AfD)] Im Gegensatz zu Ihnen werden wir ein Konzept bringen, wie man Hemmnisse im Baubereich abschafft, wie man dafür sorgen kann, dass Wohnraum schneller geschaffen wird, und wir werden nicht nur einen Antrag bringen, wir werden ein ganzes Paket an Lösungen bringen, nämlich das Schneller-Bauen-Gesetz; das Gesetz, das Berlinerinnen und Berliner brauchen, damit mehr Wohnungen in Berlin entstehen. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich bin einmal gespannt, Herr Laatsch, wie Sie sich zu diesem Konzept verhalten werden. Ich weiß aber eines, dass wieder nichts von Ihnen kommen wird, außer zu polarisieren, zu stigmatisieren und zu spalten, aber mehr nicht. – Ich danke Ihnen für das Zuhören! [Beifall bei der CDU – Beifall von Sebahat Atli (SPD) und Melanie Kühnemann-Grunow (SPD)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Der Abgeordnete Laatsch möchte eine Zwischenbemerkung machen.

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Harald Laatsch AfD

Lieber Kollege Nas! Die AfD-Fraktion will ein Sonderbaurecht für Berliner. Ja, Herr Kollege Nas, und Sie meinen, das ginge nicht. Ein Sonderbaurecht für illegale Migranten will die CDU, und da meinen Sie, dass das geht, oder genauer: Ein Sonderbaurecht für illegale Migranten unterhält die CDU schon seit Jahren. Ihre Kanzlerin war 2015 die, die die Grenzen geöffnet hat, und unter Führung Ihrer Kanzlerin wurde in Dutzenden Sprachen in den Orient hinein der Film des BAMF: Wie werde ich illegaler Migrant in Deutschland? – ausgestrahlt. Das werden wir nie vergessen, Herr Dr. Nas, wer die Wurzel dieser illegalen Migration ist: Die heißt CDU. Wer glaubt, dass das die Lösung wäre, der täuscht sich gewaltig. [Beifall bei der AfD] Jetzt sagen Sie: Ja gut, wo ein Container steht, steht noch lange kein Haus. – Da haben Sie völlig recht, aber wir wissen, was dann passiert: Aus dem Container geht es anschließend direkt in den regulären Berliner Wohnungsmarkt. So sieht es aus! Sie verdrängen die Berliner aus dem regulären Markt! Da schaffen Sie auch keine ordentliche Transparenz. Warum, ist auch völlig klar. [Zurufe von Silke Gebel (GRÜNE) und Katrin Schmidberger (GRÜNE)] Dann sagen Sie, dass es um Infrastruktur geht. Das ist ja eine tolle Entdeckung von Ihnen! Ich meine, die Zeit des Welpenschutzes, Herr Dr. Nas, ist jetzt vorbei. Sie sind rund fast ein Jahr in der Regierung, und jetzt wird es langsam Zeit, dass Sie liefern. Wo ist denn Ihre Straße, die Sie zum Blankenburger Süden geplant haben? Ohne Straße fährt dort kein einziger Bau-Lkw lang! Alles nur Luftschlösser, die Sie verkaufen, das haben wir auch im Mobilitätsausschuss erlebt, wo Sie erzählt haben, dass Sie schon 130 Millionen Euro Einsparung hätten. Keine einzige Einsparung konnte Ihre Staatssekretärin anführen! Dann sage ich Ihnen, dass Ihre Rede offensichtlich schon fertig geschrieben war, und Sie waren nicht variabel genug, um sie zu korrigieren. Ich habe Ihnen bereits gesagt, was ich Ihnen zu Ihrem Schneller-Bauen-Gesetz zu sagen habe: [Dr. Ersin Nas (CDU): Nichts! Gar nichts!] Es kommt zehn Jahre zu spät. Hätten Sie sich damals unseren Vorschlägen vor acht Jahren, als wir in dieses Parlament einzogen, angeschlossen, dann wären wir schon längst da, wo Sie in Zukunft, irgendwann einmal, wenn Sie es durchhaben, hinwollen. Da sind Sie leider viel zu spät! – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD – Zuruf von Ülker Radziwill (SPD)]

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Cornelia Seibeld

Zur Erwiderung hat der Kollege Dr. Nas das Wort.

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Dr. Ersin Nas CDU

Frau Präsidentin! Ich danke Ihnen, dass ich erwidern darf! – Herr Laatsch, oder ich sage einmal der Völkerstrafrechtler Laatsch: Ich habe genau zugehört, ob irgendein Vorschlag von Ihnen zum Schneller-Bauen-Gesetz kommt, wie wir Verfahren beschleunigen können. Auch das haben Sie nicht gesagt. Sie haben nur über unsere ehemalige Bundeskanzlerin geschimpft. Nur schimpfen, nur Schall und Rauch, mehr ist das bei Ihnen nicht! Bringen Sie doch einmal etwas Vernünftiges ein! Bringen Sie doch mal ein konkretes Konzept! [Harald Laatsch (AfD): Können Sie nicht lesen?] Sagen Sie doch einmal, wie Sie schneller Wohnungen bauen wollen, lieber Herr Völkerstrafrechtler Laatsch! – Danke Ihnen! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Otto das Wort.

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Andreas Otto GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Zwei Rederunden zuvor hatte Herr Vallendar von der AfD-Fraktion gesagt: Bündnis 90/Die Grünen möge ihre Kraft nicht in neue Gesetze stecken, sondern echte Probleme lösen helfen. – Herr Vallendar, das müssten Sie vielleicht mal in Ihrer eigenen Fraktion bekanntgeben, dann hätten wir solche Anträge wie heute hier nicht auf dem Tisch. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN] Sie wollen mal eben das Baugesetzbuch ändern und neue Sonderregeln für Einheimische erlassen. Ihnen geht es gar nicht um Einheimische; Herr Laatsch hat das wieder eindrucksvoll bewiesen. Dem geht es nur um Menschen aus anderen Ländern, die bei uns Schutz suchen. Die kann er nicht leiden, vor denen hat er Angst, und deswegen werden hier solche Anträge gestellt und besprochen. Wir brauchen die nicht! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD] Wir können uns hier über Baupolitik, über Wohnungsbau unterhalten. Der Senator ist da, der Senat ist anwesend. Da gibt es viel zu besprechen. Wir haben gelesen: 20 000 Wohnungen wollen Sie bauen. 5 000 Wohnungen wollen Sie für sozial Bedürftige bauen. Das gelingt nicht. Da ist die Frage, wie kommen wir dort hin? Wie werden diese Wohnungsbauzahlen erreicht? Da macht uns unruhig, wenn wir seitens der Koalition diese Woche erfahren, dass Sie den Wohnraumförderfonds um 350 Millionen Euro erleichtern wollen. [Zuruf von Senator Christian Gaebler] Das ist ein verheerendes Signal für den Wohnungsbau in dieser Stadt und auch an alle Investoren, die in dieser Stadt neue Wohnungen bauen wollen. Bitte überlegen Sie sich, ob das richtig ist! [Beifall bei den GRÜNEN] Wir können uns auch über andere Themen unterhalten: Wie sieht es mit den neuen Stadtquartieren aus? Gestern war eine Grundsteinlegung, GEWOBAG, Insel Gartenfeld, trotzdem ist die Frage, ob da alles richtig läuft, ob da alles zügig geht. Ich habe zum Beispiel jüngst eine Anfrage zum § 9 Absatz 2d BauGB gemacht: Da kann man sektorale Bebauungspläne nur für Wohnen aufstellen. Der Senat hat geantwortet, dass er das überhaupt nicht ausprobiert hat. Der Einzige, der daran arbeitet, ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, den kann man einmal lobend hervorheben; der macht sich darüber Gedanken. Der Senat und alle anderen Bezirke haben sich damit nicht beschäftigt. Ein einfacher Bebauungsplan, der ausschließlich dieses Ziel Wohnungsbau verfolgt, erleichtern, ermöglichen soll, hat der Senat nicht angewandt, obwohl es eigentlich vom Bundestag und von der Bundesregierung als Werkzeug zur Vereinfachung gedacht war. Das ist zu kritisieren. [Beifall von Dr. Turgut Altuğ (GRÜNE) – Senator Christian Gaebler: Das hat keiner verstanden!] – Ich kann es auch noch einmal erklären, wenn es beim Senat keiner verstanden hat! – Das Dritte ist die Frage, mit wem wir bauen. Da sind uns, das kann ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagen, die Genossenschaften in dieser Stadt sehr wichtig – die, die schon existieren oder die, die sich vielleicht noch neu gründen, aber die, die da sind, sind schon eine ganze Menge. Die sind auch ein wichtiger Player hier im Berliner Wohnungsmarkt. Mit denen wollen wir zusammenarbeiten. Ich habe eine Anfrage an den Senat gestellt, um einmal herauszufinden, wie der Senat bei den neuen Stadtquartieren mit denen zusammenarbeitet. In der Antwort ist herausgekommen, dass es nur ein einziges gibt. Das ist nämlich Insel Gartenfeld, wo bereits fixe Vereinbarungen mit Genossenschaften bestehen, dass die da mitmachen sollen, dürfen und unterstützt werden. Bei allen anderen Stadtquartieren ist das nicht der Fall. Da läuft nichts. Und auch in dieser Phase, wo vielleicht nicht ganz so viel gebaut wird, aber Zeit für Planungen und Vorbereitungen ist, gibt es keine Zusammenarbeit. Das ist schlecht. Das ist zu kritisieren. Daran muss gearbeitet werden. Wir brauchen Partner. Wir brauchen Geld. An beidem hat es der Senat bisher mangeln lassen. – Danke schön! [Beifall bei den GRÜNEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Dr. Kollatz das Wort.

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Dr. Matthias Kollatz SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um etwas zu meinem Vorredner zu sagen: Ja, Herr Otto, Sie haben recht, es gibt das eine oder andere Thema zu diskutieren, aber das ist nicht Gegenstand dieser Debatte. Ich verstehe, dass Sie verzweifelt sind, weil Sie nicht wissen, worüber Sie bei diesem Antrag reden sollen. Deswegen reden Sie über andere Sachen. Ich denke aber, wir sollten uns trotzdem erst einmal mit dem Antrag, wie er gestellt ist, befassen. [Beifall von Ülker Radziwill (SPD)] Faktisch ist es so, dass die AfD den Antrag gestellt hat, damit er abgelehnt wird. Das merkt man zum Beispiel schon daran, dass in der Begründung aus dem Begründungstext des Antrags nichts auftauchte. Hier ist etwas anderes vorgetragen worden, um ein anderes Narrativ zu setzen, nämlich das Narrativ, das der AfD offensichtlich sehr am Herzen liegt, in Deutschland sei etwas strafrechtlich falsch mit dem Verhalten gegenüber Flüchtlingen. Das ist überhaupt nicht der Fall, und deswegen haben Sie es nicht in den Antrag geschrieben, sondern nur hier diesen Quatsch erzählt. [Beifall von Ülker Radziwill (SPD) und Dr. Ersin Nas (CDU)] Es ist das Narrativ des Hetzens, es gäbe auf der einen Seite die illegalen Migranten und auf der anderen Seite die legalen Berliner. Die legalen Berliner gibt es. Aber es gibt nicht auf der anderen Seite die illegalen Migranten, die Berlin überschwemmen. Das ist Ihr Narrativ des Hetzens, [Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Dr. Ersin Nas (CDU)] und deswegen muss der Antrag abgelehnt werden. Stellen Sie sich doch mal hin und sagen Sie den Ukrainerinnen und Ukrainern, die zu uns kommen, ins Gesicht, dass die illegalen Migranten Berlin überschwemmen! [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Gehen Sie doch mal hin und sagen denen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien weggelaufen sind und sich hier vielfach Existenzen aufgebaut haben – im Wesentlichen auch in den Arbeitsmarkt integriert sind –, [Beifall von Ülker Radziwill (SPD)] sie seien im Schwerpunkt illegale Migranten! Das ist alles Quatsch. Sie versuchen ein Narrativ zu setzen, das es nicht gibt. [Beifall von Dennis Buchner (SPD)] Der letzte Schachzug ist, weil man weiß, dass man keine Argumente gegen das Schneller-Bauen-Gesetz hat, an dem der Senat arbeitet, dass man es verunglimpft, indem man sagt, es sei zu spät und deswegen sinnlos. Man muss sich vielleicht als Senat und seitens anderer Fraktionen gefallen lassen, dass gesagt wird, das Gesetz komme zu spät. Aber das Gesetz ist natürlich richtig und nicht sinnlos. Da werden Narrative aufgestellt, und dieses Narrativ des Hetzens ist falsch. Ich bitte das Haus um Zurückweisung des Antrags. [Beifall bei der SPD und der CDU – Vereinzelter Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat die Kollegin Gennburg jetzt das Wort.

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Katalin Gennburg LINKE

Liebe Berlinerinnen und Berliner! Schaut auf dieses Parlament! Schaut auf diese faschistische Partei und deren rassistische Hetze! Die faschistische Partei, die AfD, legt erneut einen Antrag vor und will uns hier in eine Debatte strapazieren, obwohl ich schon bei der letzten Plenarsitzung dargelegt habe, dass Sie in der Tradition von Adolf Hitler stehen und hier offensichtlich das Programm der Wohnraumarisierung, das schon unter ihm durchgeführt wurde, weiterführen wollen und das in Ihre Deportationspläne gehört. Sie legen einen Antrag vor, in dem Sie sagen: für Berliner Bauen. Ich zitiere: „Der Senat wird aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten um die Vorschriften des § 246 BauGB neu zu fassen.“ – Achtung! – „Ziel soll ein Sonderbaurecht speziell für Einheimische in angespannten Wohnungsmärkten sein … Weiterhin wird der Senat aufgefordert, konsequent die bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten für die Schaffung von Wohnraum bevorzugt für Einheimische zu nutzen. Das Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist dahingehend anzupassen, dass mindestens 50 % des geschaffenen Wohnraums bevorzugt Einheimischen zur Verfügung gestellt wird.“ [Karsten Woldeit (AfD): Finde ich klasse!] Ich stelle fest: Gegen ein Einheimischenwohnen spricht mindestens Artikel 3 des Grundgesetzes, wo es heißt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ „Für die eigene Bevölkerung“ – Ihr Sprech – ist rassistischer Sprech der Partei, die für Remigration eintritt. Wir treten dem entschlossen entgegen. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass die AfD verboten werden muss. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 23 Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1589 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat der Senator für Finanzen. – Bitte sehr, Herr Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sehen, gibt es in Berlin immer viel zu tun und viel zu besprechen. Heute gibt es die Reform der Grundsteuer zu besprechen, und das nicht zum ersten Mal. Das war immer wieder Thema hier im Haus. Das war Thema vieler Debatten und vieler Nachfragen, auch vielfach Gegenstand von Kritik aus unterschiedlichen Richtungen, je nachdem, welche Rolle welche Fraktion gerade einnahm. Das ist ein Sachverhalt, der uns schon seit einigen Jahren begleitet. Ich erinnere mich noch, selbst immer wieder Kritik daran geäußert zu haben, wie viel Bürokratie beispielsweise mit der Erhebung der Daten verbunden war, die für die Abgabe der Steuererklärungen erforderlich waren, wie es um die Informationspolitik des Senats bestellt war, wie es um die Quote der abgegebenen Erklärungen bestellt war. Insofern handelt es sich bei dieser Reform der Grundsteuer, die mit dem heute vorgelegten Gesetz eine erste Station ihrer Umsetzung nimmt, um einen vom Abgeordnetenhaus sehr aufmerksam begleiteten Prozess. Damit will ich einen ausdrücklichen Dank verbinden, und zwar einen großen Dank an die Beschäftigten der Berliner Finanzbehörden, die etwas geschafft haben, auf das man auch einmal miteinander stolz sein darf – nicht nur, weil Berlins Verwaltung – wie ich finde, oft zu Unrecht – allgemein in dem Ruf steht, eher Schlusslicht im Bundesvergleich zu sein. Ich glaube nicht nur, dass das objektiv in kaum einem Bereich wirklich so ist, sondern dass gerade die Finanzbehörde hier einen vorbildlichen Job macht. Sie wurde gerade vom Bund der Steuerzahler – Achtung! – für ihre Bearbeitungsgeschwindigkeit ausgezeichnet. Dieses Tempo, diese Schwerpunktsetzung gerade im Bereich der Grundsteuer haben wir im Zusammenhang mit den Wertbescheiden unter Beweis gestellt. Bundesweit haben wir es als erstes Bundesland geschafft – als wir die Entscheidung über Hebesatz und Grundsteuermesszahlen getroffen haben, waren es 97 oder 98 Prozent –, diese Quote zu erreichen. Deswegen danke ich allen Beschäftigten, die in den letzten Monaten so intensiv daran gearbeitet haben, dass wir das Signal mit dem heutigen Tag und mit den anstehenden Parlamentsentscheidungen zum Hebesatz aussenden können: Wir schaffen Klarheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir sorgen dafür, dass die Reform der Grundsteuer die Berlinerinnen und Berliner nicht überfordert. Wir halten Wort. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Wir haben versprochen – nicht nur wir, sondern das Versprechen gilt bundesweit –, die Grundsteuer für Berlin aufkommensneutral zu gestalten. Wir haben auch versprochen, dass das Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden soll. Die Reform der Grundsteuer war nicht unsere Idee. Wir waren gerade in Berlin als ehemals geteilte Kommune damit konfrontiert, dass das Bundesverfassungsgericht – durchaus zu Recht – ein Steuergerechtigkeitsdefizit in der bisher zugrunde gelegten Regelung der Grundsteuer gesehen hat. Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Modell den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, entweder dieses Modell zu wählen oder andere Wege zu gehen. Berlin hat sich für das Bundesmodell, das sogenannte Scholz-Modell, entschieden. Jetzt ging es um die Frage: Was machen wir daraus? Wie sorgen wir dafür, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität, aber auch der möglichst geringen Belastung des Wohnens – jedenfalls der Nichthöherbelastung des Wohnens – in die Tat umgesetzt werden kann? Wie vermeiden wir insbesondere eine flächendeckende Erhöhung der Grundsteuer, wie sie die Folge gewesen wäre, wenn wir jetzt nicht mit diesem Gesetz und demnächst auch mit dem Haushaltsgesetz eingreifen würden? Wir haben festgestellt, als wir die Daten analysiert haben, die wir zum Jahresbeginn ausgewertet hatten, dass wir, wenn wir jetzt nicht das, was wir heute mit dem Gesetzentwurf diskutieren, die Steuermesszahlen für Berlin, anfassen, eine Belastungsverschiebung hin zum Wohnen vom Nichtwohnen, vom unbebauten Wohnen erleben würden. Und diese Belastungsverschiebung würde dem Versprechen zuwiderlaufen, das Wohnen im Durchschnitt nicht teurer zu machen für die Berlinerinnen und Berliner. Um es an diesem Punkt schon deutlich zu machen: Wir halten Wort. Wir sehen auch, welchen Belastungen das Wohnen in Berlin, die Wohnkosten in Berlin ansonsten ausgesetzt sind. Deswegen schlagen wir vor, die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille zu belassen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke auf 0,45 Promille anzuheben. So schaffen wir diesen Ausgleich, so schaffen wir das richtige Verhältnis. So sorgen wir dafür, dass die Belastung nicht zulasten des Wohnens höher wird. [Beifall bei der CDU und der SPD] Wir haben außerdem vorgeschlagen, den Hebesatz nahezu zu halbieren. Auch das ist etwas, was, glaube ich, bundesweit Signalwirkung hatte – übrigens in einer Zeit, in der andere Kommunen gerade dabei sind, Hebesätze zu erhöhen. Ich will nicht über den Hintergedanken dabei spekulieren; womöglich denkt der eine oder andere, dann könne man im Jahr 2025 ja immer noch sagen, es sei im Verhältnis zu 2024 ein aufkommensneutrales Hebesatzmodell. Wir sagen sehr klar und deutlich: Wir nehmen uns selbst beim Wort. Wir senken den Hebesatz in einer Art und Weise, die nach allen Berechnungen, die wir jetzt aufgrund der Datenlage anstellen konnten, vermeiden wird, dass es hier zu einem höheren Grundsteueraufkommen kommen wird. Für einen Finanzsenator ein etwas ungewöhnlicher Satz, dass er hier freiwillig auf mögliche Mehreinnahmen verzichtet, aber ich glaube, es ist enorm wichtig, dass sich Politik angesichts der großen Unruhe, der großen Nervosität im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, angesichts dessen, dass die Menschen sich sehr bewusst sind, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität gegeben war, hier auch daran messen lässt. Deswegen schlage ich Ihnen vor, nicht nur mit diesem Gesetz, sondern auch mit den kommenden Anpassungen des Haushaltsgesetzes in Sachen Hebesatz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder sich verlässlich vor einen Taschenrechner setzen kann, seinen Grundstückswertbescheid daneben legt und anschließend Klarheit darüber hat, wie sich die Belastung künftig verhält. Ich will ein Beispiel nennen, aus naheliegenden Gründen aus Treptow-Köpenick: Wenn wir da ein 120-Quadratmeter-Einfamilienhaus nehmen – das haben wir mal zufällig herangezogen –, das bisher eine jährliche Grundsteuerbelastung von 427 Euro hatte, wäre sie in dem Beispielfall, den wir uns angesehen haben, ohne Veränderungen der Gesetzeslage auf 771 Euro angestiegen. Durch die Anpassungen, die wir jetzt vorschlagen, wird es auch einen Anstieg geben; das hat auch damit zu tun, dass wir in Ost und West unterschiedliche Berechnungsgrundlagen hatten, auch viele andere Themen, lagebedingte Bewertungen, gerade der Bodenrichtwert steht ja auch sehr stark in der Diskussion. Aber der Anstieg wird 20 Euro betragen, in dem Fall auf 447 Euro. Ich glaube, das kommt an. Das sieht man, das merkt man angesichts dessen, dass man vielleicht schon gerechnet hat, nachdem man den Wertbescheid hatte, wie künftig die Grundsteuerbelastung ausfällt. Es gab teilweise ja sogar die Besorgnis, es könne sich versechsfachen, verachtfachen, verzehnfachen. Mit den Maßnahmen, die wir jetzt treffen, werden wir dem in aller Regel wirksam entgegentreten. Insofern: eine gute Nachricht für Berlin, eine gute Nachricht für die Berlinerinnen und Berliner. Betroffen sind fast alle, denn die Grundsteuer kann auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Es ist auch gut, dass wir im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums die Möglichkeit einer Härtefallregelung in diesem Gesetz vorsehen. Das tritt neben die Billigkeitsregelungen, die das Steuerrecht ansonsten auch kennt. Es gibt nicht unendlich viel Spielraum im Steuerrecht für solche Regelungen, aber auch hier gilt: Das Signal ist einerseits wichtig, aber auch die Möglichkeit, die wir damit den Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten an die Hand geben, Entscheidungen zu treffen, die die Lebenswirklichkeit des Einzelnen und seine individuelle Belastung in den Blick nehmen und die ermöglichen, bei existenziellen Härten die Grundsteuer zu senken; auch das übrigens bundesweit beispielhaft und ein weiteres Signal, das wir am heutigen Tage über Berlin hinaus senden können. Ich wäre dankbar dafür, die Unterstützung aus dem Haus zu erfahren. Und ich bin mir sicher, die Berlinerinnen und Berliner wären es auch. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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Dennis Buchner

Vielen Dank, Herr Senator! – In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU, und zwar mit dem Abgeordneten Goiny.

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Christian Goiny CDU

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Ausführungen des Finanzsenators kann man in der Tat, jedenfalls aus unserer Sicht, gar nicht mehr so viel hinzufügen. Ich will aber trotzdem noch einmal sagen: Richtig ist, dass es keine Idee ist, die hier aus der Berliner Landespolitik oder aus dem Parlament oder aus dem Senat geboren ist, sondern dass wir hier reagieren auf Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht entschieden hat und die ja auch nachvollziehbare Grundlagen haben. Denn wir haben hier in Berlin ja besonders gesehen, dass wir durch die historische Teilung unterschiedliche Bewertungen und Steuersätze hatten, gerade bei der Grundsteuer, zwischen Ost und West. Ich verbinde das auch mit einem Dank an den Senat, an den Finanzsenator, auch an die Finanzverwaltung – dem Dank möchte ich mich ausdrücklich anschließen –, dass es hier gelungen ist, tatsächlich verantwortbar eine Regelung zu treffen, die das politische Versprechen umsetzt, dass Wohnen in Berlin im Durchschnitt nicht teurer wird. Ich glaube, die Instrumente, die der Senat hier in Angriff genommen hat, um das nachzujustieren und entsprechend zu steuern, zeigen, dass wir hier im Land Berlin den Gestaltungsspielraum, den wir rechtlich haben, optimal nutzen, sodass wir hier tatsächlich zu Regelungen kommen, die auch eine sozialpolitische Komponente haben. Der Finanzsenator hat ja zu Recht auf die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten hingewiesen. Deswegen ist es uns auch politisch als CDU-Fraktion – und ich darf das vielleicht auch im Namen der Koalition sagen – besonders wichtig, dass wir hier dieses Signal setzen und mit diesem Gesetz diesen Messbetrag hier auch noch einmal anpassen und feinjustieren, weil wir damit auch den politischen Versprechen entsprechend gerecht werden. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Ich dachte, Sie schlagen eine Bundesratsinitiative vor!] Ich glaube, dass wir mit der weiteren Umsetzung der Gesetze, die hier noch folgen werden, dann auch tatsächlich die richtigen Entscheidungen dazu getroffen haben. Auch in einer haushaltspolitisch schwierigen Lage, in der wir uns momentan befinden, glaube ich, ist es absolut richtig und notwendig, dass wir hier bei diesem wichtigen Gesetzesvorhaben dieses Signal setzen. Insofern kann ich für die CDU-Fraktion nur sagen: Wir begrüßen das, was uns jetzt hier vom Senat vorgelegt wird. Wir halten das für notwendig, und wir halten das für sozial ausgewogen. Wir lösen damit auch ein Versprechen ein gegenüber den Menschen in der Stadt, denen wir gesagt haben, wir kümmern uns darum, dass die Grundsteuer auch weiter in einer Höhe bleibt, die dann auch bezahlbar ist. Das Beispiel, das der Finanzsenator hier gegeben hat, ist vielleicht ein Einzelfall, aber ich glaube, er ist durchaus ein typisches Beispiel dafür, dass diese Rechnung und dass dieses Modell auch funktionieren. Insofern werden wir diesem Vorhaben natürlich zustimmen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Matz (SPD)]

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Dennis Buchner

Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Schulze.

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André Schulze GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon ausgeführt hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsteuergesetz musste daraufhin reformiert werden und die Grundstücksbewertung jetzt bundeseinheitlich und vergleichbar erfolgen. Für Berlin hat bereits der rot-grün-rote Vorgängersenat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die Mitarbeiterinnen der Berliner Finanzämter haben in den vergangenen zwei Jahren Großes geleistet – der Finanzsenator hat schon darauf hingewiesen in seiner Rede –, denn sie haben circa 850 000 Grundsteuererklärungen abgearbeitet, ungefähr genauso viele Grundsteuerbescheide erstellt und etliche Widerspruchsbescheide bearbeitet. Und sie standen den Menschen bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Die erfolgreiche Umsetzung dieser sehr aufwendigen Grundsteuerreform ist also auch und vor allen Dingen der Erfolg der Mitarbeitenden der Berliner Finanzämter, und dafür auch von mir und meiner Fraktion an dieser Stelle vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Bereits für die Vorgängerkoalition stand fest – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung von 2021 –: „Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral gestaltet werden, dabei sollen soziale Härten vermieden werden.“ – Zitat Ende. – Diesem Ziel und Grundsatz folgt auch der vorliegende Gesetzesentwurf, und er hat daher unsere Unterstützung. Trotz Verschiebungen des individuellen Steuerbeitrags bleibt das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil, unter Berücksichtigung des noch zu ändernden Hebesatzes. Insbesondere bleibt durch die hier vorliegende Anpassung der Steuermesszahlen auch das Aufkommen für den Bereich der Wohnimmobilien nahezu konstant. Und: Niemand sollte durch die gesetzlich bedingte Erhöhung der Grundsteuer in unzumutbare finanzielle Nöte geraten. Ein Wermutstropfen des vorliegenden Entwurfs: Bis heute konnte die Senatsverwaltung uns keine detaillierten Aussagen dazu machen, in welchem Umfang es solche Härtefälle geben wird oder zu welchen regionalen Verschiebungen es innerhalb Berlins kommt. Hierzu erhoffe ich mir in den Ausschussberatungen noch einmal vertieftere Erkenntnisse, um dort fundiert debattieren zu können. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Alles in allem hat der schwarz-rote Senat den rot-grünroten Staffelstab aber souverän übernommen und läuft mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun auf die Ziellinie der Grundsteuerreform zu. Doch wenn wir schon beim Thema Grundsteuer sind – die Kollegen vor mir haben es auch schon angesprochen –, lassen Sie mich auf einen anderen Aspekt eingehen! Auch wenn der Name es anders vermuten lässt, nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen die Grundsteuer. Bundesweit zahlen sie auch über 35 Millionen Mieterinnen und Mieter, so auch die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Obwohl einzig die Vermieterinnen und Vermieter von Wertsteigerungen ihrer Immobilien profitieren können, können sie ihre Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen. Diese Regel ist mieterinnen- und mieterfeindlich, sie ist finanziell ungerecht und sozial unausgewogen, und deshalb gehört sie endlich abgeschafft. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Bereits 2019 hat der rot-rot-grüne Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative angestoßen. Über die Länderkammer sollte Berlin erreichen, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden kann. In Zeiten immer wieder steigender Mieten wollten wir dadurch Millionen Mieterinnen und Mieter finanziell bei den Nebenkosten entlasten. Leider fand sich auf Bundesebene keine politische Mehrheit für unser Vorhaben, denn bis heute wehrt sich die CDU im Bund und auch in vielen Ländern genauso wie die FDP innerhalb der Ampelkoalition dagegen, Mieterinnen und Mieter besser zu schützen und finanziell zu entlasten, sei es beim Mietenkataster, beim kommunalen Vorkaufsrecht oder eben bei der Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Senat! Berlin ist eine Mieterinnen- und Mieterstadt. „Das Beste für Berlin“ heißt, das Beste für die Millionen Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt herauszuholen. Setzen Sie deswegen ein Umlageverbot der Grundsteuer wieder auf die Tagesordnung im Bundesrat – den Antrag gibt es dort auch noch im Verfahren –, denn nur eine mieterinnen- und mieterfreundliche Reform der Grundsteuer ist auch eine soziale Reform der Grundsteuer! Dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden wir, wie ich vorhin ausgeführt habe, zustimmen und freuen uns auf die Antragsberatung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion folgt der Kollege Matz.

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Martin Matz SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich jetzt mit der neuen Grundsteuer schon auseinandersetzen müssen. Sie haben entsprechend schon Post vom Finanzamt – mindestens zweimal – bekommen und auch Daten liefern müssen, einen Bescheid über den Grundsteuerwert ihres Eigentums erhalten. Daher ist das Thema der neuen Grundsteuer in Berliner Stadtteilen mit hohen Eigentümerquoten viel diskutiert, beschäftigt die Menschen. Ich spüre in Lichterfelde und in Zehlendorf, dass das dort so ist. Viele andere Kolleginnen und Kollegen hier im Abgeordnetenhaus werden das auch spüren, vor allem in den Außenbezirken. Aber das Thema betrifft uns ja auch alle in Berlin, nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch die Menschen, die noch nichts gehört haben davon, wie der Grundsteuerwert denn nun ausfällt, da sie über die Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer auch als Mieterinnen und Mieter bezahlen müssen, weil die umlagefähig ist. Also, Achtung, diese Debatte heute – Grundsteuermesszahlen – klingt wahnsinnig unsexy als Debattenthema im Abgeordnetenhaus, ist aber trotzdem eine Debatte, die alle Menschen in Berlin unmittelbar betrifft. Aber wenn ich jetzt als Eigentümer oder Mieter beziehungsweise Mieterin oder Eigentümerin frage: Was erzählt mir die Politik da mit der Aufkommensneutralität? Wird denn jetzt niemand mehr bezahlen? – Das können wir leider nicht zusagen, denn es liegt an der grundsätzlichen Veränderung der Konstruktion der Grundsteuerwertberechnung, dass es natürlich schon dazu kommen kann, dass es mehr oder weniger Belastung im Einzelfall gibt. Ich habe, um einmal einigermaßen ein Gespür dafür zu bekommen, von einigen Menschen das an Daten abgefordert, was sie schon haben und was sie bereit waren, mir zu zeigen, und habe dann auch festgestellt: 200 Euro weniger im Jahr oder 200 Euro mehr im Jahr, das kann schon mal leicht passieren. Das wird bei vielen so sein, wenn sie Wohnungen normaler Größe haben oder bewohnen. Wenn Sie als Eigentümer Ihren Bescheid über den Grundsteuerwert erhalten, können Sie übrigens mit diesem Gesetzentwurf heute schon sehr einfach ausrechnen, ob Sie mehr oder weniger bezahlen als bisher. Die Formel lautet: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz ist gleich jährliche Grundsteuerzahlung. [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Nehmen wir also an, Sie haben einen Grundsteuerwertbescheid bekommen, der den Wert Ihres Grundstücks auf 214 000 Euro festlegt. Dann kann man mithilfe der Messzahl aus dem Gesetz – 0,31 Promille – und dem angekündigten Hebesatz von 470 Prozent sehr schnell ausrechnen: 214 000 Euro Wert mal 0,00031 mal 4,7 ist 311,80 Euro. [Niklas Schrader (LINKE): Das ist Mathe mit Matz!] Das ist also für jeden zu Hause schon zum Nachmachen möglich. Da kommt eben so eine Summe heraus, die man mit seiner bisherigen Grundsteuerlast vergleichen kann. Daher kommt auch die Erkenntnis: Einige werden mehr bezahlen müssen, einige werden mit weniger auskommen. – Das ist zwar misslich, aber es ist einfach unvermeidbar, da das Bundesverfassungsgericht der Politik am 10. April 2018 aufgegeben hat, eine Grundsteuerreform durchzuführen. Deswegen ändern sich die Berechnungsgrundlagen, auch zwischen verschiedenen Gebieten in Berlin, obwohl es durchaus so sein kann in den Zahlen – auch das habe ich gesehen –, dass man zum Beispiel in einer Wohnung in einem Westbezirk mehr bezahlen wird und in einer Wohnung in einem östlichen Berliner Bezirk weniger; auch das wird es geben, obwohl es in vielen Fällen auch andersherum kommen kann. Was die Berliner Politik dafür tun kann, dass die Reform möglichst wenig Härten hat, das versucht sie mit diesem Gesetz zu tun. Sowohl die differenzierte und für Wohngrundstücke abgesenkte Steuermesszahl und der deutlich gesenkte Grundsteuerhebesatz als auch die im Gesetz angelegte Härtefallregelung sorgen dafür. Über die Minderbelastung im Einzelfall wird sich vermutlich niemand beschweren. Die mehrbelasteten Steuerpflichtigen mögen sich immerhin damit trösten, dass sie bisher aufgrund von sehr unrealistischen historischen Werten begünstigt waren und diese Begünstigung nun wegfällt. Das ist nicht angenehm, aber künftig gibt es dadurch eine Gleichbehandlung bei der Grundsteuer nach derselben Berechnungsgrundlage für ganz Berlin, und das ist immerhin auch etwas. Der Steuerstaat sozusagen, also das Land Berlin hat der Versuchung widerstanden, bei der Gelegenheit auf Mehreinnahmen zu setzen. Vielmehr hat es tatsächlich alle Berechnungen so ausgelegt, dass zum Schluss genau dieselben Steuereinnahmen beim Land Berlin ankommen wie vorher auch. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Dennis Buchner

Es folgt dann für die Linksfraktion der Kollege Schlüsselburg.

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Sebastian Schlüsselburg LINKE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Debatte zeigt: Kaum eine Steueränderung hat bundesweit so lange für Verunsicherung gesorgt wie die neue Grundsteuer. Für uns Linke ist nur fair, wenn die öffentlichen Ressourcen Raum und Fläche und deren Verbrauch mit öffentlichen Abgaben belegt werden und so ein Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens geleistet wird. Im vergangenen Jahr waren das für Berlin rund 858 Millionen Euro. Sehr geehrter Herr Evers! Sie haben Wort gehalten und hier einen Gesetzentwurf, von Rot-Grün-Rot vorbereitet, vorgelegt, der in der Gesamtsumme den Grundsteuerzahlerinnen und -zahlern wahrscheinlich nicht tiefer in die Tasche greift, und das ist vor dem Hintergrund Ihres enormen Haushaltslochs keine Selbstverständlichkeit. Deswegen an dieser Stelle ein oppositionelles Dankeschön dafür! [Beifall bei der LINKEN – Beifall von André Schulze (GRÜNE)] Aber es reicht nicht, einfach nur die Einnahmesumme politisch festzuschreiben, denn Sie alle kennen das Sprichwort: Im Durchschnitt war der See einen Meter tief, und trotzdem ist die Kuh ertrunken. – Dieses Gesetz und sein Vollzug müssen sich daran messen lassen, dass es in der Umsetzung nicht zu unbilligen Härten und nicht hinnehmbaren Ungerechtigkeiten kommt. Ob Ost- oder Westberlin, ob Innenstadt oder Außenbezirke, ob Wohnungs- oder Nichtwohnungsgrundstücke, Sie haben die Pflicht, darauf zu achten – um in unserem Bild zu bleiben, liebe Koalition –, dass niemand im Grundsteuersee ersäuft. Deswegen gucken wir uns mal die Härtefallregelung an, die Sie hier vorschlagen. Es ist richtig: Die Ertragsminderung im Grundsteuergesetz des Bundes ist das eine und die Billigkeitsregelung in der Bundesabgabenordnung das andere. Als einzige Berliner Stellschraube schlagen Sie in § 2 ergänzend – und zwar nur für selbst genutztes Wohneigentum – allerdings folgenden Härtefalltatbestand vor – ich zitiere: „Unbilligkeit liegt insbesondere vor, wenn die Steuererhebung die persönliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.“ Durch diese Regelbeispiele, lieber Herr Evers, legen Sie die Hürde tatbestandlich sehr hoch an. Uns sind Einzelfälle in Ostberlin bekannt, bei denen es zu einer Verdoppelung oder auch Verdreifachung der Steuerlast kommen wird. Das ist eine enorme Belastung für die Betroffenen. Ob das aber den genannten Tatbestand erfüllt? – Ich mache daran mal ein Fragezeichen. Jetzt gucken wir uns noch einmal die Verschiebung des angesprochenen Steueraufkommens zwischen dem Wohnen und den Nichtwohnungsgrundstücken an. Vor der Reform lag die Verteilung zwischen Wohnen, Nichtwohnen und unbebauten Grundstücken bei 57 Prozent, 42 Prozent beziehungsweise 1 Prozent. Jetzt liegt die Verteilung bei 58 Prozent, 37 Prozent beziehungsweise 5 Prozent. Es liegt also eine leichte Verschiebung hin zu Wohngrundstücken und eine erhebliche Senkung für Nichtwohngrundstücke vor. Zwar gehört zur Wahrheit, dass sich die absolute Zahl der Wohnungsgrundstücke erhöht hat und die der Nichtwohnungsgrundstücke gesunken ist. Trotzdem stellt sich die Frage: Warum, lieber Herr Evers – es würde mich freuen, wenn Sie zuhören –, haben Sie vor dem Hintergrund, dass Berlin den höchsten Anstieg der Mieten für das Wohnen zu verzeichnen hat, nicht dafür gesorgt, dass der Anteil des Steueraufkommens auf Wohnungsgrundstücke zum Beispiel auf 50 Prozent sinkt? – Ich würde auch gerne von Herrn Gaebler, der gerade leider nicht da ist, wissen, warum für Berlin immer noch kein Vorschlag zur Umsetzung der Grundsteuer C vorliegt. Wir müssen dieses Gesetz unter Beteiligung der Betroffenen und Experten gründlich beraten und offene Fragen klären. Wir Linke erwarten übrigens – genau wie die Grünen auch –, dass sich dieser Senat im Bund leidenschaftlich dafür einsetzt, dass die Umlage der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter gesetzlich verboten wird. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Sie können auf unserer Initiative aufbauen. In Artikel 14 Absatz 2 des Grundgesetzes steht schließlich „Eigentum verpflichtet“, und nicht „Umlage verpflichtet“. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Für die AfD-Fraktion folgt der Kollege Wiedenhaupt.

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Rolf Wiedenhaupt AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das hier vorgelegte Gesetz von Herrn Finanzsenator Evers wird ja seit Wochen medial beworben. Halbierende Senkung des Hebesatzes, niedrige Steuermesszahlen – Sie haben es heute in Ihrer Rede ja auch noch einmal gebracht. Und wer hört das nicht gern, wenn der Staat freiwillig seine Multiplikatoren erniedrigt? [Lachen von Dr. Maja Lasić (SPD)] Bei näherer Betrachtung erweist sich diese Behauptung aber eher als Täuschung. Wie ist denn der Sachstand, Herr Senator? – Das Problem ist, dass die neuen Einheitswerte aufgrund des neuen Bewertungsgesetzes massiv gestiegen sind, weil der Berechnung teilweise fiktive Mieten zugrunde gelegt wurden, die man am Berliner Wohnungsmarkt gar nicht legal erzielen kann. Sie haben uns heute ein Beispiel gebracht; ich darf Ihnen ein konkretes Beispiel nachschieben: Schauen Sie in § 254 Bewertungsgesetz, konkret in die Anlage 39. Eine Neubauwohnung unter 60 Quadratmeter in Berlin wird mit einer fiktiven Miete von 16,31 Euro angesetzt. [Ronald Gläser (AfD): Unfassbar!] Gemäß Mietpreisbremse sind in guter Lage aber nur 11,58 Euro bei Neuvermietung, im Bestand sogar nur 10,53 Euro zulässig. [Bürgermeister Stefan Evers: Aber doch nicht im Neubau!] Diese in vielen Fällen weit überzogenen und erhöhten Einheitswerte erhöhen die Bewertung und zwingen regelrecht dazu, mindestens den Hebesatz und die Grundsteuermesszahl stark abzusenken. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Dann stellt sich jetzt die Frage: Taugt die Absenkung von Hebesatz und Steuermesszahl, die der Senat vorgelegt hat, dazu, eine Mehrbelastung der Bürger wirklich auszuschließen? – So haben es die Finanzminister der Länder zu Beginn der Grundsteuerreform ja vollmundig erzählt und verkündet. Die Antwort lautet in vielen Fällen ganz klar: nein. Gehen wir mal konkret auf die Zahlen ein. Der Senat selbst kalkuliert in einer Vorlage für den Hauptausschuss folgende Erhöhung: Insgesamt wird es bei den Wohngrundstücken eine Mehrbelastung von 1,9 Prozent geben – das klingt noch moderat. Der Senat sagt, das sei sachgerecht und gleichheitsgerecht im Sinne des Bundesverfassungsgerichts. Aber wie sieht diese Gleichheitsgerechtigkeit im Detail aus? – Eigentumswohnungen steigen um 7 Prozent. Zweifamilienhäuser steigen um 16,7 Prozent. Einfamilienhäuser steigen sogar um 54,4 Prozent – über 50 Prozent Steigerung für Einfamilienhäuser! Nun schauen wir uns an: Wer wohnt denn da? – Das sind Menschen, die haben für die Zukunft vorgesorgt. Die haben eigenes Geld investiert, um sich gegen Altersarmut und Wohlstandsverlust abzusichern. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Und die bekommen diese deutliche Erhöhung der Steuerbelastung von Ihnen zu spüren. Ich sage aber auch noch einmal dazu: Auch Mieter sollten sich nicht zu früh freuen. [Heiterkeit von Jeannette Auricht (AfD)] Im normalen Mietwohnungsbau, insbesondere im Ostteil der Stadt, sind ebenfalls teils kräftige Erhöhungen der Grundsteuer zu erwarten. Das pauschale Urteil des Senats, die Steuerbelastung durch die Grundsteuer erhöhe sich insgesamt nicht, ist also mit größter Vorsicht zu genießen. Für viele Bürger wird es ganz einfach heißen: Mehrkosten. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Fassen wir also zusammen: Die neue Steuer bleibt – trotz abgesenktem Hebesatz und niedriger Steuermesszahlen – ungerecht, benachteiligt Wohneigentümer, ist in weiten Teilen voraussichtlich verfassungswidrig und wird – so zumindest prognostizieren es die Steuerberater – wieder keinen Bestand haben. Deshalb bleibt es bei der Forderung der AfD: Schaffen wir diese ungerechte Steuer grundsätzlich ab! Schaffen wir diese Grundsteuer ab! [Beifall bei der AfD] Deshalb freuen wir uns zwar auf die Beratungen, werden diesem Gesetz aber nicht zustimmen können. – Danke! [Beifall bei der AfD – Zurufe von Martin Matz (SPD), Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Dirk Stettner (CDU)]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Hauptausschuss. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Damit kommen wir zu den geheimen verbundenen Wahlen. Dazu rufe ich auf lfd. Nr. 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln (UntA Neukölln II) Wahl Drucksache 19/0909 in Verbindung mit lfd. Nr. 6: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin Wahl Drucksache 19/0915 und lfd. Nr. 7: Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0936 und lfd. Nr. 8: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1000 und lfd. Nr. 9: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Berliner Landeszentrale für politische Bildung Wahl Drucksache 19/1008 und lfd. Nr. 10: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1057 und lfd. Nr. 11: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses – Stiftung des öffentlichen Rechts Wahl Drucksache 19/1058 und lfd. Nr. 12: Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH Wahl Drucksache 19/1247 Die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion für diese Gremien haben in den letzten Sitzungen keine Mehrheit gefunden. Die AfD-Fraktion schlägt für den Untersuchungsausschuss Herrn Abgeordneten Robert Eschricht als stellvertretendes Mitglied und Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit als stellvertretenden Vorsitzenden zur Wahl vor. Für die G-10-Kommission schlägt die Fraktion Herrn Abgeordneten Frank-Christian Hansel als Mitglied und Herrn Abgeordneten Harald Laatsch als stellvertretendes Mitglied vor. Für das Präsidium schlägt die AfD Herrn Abgeordneten Tommy Tabor und Herrn Abgeordneten Martin Trefzer als Mitglieder vor. Für den Ausschuss für Verfassungsschutz werden der Abgeordnete Robert Eschricht als Mitglied und der Abgeordnete Ronald Gläser als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Für das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung schlägt die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker als Mitglied und Herrn Abgeordneten Dr. Hugh Bronson als stellvertretendes Mitglied vor. Für das Kuratorium des Lette-Vereins werden der Abgeordnete Carsten Ubbelohde als Mitglied und der Abgeordnete Marc Vallendar als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen. Für das Kuratorium des Pestalozzi-Fröbel-Hauses schlägt die Fraktion Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß als Mitglied und Herrn Abgeordneten Rolf Wiedenhaupt als stellvertretendes Mitglied vor. Für den Beirat der Berliner Stadtwerke GmbH wird schließlich der Abgeordnete Robert Eschricht als Mitglied vorgeschlagen. Die AfD-Fraktion hat eine geheime Wahl beantragt. Die Fraktionen haben einvernehmlich vereinbart, diese Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Sie erhalten acht Stimmzettel in verschiedenen Farben. Der Stimmzettel sieht dann jeweils die Möglichkeit vor, Ja, Nein oder Enthaltung anzukreuzen. Für jeden Vorschlag darf nur ein Feld angekreuzt werden. Stimmzettel ohne ein Kreuz, mit mehreren Kreuzen für einen Vorschlag, anders als durch ein Kreuz gekennzeichnet oder mit zusätzlichen Bemerkungen oder Kennzeichnungen sind ungültig. Die Stimmzettel dürfen nur in den Wahlkabinen und nur mit den darin bereitgelegten Stiften ausgefüllt werden. Die Stimmzettel sind noch in der Wahlkabine einmal zu falten und in den Umschlag zu legen. Abgeordnete, die ihre Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine kennzeichnen oder in den Umschlag legen, sind nach § 74 Absatz 2 der Geschäftsordnung zurückzuweisen. Der Umschlag ist erst dann in die Wahlurne zu legen, wenn die Stimmabgabe von einer Beisitzerin oder einem Beisitzer vermerkt worden ist. Bitte geben Sie dazu Ihren Namen an und warten Sie, bis Ihr Name auf der Liste abgehakt worden ist. Es stehen gleich wieder acht Wahlkabinen zur Verfügung. Abgeordnete, deren Namen mit A bis K beginnen, wählen bitte von Ihnen aus gesehen auf der linken Seite. Abgeordnete, deren Namen mit L bis Z beginnen, nutzen bitte die rechte Seite. Ich weise darauf hin, dass die Fernsehkameras nicht auf die Wahlkabinen ausgerichtet werden dürfen. Alle Plätze direkt hinter den Wahlkabinen und um die Wahlkabinen herum bitte ich jetzt freizumachen. Die Sitzung wird nach dem Ende der Wahlen direkt fortgesetzt und nicht für die Auszählung unterbrochen. Ich bitte nun den Saaldienst, die vorgesehenen Tische und Wahlkabinen aufzustellen. Ich bitte die Beisitzerinnen und Beisitzer, ihre vorgesehenen Plätze einzunehmen. Dann bitte ich die Kollegin Çağlar, mit dem Namensaufruf und die anderen Kolleginnen und Kollegen dann gleich mit der Ausgabe der Stimmzettel zu beginnen. [Aufruf der Namen und Abgabe der Stimmkarten] Dann frage ich: Hatten jetzt alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses einschließlich der Präsidiumsmitglieder die Gelegenheit zur Wahl? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang und bitte die Beisitzerinnen und den Beisitzer, mit der Auszählung zu beginnen und den Saaldienst, entsprechend abzubauen. Wir setzen in wenigen Minuten, wie angekündigt, die Sitzung fort und geben die Wahlergebnisse später bekannt. Ich rufe auf lfd. Nr. 13: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZAöRG) Beschlussempfehlung des Ausschusses für Digitalisierung und Datenschutz vom 19. Februar 2024 und Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 13. März 2024 Drucksache 19/1536 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0617 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Gesetzesantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/0617 empfehlen die Ausschüsse gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1536 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. – Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt. Ich rufe auf lfd. Nr. 14: Gesetz über die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen und Asylbegehrenden auf dem Tempelhofer Feld Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 14. März 2024 Drucksache 19/1539 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1355 Zweite Lesung hierzu: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1355-1 Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zunächst erfolgt eine Abstimmung über den Änderungsantrag, der Ihnen als Tischvorlage vorliegt. Wer den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1355-1 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und Linken. Enthaltungen? – Das ist offensichtlich die AfD-Fraktion. – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1355 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Oppositionsfraktionen – die Annahme mit Änderung. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1539 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD und AfD offensichtlich. Gegenstimmen? – Es gibt Gegenstimmen bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Enthaltungen? – Damit ist die Gesetzesvorlage mit Änderung angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 15: a) Siebzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin – Richteranklage Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 20. März 2024 Drucksache 19/1558 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1489 Zweite Lesung b) Siebzehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin – Richteranklage Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Geschäftsordnung, Verbraucherschutz vom 20. März 2024 Drucksache 19/1559 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1484 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesanträge. Ich rufe jeweils auf die Überschrift, die Einleitung sowie die einzelnen Artikel der Anträge und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen jeweils miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD und zwar mit dem Kollegen Lehmann.

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Jan Lehmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In unsere Justiz habe ich als Jurist ein Grundvertrauen. Ich weiß zwar, dass es keine perfekte Gerechtigkeit gibt und dass es Ausreißer als Einzelfälle geben kann. Nicht jedes Urteil halte ich persönlich für richtig. Ich denke da an ein folgenschweres Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs, das auf anderer Ebene anders entschieden worden wäre. Doch das System als Ganzes ist gerecht. Dennoch wollen wir die Verfassung von Berlin ändern; wir wollen die Richteranklage einführen. [Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Ich zitiere den vorgesehenen Wortlaut, damit Sie alle wissen, worum es geht, denn es geht um ernste Sachen. Es wird folgender Artikel 83 eingefügt, Absatz 1: „Verstößt ein Richter im Amte oder außerhalb des Amtes gegen die Grundsätze des Grundgesetzes oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Landes Berlin, so kann das Bundesverfassungsgericht mit Zwei-Drittel-Mehrheit auf Antrag des Abgeordnetenhauses anordnen, dass der Richter in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen ist. Im Falle eines vorsätzlichen Verstoßes kann auf Entlassung erkannt werden.“ Absatz 2: „Der Beschluss, den Antrag zu stellen, bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenhauses.“ Das sind einfache und klare Regeln, um unseren Rechtsstaat zu schützen. Wie notwendig das ist, zeigt ein Blick in die Geschichte auch Berlins. Hier in Berlin befand sich das Zentrum der Unrechtsjustiz der Nazis. Es tagte sogar der sogenannte Volksgerichtshof der NS-Regierung hier in diesem Haus. Später, vor allem unter Leitung des Blutrichters Freisler, wurden in Berlin Tausende Todesurteile gegen Widerstandsgruppen wie die „Weiße Rose“ oder die Aufrechten des Hitler Attentats vom 20. Juli 1944 gefällt. Wir lernen aus dieser Vergangenheit, um den Gefahren unserer Zeit und der Zukunft zu begegnen. Die Gefahr wurde uns zum Beispiel 2022 bewusst. Die Vorbereitung zu einem Putschversuch unter Beteiligung einer deutschen Richterin, die auch Mitglied des Deutschen Bundestages war, einer mutmaßlichen Terroristin, die in meiner Heimat Marzahn-Hellersdorf von der AfD zuvor zur Stadträtin gemacht werden sollte. [Gunnar Lindemann (AfD): Oh!] Doch üblicherweise geht der Angriff der Rechtsextremen auf demokratische Institutionen subtiler voran, ich denke nur an die USA, Polen und Ungarn. Da ist die Justiz das erste Ziel. Daher müssen wir die Abwehrkräfte unseres Rechtssystems stärken und zugleich den politischen Einfluss auf die Rechtsprechung minimal halten. Wir müssen die Justiz schützen vor Personen, die den Kernbestand demokratischer Prinzipien, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, ablehnen. Personen dieser Couleur dürfen und sollen nie auf einer Richterinnen- oder Richterbank Platz nehmen. Wer sich rassistisch, menschenverachtend oder anders abwertend äußert, darf in einer Demokratie, darf in Berlin kein Recht sprechen. [Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU und den GRÜNEN] Wir stellen das Ganze unter die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts. Hier in Berlin sind wir Demokratinnen und Demokraten uns auch einig. Lassen Sie uns unser Rechtssystem stärken und schützen das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in die Integrität der Berliner Justiz! Die Richteranklage ist ein guter Baustein dafür. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU – Beifall von Klara Schedlich (GRÜNE)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Vandrey das Wort, bitte schön!

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Dr. Petra Vandrey GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich mal folgende Situation vor: Sie stehen vor Gericht in einem Strafprozess oder – vielleicht einfacher vorzustellen – in einem Zivilprozess. Es geht zum Beispiel um eine Mietstreitigkeit, um Baurecht, was auch immer. Im Gerichtssaal vor Ihnen auf der Richterbank sitzt ein Richter oder eine Richterin, von dem oder der Sie wissen: Der Mensch hält nichts von unserer Demokratie, ist extremistisch, sogar offen verfassungsfeindlich. Dieser Richter, diese Richterin soll nun in Ihrem Rechtsstreit über Sie urteilen. Ein Unding. So was gilt es in Berlin zu verhindern. [Beifall bei den GRÜNEN – Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD und der LINKEN] Was also tun? Wie wird man einen Richter oder eine Richterin los, der oder die nicht mehr mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz steht? – Der Bund und auch viele Bundesländer haben dafür schon ein Verfahren, die Richteranklage. In Berlin gibt es die Richteranklage bislang noch nicht. Das soll unser Antrag nun ändern. Hierfür werden wir heute unsere Landesverfassung ändern. Das machen wir nicht leichtfertig, sondern aus gutem Grund. Die Unvoreingenommenheit von Richtern ist essenziell für unseren Rechtsstaat und für unsere Demokratie. Richterinnen und Richter müssen, wenn sie in den Justizdienst eintreten, einen Eid auf unsere Verfassung schwören. Sie haben sich innerhalb und auch außerhalb – das ist wichtig – ihres Amtes so zu verhalten, dass das Vertrauen in ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird. Was aber tun wir nun, wenn sich ein Richter, eine Richterin einfach nicht daran hält? – Schon jetzt haben wir das Disziplinarrecht, das in einigen Fällen wirksam ist, in anderen Fällen aber auch nicht. Dies mussten wir gerade in Berlin erleben. Alle kennen bei uns den Fall der Richterin Frau Malsack-Winkemann. Die Richterin, Mitglied der AfD, sitzt bekanntermaßen derzeit in U-Haft wegen des Verdachts der Planung eines Staatsstreichs. Dieser Einzelfall dürfte in Berlin der bekannteste sein, aber die Richteranklage führen wir unabhängig von diesem Einzelfall ein. Die Richteranklage richtet sich gegen verfassungsfeindliche Richter jeglicher Couleur. Aber eins ist klar und muss immer wieder gesagt werden: Die große Gefahr für unsere Demokratie kommt derzeit von rechts, nicht von links. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN – Beifall von Marcel Hopp (SPD) – Zuruf von der AfD: Ach so!] Noch eine wichtige Klarstellung: Die ganz überwiegende Zahl der Berliner Richter leistet exzellente Arbeit und steht mit beiden Beinen fest auf dem Boden unseres Grundgesetzes. Gerade unsere unabhängige Richterschaft schützen wir mit unserem heutigen Antrag. Wie nun funktioniert die Richteranklage? – Sie ist ein Antrag aus dem Parlament. Das heißt, das Parlament, also wir als Abgeordnetenhaus, können künftig tätig werden, wenn bei Richtern Zweifel an deren Verfassungstreue bestehen. Wir dürfen dann das Bundesverfassungsgericht anrufen, und dieses prüft. Unsere Demokratie muss wehrhaft sein. Das gilt selbstverständlich auch für unsere Gerichte. Die Richteranklage steht nicht umsonst in unserem Grundgesetz. Sie muss auch in Berlin möglich werden. Wir als Grünenfraktion sind uns da im Übrigen einig mit den anderen demokratischen Fraktionen dieses Hauses, also Linksfraktion, CDU und SPD. Unser Antrag ist interessanterweise fast wortgleich mit dem Antrag der Koalition. Dennoch hat die Koalition nun angekündigt, den Oppositionsantrag abzulehnen, nur um dann fast denselben Antrag zu stellen. [Heiko Melzer (CDU): Na ja!] Wir denken, das Thema Demokratie ist zu wichtig für Parteiengeplänkel. Wir hätten den Antrag gern gemeinsam auf den Weg gebracht. Aber sei’s drum. Wir werden nicht kleinlich sein, sondern dem Koa-Antrag zustimmen, selbst wenn die Koa nun absehbar unseren Antrag ablehnen sollte, denn uns geht es um die Sache. Wir setzen so ein positives Zeichen für unsere Demokratie. Wir geben den Weg frei für die Verfassungsänderung und damit für die Richteranklage in Berlin, weil Verfassungsfeinde an Berliner Gerichten nichts verloren haben. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Herrmann.

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Alexander Herrmann CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Als rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion ist es mir eine besondere Ehre, heute unseren Antrag auf Wiedereinführung der Richteranklage begründen zu dürfen und natürlich auch um Ihre breite Zustimmung zu werben. Frau Kollegin Dr. Vandrey, erlauben Sie mir eine kleine Vorbemerkung! Sie haben eben so generös gesagt, Sie wollen nicht kleinlich sein, um dann doch ins Klein-Klein zu verfallen. Der guten Ordnung und der Vollständigkeit halber: Das Thema Richteranklage haben wir noch als CDU in der Opposition mit dem heute zu beratenden Antrag in fast identischer Fassung eingebracht, da waren Sie noch lange nicht soweit. Ich freue mich daher sehr, dass wir als Koalition, gemeinsam mit der SPD und natürlich auch der breiten Mehrheit hier im Haus, heute dieses Thema angehen. Wir wollen mit der Richteranklage eine rechtliche Regelungslücke schließen, die es bisher außer in Berlin und Bayern nur noch im Saarland gibt. Ich glaube, auch an dieser Stelle sind Bayern und das Saarland nicht unbedingt das Maß aller Dinge, insbesondere nicht für uns Berliner. Wir wollen zudem eine Ungleichbehandlung zwischen Berliner und Brandenburger Richtern abschaffen. Aktuell unterliegen die Richter bekanntlich an den gemeinsamen Fachobergerichten der Länder Berlin und Brandenburg der Möglichkeit einer Richteranklage, Artikel 111 in der Verfassung des Landes Brandenburg, die übrigen Berliner Richter nicht. Das ist nicht zu vertreten. Das ist nicht zu erklären. [Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Auf Bundesebene stellt Artikel 98 Grundgesetz die Richteranklage und die Bedingungen dafür sehr klar. Die Richteranklage im Allgemeinen, das haben auch die beiden Vorredner schon dargestellt, erfüllt dabei zwei zentrale Funktionen. Sie schützt zum einen die Unabhängigkeit der Rechtspflege und verhindert den Missbrauch richterlicher Unabhängigkeit gemäß Artikel 97 Grundgesetz. Sie gewährleistet – und das ist sehr wichtig – zudem die demokratische Zuverlässigkeit der Richterschaft und deren festen Stand auf dem Boden der freiheitlichdemokratischen Grundordnung. Dass das Mittel der Richteranklage – das hat die Kollegin Dr. Vandrey eben richtig ausgeführt – nicht leichtfertig gewählt werden oder sogar missbraucht werden kann, stellt zum einen die Mehrheitsklausel hier im Parlament dar und zum anderen die benötigte Zweidrittelmehrheit des Bundesverfassungsgerichts. Am Ende ist es ein wichtiges Instrument, eine Regelungslücke, die wir hier in Berlin schließen wollen. Ich bitte um Ihre breite Zustimmung. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Anne Helm (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke spricht nun der Abgeordnete Schlüsselburg.

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Sebastian Schlüsselburg LINKE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Heute senden die demokratischen Fraktionen dieses Hauses ein kraftvolles Signal zum Schutz unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates aus: Extremistinnen und Extremisten dürfen im Namen des Volkes kein Recht sprechen. [Beifall bei der LINKEN, der SPD und den GRÜNEN] Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Leider ist es das nicht. Wir leben in einer Zeit, in der der demokratische Rechtsstaat immer stärker angegriffen, infrage gestellt und versucht wird zu destabilisieren. Diese Angriffe und deren Zunahme kommen vor allem von rechts. 2018 gab es in Deutschland ein rechtsextremes Personenpotenzial von 24 100 Personen, davon 12 700 gewaltbereit. 2022 ist es auf 38 800 angestiegen, davon 14 000 Gewaltbereite. 2022 gab es im Schnitt 57 rechtsextremistische Straftaten pro Tag. Diese gefährliche Entwicklung gipfelte dann in einem sicherheitspolitischen Erdbeben. Am frühen Morgen des 7. Dezember 2022 flog bei der Berliner Richterin und Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann die Tür auf, die Handschellen klickten, mit dem Hubschrauber ging es zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe und danach in eine Berliner Vollzugsanstalt, in der sie jetzt gesiebte Luft in Untersuchungshaft atmen darf. Genauso erging es noch 24 weiteren Personen rund um Prinz Reuß in verschiedenen Bundesländern, Österreich und Italien. Laut der Anklage haben diese Personen eine terroristische Vereinigung gegründet mit dem Ziel, an einem Tag X mit Waffengewalt unsere Demokratie zu stürzen. Lassen Sie uns den beteiligten Sicherheitsbehörden hier und heute dafür danken, dass sie diese kreuzgefährlichen Personen verhaftet und jetzt ihrem gerechten Strafverfahren zugeführt haben! Dieser Komplex verdeutlicht, warum wir heute unsere Verfassung ändern und dem Abgeordnetenhaus als Ultima Ratio mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder die Möglichkeit geben, Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. Als Frau Malsack-Winkemann aus dem Bundestag flog und ihren Richterdienst wieder aufnehmen wollte, hat unsere linke Justizsenatorin Professor Dr. Lena Kreck nach akribischer Auswertung gesagt, diese Richterin hat gegen Grundsätze des Grundgesetzes verstoßen, und deswegen beim Richterdienstgericht beantragt, sie aus dem Richterdienst zu entfernen. [Beifall von Damiano Valgolio (LINKE)] Zu diesem Zeitpunkt wussten die Justizbehörden noch nicht, dass Frau Malsack-Winkemann zum Beispiel einem ehemaligen Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Zutritt zum Bundestag verschafft hat. Er sollte – das muss man sich mal reinziehen! – für den Tag X die konkrete Einsatztaktik für den Mord an Abgeordneten und Mitgliedern der Bundesregierung planen. [Anne Helm (LINKE): Unglaublich!] Weil sie das nicht wussten, wurde der Antrag von Senatorin Kreck abgelehnt. Erst im zweiten Anlauf, als die Richterin schon in Haft saß und die Informationen des Verfassungsschutzes vorlagen, wurde diese AfD-Terroristin aus dem Richteramt entfernt. Wäre sie unter dem Radar geblieben, wäre sie jetzt noch im Dienst, und wir hätten keine Möglichkeit, die Rechtsuchenden und unsere Justiz vor ihr zu schützen. Richterinnen und Richter sprechen im Namen des Volkes Recht und genießen ihre richterliche Unabhängigkeit, weil sie ihre demokratische Legitimation durch den von uns gewählten Richterwahlausschuss erhalten. Es muss nach dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin deswegen der Volksvertretung möglich sein zu beantragen, die von ihr geschaffene Legitimation auch wieder aufzuheben. Nicht mehr und nicht weniger steht hier heute zur Abstimmung. Der Bund hat jetzt noch die Aufgabe, das Bundesverfassungsgericht davor zu schützen, dass dort eines Tages Nazis in Roben sitzen, denn dann würde unsere Regelung leerlaufen. Gut, dass Friedrich Merz das endlich auch erkannt hat! – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD und den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Vallendar.

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Marc Vallendar AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erneut beraten wir eine Verfassungsänderung für das Land Berlin. Es soll die Wiedereinführung der Richteranklage im Land Berlin vorgenommen werden. Dazu sei erst einmal festzuhalten, dass es sich dabei um einen in der bundesrepublikanischen Geschichte bisher nicht vorgekommenen Fall handelt. Wie Sie selbst in Ihrer Begründung schreiben, hatte das Bundesverfassungsgericht bisher noch nie über eine Richteranklage zu entscheiden. Sie monieren nun eine angebliche Regelungslücke für das Land Berlin, die angeblich geschlossen werden müsste. Das ist unzutreffend. Es gibt gerade für das Land Berlin den mehrinstanzlichen richterlichen Disziplinargerichtshof und auch das Richterdienstgericht, welches genau für solche Fälle auch gedacht ist. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Hat man ja gesehen!] Im Prinzip wollen Sie mit der Richteranklage einen zweiten Rechtsweg eröffnen. Natürlich ist es nicht verfassungswidrig; andere Bundesländer und der Bund verfügen noch über Richteranklagen in ihren Verfassungen. Warum aber jetzt, und warum in dieser Form? – Der Kollege Schlüsselburg hat es eigentlich ganz offen dargelegt: In Wirklichkeit geht es um ein noch laufendes Strafverfahren gegen eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin beim Land Berlin. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Das allein reiche nach Auffassung also aus, um eine solche Regelung zu rechtfertigen; eine Lex AfD-Richter also. Da wird mal eben nonchalant die Unschuldsvermutung beiseitegelegt und ein Generalverdacht über sämtliche Richter des Landes Berlin gelegt. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): So ein Bullshit!] Nun sollen also nicht die Gerichte und die Dienstvorgesetzten selbst in eine Prüfung eintreten, ob Richter in ihrer Dienstausübung noch die Gewähr für den Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung bieten, sondern eine einfache Parlamentsmehrheit genügt, um einen solchen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht zu stellen. [Zuruf von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)] Dort gibt es dann übrigens nur eine Instanz; eine weitere Überprüfung dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt dann nicht. Strafrechtliche Ermittlungen müssen dann gar nicht erst abgewartet werden; das Parlament schwingt sich dann gleichsam zum Ermittler und Ankläger auf. [Zuruf von Anne Helm (LINKE)] Anhörung und Beweisaufnahme des Beschuldigten können dann schon mal unterbleiben, das Argument lautet: Das kann er und sie ja dann vor dem Bundesverfassungsgericht nachholen. – Sie wollen also die Kontrolle der Legislative über die Judikative stärken. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): So ein Bullshit!] Das geht natürlich im Ergebnis zulasten der Unabhängigkeit der Justiz. So kann es sogar zu unterschiedlichen Entscheidungen zwischen Dienstgericht und Bundesverfassungsgericht kommen. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Die Gefahr des politischen Missbrauchs und von parlamentarischen Willkürentscheidungen ist durch die Richteranklage signifikant erhöht. Eine politische Säuberung der Justiz ist in extremen Szenarien über diese Regelung denkbar. Darüber sollte man sich, wenn man dann die Verfassung ändert, auch mal tatsächlich Gedanken machen. [Beifall von Ronald Gläser (AfD)] Aber wir sehen es ja: Es ist politisch so gewollt, und dann kann man solche Bedenken mal getrost ignorieren. Wenn aber am Ende nicht mehr die objektive Beweiserhebung, Unschuldsvermutung und Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, dann bewegen wir uns weg von der Rechtsstaatlichkeit bis hin zur Willkür. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Entschuldigen Sie sich eigentlich dafür, dass Sie Frau Malsack-Winkemann aufgestellt haben? Habe ich noch gar nicht gehört, Herr Vallendar! Hier und heute!] Die Richteranklage durch das Abgeordnetenhaus ist im Prinzip eine historisch überholte Regelung, die bewusst in Deutschland noch nie zur Anwendung kam, und sie sollte es auch nicht. – Vielen herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesanträge. Eine Änderung der Verfassung von Berlin bedarf gemäß Artikel 100 der Verfassung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zunächst eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke durchzuführen. Zu dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1484 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1559 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Ablehnung. Wer den Gesetzesantrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktion der SPD, die Fraktion der CDU sowie die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit liegt die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht vor, und das Gesetz ist nicht beschlossen. Zu dem Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1489 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Gesetzesantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1558 annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion Die Linke, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der SPD sowie die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Wegen der Zweidrittelmehrheit beraten wir einen Moment. – Vielen Dank! Damit liegt die erforderliche Zweidrittelmehrheit vor, und das Gesetz ist beschlossen. [Beifall bei der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN – Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Wuu!] Ich rufe auf lfd. Nr. 16: Zweites Gesetz zur Änderung des Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetzes für Bauprodukte Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 8. April 2024 Drucksache 19/1577 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1428 Zweite Lesung Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 bis 3 der Gesetzesvorlage und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 19/1428 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme. Wer die Gesetzesvorlage gemäß der Beschlussempfehlung Drucksache 19/1577 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU sowie AfD. Stimmt jemand dagegen? – Das sehe ich nicht. Enthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist die Gesetzesvorlage angenommen. Ich rufe auf lfd. Nr. 16 A: a) Die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes verstetigen – Drittes Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. April 2024 Drucksache 19/1599 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1490 Zweite Lesung b) Personaloffensive für den Rettungsdienst starten: Eine eigene Laufbahn für den Rettungsdienst Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 15. April 2024 Drucksache 19/1605 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1018 Der Dringlichkeit hatten Sie bereits eingangs zugestimmt. Ich öffne die zweite Lesung des Gesetzesantrags. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 des Gesetzesantrags und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. – Widerspruch höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU. – Bitte schön, Herr Abgeordneter Herrmann, Sie haben das Wort!

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Alexander Herrmann CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren hier vor Ort und daheim an den Empfangsgeräten! Im Januar 2023 haben wir als Erste-Hilfe-Maßnahme gemeinsam das Rettungsdienstgesetz geändert und damit unter anderem die Rettungsdienstabweichverordnung ermöglicht. Die damit mögliche Abweichung bei der Besetzung der Einsatzmittel des Rettungsdienstes bei der Berliner Feuerwehr und auch bei den Hilfsorganisationen in besonderen Lagen – das muss man nach einem Jahr festhalten, auch wenn es da andere Stimmen gibt, die sich vielleicht gleich noch zu Wort melden – hat sich bewährt. Die Befürchtung von Qualitätsverlusten der Patientenversorgung hat sich auch dank des tagtäglichen verantwortungsvollen Einsatzes der Kräfte der Berliner Feuerwehr und der Hilfsorganisationen zum Glück nicht bewahrheitet. Vielmehr hat sich gezeigt, nicht für alle Einsatzfälle der rettungsdienstlichen Versorgung braucht es hochqualifiziertes Personal, wenn es zum Beispiel um einen einfachen Transport geht. Mit der vorliegenden Änderung des Rettungsdienstgesetzes werden wir die funktionierenden Maßnahmen verstetigen, zudem bei weniger komplexen Einsätzen auch die Möglichkeit des Einsatzes von RTW-Typ B weiter vorantreiben. Diese Gesetzesänderung schafft damit für die Hilfsorganisationen und die Berliner Feuerwehr langfristige Planungssicherheit für die personelle Besetzung ihrer RTWs und stärkt damit den Rettungsdienst in Berlin. Diese Maßnahmen sind wichtig, damit es künftig möglichst nicht mehr zum AZ Rettungsdienst kommt, Ausnahmezustand Rettungsdienst, für alle, die fragen, wofür AZ steht. Fakt ist aber auch, dass dies dauerhaft nur gelingen wird, wenn wir die große Reform, hier im Haus mehrfach angekündigt, des Rettungsdienstgesetzes endlich auf den Weg bringen. Im Januar 2023 habe ich an dieser Stelle noch in der Oppositionsrolle gesagt, dass ich mich darauf freue, diese Reform nach der Wahlwiederholung im Februar 2023 in Regierungsverantwortung mitgestalten zu können, und so ist es gekommen. Vielen Dank, liebe Berlinerinnen und Berliner! [Beifall bei der CDU – Vasili Franco (GRÜNE): Die Ergebnisse sind noch dürftig!] Ich bin daher unserer Innensenatorin Iris Spranger sehr dankbar, dass sie am Montag im Innenausschuss die Vorlage des entsprechenden Gesetzentwurfs, der in ihrem Haus intensiv erarbeitet wird, noch für 2024 angekündigt hat und damit nicht länger auf die Notfallreform im Bund gewartet wird. Das ist ein gutes Signal Berliner Selbstbewusstseins. Hier werden wir handeln und das RDG notfalls nach Entscheidungen des Bundes später noch mal anfassen, aber wir haben keine Zeit zu verlieren. Um die Einsatzkräfte bei Feuerwehr und Hilfsorganisationen, die im Rettungsdienst heute oft bis an die Leistungsgrenze und leider weit darüber hinaus gehen, endlich dauerhaft zu entlasten, braucht es diese große Reform. Selbstverständlich gehört dazu auch die Gewinnung von Personal, liebe Grüne! Dazu braucht es aber Ihren Antrag nicht. Die Innensenatorin hat es vorhin schon ausgeführt. Wir haben im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart: „Wir wollen die ‚Ausbildungsoffensive 500‘ fortführen. Die Koalition wird die Feuerwehrlaufbahnverordnung bis Ende der Legislatur novellieren. Wir schaffen einen Laufbahnzweig Rettungsdienst. Wir erhöhen die Ausbildungskapazitäten vor allem im gehobenen Dienst und passen die Ausbildungsstruktur im mittleren Dienst an.“ Diese Vorhaben gehen wir an. Den Antrag, den wir heute zur Beratung vorliegen haben, braucht es dazu nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD) und Martin Matz (SPD)]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Franco das Wort.

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Vasili Franco GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Herrmann! Wir sind uns im Grunde einig, [Vereinzelter Beifall bei der CDU] der Unterschied ist, machen ist wie wollen, nur krasser, deshalb kommen Sie mal ins Machen! [Zurufe von der CDU und der SPD] Es ist nämlich kein Geheimnis, die Berliner Feuerwehr steuert auf einen Kollaps zu. Ausnahmezustände sind die Regel. Der Rechnungshof bemängelt 1 000 fehlende Stellen in der Notfallversorgung. Aus den Ankündigungen, Tempo zu machen, ist offensichtlich nichts geworden, zumindest nicht mit diesem Gesetzentwurf. Statt im Innenausschuss eine Debatte zu führen, wie man eine Personaloffensive wirklich vorantreibt, verfällt die zuständige Senatorin lieber in Vergangenheitsbewältigung. Aber egal, wie man es auch sieht, schuld sind immer die anderen, das ist eine einfache Antwort, aber weder eine richtige noch eine hilfreiche. [Zuruf von Michael Dietmann (CDU)] Die Lösung, die heute präsentiert wird, ist Schönfärberei. Die Rettungsdienstabweichverordnung war als Ausnahmeregelung und Erste-Hilfe-Verband gedacht, denen dann bald eine umfassende Reform folgt, doch heute machen Sie eigentlich nichts anderes als die Ausnahme zur Regel. Ändern wird sich an der Situation des Rettungsdienstes dadurch nichts. Es ist also, als ob man den Kopf in den Sand steckt und hofft, dass eine Rettungsdienstreform vor der Nase liegt, wenn man ihn wieder rausnimmt. Vor allem wird eine Reform selbst dann nicht weiterhelfen, wenn der Nachwuchs fehlt. Ein Drittel der Ausbildungsplätze für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter konnte letztes Jahr nicht besetzt werden. Das ist doch kein akzeptabler Zustand. Ein Baustein für zeitgemäße Personalstrukturen wäre die Schaffung einer Rettungsdienstlaufbahn neben der feuerwehrtechnischen Laufbahn, denn es ist nach wie vor so: Wer in der Berliner Feuerwehr Karriere machen will, muss eine feuerwehrtechnische Ausbildung gemacht haben. Was zunächst logisch klingt, ist es auf den zweiten Blick gar nicht, denn über 90 Prozent der Einsätze der Berliner Feuerwehr sind Einsätze im Rettungsdienst. So sehr Multifunktionalität ihre Vorteile hat, Pech hat heute, wer nur Rettungsdienst machen will, und zwar strukturell und finanziell.

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrmann?

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Vasili Franco GRÜNE

Ja, sehr gerne doch!

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön!

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Alexander Herrmann CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Lieber Kollege! Wenn wir beim Thema Machen sind, sind Sie nicht auch der Meinung, dass in der Vergangenheit, auch wenn Sie nicht zurückgucken wollen, bei dem Thema viel zu wenig gemacht wurde und wir jetzt lieber gemeinsam im Interesse der Beschäftigten auf die Tube drücken sollten? – Frage eins! Und Frage zwei: Sind Sie nicht auch der Meinung – –

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Dr. Bahar Haghanipour

Eine Frage reicht!

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Alexander Herrmann CDU

Oh, dann melde ich mich vielleicht noch mal.

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Dr. Bahar Haghanipour

Sie können sich danach noch mal melden.

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Vasili Franco GRÜNE

Ja, machen wir! Ich diskutiere sehr gerne mit Ihnen, Herr Herrmann! – Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich bin seit Ende 2021 in diesem Parlament. Im Sommer 2022 haben wir den Dauerausnahmezustand hier tagtäglich diskutiert. Im Sommer 2022 wurde versprochen, wir machen Tempo. Was ich heute höre, und wir haben fast Sommer 2024, ist: Jetzt machen wir aber wirklich Tempo. – Und das, da gebe ich Ihnen wirklich recht, ist viel zu wenig. Wenn Sie nach Vorschlägen fragen – ja, Vorschläge liegen auf dem Tisch. Ich erinnere Sie an unser Papier der Grünenfraktion vom Dezember 2022. Da stehen viele Sachen drin, ich glaube, bei vielen stimmen Sie uns sogar zu, einige davon wurden auch schon im Innenausschuss als Teil der großen Rettungsdienstreform angekündigt. Seitdem ich nicht mehr in Regierungsverantwortung bin, frage ich mich: Warum ist all das, was angekündigt worden ist, bisher immer noch im Wollen und nicht im Machen? – Ich unterstütze Sie gerne. Die Gesetzesvorschläge von uns liegen auch auf dem Tisch. Da dürfen Sie auch gerne abschreiben, wenn Sie wollen. [Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Kollege! Gestatten Sie auch eine zweite Zwischenfrage des Abgeordneten Herrmann?

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Vasili Franco GRÜNE

Sehr gerne!

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Dr. Bahar Haghanipour

Bitte schön!

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Alexander Herrmann CDU

Das ist ganz lieb, Herr Kollege! Ihr Papier haben Sie bei uns abgeschrieben, das aber nur am Rande. Ich wollte fragen: Sind Sie nicht auch der Meinung, dass das Problem am Ende nicht mit mehr Personal, mehr Call-Takern und mehr RTWs gelöst werden kann, sondern dass wir eher an die Struktur rangehen müssen und schauen: Was ist tatsächlich ein Noteinsatz, was nicht? Wo brauchen wir die Berliner Feuerwehr? Wo brauchen wir sie nicht? –, um daraus dann auch für das Thema Rettungsdienstlaufbahn die richtigen Schlüsse zu ziehen. Machen Sie also nicht den zweiten Schritt vor dem ersten? – Vielen Dank!

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Vasili Franco GRÜNE

Vielen Dank, lieber Herr Kollege Herrmann! Nein, wir machen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir haben damals eigentlich auch schon den Weg aufgezeichnet – und zur Frage, wer von wem abgeschrieben hat: Ich erinnere mich an die letzte Debatte, als wir diese Abweichungsverordnung geschafft haben. Da haben Sie damals von Rot-Grün-Rot abgeschrieben. Aber auf solche Spielchen müssen wir uns doch gar nicht einlassen, denn das, was Sie ansprechen, ist doch vollkommen richtig: Wir müssen uns anschauen, was man strukturell verbessern kann. Wir müssen uns auch anschauen, wo man Prioritäten setzen muss, und beim Notfallkrankentransport wären wir sogar dafür gewesen, nicht mit einer Ausnahmeregelung zu arbeiten, sondern das direkt ins Gesetz zu schreiben. Bei der Priorisierung von Notfällen von Krankentransporten gilt: Nicht der schnellste Wagen, sondern der notwendigste Einsatz muss priorisiert werden. Auch das wäre mit uns zu machen gewesen. Eine Rettungsdienstbedarfsplanung, ein Notfallregister: Auch diese Dinge sind mit uns zu machen. Und wissen Sie was? Ich glaube, wenn wir in der Regierungsverantwortung wären, dann würde es an der Stelle vielleicht auch etwas schneller gehen. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Also geben Sie sich einen Ruck! Wir unterstützen Sie dabei. Ihnen liegen doch keine Steine im Weg, zumindest nicht von uns. Deshalb frage ich mich: Warum geht es nicht voran? Ich bin ein Abgeordneter, ich habe eine Referentin und einen Mitarbeiter, aber kein ganzes Haus wie Frau Spranger. Ich würde mir wünschen, dass man da tatsächlich das Tempomachen etwas ernster nimmt. Geben Sie sich eine Ruck! Die Feuerwehr hätte es verdient. – Schön, dass wir uns einig sind, Herr Kollege Herrmann. Wenn wir uns das Thema Rettungsdienstlaufbahn anschauen, gilt auch hier: erst wollen, noch nicht machen. Es wäre eine Neuaufstellung des Rettungsdienstes und auch eine Chance, die Frauenquote im Einsatzdienst der Feuerwehr von gerade einmal 3,3 Prozent zu erhöhen. Übrigens sind da die Hilfsorganisationen mit 30 bis 40 Prozent Frauenanteil auch schon weiter. Es scheint ja zu gelingen. Auch hier gilt es zu verstehen: Personalgewinnung ist manchmal mehr, als Frauen in einer Imagekampagne abzubilden. Ich habe es ja eigentlich auch schon gesagt, lieber Kollege Herrmann, liebe Frau Spranger, was ich nicht verstehe: Wenn man im Sommer 2022 Tempo verspricht, dann ist das, was hier und heute vorliegt, einfach noch zu wenig. Ich verstehe das Zögern und Zaudern einfach nicht, denn genau das wird eine Gefahr für die Notfallversorgung in Berlin, und es wird vor allem den Beschäftigten der Berliner Feuerwehr nicht gerecht. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Matz das Wort.

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Martin Matz SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, es lastet ein enormer Druck auf dem Rettungsdienst. Das ist neben der stark steigenden Anzahl an Einsätzen auch der Fachkräftesituation geschuldet. Daher brauchen wir die Rettungsdienstabweichverordnung, die sich schnell bewährt hat, auch weiterhin. Damit können Feuerwehr und Hilfsorganisationen von den starren Besetzungsregelungen in besonderen Situationen abweichen. Dadurch stehen mehr RTW-B zur Verfügung, die dann nicht lebensbedrohliche Fälle betreuen können. Bei der Einschätzung und Beschickung der Notrufe können wir uns auf die Professionalität und das Abfrageprotokoll unserer Leitstelle verlassen. Das ist in dem Kontext eine wichtige Sache, denn da verfügt man über die nötigen Mittel, die Notrufe richtig einzuschätzen und die Einsatzkräfte entsprechend zu koordinieren und das richtige Einsatzmittel zu schicken. Das zeigt sich auch in der kürzlich veröffentlichten Evaluation der Berliner Feuerwehr. Bei lediglich 1 Prozent der abgearbeiteten Einsätze wurde ein Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort nachalarmiert. Die Gründe dafür sind übrigens oft alles andere als lebensbedrohlich, aber zumindest ist es in einigen Fällen eben erforderlich. Sonst können wir uns auch durchaus auf die Erfahrungen der Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter verlassen zu erkennen, wie ernst die Situation ist und was zu tun ist. Um sicherzustellen, dass die Arbeitskräfte adäquat ausgebildet sind, wird eine Zusatzqualifikation nach den Vorgaben der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr eingeführt. Auch für ehrenamtliche Kräfte wird eine Anpassung der Zusatzausbildung an ihre zeitlichen Möglichkeiten vorgesehen. Mit den bevorstehenden Herausforderungen – auch in Zeiten der Klimakrise und durch die zahlreichen Großveranstaltungen, die wir in der Stadt haben, wie zum Beispiel die EURO 24 – brauchen wir eine solche Regelung auch, um im Rettungsdienst zumindest teilweise mithilfe von ehrenamtlichen Kräften der Organisationen leistungsfähig zu bleiben. Der Gesetzesentwurf bedeutet also nicht, dass wir generell Qualitäten herabsetzen, sondern dass wir uns für die Herausforderungen fit machen, die tatsächlich da sind; und – das ist gesagt worden – auf die kleine Novelle wird ein umfassendes Gesetzespaket folgen, das nicht so einfach auszuarbeiten ist. Dabei sind ja auch in der vergangenen Teillegislaturperiode zwei Ressorts nicht gerade gut miteinander vorangekommen. Auch der Antrag der Grünen über die Einrichtung einer eigenen Laufbahn für den Rettungsdienst, den wir hier heute mitberaten, ist etwas, das wir uns zwar genau anschauen – wir werden uns die feuerwehrtechnische Laufbahn genau anschauen; unter ihrem Dach kann es einen Zweig für den Rettungsdienst geben, mit einer großen Durchlässigkeit in alle Richtungen –, aber wir wollen keine abgetrennten, neuen Laufbahnen schaffen. Da liegt ein Unterschied zu den Grünen, die bereit sind, die Feuerwehr in zwei Teile zu zerschneiden. Genau das wollen wir nicht. [Beifall bei der CDU] Insgesamt gilt aber: Nur die bessere Idee ist ein Feind der guten Idee, und deswegen sind Sie alle weiter eingeladen, das auch nach diesem Schnellgesetz, das wir hier gemacht haben, in der weiteren Phase konstruktiv zu begleiten. Ideen werden wir gerne auch aufgreifen, denn wir haben alle das gleiche Ziel: einen leistungsfähigen Rettungsdienst für Berlin; nicht nur für die, die dort arbeiten, sondern vor allen Dingen für alle Berlinerinnen und Berliner, die ihn gegebenenfalls in Anspruch nehmen müssen. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion Die Linke hat der Abgeordnete Schrader das Wort.

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Niklas Schrader LINKE

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur, weil jetzt nicht mehr dreimal täglich der Ausnahmezustand Rettungsdienst ausgerufen wird – das passiert trotzdem noch viel zu oft –, heißt das nicht, dass wir im Rettungsdienst keine Krise mehr haben. Immer noch wird die Versorgung nur aufrechterhalten, weil tagtäglich viele Einsatzkräfte bei der Feuerwehr und bei den Hilfsorganisationen am Limit arbeiten und manchmal auch darüber hinaus. Das ist so. Natürlich kann man darüber diskutieren, wie man die Einsatzwagen besetzt, damit die personellen Ressourcen effizienter eingesetzt werden können. Natürlich kann man darüber diskutieren, wie man da Zeit gewinnt. Aber außer dieser Abweichungsverordnung, die damals schon R2G eingeführt hat, hat die Koalition wirklich – das muss ich hier auch feststellen – noch nichts getan, um dieses Problem grundsätzlich anzugehen. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Wir als Linke haben damals in der Koalition darauf gedrungen, dass diese Abweichungsverordnung befristet wird, damit der Druck aufrechterhalten bleibt, die strukturellen Reformen im Rettungsdienst anzugehen. Jetzt sagen Sie – Herr Matz, Sie haben es ja gerade auch wiederholt: Das wird uns Luft verschaffen für strukturelle Reformen im Rettungsdienst. Das würde ich Ihnen abnehmen, wenn nicht schon vor einem Jahr die Abweichungsverordnung mit genau derselben Begründung eingeführt worden wäre. Damals haben Sie, Frau Innensenatorin, groß angekündigt, dass Ihre Verwaltung die Zeit auch nutzen und uns einen größeren Gesetzesentwurf vorlegen wird. Sie haben uns damals sogar schon eine Liste mit Dingen gegeben, die Sie vorhaben. Davon sehen wir aber bis jetzt wirklich so gut wie nichts. Das geht nicht. Jetzt heißt es, das soll Ende 2024 kommen. Das wären also zwei Jahre, die Sie Zeit gehabt hätten. Zwei Jahre nach dem Beschluss zu der Abweichungsverordnung: Da können Sie nun wirklich nicht alles auf die damalige grüne Gesundheitssenatorin schieben. Ob das damals gerechtfertigt war oder nicht, sei hier mal dahingestellt, aber das Argument zieht jetzt nicht mehr. – Jetzt sind Sie am Zug, liebe Koalition. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Zuruf von Senatorin Iris Spranger] Wir können jetzt auch anfangen Wetten abzuschließen, ob das bis Ende 2024 wirklich etwas wird. Ich glaube, wenn Sie in dem Tempo weitermachen, wird das nichts. Zu tun gäbe es genug; die Kollegen Franco und Herrmann haben gerade schon eine kleine Wiederholungsstunde abgehalten: Personaloffensive, attraktivere Gestaltung der Laufbahn in der Feuerwehr, Digitalisierung im Rettungsdienst, mehr Frauen gewinnen, Krankentransporte und so weiter und so fort. Es geht nicht wirklich voran, aber wenn man sich andere Bereiche bei Ihnen im Verantwortungsbereich, Frau Senatorin, anschaut, kann man schon sehen, dass es auch anders geht. Beim Zaun um den Görli oder bei der Verschärfung des ASOG konnte es Ihnen gar nicht schnell genug gehen, [Kurt Wansner (CDU): Sehr gut!] aber dort, wo man nicht die harte Hand demonstrieren kann und wo man sich nicht den goldenen Sheriffstern ankleben kann, arbeiten Sie im Schlafwagentempo. Das werden wir, aber ich glaube, das werden auch die Beschäftigten bei der Berliner Feuerwehr Ihnen so nicht durchgehen lassen. – Danke! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Woldeit.

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Karsten Woldeit AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Ich bin, glaube ich, der Letzte, der in der Situation ist, den Senat zu verteidigen und ihn zu loben. Die Aufgabe der Opposition ist es, zu kritisieren. Allerdings gehört es auch zum guten Stil, die Art und Weise der Kritik entsprechend so zu äußern, dass sie auch angebracht ist. Natürlich haben wir mehr als eine Herausforderung – Sie wissen, ich rede ungern von Problemen, ich rede eher von Herausforderungen, aber die Zahlen von 2022 sind ja genannt worden –, wenn fast nahezu täglich der Ausnahmezustand ausgerufen wird. Das heißt, dass 80 Prozent aller Einsatzfahrzeuge im Einsatz sind und die 10-Minuten-Frist nicht mehr eingehalten werden kann. Ich habe das in der letzten Aussprache angesprochen: Wenn Sie Zuhause einen Notfall mit den Symptomen eines Herzinfarktes haben, von einem geliebten Menschen, Sie die 112 anrufen, Sie in einer Warteschleife sind und Sie eine Tonbandansage hören: Wir befinden uns gerade im Ausnahmezustand –, macht das was mit einem. Man verfällt in Panik, man sieht den Partner, man hat Bilder im Kopf, man hat ein inneres Kopfkino, und man hat schlicht und ergreifend Angst. Wenn einem das selbst widerfährt, ist das nicht eine Zahl, die in der Zeitung steht, sondern dann ist das real. Das übertrage ich dann auch auf meine Arbeit hier. Es ist notwendig – und ich sage auch, dass das natürlich nicht der letzte Schritt ist –: Wir haben jetzt zwei Novellierungen im Rahmen des Rettungsdienstgesetzes, die wir angepackt und übrigens in großen Teilen fraktionsübergreifend sehr konstruktiv beraten haben, und das ist auch gut. Sie erinnern sich alle noch an das Kompetenzgerangel der Gesundheitsverwaltung und Innenverwaltung, an die Kompetenzzuschreibung Landesbranddirektion/Ärztliche Leitung, das Ganze auf dem Rücken der Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr. Das ging so nicht. Noch einmal: Ich bin der Letzte, der den Senat in Schutz nimmt, ich kritisiere, aber hier hat die Senatorin Spranger sehr schnell gehandelt, und das war notwendig. [Zuruf von Vasili Franco (GRÜNE)] Ich weiß auch, dass Sie den großen Wurf haben wollen. Sie sprechen auch an, dass das bis Ende 2024 alles gelingen soll. Ich erinnere Sie daran, Herr Franco, Herr Schrader, dass Sie sechs Jahre Regierungsverantwortung hatten. Bevor Sie anderen vorwerfen, was sie zu tun haben, fassen Sie sich bitte erst einmal an die eigene Nase. Wir müssen die Herausforderung anpacken, ja, und mir ist es lieber, dass wir Schritt für Schritt ein Gesetz anpacken, das der Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner dient, als dass wir warten und warten und warten. Einen Satz zu Ihrem Antrag: Ich gehe da grundsätzlich mit, dass wir auch im Rahmen der Ausbildungsoffensive beziehungsweise der Ausbildungsgänge eine Veränderung machen, aber so, wie es in Ihrem Antrag vorgehalten ist, ist es leider nicht der richtige Weg. – Ich danke Ihnen! [Beifall bei der AfD – Vasili Franco (GRÜNE): Argumente habe ich nicht gehört!]

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Dr. Bahar Haghanipour

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, und wir kommen zu den Abstimmungen. Zum Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1490 – „Die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes verstetigen – Drittes Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes“ – empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke – die Annahme. Wer den Gesetzessantrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1599 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der CDU sowie der AfD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen Die Linke sowie Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzesantrag angenommen. Zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1018 – „Personaloffensive für den Rettungsdienst starten: eine eigene Laufbahn für den Rettungsdienst“ – empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1605 mehrheitlich – gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Enthaltungen sehe ich bei der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich darf Ihnen nun die Ergebnisse der Wahlen vorlesen: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung des Ermittlungsvorgehens im Zusammenhang mit der Aufklärung der im Zeitraum von 2009 bis 2021 erfolgten rechtsextremistischen Straftatenserie in Neukölln, Drucksache 19/0909. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Robert Eschricht: abgegeben: 134, ungültig: 1, Ja: 13, Nein: 115, Enthaltungen: 5, damit nicht gewählt; als stellvertretender Vorsitzender: Herr Abgeordneter Karsten Woldeit: abgegebene: 134, ungültige: 2, Ja: 15, Nein: 112, Enthaltungen: 5, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der G-10-Kommission des Landes Berlin, Drucksache 19/0915. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Herr Abgeordneter Frank-Christian Hansel: abgegeben: 134, Ungültige: 2, Ja: 13, Nein: 111, Enthaltungen: 8, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Harald Laatsch: abgegeben: 134, ungültige: 4, Ja: 12, Nein: 113, Enthaltungen: 4, damit nicht gewählt. Wahl von zwei Mitgliedern des Präsidiums des Abgeordnetenhauses. Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: Herr Abgeordneter Tommy Tabor: abgegeben: 134, ungültig: 2, Ja: 15, Nein: 111, Enthaltungen: 6, damit nicht gewählt; Herr Abgeordneter Martin Trefzer: abgegeben: 134, ungültig: 3, Ja: 15, Nein: 108, Enthaltungen: 8, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses für Verfassungsschutz, Drucksache 19/1000: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Herr Abgeordneter Robert Eschricht: abgegeben: 134, ungültig: 1, Ja: 13, Nein: 116, Enthaltungen: 4, damit nicht gewählt; als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Ronald Gläser: abgegeben: 134, ungültig: 1, Ja: 13, Nein: 116, Enthaltungen: 4, nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds der Berliner Landeszentrale für politische Bildung, Drucksache 19/1008: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Frau Abgeordnete Dr. Kristin Brinker, abgegeben: 134, ungültig: 1, Ja: 17, Nein: 108, Enthaltungen: 8, damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Dr. Hugh Bronson: abgegeben: 134, ungültig: 3, Ja: 15, Nein: 110, Enthaltungen: 6, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Lette-Vereins, Drucksache 19/1057: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Herr Abgeordneter Carsten Ubbelohde, abgegeben: 134, ungültig: 3, Ja: 15, Nein: 109, Enthaltungen: 7, damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Marc Vallendar: abgegeben: 134, ungültig: 4, Ja: 15, Nein: 109, Enthaltungen: 6, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums des Pestalozzi-Fröbel-Hauses, Drucksache 19/1058: Auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: als Mitglied: Herr Abgeordneter Thorsten Weiß, abgegeben: 134, ungültig: 2, Ja: 13, Nein: 114, Enthaltungen: 5, damit nicht gewählt. Als stellvertretendes Mitglied: Herr Abgeordneter Rolf Wiedenhaupt: abgegeben: 134, ungültig: 2, Ja: 17, Nein: 108, Enthaltungen: 7, damit nicht gewählt. Wahl eines Mitglieds des Beirats der Berliner Stadtwerke GmbH, Drucksache 19/1247: Auf den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion entfielen folgende Stimmen: Herr Abgeordneter Robert Eschricht, abgegeben: 134, ungültig: 5, Ja: 15, Nein: 108, Enthaltungen: 6, damit nicht gewählt. Ich rufe nun auf lfd. Nr. 17: Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1496 Erste Lesung Ich öffne die erste Lesung des Gesetzesantrags. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Dr. Kahlefeld, Sie haben das Wort.

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Dr. Susanna Kahlefeld GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sie wissen wahrscheinlich alle, wie wir den Sonntag als Ruhetag halten und warum wir ihn gesetzlich schützen. Das Christentum, dem wir diesen Tag verdanken, ist als zunächst kleine Gruppe aus dem Judentum hervorgegangen. Um sich von den Juden und damit von ihrem Ursprung abzusetzen, beschlossen sie, nicht mehr den Samstag beziehungsweise Schabbat zu halten, sondern künftig den Sonntag zu etablieren, was dann mit dem schnellen Machtaufstieg der Kirchen global durchgesetzt wurde. Juden und Jüdinnen in Deutschland sind nicht nur Figuren in jüdischen Museen, sie sind nicht nur die Vergangenheit des Christentums, sondern Bürgerinnen und Bürger. Einige von ihnen, nicht alle, leben nach den religiösen Geboten, von denen die Christen behaupten, sie seien überholt. Das heißt, sie schließen ihre Läden am Schabbat, halten sich an die Arbeits- und Tätigkeitsverbote und können damit am Wochenende nie einkaufen, denn die Sonntagsschließung der Läden verteidigt ja die Kirche. Warum, das habe ich gerade erläutert. Es geht bei diesem Antrag zur Ergänzung des Ladenschlussgesetzes um vier Läden in dieser Stadt, deren Besitzer für sich selber die Gebote einhalten und für ihre Kundinnen und Kunden koschere Lebensmittel anbieten. Zur Parteipolitik eignet sich dieser Antrag meiner Meinung nach nicht. Aber mein Versuch, einen gemeinsamen Antrag mit den demokratischen Parteien zu erarbeiten, war leider bisher nicht erfolgreich. Die Gründe: Erstens könne es Trittbrettfahrer geben, die koschere Lebensmittel in ihre Spätis stellen. Als ob es so einfach wäre, koschere Lebensmittel im Großhandel zu bekommen. Man könnte außerdem einfach die Läden bei den Ordnungsämtern auflisten und ab und zu kontrollieren. Nichts ist präziser geregelt als das Siegel „koscher“. Zweitens: Die Kirchen hätten doch schon erfolgreich gegen Sonntagsöffnungen geklagt, und weitere Versuche wären zwecklos. Dass die Kirchen die Sonntagsschließzeiten verteidigen, begrüßen wir ausdrücklich, denn das Leben besteht schließlich nicht nur aus Arbeiten und Profitlogik. Ob die Kirchen allerdings gegen die Öffnung einer Handvoll koscherer Läden klagen würden, wage ich zu bezweifeln. Ich hoffe das zumindest. Drittens: Man müsse, wenn man das regelt, auch den Muslimen etwas anbieten. Dafür bin ich immer zu haben. Aber ich glaube, das wird keine Ladenöffnung sein, denn bei Muslimen geht es um andere Erleichterungen als um die Anerkennung von Feiertagen. Und noch ein Argument: Die Juden und Jüdinnen, die sich an die Arbeits- und Tätigkeitsverbote halten, müssten das ja nicht; es gäbe ja auch welche, die das nicht tun. Aber wer bestimmt das eigentlich? Religiöse Menschen, deren Religion nicht auffällt, sind natürlich bequemer. Aber warum soll Religion bequem sein und vor allem für wen? Der Kampf gegen Antisemitismus erschöpft sich nicht in Erinnerungskultur, interreligiösem Dialog und irgendwelchen Definitionen. Man muss hier in Berlin ganz banal als jüdische Familie einfach leben und einkaufen können, ob man nun streng religiös lebt oder nicht. Als Religionspolitikerin sehe ich meine Aufgabe darin, dafür gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen. Ich hoffe, dass wir im Ausschuss doch noch einen Schritt weiterkommen. [Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Gräff.

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Christian Gräff CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Kahlefeld! Ich möchte zunächst einmal etwas Ungewöhnliches machen, weil ich weiß, dass es auch in meiner Fraktion und auch in diesem Parlament dafür keine Mehrheit gibt. Am allerbesten wäre es, wenn Kaufleute dann öffnen könnten, wann sie es möchten. Das ist im Übrigen auch etwas, das Sie als Grünenfraktion an einem anderen Punkt – aber darauf komme ich noch – selbst vorschlagen. Wenn ich mir das gestatten darf: Sie haben natürlich nicht ganz recht, denn in der Tat können auch Jüdinnen und Juden an anderen Tagen, also nicht am Schabbat, in der Stadt einkaufen. Insofern war das, glaube ich, etwas zugespitzt. Sie haben auch gesagt – da darf ich Sie zitieren –, dass es einige wenige Jüdinnen und Juden in Berlin betrifft, die sich daran halten. Ich glaube, wir müssen uns als Politik sehr wohl überlegen – da haben wir vielleicht auch ganz unterschiedliche Auffassungen als Grüne und Union –, für wen oder für welche Anzahl wir Gesetze machen. Gestatten Sie mir auch die persönliche Bemerkung: Es hätte mich sehr gefreut, Frau Dr. Kahlefeld, wenn Ihre Fraktion heute der Änderung des Hochschulgesetzes zugestimmt hätte, wo es um den ganz konkreten Schutz von Jüdinnen und Juden an Hochschulen geht. [Zuruf von Tobias Schulze (LINKE)] – Doch! Das ist schon ein Thema. – Da hätte ich mir auf jeden Fall Ihre Unterstützung gewünscht. Ich möchte aber zum wesentlichen Punkt kommen, der mich bei Ihnen ein bisschen skeptisch macht, ob Sie das wirklich so meinen, wie Sie das hier sagen. Das betrifft nämlich Ihre Initiativen zum Späti. Da wiederhole ich mich: Völlig unabhängig davon, wie ich das persönlich sehe und wie es die Mehrheit dieses Hauses und auch meine Fraktion sieht, bin ich dafür, dass man das Ladenschlussgesetz in Deutschland insgesamt verändern sollte. Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen – übrigens gerade vor dem Hintergrund der Digitalisierung, über die wir heute auch diskutiert haben, und der notwendigen Veränderung des stationären Einzelhandels –, hier insgesamt etwas zu verändern. Ihre Initiativen zum Thema Späti sind ehrlicherweise alles andere als – ich benutze das Wort mal in diesem Kontext ganz bewusst – gerecht. Es ist nicht gerecht, es einigen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern – das ist auch rechtlich gar nicht möglich, und das wissen Sie auch – zu ermöglichen und es an der einen Stelle zu tun und an der anderen nicht. Deswegen ist das juristisch nicht möglich. Letzte Bemerkung: Ich hätte mich auch gefreut, wenn die Vorgängerkoalition etwas gemacht hätte, das jüdisches Leben in einer ganz besonderen Zeit wie heute so unterstützt hätte, wie wir es jetzt als Koalition aus SPD und CDU machen. Die Unterstützung des Louis-Lewandowski-Festivals für synagogale Musik zu einem besonderen Zeitpunkt, zu der Weihnachtszeit, ist etwas, das bisher kein Senat, keine Koalition gemacht hat. Wir haben das erstmalig in den Haushalt aufgenommen. Das ist ein großes Zeichen für jüdische Traditionen in Berlin, für Menschen, für Chöre aus aller Welt. Ich sehe einige Kollegen bei der SPD, die jahrelang – es ist ja fast ein Jahrzehnt – beim Louis-Lewandowski-Festival anwesend waren. Es hat klein angefangen und ist aus einer ureigenen sehr liberalen jüdischen Tradition Berlins geboren worden. Da hätte ich mir konkrete Unterstützung gewünscht. – Insofern kommen wir mit dem Antrag keinen Zentimeter weiter, weil er auch rechtlich keinen Bestand haben wird.

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Dr. Bahar Haghanipour

Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Kollege!

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Christian Gräff CDU

Ich wiederhole mich: Meine persönliche Auffassung ist, dass das Ladenschlussgesetz überholt ist. Ich glaube zumindest, dass wir mit dem Antrag den Jüdinnen und Juden keinen Gefallen tun. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Die Kollegin Kahlefeld hat noch einmal die Gelegenheit, für eine Zwischenintervention das Wort zu ergreifen. – Bitte schön!

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Dr. Susanna Kahlefeld GRÜNE

Erstens ist das ein Antrag, der aus einer Veranstaltung entstanden ist, die vor zwei Jahren stattgefunden hat. Die Materialien dieser Veranstaltung habe ich verschiedenen Kolleginnen und Kollegen der CDU weitergeleitet. Da geht es unter anderem auch um die Festtage. Es geht auch um den Wunsch, koschere Läden am Sonntag zu öffnen. Familien gehen gerne am Wochenende einkaufen, auch wenn sie es unter der Woche natürlich auch können. Ich habe keine Reaktion auf die Zusendung dieser Materialien bekommen. Das war also zeitlich unabhängig davon, dass wir die Antisemitismusarbeit so stark verstärkt haben. Wir waren da als Grüne absolut glaubwürdig. Es ist keine Sitzung vergangen, in der wir das nicht gefordert haben. Das zu verrechnen, ist ausgesprochen billig. Zweitens ist es gesetzlich möglich, die Öffnung bestimmter Läden über das Angebot zu ermöglichen. Das bedeutet auch nicht, dass andere das öffnen können. Ich habe das erklärt. Ich bitte doch darum, wenn Sie einen Antrag ablehnen, der jüdisches Leben in dieser Stadt erleichtert, wenigstens den Gesetzestext zur Kenntnis zu nehmen und dann auf einem vernünftigen Niveau zu argumentieren. [Beifall bei den GRÜNEN]

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Cornelia Seibeld

Dann hat der Kollege Gräff das Wort.

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Christian Gräff CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Kahlefeld! Nun kann man immer jemandem gleich Niveau oder Nicht-Niveau unterstellen; ich beschäftige mich, glaube ich, wesentlich länger als Sie mit dem Thema. [Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN] Also von der Linken, deren Kreisverband in Neukölln gerade antisemitische Anträge stellt, brauche ich überhaupt keine Belehrungen; gar keine aus der Linken. [Beifall bei der CDU – Zurufe von Antje Kapek (GRÜNE) und Katalin Gennburg (LINKE)] Es wurde heute noch überhaupt nicht thematisiert, dass Sie einen antisemitischen Kreisverband in Ihrem Landesverband haben. Sie brauchen überhaupt nichts zu dem Thema zu sagen, halten Sie sich lieber zurück! [Dr. Manuela Schmidt (LINKE): Reden Sie jetzt mal zum Thema! – Damiano Valgolio (LINKE): Sagen Sie doch was zu Sonntagsöffnungen!] Jetzt Frau Dr. Kahlefeld – mit Verlaub, Sie haben unrecht! [Antje Kapek (GRÜNE): Nein, Sie haben unrecht!] Sie sagen nicht die Wahrheit. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen oder nicht wissen: Sie können das Ladenschlussgesetz leider – – Ich wäre im Übrigen der Allererste dafür, nicht nur für diese Ausnahme, sondern meinetwegen auch für Spätis – meine Auffassung, das habe ich gesagt, ist eine extrem liberale, die auch meine Partei so nicht mitträgt – das Gesetz an sich zu ändern. Aber Sie haben einfach unrecht, weil Sie sich mit dem Thema nicht beschäftigt haben. [Antje Kapek (GRÜNE): Sie haben sich nicht mal mit dem Haushalt beschäftigt!] Sie können weder für Spätis noch aus religiösen oder irgendwelchen anderen Gründen die Teilöffnung an einem Sonntag ermöglichen – auch die Gerichtsurteile sagen es ganz klar –, es sei denn, Sie ändern das Ladenschlussgesetz. [Antje Kapek (GRÜNE): Also Entschuldigung, Herr Gräff!] Sehr gern bin ich gespannt auf die Initiativen bei Ihnen auf Bundesebene. Ich werde in den nächsten Monaten sehr genau verfolgen, wie die Koalition auf Bundesebene das Ladenschlussgesetz ändert. Schon allein der Name ist ja absurd und historisch, in diesem Kontext in der Tat vollkommen absurd. Ich freue mich auf die Initiativen auf Bundesebene, Sie haben meine volle Unterstützung dafür. Alles andere ist rechtlich nicht möglich. Sie haben sich damit nicht beschäftigt. – Danke! [Beifall bei der CDU]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Dann hat für die Linksfraktion jetzt der Kollege Valgolio das Wort.

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Damiano Valgolio LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Dr. Kahlefeld! Lieber Kollege Gräff! Zu Ihnen sage ich jetzt nichts; sogar bei diesem Thema machen Sie billigen Klamauk und erzählen was von den Spätis, vom Hochschulgesetz, von Neukölln. [Beifall bei den GRÜNEN] Mich wundert, dass Sie dieses Mal nichts zur Friedrichstraße gesagt haben. [Heiterkeit bei den GRÜNEN] Das hätte vielleicht noch gefehlt zum Thema Einzelhandel. Ich glaube, das ist unangebracht; mehr will ich dazu nicht sagen. Frau Dr. Kahlefeld! Ihnen muss ich leider Folgendes sagen: Es gibt das Sprichwort „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht“, und ich fürchte, Ihr Vorschlag ist ein Fall genau davon. Es ist natürlich ein völlig richtiges Anliegen, koschere Geschäfte, also jüdisches Leben besonders zu fördern, zu unterstützen, auch zu schützen in diesen Zeiten; völlig richtig. Ich glaube aber, dass es ein völlig falsches Instrument ist, das zu versuchen, indem man diese Geschäfte von allgemeinen gesellschaftlichen Schutzvorschriften ausnimmt und in die Rechte der Menschen, die in diesen Geschäften arbeiten, eingreift. Das ist im Kern das, was Sie vorschlagen, und das halte ich für einen falschen Ansatz. Das muss ich Ihnen leider so sagen. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Ich kann auch Ihren Argumenten nicht ganz folgen. Sie sagen ja im Kern, diejenigen, die koscher einkaufen, sind besonders streng gläubig, achten bestimmt den Schabbat und arbeiten deswegen samstags immer nicht, und deswegen brauchen sie auch nicht sonntags frei zu haben. Mal ganz davon abgesehen, ob das tatsächlich stimmt – daran habe ich auch meine Zweifel –, verkennt diese Argumentation völlig das Wesen des Sonntagsöffnungsverbots des Einzelhandels. Das hat nämlich gar nicht mehr so viel mit dem Urchristentum zu tun, sondern es geht darum, für die gesamte Gesellschaft einen Tag zu haben, wo alle frei haben, wo man gemeinsam Feste feiern kann, wo man zusammen Fußball spielen kann oder vielleicht auch mal eine schöne Bundestagswahl richtig durchführen kann. [Heiterkeit bei den GRÜNEN] Darum geht es doch beim Sonntagsöffnungsverbot für den Einzelhandel. Deswegen ist es total wichtig, dass das für alle Teile der Gesellschaft gilt und für alle Religionen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich war, glaube ich, noch nie sonntags in einer Kirche oder in irgendeiner anderen religiösen Einrichtung. Ich spiele sonntags Fußball, teilweise auch gegen die Sportsfreunde von TuS Makkabi; da verlieren wir leider oft, aber ich finde es trotzdem wichtig, dass die sonntags mit uns auf dem Platz stehen können und nicht irgendwo beim Onkel Lebensmittel verkaufen sollen oder so. [Heiterkeit und vereinzelter Beifall bei der LINKEN] Deswegen ist das Sonntagsöffnungsverbot sehr wichtig. Das zweite Argument, das Sie angeführt haben, überzeugt mich auch nicht so richtig; das ist das Wirtschaftlichkeitsargument. Sie sagen ja, diese Lebensmittelgeschäfte können wirtschaftlicher betrieben werden, wenn sie nicht samstags zu sind und auch noch sonntags. – Dieses Wirtschaftlichkeitsargument zieht leider nicht, denn die Ausnahme vom Sonntagsöffnungsverbot ist kein Instrument der Wirtschaftsförderung. Dazu gibt es ganz klare Rechtsprechung, an dem Punkt hatte sogar Herr Gräff ausnahmsweise mal recht. Die Rechtsprechung sagt: Ausnahmen vom Sonntagsöffnungsverbot nur, wenn das für die Versorgung der Bevölkerung oder von Teilen der Bevölkerung erforderlich ist. – Man darf keine Ausnahmen machen, um bestimmte Geschäfte und Unternehmen besonders zu fördern oder zu unterstützen. Das geht einfach nicht. Wenn man das machen will – und ich habe ja eingangs gesagt, ich finde es einen richtigen Ansatz, solche Geschäfte besonders zu unterstützen –, dann muss man das über die Wirtschaftsförderung machen. Da gibt es Mittel und Töpfe dafür. Das wäre ein Vorschlag; vielleicht können wir gemeinsam in die Richtung überlegen, aber der Antrag, glaube ich, geht nicht in die richtige Richtung. – Danke! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Naumann das Wort!

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Reinhard Naumann SPD

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Wir beraten heute nicht zum ersten Mal einen Antrag betreffend das Themenfeld Berliner Ladenöffnungsgesetz. Liebe Frau Dr. Kahlefeld, wir haben uns schon im Vorfeld vor Ihrer Gesetzesinitiative ein Stück weit ausgetauscht: So nachvollziehbar Ihr Antrag auf den ersten Blick ist, ist aus den bisherigen Wortbeiträgen deutlich geworden: Letztlich greift er zu kurz. Denn Folgendes ist festzuhalten und noch einmal in Erinnerung zu rufen: Mit dem Urteil vom 1. Dezember 2009 hat niemand Geringeres als das Bundesverfassungsgericht seinerzeit festgestellt, dass die damals vom Berliner Abgeordnetenhaus getroffene Regelung zur Öffnung der Geschäfte – es ging um die Adventssonntage – zu weitreichend ausgefallen ist und eben nicht mit dem Primat der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen im Einklang steht. Zweitens: Ausnahmetatbestände betreffend Sonn- und Feiertage gelten mit Recht eben nur für wenige Tatbestände. Um jetzt mal im Bereich der Lebensmittel zu bleiben: Bäckereien sind hier zu nennen und der Reisebedarf, aber auch nicht generell in der Stadt, sondern vornehmlich an Bahnhöfen, Flughäfen und Ähnlichem. Ja, die Vielfalt jüdischen Lebens wächst. Das ist gut und richtig. Aber ob mit Blick auf den Anknüpfungspunkt koschere Lebensmittel, koschere Angebote, bezogen auf die wirklich signifikant kleine Angebotsstruktur hier in Berlin, der Aspekt des Gleichbehandlungsgebots nicht in Schieflage gerät, werden wir noch mal vertiefend im Ausschuss zu behandeln haben. Denn durchaus ungewöhnlich haben Sie bei Ihrer Einbringung gleich ein, zwei, drei nicht per se vom Tisch zu wischende berechtigte Einwände selbst mitbenannt. Deswegen will ich es kurz machen, nicht nach dem Motto „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem“: Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung ist in der Zielsetzung auf den ersten Blick wirklich sympathisch, aber rechtlich problematisch. Politisch kann man immer sagen: Ich möchte an der Stelle etwas weiterentwickeln –, aber ob es dann vor dem Hintergrund bestehender Rechtsprechung, die wir ja nicht ignorieren können, nicht ein Stück weit die Balance, die gefunden wurde mit Blick auf Ladenöffnung, Sonntagsruhe infrage stellt, gefährdet, werden wir auch im Ausschuss noch mal zu besprechen haben. Unter dem Strich wird die SPD-Fraktion dem sehr kritisch in der Diskussion begegnen und in der Tendenz wahrscheinlich mit einer Ablehnung. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Trefzer das Wort.

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Martin Trefzer AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag konnten sich rund 1 000 Gäste beim Koscheren Food Festival von Chabad Berlin auf dem Pears Jüdischen Campus in Wilmersdorf einen Eindruck von der Vielfalt koscherer Nahrungsmittel machen. Das war ein ermutigendes Zeichen in Zeiten, in denen BDS-Aktivisten zum Boykott jüdischer Einrichtungen aufrufen, und nur einen Tag, nachdem eine hasserfüllte Menge Unter den Linden öffentlich gegen Israel und jüdisches Leben in Deutschland hetzen durfte. Übrigens: Was wir hier vor einer Stunde vor diesem Haus erlebt haben, war auch nicht weniger harmlos. [Beifall bei der AfD] Es war erschreckend, wie Herr Koçak hier eine Menge aufgehetzt hat gegen das Ordnungsrecht und dass anschließend ganz offen gegen Israel und auch gegen die Bundesrepublik Deutschland gehetzt wurde, dass Israel und die Bundesrepublik als faschistischer, nazistischer Staat bezeichnet wurden und Israel als Apartheidstaat und ein Genozid in Gaza vorgeworfen wurde. Das sollten Sie von den Linken sich mal hinter die Ohren schreiben. [Beifall bei der AfD – Katalin Gennburg (LINKE): Ich lasse mir gar nichts hinter die Ohren schreiben!] Ich weiß ganz genau, wer am Samstag dabei war bei dieser unsäglichen Demonstration. Das war Ihre Parteijugend. Dann brauchen Sie hier, glaube ich, nicht bei dem Thema Antisemitismus mitzureden. [Zuruf von der AfD: So ist es!] Es ist gut, dass wir über die Stärkung der jüdischen Infrastruktur in unserer Stadt nachdenken. Die im Antrag geforderte Sonntagsöffnung für eine Handvoll Geschäfte für koschere Lebensmittel erscheint, auch vor dem Hintergrund bereits bestehender Sonntagsöffnungen für Geschäfte an Bahnhöfen, Bäckereien und Blumenläden, durchaus angemessen und vertretbar. Es ist absolut nachvollziehbar, dass Geschäfte, die am Sonnabend aufgrund der Einhaltung religiöser Gebote geschlossen bleiben, dafür am Sonntag öffnen dürfen sollen. Jetzt gibt es eben die Frage, ob das rechtlich zulässig ist, Herr Naumann! Sie haben das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 zitiert. Da ging es darum, dass nicht alle Adventssonntage verkaufsoffen sein dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es dürfen nur zwei sein, aber es hat die Sonntagsöffnung durchaus an zwei Adventssonntagen ermöglicht. Im Übrigen, und das möchte ich hier in Erinnerung rufen, galt im ersten deutschlandweiten Landesladenschlussgesetz des Deutschen Reiches ab 1900 genau diese Regelung, die jetzt von der Fraktion der Grünen vorgeschlagen wurde, nämlich die Verlegung der Sonntagsruhe auf Samstag für jüdische Geschäfte, sodass jüdische Geschäfte sonntags öffnen konnten. Erst die Zeit des Nationalsozialismus und der Boykott sowie die Zwangsschließungen und Enteignungen jüdischer Geschäfte haben dem ein Ende bereitet. Es ist vor diesem Hintergrund schon erstaunlich, dass die Sonntagsöffnung insbesondere für Geschäfte für koschere Lebensmittel nach 1945 nicht wieder ermöglicht wurde in Deutschland. Die Neufassung im Sinne des Antrag brächte natürlich für thoratreue Juden eine deutliche Erleichterung. Deswegen stehen wir dem Anliegen dieses Antrags durchaus positiv gegenüber und sind bereit, das rechtlich zu prüfen. Wir sehen das ein bisschen anders, Herr Gräff! Wir glauben, dass das möglich ist. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Passahfest. [Beifall bei der AfD]

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Cornelia Seibeld

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Gesetzesantrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales und an den Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 18: Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1549 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht, dann können wir so verfahren. Tagesordnungspunkt 19 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Ich rufe auf lfd. Nr. 20: Gesetz zur Neufassung des Staatsvertrags zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörde und energieaufsichtliche Zuständigkeiten Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1573 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist hier ebenfalls nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. – Widerspruch höre ich nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 21: Gesetz zu dem Sechsten Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1574 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich nicht, sodass wir ebenfalls so verfahren können. Tagesordnungspunkt 22 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 23 war Priorität der Fraktion der CDU unter der Nummer 4.5. Ich rufe auf lfd. Nr. 24: Wahl eines Ersatzmitglieds des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1585 In der 23. Plenarsitzung am 15. Dezember 2022 haben wir unter anderem Herrn Abgeordneten Saleh zum Mitglied des Rundfunkrats gewählt. Der Kollege hat seine Mitgliedschaft in dem Gremium niedergelegt. Für die Nachfolge schlägt die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow vor. Die Fraktionen haben vereinbart, die Wahl durch einfache Abstimmung mittels Handaufheben durchzuführen. Wer die Kollegin Kühnemann-Grunow zum Mitglied des Rundfunkrates des Rundfunks Berlin-Brandenburg zu wählen wünscht, den darf ich daher um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit ist die Abgeordnete Kühnemann-Grunow gewählt. – Herzlichen Glückwunsch! [Vereinzelter Beifall bei der SPD] Ich rufe auf lfd. Nr. 25: Qualifizierte Einbindung der Linienstraße ins Fahrradroutennetz statt unlogischer Parallelführung Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 6. März 2024 Drucksache 19/1513 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1266 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion, und hier der Abgeordnete Wiedenhaupt. – Bitte schön!

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Rolf Wiedenhaupt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es kommt nicht so oft vor, dass ich mich über eine Verlautbarung des Senats freuen kann. Aber als ich gelesen habe, dass die alte grüne Planung für die Erneuerung der Torstraße aufgegeben wurde und damit der Intention unseres Antrags entgegengekommen wurde, da habe ich schon Hoffnung bekommen. Der Senat unter Rot-Rot-Grün hatte ja geplant – um daran zu erinnern –, auf der Torstraße nur noch eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr bereitzustellen und stattdessen auf beiden Seiten einen breiten Fahrradstreifen anzulegen. Dass eine Aufrechterhaltung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit aber gerade dieser Straße mit solcher Neuaufteilung unmöglich würde, hat die AfD immer kritisiert, denn die Torstraße stellt heute die einzige leistungsfähige verbliebene Ost-West-Verbindung für den Kfz-Verkehr in der nordöstlichen Innenstadt dar. Deshalb muss diese Funktionalität erhalten bleiben. Die Ergebnisse der Umfrage auf berlin.de zu den ersten Senatsplanungen haben uns recht gegeben. Von Anliegern, Gewerbetreibenden, aber auch den Trägern öffentlicher Belange wurde klargemacht, dass diese neue geplante Querschnittsgestaltung nicht funktionieren kann. Die verringerte Leistungsfähigkeit für den Auto- und Wirtschaftsverkehr auf der Torstraße, die Reduzierung der Parkplätze, die eingeschränkte Ermöglichung des Lieferverkehrs und die nicht mehr gewährleistete Durchfahrt von Fahrzeugen im Rettungseinsatz können eben nicht gut sein und nicht funktionieren. Wir sind zuversichtlich, dass diese Bedenken bei der Überarbeitung der Planung angemessen berücksichtigt werden und im Grundsatz auch wieder zu einer Zwei-Spuren-Lösung für den Kfz-Verkehr zurückgefunden wird. Es müssen aber auch die Belange der Radfahrer angemessen berücksichtigt werden, und das ist gut möglich an dieser Stelle, weil parallel zur Torstraße, auf einer ruhigen Nebenstraße, bereits eine eingeführte Fahrradstraße existiert. Die Linienstraße ist eine der ältesten Fahrradstraßen Berlins, die von der Karl-Liebknecht-Straße bis zum Oranienburger Tor direkt parallel zur Torstraße verläuft. Diese Fahrradstraße wird viel genutzt und stellt ein gelungenes Beispiel dafür dar, wie Verkehr zum Wohl unterschiedlicher Nutzergruppen sinnvoll entzerrt werden kann: hier die Linienstraße für den Radverkehr, dort die Torstraße für den Kfz-Verkehr. Dies dient sowohl der Sicherheit der beteiligten Verkehrsteilnehmer als auch dem Verkehrsfluss. Aber eine Fahrradstraße ist natürlich nur so gut wie ihre Anbindung an die umgebende Verkehrsinfrastruktur. Zurzeit gibt es weder am Anfang noch am Ende der Linienstraße einen qualifizierten Übergang zur bereits bestehenden Radwegeinfrastruktur. Die Zugänge von der Moll- beziehungsweise der Karl-Liebknecht-Straße führen notdürftig über den Fußgängerweg, der je nach Fahrtrichtung auch noch von Radfahrern zum Erreichen des Einstiegs in der Fahrradstraße genutzt wird. Hier sind weder Sicherheit noch Verkehrsfluss gewährleistet. Am anderen Ende der Linienstraße sieht es nicht besser aus. Die Zufahrt zur Fahrradstraße von der Friedrichstraße aus über den Oranienburger Platz ist wegen der Verengung der Friedrichstraße gefährlich und unübersichtlich, und deshalb wird zurzeit von den Radfahrern vor allem die Zufahrt über die Fußgängerampel genutzt. Das muss sich ändern. Deshalb fordern wir, das Problem an der Wurzel anzugehen und eine qualifizierte Anbindung sowohl an der Kreuzung Mollstraße/Prenzlauer Allee als auch am Oranienburger Tor in die bestehenden Planungen aufzunehmen. Das bedeutet: Wir haben eine verkehrsgünstig gelegene, gut angebundene Fahrradstraße. Wir brauchen keine Fahrradstreifen auf der Torstraße, behindern damit weder den Verkehr noch die parkenden Autos oder die Anlieferung und haben eine für alle gute Lösung gefunden. Dazu haben wir Sie aufgerufen und würden uns freuen, wenn Sie unseren Antrag unterstützen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Cornelia Seibeld

Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Kraft das Wort.

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Johannes Kraft CDU

Vielen Dank, verehrte Präsidentin! – Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher und Gäste! Ja, es ist richtig: Die Linienstraße ist eine Fahrradstraße. Ja, es ist richtig: Sie wird intensiv genutzt. Sie ist eine wichtige Radverkehrsverbindung. Und ja: Es gibt Optimierungsbedarf, was die Anbindung an den angesprochenen Endstellen beziehungsweise Knotenpunkten angeht, und es gibt sicherlich auch Optimierungsbedarf für die Anbindung an die Mollstraße. Das, was dieser Antrag adressiert, sind allerdings alte Planungen, und diese alten Planungen werden nicht weiter verfolgt. Sie werden überarbeitet. Es wird berücksichtigt, dass es selbstverständlich Quell- und Zielverkehr in der Torstraße gibt. Da sind wir völlig d’accord, denn die Anbindung dieser Radverkehrsverbindung, dieser Fahrradstraße, ist sicherlich wichtig. [Antje Kapek (GRÜNE): Schön, wie einig Sie sich mit der AfD sind! CDU und AfD! – Zuruf von Heiko Melzer (CDU) – Antje Kapek (GRÜNE): Spieglein, Spieglein an der Wand!] Wir werden uns genau um diese Punkte kümmern – oder in dem Fall die Senatsverwaltung. Das heißt, dass die Fahrradstraße deutlich besser angebunden wird. Ich sage es noch einmal: Wir reden hier über Planungen, die so nicht weiter verfolgt werden, insofern ist dieser Antrag obsolet. Wir brauchen ihn nicht, denn das, was dort drinsteht, wird bereits durch das Handeln der Senatsverwaltung erfüllt. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Florian Dörstelmann (SPD)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verzichtet auf einen Redebeitrag. Dann hat für die SPD der Kollege Schopf das Wort!

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Tino Schopf SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zur qualifizierten Einbindung der Linienstraße ins Fahrradroutennetz liest sich, Herr Wiedenhaupt, auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar. Allerdings gehen Sie in Ihrem Antrag nicht darauf ein, warum wir überhaupt über eine Radverkehrsanlage auf der Torstraße sprechen. Grundlage dafür ist nämlich das Berliner Mobilitätsgesetz. Da haben wir den § 43, Radverkehrsanlagen an oder auf Hauptverkehrsstraßen. Darin heißt es, dass an oder auf allen Hauptverkehrsstraßen Radverkehrsanlagen eingerichtet werden sollen. Sie sollen sicheres Überholen ermöglichen, und aus Sicherheitsgründen soll auf gemeinsam geführte Geh- und Radwege verzichtet werden. Sie regen an, dass die Linienstraße als Fahrradstraße an der Kreuzung Mollstraße/Prenzlauer Allee angebunden werden soll. Mit der Frage, ob und wie das geschehen kann, beschäftigt sich unter anderem eine Detailuntersuchung des Radvorrang- und Ergänzungsnetzes in genau diesem Bereich. Insofern läuft Ihre Forderung dem aktuellen Stand ein bisschen hinterher. Ebenso ist es auf der anderen Seite, an der Kreuzung Linienstraße/Oranienburger Straße: Da wiederum stößt die Linienstraße als Teil des Ergänzungsnetzes bereits auf die Oranienburger Straße als Teil des Vorrangnetzes und führt dort auf einen ausgewiesenen Radfahrstreifen. – So viel zu diesen fachlichen Hintergründen, und aus diesem Grund sehe ich und sehen wir an dieser Stelle weder die Notwendigkeit noch die rechtliche Grundlage dafür, die Planungen an der Torstraße aufzuheben. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der SPD – Beifall von Stephan Schmidt (CDU)]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Die Linksfraktion verzichtet ebenfalls auf einen Redebeitrag, sodass weitere Wortmeldungen nicht vorliegen. Zu dem Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/1266 empfiehlt der Fachausschuss gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksachse 19/1513 mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion – die Ablehnung. Wer den Antrag dennoch annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Gibt es Enthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist der Antrag abgelehnt. Tagesordnungspunkt 26 wurde bereits in Verbindung mit der Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Nummer 4.2 behandelt. Tagesordnungspunkt 27 war Priorität der Fraktion Die Linke unter der Nummer 4.3. Tagesordnungspunkt 28 wurde bereits in Verbindung mit der Aktuellen Stunde behandelt. Die Tagesordnungspunkte 29 und 30 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 31: Gemeinsame Wasserstoffstrategie Berlin-Brandenburg: Beschleunigter Ausbau der Wasserstoffwirtschaft Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 18. März 2024 Drucksache 19/1556 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1138 In der Beratung beginnt die Fraktion der CDU und hier der Kollege Gräff. – Bitte schön!

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Christian Gräff CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat sprechen wir jetzt über etwas, was wir hier ja schon vor Kurzem hatten. Wir haben in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses noch einmal miteinander besprochen, wie wir denn mit dem Thema Wärme – und nicht nur Wärme, sondern Wasserstoff insgesamt – umgehen wollen. Wir glauben, dass wir eine gemeinsame Strategie mit Brandenburg brauchen – nicht nur deswegen, weil eine der größten Trassen, die wir in Deutschland in Zukunft für das Thema Wasserstoff zur Verfügung haben werden, durch Brandenburg nach Berlin führt. Das ist übrigens nicht nur eine wichtige Voraussetzung dafür, Wasserstoff nach Berlin zu bekommen, sondern auf der anderen Seite auch einzuspeisen. Wir haben gerade in Marzahn ein sehr großes Vorhaben: ein Unternehmen, das daran arbeitet, grünen Wasserstoff in Berlin zu produzieren und hier einzuspeisen. Insofern glauben wir, dass wir in Berlin auch ein wichtiger Produktionsstandort für Wasserstoff sein können und sein werden. Auf der anderen Seite sind wir aber natürlich der Überzeugung, dass wir eine gemeinsame Strategie mit Brandenburg brauchen, auch bei diesem energiepolitischen Thema. Berlin ist nach wie vor eine Energiesenke und wird dies auch bleiben. Es gibt Unternehmen – nicht nur in Berlin, auch in Brandenburg –, die sich für die Themen Forschung und Entwicklung, aber eben auch für das Thema Produktion von Wasserstoff interessieren. Insofern glauben wir, dass bei diesen sehr wichtigen Themen des Transports und der Herstellung von Wasserstoff, aber auch bei der Frage, wo für uns Prioritäten in der Verwendung von Wasserstoff sind, eine Zusammenarbeit sinnvoll ist. Wir haben – jedenfalls am Rande – in der Fragestunde darüber gesprochen und die Senatorin hat Auskunft dazu gegeben, was beispielsweise das Thema Fernwärme angeht. Wir haben die Fernwärme als Land Berlin ja zurückgekauft. Wir haben aber die große Herausforderung beim Thema Fernwärme noch vor uns, nämlich die Dekarbonisierung der Fernwärme. Dafür gibt es – jedenfalls in Gänze – im Großen und Ganzen noch keine Technologie. Das gehört zur Wahrheit dazu. Ich hatte gerade letzte Woche eine Veranstaltung dazu bei der Kollegin in Lichtenberg; da ist auch deutlich geworden, was es für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, wenn die Fernwärmepreise massiv steigen. Das ist etwas, mit dem wir uns, glaube ich, noch viel mehr beschäftigen müssen, dass dieses Thema Dekarbonisierung gelingt. Dazu gehören ganz wesentlich das Thema Wasserstoff, die Lieferung in Berlin und die Frage, wo wir etwas zuerst nutzen. Deswegen glauben wir, dass wir für das Thema eine gemeinsame Strategie mit Brandenburg brauchen. Das wollen wir zusammen denken und zusammen machen und freuen uns über die Zustimmung für diesen Antrag heute. – Vielen Dank! [Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Kollege Otto das Wort.

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Andreas Otto GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause an den Endgeräten! Das ist ein schönes Berlin-Brandenburg-Thema, das es gelegentlich lohnt zu besprechen. Zwei Sachen stören mich allerdings an den Ausführungen des Vorredners. Lieber Herr Gräff: Erstens ist der Antrag ein bisschen flach. Sie tun hier so, als ob noch nichts geschehen sei; das ist ja nicht so. Daran wird ja schon mehrere Jahre gearbeitet, und auch die Wirtschaftssenatorin hat ja im Ausschuss bestätigt, was schon geschehen ist. Das hat damals schon bei der Vor-Vorgängerin Ramona Pop angefangen. Seitdem arbeiten Berlin und Brandenburg zusammen an diesem Thema Wasserstoff. Von daher, finde ich, könnte man so einen Antrag auch ein bisschen qualifizierter machen. Das zweite, was mich an Ihrem Redebeitrag stört – und ein bisschen erweckt auch die Begründung den Eindruck –, ist dieser Heilsglaube, dass der Wasserstoff alles lösen wird. Sie haben sogar von der Wärme, von der Fernwärme mit Wasserstoff und so gesprochen. Ich glaube, da müssen wir ein bisschen vorsichtig sein [Frank-Christian Hansel (AfD): Richtig!] und dürfen den Leuten auch nicht die Taschen vollhauen, [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] und zwar aus zwei Gründen. Die erste Frage ist: Wie viel Wasserstoff gibt es eigentlich? Wie viel wird es geben? Die zweite Frage ist: Wofür braucht man den eigentlich? Ich würde mit der Verwendung von Wasserstoff immer da anfangen, wo es nichts anderes gibt, das ist einmal in der Industrie. Zum Beispiel kann man ihn in der Stahlproduktion verwenden, da gibt es Modellvorhaben – Eisenhüttenstadt –, im Schwerlasttransport oder insbesondere im Luftverkehr. Das sind die Hauptanwendungsfelder. Wenn wir irgendwann Flugzeuge mit Wasserstoff betreiben können, ist das eine gute Sache. Da müssen wir aber auch erst einmal hinkommen. Dann gibt es noch die Überlegung Schwerlastverkehr, oder denken Sie an unsere Heidekrautbahn, die von Karow nach Groß Schönebeck über Wandlitz fährt. Die machen einen Versuch, die wollen da dieses Jahr Züge mit Wasserstoff fahren lassen, da gibt es schon andere Technologien, da kann man auch über Batterie nachdenken oder, oder, oder. Also bitte seien Sie vorsichtig, den Wasserstoff als Allheilmittel zu verkaufen. Wir sind dafür, dass wir in Berlin und Brandenburg Wasserstoff erzeugen. Wir wissen aber auch, dass das einen schlechten Wirkungsgrad hat. Deswegen sollte man das hauptsächlich aus dem Strom machen, den man übrig hat. Und wir wollen, dass der auch angewandt wird, insbesondere in der Industrie und auch beim Flugwesen, das ist noch eine Anwendung, auch dazu gibt es Unternehmen in Berlin und Brandenburg. Lassen Sie uns aber realistisch bleiben. Lassen Sie uns nicht darauf setzen, dass wir damit alle Wohnungen in Berlin beheizen. Es gibt noch Leute, die behaupten, man könnte irgendwann jede Gastherme, jede Etagenheizung mit Wasserstoff betreiben. Das sehe ich nicht. Das erleben wir alle zusammen hier nicht, sondern: vorsichtig sein, realistisch bleiben. Deswegen werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Wir sind nicht gegen Wasserstoff, aber wir sind dagegen, zu hohe Erwartungen zu schüren. Es muss daran gearbeitet werden, Industrie, Verkehr warten darauf, daran wird in Berlin und in Brandenburg gearbeitet. – In diesem Sinne vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Otto! – Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Stroedter das Wort.

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Jörg Stroedter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, erst mal gute Besserung! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten ja heute zum zweiten Mal diesen Antrag von CDU und SPD für den Ausbau der Wasserstoffwirtschaft. Das oberste Ziel ist ja immer: Berlin soll klimaneutral, und zwar spätestens 2045 werden, dazu wollen wir Wasserstoff verstärkt nutzen und die Kooperation mit Brandenburg, auch das ist wichtig, zur Erzeugung erneuerbarer Energien ausbauen. Ostdeutschland kann mit Berlin in seiner Mitte Zentrum einer nachhaltigen deutschen Wasserstoffwirtschaft werden. Erneuerbarer, grüner Wasserstoff ist eine wichtige Technologie der Zukunft, die wir in Berlin einsetzen wollen. Die Berliner Stadtreinigung, das ist ja bekannt, betreibt bereits Fahrzeuge mit Wasserstoff. Und es gibt eine Vielzahl weiterer Einsatzfelder für Wasserstoff, neben dem Antrieb von Schiffen andere energieintensive Prozesse, auch der Wärmebereich und Mobilitätsanwendungen, wie der Betrieb von Flugzeugen. Das hat der Kollege Otto gerade eben erwähnt. Wir wollen mit der Region bis 2027 an das Wasserstoffnetz des Bundes angeschlossen sein und werden die Entwicklung und Nutzung, ich sage immer grüner Wasserstofftechnologie für Berlin und die Region vorantreiben. Aktuell sind vom Senat bereits erste Schritte eingeleitet worden, zum Beispiel tagt seit März der Verein der sechs ostdeutschen Bundesländer – die Initiative für Wasserstoff in Ostdeutschland –, zu dem der Bund auch eine Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt hat. Wir wollen, dass Wasserstoff einen großen Beitrag zur Energiewende leistet und mittel- und langfristig Kohle, Öl und Erdgas ersetzt. Das Berliner Gasnetz soll hierbei eine zentrale Rolle spielen. Wir wollen das Berliner Gasnetz für die Nutzung durch grünen Wasserstoff bewahren und lehnen einen Rückbau des Gasnetzes ab, wie es aber in anderen Städten – Herr Kollege Otto, das haben Sie eben nicht so direkt gesagt – und auch bei den Grünen bereits diskutiert wird. Das lehnen wir als Koalition ab. Wir wollen das hier nutzen. 75 Prozent der Leitungen sind Wasserstoff-ready. Das ist eine gute Chance, da auch etwas zu machen, insbesondere dann, wenn die GASAG auch wieder beim Land Berlin ist. Wir machen Tempo bei der Klimapolitik, damit die Berliner Wirtschaft signifikante positive Impulse für neues Wirtschaftswachstum bekommt. Wir wollen, dass Berlin so schnell wie möglich an das geplante Wasserstoff-Backbone angeschlossen wird, und wir wollen eine Tankstelleninfrastruktur für den Wirtschafts- und Schwerlastverkehr, aber auch für Pkws in Berlin aufbauen. Es würde nicht schaden, wenn wir flächendeckend in Berlin deutlich vor 2030 die Wasserstofftankstellen nutzen können. Insofern meine ich, dass das ein guter Antrag ist, der uns weiterbringt, und kann eigentlich nicht so ganz verstehen, warum die Grünen den jetzt als zu leicht empfinden. Er bietet eine Chance. Wir werden im Ausschuss weiter darüber diskutieren, und ich freue mich, wenn Sie dem zustimmen würden. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Koçak jetzt das Wort.

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Ferat Koçak LINKE

Sehr geehrte Präsidentin! Kolleginnen! Es wurde heute mehrfach gesagt, dass wir Wasserstoff benötigen, um schwankende erneuerbare Energien auszugleichen und in schwer zu elektrifizierenden Nutzungsbereichen fossile Energieträger zu ersetzen. Abgesehen davon, dass sauberer Wasserstoff eine dreckige Lüge ist, frage ich mich, woher die ausreichenden Mengen grünen Wasserstoffs kommen sollen. In Deutschland reichen die Kapazitäten nicht aus, und der Import aus dem Globalen Süden beispielsweise wird neben der Produktion auch durch den Transport erneut CO freisetzen. Nicht nur, dass Sie 2 Greenwashing betreiben, grüner Wasserstoff bedeutet auch Ausbeutung des Globalen Südens, der eh schon am stärksten von der Klimakrise betroffen ist. Die Folgen: Dürren, Überschwemmungen und weitere Extremwetterereignisse, die zu Leid, Armut und Hunger und auch zu Krieg führen, wodurch in den nächsten Jahrzehnten Millionen Menschen auf der Flucht sein werden. Dem entgegnen Deutschland und die EU dann mit einer rassistischen Migrationspolitik. [Heiko Melzer (CDU): So ein Schwachsinn!] Fluchtursachen bekämpfen, heißt auch, die richtigen Maßnahmen hier in Deutschland und Berlin zu treffen, um zügig klimaneutral zu werden, und da ist Wasserstoff nicht die Lösung. Aber gehen wir mal davon aus, dass wir mit dieser Regierung nicht darum herumkommen, dann muss klar sein, dass es sich bei dem Wasserstoff um sogenannten grünen Wasserstoff handelt, also Wasserstoff, der mit erneuerbaren Energien produziert wurde. Diese notwendige Bedingung findet sich in dem Koalitionsvertrag nicht wieder. Wir sollten uns davor hüten, uns der Fantasie hinzugeben, dass fossile Energieträger einfach durch Wasserstoff ersetzt werden könnten und ansonsten alles so weitergehen kann wie bisher. Das hat der grüne Abgeordnete auch gesagt. Denn egal, wie Sie es drehen, wird Wasserstoff nur begrenzt zur Verfügung stehen, und er ist teuer, weshalb Wasserstoff in der Wärmewende nicht einfach das heute dominante Erdgas ersetzen kann. Eine Abwälzung der Kosten auf die Berlinerinnen ist mit der Linksfraktion nicht zu machen. [Beifall von Anne Helm (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)] Daher brauchen wir sozialverträgliche, klimafreundliche, erneuerbare Alternativen zu Wasserstoff und fossilen Lösungen. Vattenfall hat uns einen Dekarbonisierungsfahrplan mit einer erheblichen Nutzung von Wasserstoff vorgelegt. Es ist aber vollkommen unklar, woher diese großen Mengen grünen Wasserstoffs kommen sollen. Der Dekarbonisierungsfahrplan muss nun, wo wir die Fernwärme wieder im Landeseigentum haben, überarbeitet werden. Wir fordern: Wasserstoff sollte prioritär für den saisonalen Ausgleich der schwankenden Erträge aus erneuerbaren Energien sowie diejenigen Bereichen zur Verfügung stehen, die ohne Wasserstoff kaum zu dekarbonisieren sind, also insbesondere, das hat auch der grüne Abgeordnete gesagt, Industrie, Schiff-, Flug- und Schwerlastverkehr. Insofern teilt die Linksfraktion das Anliegen des Antrags, den Hochlauf zu unterstützen und eine gemeinsame Wasserstoffstrategie mit Brandenburg weiterzuentwickeln und umzusetzen. Dazu gehört auch die Erfassung der voraussichtlichen Bedarfe und Potenziale sowie möglicher Standorte für die Produktion. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN]

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Cornelia Seibeld

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Hansel jetzt das Wort.

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Frank-Christian Hansel AfD

Werte Frau Präsidentin! Liebe Berlinerinnen und Berliner! Liebe Kollegen! Gut, dass es auch eine andere Meinung gibt, aber wir haben ja schon drei differenzierte Meinungen heute gehört, denn Ihren Glauben an die Wasserstofftechnologie als Schlüsselkomponente und Allheilmittel für die Erreichung von Klimaneutralität teilen wir nicht. Wir erkennen vielmehr, dass die dahinterstehende Energiewende im Sinne des deutschen Sonderwegs wirtschaftlich schadet. Deutschland ist Schlusslicht bei den Industrieländern, unser Strom ist zu teuer, die Wirtschaft nicht mehr wettbewerbsfähig. Der deutsche Atomausstieg war und ist falsch. Unsere Abhängigkeit von der Kohle hat sich dabei nicht wesentlich verringert, trotz der kolossalen Investitionen von über 30 Milliarden Euro in erneuerbare Energien stammen immer noch rund 30 Prozent unserer Energie von Kohle und Gas ab. Grüner Wasserstoff ist, zumindest in seiner jetzigen Form, viel zu teuer, das wurde gesagt, mit Preisen zwischen 2,50 Euro und 5,50 Euro pro Kilogramm sind die Kosten nicht wettbewerbsfähig. Seine Produktion hängt von der nur temporären Verfügbarkeit nicht grundlastfähiger, erneuerbarer Energien ab. Diese Konzentration auf grünen Wasserstoff ist ein Fehler. Auch die Idee, Wasserstoff als Speichermedium für überschüssige Sonnen- und Windenergie bei geringer Nachfrage zu nutzen, wie es gerade gesagt worden ist, hat einen Haken, denn umgekehrt ist es zwingend, parallel zum Ausbau der Erneuerbaren, eben weil diese bei Dunkelflaute keine Nachfragespitzen abdecken können, eine zusätzliche gigantische Gasgroßkraftwerkinfrastruktur zu errichten. Keiner weiß, wer die planen, bauen, finanzieren oder wirtschaftlich betreiben soll. Als roter Wasserstoff, also über Herstellung mit Atomstrom, wäre das heute schon nutzbar. Das läuft übrigens international unter Nuclear Hydrogen Initiative. Dazu besteht die Bereitschaft der Bundesregierung, roten Wasserstoff von Frankreich zu kaufen – im Kanzleramt ist man da schon realistischer. Schauen wir in unsere Region, stellen wir fest, wir haben heute zu teuren und zu wenig Strom, Oranienburg als Stichwort. Ihr hilfloser Antrag zeigt, Sie verdrängen die aktuellen Probleme; mit Augen zu in eine imaginäre Zukunft einer Wasserstoffwelt, die es so nie geben wird. So macht man keine verantwortliche Politik. – Ganz herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Cornelia Seibeld

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1138 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion – die Annahme. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1556 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion – Gegenstimmen? – bei Gegenstimmen der AfD Fraktion – Enthaltungen? – und Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion. Damit ist der Antrag angenommen. Die Tagesordnungspunkte 32 bis 34 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 35: Notfallwasserversorgung sichern: Überführung der Zuständigkeit öffentlicher Schwengelpumpen an die Berliner Wasserbetriebe Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 4. März 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1591 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1175 Der Dringlichkeit haben Sie bereits eingangs zugestimmt. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 19/1175 empfehlen die Ausschüsse einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit geändertem Berichtsdatum. Wer den Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/1591 annehmen möchte, den darf ich jetzt um das Handzeichen bitten. – Das sind die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion und die AfD-Fraktion. Damit ist der Antrag so einstimmig angenommen. Die Tagesordnungspunkte 36 bis 39 stehen auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 40 war Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Nummer 4.2. Tagesordnungspunkt 41 steht auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 42: Die Schwächsten schützen – Verkehrssicherheit für alle mit Tempo 30 statt noch mehr Schwerverletzte und Tote mit Tempo 50 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1527 In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Hassepaß. – Bitte schön!

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Oda Hassepaß GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Viel zu viele Kinder haben Angst. Viel zu viele Eltern haben Angst, und zwar jeden Tag, wenn sie ihre Liebsten auf die Straße schicken. [Zuruf von Ronald Gläser (AfD)] Das muss endlich aufhören. [Beifall bei den GRÜNEN] Vision Zero, übersetzt: Vision Null –, soll das schaffen, und die Idee dahinter: keine Verkehrstoten und keine Schwerverletzten mehr in Berlin. Selbst unsere Verkehrssenatorin Manja Schreiner hat es gerade betont, und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Auch wenn sich das als schwierige Aufgabe herausgestellt hat, dürfen wir nicht darin nachlassen, das Ziel der Vision Zero … möglichst bald zu erreichen.“ Na, dann mal los! Damit Ihre Bekundungen auch Wirkung entfalten können, braucht es natürlich nicht nur nette Worte, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen. Unser Antrag kommt Ihnen quasi direkt entgegen. Die Wirkung von Tempo 30 ist physikalisch erwiesen und hinreichend bekannt: Eine geringe Geschwindigkeit führt zu weniger Unfällen; und zu weniger Schwerverletzten; und zu weniger Toten. Mehr als 1 400 Städte in Deutschland haben sich daher bereits für flächendeckendes Tempo 30 ausgesprochen. Darum: Ordnen Sie Tempo 30 auf allen Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kitas und Senioreneinrichtungen aktiv an! Die Möglichkeit haben sie doch. Warten Sie nicht erst, bis jede einzelne Einrichtung sich an Sie wendet und um Hilfe bittet. Das ist bewusstes Hinhalten und gefährliche Verzögerung. Klar ist: Wer Verkehrssicherheit will, kommt an Tempo 30 nicht vorbei, und: Die Maßnahme Tempo 30 ist nicht nur wirksam, sondern auch kostengünstig, gerade im Hinblick auf das aktuelle Haushaltsgezerre ein richtig effektiver Hebel. Ihre Forderung von wieder Tempo 50 statt Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen ist dagegen ein rückwärtsgewandtes, fatales Signal für die Menschen in dieser Stadt. Und es ist nicht nur ein Rückschritt, es ist vor allem äußerst gefährlich. Es geht um Menschenleben. Aber Tempo 50 passt eben gut in Ihre autozentrierte Verkehrspolitik der Fünfzigerjahre. Ich frage Sie: Sollte es nicht, statt um Motoren, um die Menschen in Berlin gehen? –, denn an dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass zwei Drittel der Menschen in Berlin gar kein Auto besitzen und finanzschwache Menschen erst recht nicht. Menschen mit weniger Geld leben häufiger an großen Straßen und leiden dementsprechend auch häufiger unter krank machendem Lärm, unter Luftverschmutzung und den Tempogefahren. Um dieses Leid zu reduzieren, hilft Tempo 30, und bei Tempo 30 sind tödliche Unfälle nahezu ausgeschlossen. Der Schutz der Schwächsten ist Kernaufgabe der Mobilitätspolitik. Kinder, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderung brauchen besonderen Schutz. Über 16 000 Verletzte und viele Tote auf Berlins Straßen dulden keine Verzögerung, dulden nicht noch einen Verkehrssicherheitsstopp und schon keine Ausweitung von Tempo 50. Wer Verkehrssicherheit will, der kommt an Tempo 30 nicht vorbei. Andere Metropolen machen es vor: Lyon, Rom, Paris, Barcelona, Brüssel, Helsinki und so weiter – alle folgen den Empfehlungen zu Tempo 30, alle setzen auf konsequente Geschwindigkeitsreduktion – mit großem Erfolg. Berlin muss bei Tempo 30 mitziehen, nicht wieder umkehren, nicht wieder prüfen, sondern einfach machen. Schützen Sie die Kinder, Schützen Sie die Seniorinnen, Schützen Sie alle mit Tempo 30! Schluss mit der Angst! [Beifall bei den GRÜNEN]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Frau Kollegin! – Für die CDU Fraktion hat der Kollege Kraft das Wort.

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Johannes Kraft CDU

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mal mit etwas beginnen, und zwar einem unglaublich wichtigen Thema. Nicht nur mir, nicht nur der CDU, sondern auch der Koalition ist das Thema Verkehrssicherheit extrem wichtig. [Werner Graf (GRÜNE): Der 1. April ist schon vorbei!] Das haben wir immer wieder deutlich gemacht, sowohl im Koalitionsvertrag als auch dann in den Richtlinien der Regierungspolitik. Wir haben in den laufenden Beratungen zum Haushalt viel Geld für das Thema Verkehrssicherheit eingestellt. Wir haben uns klar dazu bekannt, die Unfallkommission und die Arbeit zu stärken. Wir haben gesagt, es ist notwendig und sinnvoll, die einzelnen Verkehrsträger da, wo immer es möglich ist, voneinander räumlich zu trennen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, [Werner Graf (GRÜNE): Macht mal schön!] und das Land Berlin hat sich bei der Bundesratsinitiative zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung klar positioniert, dass es möglich sein soll, vereinfacht dort, wo es die Verkehrssicherheit gebietet, auch auf Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen. Jetzt schauen wir uns mal die Rechtslage an. § 45 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen nur dann anzuordnen sind, wenn sie aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind. Zweitens: Die Beschränkung des fließenden Verkehrs ist nur zulässig, und auch das steht im Gesetz, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage erkennen lassen. Und auch das steht im Gesetz: Entfallen diese Gründe für verkehrsbehördliche Anordnungen, dann sind diese Anordnungen zurückzunehmen, denn sonst können sie von jedem, der einen Führerschein besitzt, beklagt werden, und dass das erfolgreich passiert, mussten Sie in der Vorgängerregierung ja erfahren. Dann kommen wir noch mal zu einem weiteren Punkt, wenn wir über Normen, Gesetze und Zuständigkeiten reden. Sie sagen, Sie wollen vor allen Schulen und Kitas Tempo 30 anordnen. Jetzt fragen wir uns mal: Wo liegen denn die Schulen und Kitas und Senioren- und Pflegeeinrichtungen, und zwar die allermeisten? – In den Nebenstraßen. Wer ist zuständig für die Nebenstraßen? – Nicht die Senatsverwaltung, sondern die Bezirksverwaltungen. Insofern geht Ihr Antrag schon mal fehl. Zum Thema Verkehrssicherheit – auch zum Thema Gesundheitsschutz – gehört auch, dass wir immer wieder sagen: Wir wollen, soweit es geht, den Durchgangsverkehr aus Wohngebieten herausnehmen, denn genau dort sind die meisten Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Dort halten sich die Menschen auf den Straßen und auf den Gehwegen auf. Wenn wir das wollen, dann müssen wir für leistungsfähige Hauptstraßen sorgen. Die Leistungsfähigkeit einer Hauptstraße bemisst sich neben den Knotenpunkten, neben der Anzahl der Fahrspuren, natürlich auch an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Was Sie fordern, ist Tempo 30 überall – Sie haben es noch mal deutlich gemacht, Kollegin Hassepaß –, auf jeder Straße in dieser Stadt, und zwar völlig unabhängig davon, wie die örtlichen Gegebenheiten sind. Wenn es die Verkehrssicherheit gebietet, ich sage es noch einmal, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Wir müssen dafür sorgen, dass gerade die vulnerablen Gruppen, Kitakinder, Schulkinder und so weiter und so fort, Seniorinnen und Senioren, natürlich geschützt sind und sich sicher im Verkehrsraum bewegen können.

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Cornelia Seibeld

Herr Kollege! Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Hassepaß?

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Johannes Kraft CDU

Sehr gerne!

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Cornelia Seibeld

Bitte schön!

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Oda Hassepaß GRÜNE

Vielen Dank! Ich bin mir nicht sicher, ob Sie den Antrag wirklich gelesen haben, denn wir haben Tempo 30 an Hauptstraßen für Kitas, Schulen und Senioreneinrichtungen und da, wo es Luft und Lärm zulassen. Jetzt sagen Sie, wir fordern das unabhängig davon, wie die Gegebenheiten sind. Das ist überhaupt nicht unser Antrag. Haben Sie möglicherweise einen anderen Antrag gelesen?

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Johannes Kraft CDU

Nein, Frau Hassepaß, aber ich habe Ihnen zugehört. [Lachen von Thorsten Weiß (AfD)] Und ich habe gehört, was Sie gesagt haben. Sie haben die Beispiele Paris und Barcelona und was nicht alles genannt und gesagt: Wir müssen endlich – und das wieder ziemlich aufgebauscht –, wir müssen endlich in dieser gesamten Stadt Tempo 30 machen. Das ist das, was Sie gesagt haben. Das steht in Ihrem Antrag nicht drin, aber zu dem Antrag komme ich jetzt. Noch mal: Sie fordern Tempo 30 wegen der Verkehrssicherheit. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Ich habe Ihnen aber auch gesagt, dass es sich um das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung handelt. Sie können, selbst wenn sich an einer Hauptverkehrsstraße aktuell eine Schule befindet, dort nicht rechtssicher Tempo 30 anordnen, es sei denn, der Haupteingang befindet sich an der Hauptstraße. Das ist die Gesetzeslage. Dann empfehle ich Ihnen mal die Lektüre des entsprechenden Gesetzes. Zweitens: Sie fordern Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Sie haben völlig recht, Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Selbstverständlich soll und muss dort, wo die Menschen durch Straßenlärm, durch Verkehrslärm belastet sind, etwas getan werden. Der Lärmaktionsplan wird gerade überarbeitet. [Vasili Franco (GRÜNE): Sie machen nichts!] Der Lärmaktionsplan wird gerade überarbeitet durch die Senatsverkehrsverwaltung. Da sind selbstverständlich dort, wo es notwendig ist, auch Geschwindigkeitsanpassungen vorgesehen. Sie fordern in einem dritten Punkt Tempo 30 wegen Luftreinhaltung. Grundlage dafür ist § s40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Wenn es eine Maßnahme ist, die in einem Luftreinhalteplan definiert wurde, kann auch Tempo 30 angeordnet werden. Das haben Sie getan, und wir haben, weil es so in der Verordnung steht, gesagt, wir müssen nach fünf Jahren eine Fortschreibung machen und überprüfen, ob die Grenzwerte noch eingehalten werden oder ob sie wieder eingehalten werden oder nicht. Wenn das nicht der Fall ist – ich verweise noch mal auf § 45 Straßenverkehrsordnung –, dann sind diese verkehrsbehördlichen Anordnungen Tempo 30 abzuordnen, weil die sonst jeder beklagen kann. Das ist das, was die Senatsverwaltung tut, und das ist das, was im Gesetz steht. Der Luftreinhalteplan wird jetzt in der dritten Fortschreibung überarbeitet. Da wird das, was Sie aufgeschrieben haben, sicherlich auch Berücksichtigung finden. Insofern geht Ihr Antrag, so gut er gemeint sein mag, deutlich zu weit. Und, und das ist das Entscheidende, er kann nicht rechtssicher umgesetzt werden, und deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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Cornelia Seibeld

Vielen Dank, Herr Kollege! – Für die Linksfraktion hat der Kollege Ronneburg das Wort.

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Kristian Ronneburg LINKE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich jetzt erst mal auf einen Teilaspekt auch dieses Antrags konzentrieren. Es geht auch um den Luftreinhalteplan und um entsprechende öffentliche Ankündigungen, die wir vor einiger Zeit, vor einigen Monaten, wahrgenommen hatten, erst vorab angeteasert durch die CDU und dann durch Senatorin Schreiner kommuniziert, dass aufgrund des Einhaltens von Grenzwerten auf 30 Strecken in Berlin die Anordnung von Tempo 30 abgeordnet und Tempo 50 wieder angeordnet werden könne. So war es dann auch folgerichtig, dass kurz danach doch seitens der Senatorin klargestellt werden musste, dass Tempo 30 nicht unüberprüft einfach wegfallen könne aus diesem Grund, da es auch noch andere Gründe gibt – es wird sehr viel auch auf die Rechtsgrundlagen rekurriert –, wie beispielsweise die Verkehrssicherheit und auch die Lärmreduzierung, die da natürlich auch einschlägig und auch Abwägungskriterien sind für die Anordnung von Tempo 30. Ich habe die Hoffnung und wage die Prognose, dass der Senat also in dieser Hinsicht als Tiger starten und als Bettvorleger landen wird. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE) und Julian Schwarze (GRÜNE)] Ich will es auch noch mal begründen. Sie sehen, es gibt engagierte Verbände, ich nenne jetzt hier einmal FUSS e.V., die sich die Mühe gemacht haben, einmal die Daten zu analysieren. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass bei 25 dieser Strecken analysiert und ausgewertet werden konnte, dass die Unfallzahlen deutlich zurückgegangen sind, seitdem in 2019 dort das Tempo gesenkt worden ist. Das Fazit ist: Die Zahl der Unfälle mit Toten und Verletzten ist dort in den Jahren seit 2019 um 27 Prozent gesunken. Daher schließen wir uns auch ihrem Appell an, also dem von FUSS e. V., und richten ihn an die Koalition und an Senatorin Schreiner: Machen Sie diesen Sicherheitsgewinn für die Menschen und für die Schwächsten in dieser Stadt nicht zunichte, denn dieser Sicherheitsgewinn ist ganz konkret. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Oda Hassepaß (GRÜNE) und Julian Schwarze (GRÜNE)] Physik ist heute schon einmal als Stichwort genannt worden. Wenn jemand bei Tempo 30 notbremsen muss, dann hat er genau noch 13 Meter zum Stehen. Bei Tempo 50 sind das 27 Meter. Wir bewegen uns auch alle im Stadtraum und sind Passanten. Dann müssen Sie sich alle hier einmal auch als Abgeordnete die Frage stellen: Wenn Sie jetzt ein Fahrzeug mit Tempo 50 trifft, ist die Wahrscheinlichkeit im Vergleich zu Tempo 30 viermal größer, dass Sie nicht nur im Krankenhaus landen werden, sondern Six Feet Under. Deswegen sagen wir sehr eindringlich, gerichtet an Senat und Koalition, überlegen Sie sich sehr gut, was Sie mit diesem Luftreinhalteplan machen und was Sie möglicherweise hier an Kollateralschäden in Kauf nehmen. Tempo 30 muss auf diesen Straßen für die Verkehrssicherheit, bessere Luft, weniger Lärm erhalten bleiben. Lassen Sie mich vielleicht zuletzt noch einmal zwei Dinge anfügen. Ich möchte dem Senat dringend auch noch mal ins Stammbuch schreiben, dass Sie doch bitte auch gerade die Arbeit an den Konzepten für Tempo 30 nachts und Tempo 30 tagsüber zu Ende führen müssen. Das war für 2022 zugesagt worden. Bekanntermaßen ist das schon längst gerissen worden, und es gibt noch keine wirklichen Aussagen des Senats, wann diese Konzepte nun kommen sollen, weil es die Zusage gegeben hat, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt werden sollen, um an bestimmten Strecken weiterhin auch noch zu Tempo-30- Anordnungen kommen zu können. Das sind keine abstrakten Dinge. Das sind Dinge, die uns auch in den Außenbezirken betreffen. Ich will mal als Beispiel die Dahlwitzer Straße in Mahlsdorf nennen. Da warten die Leute seit Jahren darauf, dass dieses Konzept kommt, weil ihnen dort versprochen worden ist, dass dort auch eine Tempo-30-Anordnung geprüft wird. Bisher hat der Senat hier leider versagt. Er hat nicht geliefert. Zuletzt lassen Sie mich noch einmal eine Zahl sagen: 1 068 Städte, Gemeinden, Landkreise und ein Regionalverband in Deutschland sprechen sich für mehr Flexibilität bei der Anordnung von Tempo 30 aus. Berlin ist dort eigentlich noch Mitglied. Ich weiß nicht, ob wir noch Zählmitglied sind – wie auch immer. Wir erwarten jedenfalls, dass Sie diese Aufgabe, die Sie hier haben, als Land Berlin auch ernst nehmen, sich gemeinsam mit den Kommunen verbünden und lautstark dafür eintreten, dass wir eben für die Kommunen mehr Möglichkeiten für die rechtssichere Anordnung von Tempo 30 bekommen. Ich habe dazu bisher von Herrn Kraft nicht viel gehört. Also, Sie sollten das machen. Wenn nicht, können Sie auch gleich austreten. Dann machen Sie sich wenigstens ehrlich. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion hat Herr Kollege Schopf das Wort.

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Tino Schopf SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Die Verkehrssicherheit ist der Koalition ein ernstes Thema, und wir stehen auch zu den Grundsätzen der Vision Zero. Die Verkehre in den Städten und Gemeinden entwickeln sich. Deshalb ist es richtig und auch wichtig, auch rechtliche Anpassungen vorzunehmen, sowohl im Land als auch auf Bundesebene. Bei der geplanten Novellierung der StVO und des Straßenverkehrsgesetzes im letzten November ging es unter anderem um eine Vereinfachung von Tempo-30-Anordnungen. Der Kollege Kraft hatte hierzu bereits ausgeführt. Berlin hat der Änderung zugestimmt. Aber der Antrag fand im Bundesrat keine Mehrheit. Unter anderem auch, weil drei der vier Bundesländer, in denen die Grünen das Verkehrsministerium führen, sich enthalten oder die Änderung abgelehnt hatten. Wie lief das eigentlich in der Vergangenheit in Berlin, Frau Hassepaß? Blicken wir dazu doch einfach mal nach Pankow, in die Conrad-Blenkle-Straße. Hier hatten sich Anwohner für eine Tempo-30-Anordnung starkgemacht, und wissen Sie, was Ihre Verkehrsverwaltung mir damals geantwortet hat? – Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: Ein zwingendes Erfordernis für ein dauerhaftes Tempo 30 ist nach Umsetzung des FGÜ nicht gegeben. Auf die vorhandene Kita wird durch ein Zeichen „Achtung Kinder!“ hingewiesen. Somit sind keine Umstände gegeben, die eine Tempo-30-Regelung vor der Kita rechtfertigen würden. Zweites Beispiel: die Querung Landsberger Allee/Conrad-Blenkle-Straße. Dort gibt es heute einen Anforderungstaster für eine längere Grünphase. Wissen Sie, was das für eine Vorgeschichte hatte? – Den gibt es nämlich nur aufgrund einer Demo, einer Petition, öffentlichen Drucks und einer medialen Berichterstattung, weil Ihre Senatorin diese Maßnahme damals zunächst abgelehnt hatte. Ein drittes Beispiel: Komponistenviertel in Weißensee, mit Schulen, Kitas und einer Senioreneinrichtung. Den nötigen Zebrastreifen wollte Ihre Senatsverwaltung seinerzeit nicht genehmigen. Auch hier bedurfte es erst einer Petition und der Intervention des Polizeiabschnitts.

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Dennis Buchner

Herr Kollege Schopf! Ich darf Sie fragen, ob Sie – –

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Tino Schopf SPD

Nein! – Liebe Frau Hassepaß! Sie fordern Dinge, die Sie, als Sie die Möglichkeit hatten, als Sie Verantwortung in diesem Land trugen, nicht angefasst und sogar abgelehnt haben. Sie fordern die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung und aus Lärmschutzgründen. Was Sie dabei aber außer Acht lassen, sind die Bestimmungen in der StVO, § 45, und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 47. Ich fasse das gern für Sie zusammen: Wenn die Grundlage einer Tempo-30-Anordnung wegfällt, dann muss diese Verkehrsbeschränkung aufgehoben werden. Ich habe es eingangs angesprochen: Die Novellierung, die hier eine Änderung hätte herbeiführen können, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Diese Senatorin, dieser Senat haben sich hingegen klar dafür ausgesprochen und positioniert. Das hätte ich mir im Übrigen – das gehört zur Wahrheit mit dazu – auch in den Ländern gewünscht, in denen die SPD Verantwortung für den Verkehr trägt, beispielsweise in Hessen. Wichtig ist eines: –

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Dennis Buchner

Kollege, Sie müssten bitte zum Schluss kommen!

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Tino Schopf SPD

– Alle Maßnahmen, die wir ergreifen, müssen rechtssicher sein. Anordnungen müssen Bestand haben und dürfen kein Friedrichstraßeneffekt sein. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Es folgt dann für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Wiedenhaupt.

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Rolf Wiedenhaupt AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines vorweg sagen, was mir und der AfD am Herzen liegt: Jeder Verkehrstote in Berlin, in Deutschland oder irgendwo auf der Welt ist einer zu viel. Es ist, einfach gesprochen, immer eine Tragödie für den Betroffenen und seine Angehörigen. Und ja: Vision Zero, die Vision null Unfalltote, natürlich wünschen wir uns das alle. Trotzdem müssen wir uns aber auch ehrlich machen: Es wird eine Vision bleiben, auch wenn Sie es fordern, wir es uns wünschen oder es im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot steht. Es scheitert an der Tatsache, dass Menschen Fehler machen. Deshalb gilt: Solange sich Menschen im Verkehr bewegen, ob zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto, mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff, es wird Unfälle geben und es wird nicht vermeidbar sein, dass es Verletzte geben wird. Deshalb muss unsere Zielrichtung sein, dass wir die Zahl möglichst niedrig halten, aber da realistisch herangehen. Sie fordern eine Reduzierung auf Tempo 30 vor Schulen und vor Kindergärten – natürlich, das wird ja auch schon gemacht – und vor Senioreneinrichtungen. Ja, Gott sei Dank wird das jetzt mehr gemacht. Ich habe das immer kritisiert, dass Senioren dabei viel zu wenig beachtet werden. Was Sie aber eigentlich machen, Frau Kollegin Hassepaß, war, dass Sie eine Verbindung herstellen wollen: Tempo 30 gibt weniger Schwerverletzte als Tempo 50. Da machen wir mal einen Faktencheck. Wir schauen uns mal an, was die Berliner Polizei am 26. Februar 2024 in ihrem Polizeibericht über die Unfalltoten, die Verletzungen und die Unfälle im Jahre 2023 gesagt hat. Die Berliner Polizei hat gesagt, im Jahr 2023 hat sich die Zahl der Unfälle etwas erhöht, aber die der Personenschäden, der Schwerverletzten und Getöteten, ging zurück. Dann – und darauf kommt es mir hier eigentlich an – hat die Polizei gesagt: Was sind denn die Unfallursachen? – Die meisten Unfälle ereigneten sich beim Abbiegen, gefolgt von der Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln. Der drittschwerste Grund war unangemessenes oder unangepasstes Fahrverhalten, das heißt: Auch Tempo 30 kann zu viel sein, wenn ich mich bei Glatteis darüber bewege, wo ich lieber nur Tempo 10 benutze. Und wie oft war überhöhte Geschwindigkeit der Unfallgrund? – Bei 2 Prozent. Bei 2 Prozent der Unfälle haben wir es damit zu tun gehabt, dass es eine überhöhte Geschwindigkeit gab. Das heißt, Sie überzeichnen völlig die Situation. Sie verkennen, dass der Risikofaktor Mensch da ist und nicht das Thema einer Geschwindigkeitslinie. Gottlob, die Unfallzahlen bei Kindern und Jugendlichen gehen ja zurück. Sie sind deutlich weniger geworden aufgrund der guten Präventions- und Aufklärungsarbeit der Berliner Polizei – dafür möchten wir uns auch herzlich bedanken –, die zum Beispiel zum Schulstart mit über 700 Verkehrsunfallpräventionsmaßnahmen einen sicheren Start in die Schulzeit für die Berliner ABC-Schützen ermöglicht. Die Forderung von Ihnen nach einer Reform des Straßenverkehrsrechts, um nur noch Tempo 30 zu haben – Sie haben das ja hier ausgeführt –, geht eben an der Realität des Verkehrs vorbei. Wir glauben, dass es wichtig ist, dass wir starke, gezielte, lösungsorientierte Maßnahmen und Prävention zur Aufklärung machen, dass wir den spezifischen Bedürfnissen nachkommen und die Risiken der verschiedenen Verkehrsteilnehmer senken. Deshalb lassen Sie mich mit einem einfachen Paragrafen, den jeder von Ihnen kennt, § 1 der Straßenverkehrsordnung, enden. Dort steht: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Und: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert … wird.“ Wenn wir das einhalten, dann schaffen wir zwar keine Vision Zero, aber wir können noch einmal die Zahlen nach unten drücken, und das sollte es uns allen wert sein. Dieser Antrag geht leider in die falsche Richtung. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich dazu nicht, dann verfahren wir so. Ich rufe dann auf lfd. Nr. 43: Das Recht auf Bildung endlich für alle Kinder umsetzen! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1551 In der Beratung beginnt hier die Fraktion Die Linke, und zwar mit der Kollegin Brychcy.

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Franziska Brychcy LINKE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe alle! Aktuell haben bis zu 3 000 geflüchtete Kinder und Jugendliche in Berlin keinen Schulplatz. 1 200 stehen auf den Wartelisten, 850 leben in der Großunterkunft Tegel, und Hunderte unbegleitete Kinder und Jugendliche befinden sich noch im Clearingverfahren, wovon nur ein Drittel aktuell beschult wird. Doch anstatt mit den Bezirken in einen intensiven Klärungsprozess einzutreten, wie weitere Schulplätze an Regelschulen für diese Kinder geschaffen werden können, flüchtet sich die CDU-Hausspitze in fragwürdige Rhetorik. Wir laufen voll –, sagte Jugendstaatssekretär Falko Liecke im Bildungsausschuss; als ob es gar nicht um Kinder gehen würde! Es wird immer wieder das Bild vom sinkenden Boot bemüht. Die Bildungsverwaltung verfolgt offensichtlich auch gar nicht mehr das Ziel, dass alle geflüchteten Kinder gemeinsam mit anderen Kindern lernen. Stattdessen wird im Senat die Entscheidung getroffen, dass in Tegel, in Tempelhof und fünf weiteren Gemeinschaftsunterkünften Containerschulen gebaut werden sollen, in denen die Kinder abgeschottet unterrichtet werden, ohne regelmäßigen Kontakt zu deutschsprachigen Kindern – und das, obwohl in Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg nicht ein einziges Kind auf der Warteliste steht. In dieser Situation nicht in den Konflikt mit den Bezirken zu gehen, Unterstützung anzubieten und alle Maßnahmen auszuschöpfen, damit jedes Kind einen ordentlichen Schulplatz erhält, ist ein Armutszeugnis für den schwarzroten Senat. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Wie kann es sein, dass in manchen Bezirken quasi an jeder Grundschule mindestens eine Willkommensklasse etabliert ist und in anderen Bezirken nicht einmal an einem Drittel der Grundschulen? Diese große Spreizung kann nicht räumlich und pädagogisch begründet sein. Hier braucht es Steuerung durch den Senat. In der Unterkunft sind die Kinder sozial isoliert. Sie lernen die deutsche Sprache nur verzögert und erfahren wenig Integration in die Stadtgesellschaft. Die separierte Beschulung verwehrt ihnen das Recht auf gute Bildung und ist aus pädagogischer, sozialer und integrationspolitischer Sicht verantwortungslos. Mit unserem heutigen Antrag legen wir ein ganzes Maßnahmenbündel vor, um weitere Schulplätzen zu schaffen, denn es stimmt, aktuell fehlen rechnerisch 27 000 Schulplätze, aber das war die letzten Jahre auch schon so. Es gibt noch Möglichkeiten im Bestand, die genutzt werden müssen. Die Bildungsverwaltung sollte mit gutem Beispiel vorangehen und die Räumlichkeiten, die sie selber angemietet hat, zum Beispiel für die SIBUZe, freimachen, um Schulplätze zu schaffen. Wir fragen uns: Wie weit ist die Einrichtung von Vormittags- und Nachmittagsunterricht? Das hat die Bildungsverwaltung lange angekündigt, passiert ist nichts. Bevor die Kinder abgeschottet in der Unterkunft unterrichtet werden, ist es aus unserer Sicht besser, die Frequenz der Willkommensklassen, welche aktuell bei durchschnittlich 13 liegt, temporär auf 15 zu erhöhen. Allein diese Maßnahme könnte zusätzlich 2 000 Schulplätze schaffen. [Beifall bei der LINKEN – Beifall von Jian Omar (GRÜNE)] In dieser Frage geht es um Kinder, die schon einiges erlebt haben. Viele kommen aus dem Krieg zu uns, sind hierher geflüchtet, haben vielleicht Angehörige verloren, leben teilweise unter extremen Bedingungen. In Tegel leben 6 000 Menschen auf sehr engem Raum, bis zu 16 Personen in einer kleinen Kabine mit Doppelstockbetten. Da ist die Frage, ob die 850 Kinder in Tegel die Perspektive haben, im Schulalltag mit anderen Kindern zusammen zu lernen, ganztags Musik, Sport zu erleben, in einem sozialen Gefüge zu sein, Freundschaften zu schließen, sich nachmittags zu verabreden, so wie das meine oder vielleicht Ihre Kinder machen. Diese Frage ist entscheidend. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass jedes Kind in Berlin einen vollwertigen Schulplatz bekommt! [Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Frau Kollegin! Darf ich Sie fragen ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Burkert-Eulitz zulassen möchten.

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Franziska Brychcy LINKE

Nein, jetzt nicht, jetzt bin ich am Schluss! Danke schön, Herr Präsident! [Beifall bei der LINKEN]

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Dennis Buchner

Dann hat für die CDU-Fraktion der Kollege Bocian das Wort.

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Lars Bocian CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Berliner Eltern! Der Antrag der Linksfraktion fordert die Entwicklung einer Strategie zur Beschulung aller im Land ankommenden schulpflichtigen Flüchtlinge in Regelschulen und in den bestehenden Regelklassen. Ausgangspunkt soll ein Runder Tisch mit den Bezirken, öffentlichen Schulträgern, Schulen in freier Trägerschaft, Flüchtlingsinitiativen und Flüchtlingsberatungsstellen in gemeinsamer Verantwortung von Bildungs- und Integrationsverwaltung sein. Nun liegt die Bereitstellung von Schulplätzen und die Umsetzung der Schulpflicht aber ausschließlich in der Hand der bezirklichen Schulträger beziehungsweise der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Einrichtung eines Runden Tisches mit den im Antrag geforderten Akteuren hat für die Lösung dieser Mammutaufgabe gar keinen Mehrwert, sondern behindert die zuständigen Stellen bei der Lösung dieser Aufgabe.

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Burkert-Eulitz zulassen möchten.

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Lars Bocian CDU

Aber natürlich!

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Marianne Burkert-Eulitz GRÜNE

Vielen Dank! – Ich würde Sie gerne fragen, ob Sie es für angemessen halten, dass bei der Thematik die zuständige Senatorin nicht Nebengespräche im Raum führt, sondern vielleicht aufmerksam der Debatte folgt. [Heiko Melzer (CDU): Multitaskingfähig!]

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Lars Bocian CDU

Ich bin im ständigen und guten Austausch mit unserer Senatorin. Ich vertraue ihr, dass sie auch hier zuhört. Sie steht dort drüben und ist sicherlich aufmerksam. Ich glaube, das spielt hier auch gar keine große Rolle. [Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE): Es spielt keine Rolle, ob sie zuhört? Aha!] Auch würde die grundsätzliche Meldung schulpflichtiger Kinder an den Schulämtern durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten zu einer Entmündigung der Sorgeberechtigten führen. Diese haben jederzeit die Möglichkeit, einen Schulplatz beim zuständigen Schulamt beziehungsweise der Koordinierungsstelle für Willkommensklassen ihres Wohnbezirks zu beantragen. Wir teilen die Forderung nach der Auflösung der Willkommensschule TXL übrigens ausdrücklich nicht. Hier wurden Schulplätze geschaffen. Und die von der Linksfraktion noch immer verwendete Bezeichnung „Lagerschule“ weisen wir entschieden zurück. [Anne Helm (LINKE): Ist gar nicht gesagt worden! – Zuruf von Elif Eralp (LINKE)] Für die Einrichtung von Willkommensklassen und deren Übernahme in Regelklassen bedarf es keiner Anreizsysteme, da es sich um eine Pflichtaufgabe der Schulen und der Schulträger handelt. Seit Beginn des Krieges in der Ukraine hat sich die Zahl der Kinder und Jugendlichen verdoppelt. Zusätzlich werden etwa die Hälfte der nach Berlin geflüchteten ukrainischen Kinder und Jugendlichen in Regelklassen unterrichtet. – Ich muss ein bisschen schneller sprechen, das rote Licht leuchtet schon. Die von der Fraktion Die Linke formulierten Forderungen werden daher bereits erfüllt beziehungsweise von SenBJF fachlich anders bewertet. Das trifft ganz besonders den Vorgang der direkten integrativen Beschulung in überfüllten Berliner Schulzügen. Der Wert der deutschen Sprache wird durch die Beschulung in Willkommensklassen deutlich besser unterstützt. Zudem bieten diese einen geschützten Rahmen in einer kleinen Gruppe, was das Ankommen und Lernen erheblich erleichtert. Auch für die Schülerinnen und Schüler der Willkommensklassen ist die Grundlage des Unterrichts der Rahmenlehrplan zehn minus eins. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sorgt jetzt schon mit vielfältigen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken, regionalen Außenstellen, Schulen und allen weiteren schulischen Akteuren kontinuierlich dafür, dass alle in Berlin lebenden Kinder und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und einer erfolgreichen Bildungsbiografie ermöglicht bekommen. Dazu gibt es auch umfangreiche Maßnahmen zur Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher. Die Schulen haben die Möglichkeit, den Schichtbetrieb zu erproben. Die Klassenfrequenz wurde überall dort erhöht, wo es räumlich und pädagogisch überhaupt möglich ist. Die Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an Schulen in freier Trägerschaft ist 2015 vereinbart worden und wird umgesetzt.

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Würden Sie bitte zum Ende kommen?

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Lars Bocian CDU

Ich komme zum Ende. – Der Antrag der Linken zeigt mir, dass Sie die momentane Lage überhaupt nicht überblicken und richtig einschätzen. Wir müssen für Tausende Kinder einen Schulplatz bereitstellen, und im Laufe des Jahres werden auch noch Tausende Kinder hinzukommen. Natürlich muss jedes Kind schnellstmöglich ein Schulplatzangebot erhalten, darüber sind wir uns hier, glaube ich, alle einig, aber nicht auf Kosten der jetzt schon überfüllten regulären Klassen. Wir brauchen diese praktikable Lösung und lehnen deshalb diesen unrealistischen Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der CDU – Zuruf von Anne Helm (LINKE)]

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Dennis Buchner

Als Nächste hat die Kollegin Burkert-Eulitz das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Marianne Burkert-Eulitz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Antrag geht es um alles andere als um die Abschaffung der Willkommensklassen, im Gegenteil, wir wollen die Willkommensklassen an den Regelschulen. Das will Die Linke so wie wir. Und wir warten immer noch auf das Versprechen der Senatorin, eine Taskforce zu gründen, damit der Übergang in die Regelklassen besser gelingt. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Der Regierende Bürgermeister erklärte vor Kurzem öffentlich – das können Sie bei einschlägigen sozialen Medien sehen –, dass bei der aktuellen Belastung des Schulsystems nicht verantwortbar sei – ich zitiere –, obendrauf noch die geflüchteten Kinder zusätzlich mit raufzunehmen. Was ist das für ein Menschenbild? Das ergänzt sich gut mit den Ideen der Bildungssenatorin zu einer Beschulung von Kindern mit Fluchthintergrund an separierten und abgeschotteten Orten. Von vorübergehenden Lösungen – wie noch vor einigen Wochen – spricht die Senatorin nicht mehr. Stufenweise nähert sie sich der neuen Ausländerschule als Regelangebot. Sie versucht, den Frosch zu kochen, bis er es nicht mehr merkt. Aber so einfach werden wir es Ihnen nicht machen. Mit Fröschen haben Sie es hier nicht zu tun. Jetzt soll jede Gemeinschaftsunterkunft eine eigene Schule haben. Der zuständige Staatssekretär bei SenBJF macht in Schreiben schon Anweisungen an die Integrationssenatorin der SPD. Wie aufschlussreich! Das Berliner Schulgesetz gilt aber für alle Berliner Kinder und Jugendlichen. Sie haben einen Anspruch auf inklusive Beschulung, egal woher sie kommen. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Ja, es fehlen mehr Kräfte und Schulplätze. Gegen kurzfristige Brückenprojekte hat hier niemand etwas, aber wo ist Ihr konkreter Plan, wie es weitergehen soll? Dazu kommt von Ihnen nichts, gar nichts. Gemeinsames Lernen steht für uns im Mittelpunkt, und daher müssen auch alle Anstrengungen beim Finden von Räumen unternommen werden. Inklusion ist gefragt, nicht Ausgrenzung. Letztere führt erfahrungsgemäß zu vielen Folgeproblemen. Das weiß auch die CDU. Es gibt andere Räume, die sich eignen, in denen die schulische Inklusion der Kinder und Jugendlichen möglich ist. Jugendfreizeiteinrichtungen stehen am Vormittag und Mittag oft leer, Musikschulen und Volkshochschulen auch. So schwer kann es nicht sein, zu klären, wie Schlüssel in die richtigen Hände kommen und wie das mit dem Versicherungsschutz geklärt werden kann. Stattdessen müssen die Bezirke aktuell mit SenBJF über die Schließung von Schulstandorten diskutieren, obwohl in der Nachbarschaft weitere Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen werden. – Passen Sie die Schulentwicklungsplanung an die Realitäten an! Flucht und Vertreibung werden bleiben. Hören Sie auf, Kinder und Jugendliche auszugrenzen, und diskutieren Sie mit uns und den Bezirken über andere Lösungen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion hat dann die Kollegin Dr. Lasić das Wort. Dr. Maja Lasić (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fange mal mit dem Lob an. Ich finde es gut und richtig, dass wir hier in unserem Hohen Haus eine Debatte zum Thema Beschulung Geflüchteter haben. Das ist zwingend notwendig und dringend erforderlich. Ich sage auch „ja“ zur Gesamtstrategie, denn nur, wenn wir das Thema Flucht als ein Faktum akzeptieren und ein Gesamtkonstrukt basteln und nicht versuchen, uns von einem Standort zum nächsten zu schlängeln, werden wir dem großen Problem Herr. Ich stimme auch ausdrücklich den qualitativen Forderungen zu, die in dem Antrag stehen. Die sind von uns schon in Zeiten von R2G intensiv debattiert worden. Punkte wie Fachcurricula, Einbindung der SIBUZe, Sprachstandfeststellungen sind lang geforderte Punkte aus dem Parlament, die wir ausdrücklich teilen. Da endet mein Lob, denn danach wird es dünn. Ich fange erst mal mit dem politischen Dissens an, dem Thema Vorrang der Beschulung in Regelklassen versus Willkommensklassen. Diesen Punkt teile ich politisch ausdrücklich nicht. Hier setze ich auch meinen Hut als Abgeordnete ab und spreche aus der Betroffenenperspektive. So viele Betroffene haben wir hier nicht in unserem Hohen Haus. Für mein Ankommen in dieser Gesellschaft war es entscheidend, dass ich in einer Willkommensklasse war und meine Trauma aus dem Krieg erst mal im kleinen Rahmen verarbeiten konnte, zumindest ansatzweise, bevor ich mit den Herausforderungen konfrontiert wurde, die in der Regelklasse auf mich zukamen. Das mag in den kleinen Klassen anders sein, das ist richtig, aber die Willkommensklassen haben sich in der Vergangenheit sowohl beim Thema Sprachentwicklung bewährt, als auch beim Abpuffern des Schocks beim Wechsel in die Regelklasse. Daher, muss ich sagen, haben wir an der Stelle einen politischen Dissens, den wir in der Vergangenheit auch ausgetragen haben. Größere Probleme habe ich aber damit, wie dünn Ihr Antrag bei den Punkten ist, wo es wirklich um die Wurst geht. Erstens geht es um das Thema Beschulung in Tegel. Ihre Antwort ist, dass alle eine Meldeadresse bekommen und damit automatisch eine Zuweisung an eine Schule. Damit würden alle an einer Grundschule beziehungsweise an einer ISS in Reinickendorf landen, und dann hätten wir das Problem nicht gelöst, sondern würden einen Standort belasten. Deswegen würde ich mich freuen, wenn wir hier die Tatsache akzeptieren würden, dass der Saatwinkler Damm, der für die Beschulung Geflüchteter geplant ist, auch weiterhin genutzt wird. Meine ausdrückliche Bitte – da blicke ich sowohl zu den Grünen als auch zu den Linken – ist, dass ihr mit euren Pendants im Bezirk Mitte sprecht und dafür sorgt, dass der Bezirk Mitte weiterhin den Saatwinkler Damm nutzt, denn dann haben wir sowohl einen Regelschulstandort als auch die Beschulung Geflüchteter an dem Standort, also tatsächlich Geflüchtete und Regelkinder an einem Standort. Stattdessen ducken sich Akteure aus Mitte weg, wollen den Standort nicht weiter nutzen und lassen damit die Geflüchteten in Mitte allein. Das ist eine Doppelmoral, so kann man nicht arbeiten. [Beifall bei der SPD] Dasselbe gilt, wenn es um die Verbreitung und die Gesamtstrategie in der Breite geht. Ein paar der Ideen, die wir vorher schon gefordert haben, haben Sie aufgegriffen. Ich finde es gut, dass Sie das unterstützen, dass die Senatsverwaltung für Bildung in der Breite Kapazitäten freiräumen soll. Das gilt auch für das Thema, das wir in Mitte sehr gut gelöst haben, die Nutzung der Jugendeinrichtungen an Vormittagen. Wenn wir jetzt zusätzliche Standorte errichten, was aktuell geplant ist, ist aber entscheidend, dass von SenBJF an jedem einzelnen Standort Teilflächen mit Containern versehen werden und diese dann gemeinsam von Regelschulklassen und Klassen Geflüchteter genutzt werden. Denn so schaffen wir Entlastungen im Kiez und lassen die Geflüchteten nicht allein. Das ist eine pragmatische Lösung, die wirklich dazu führt, dass es eine Winwin-Situation zwischen der Pädagogik und der Schaffung zusätzlicher Kapazitäten gibt, und so kämen wir tatsächlich ein Stück weiter.

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Dennis Buchner

Frau Kollegin! Dr. Maja Lasić (SPD): Mit dem Antrag, wie er jetzt vorliegt, tun wir das nicht. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Dann folgt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Weiß. – Bitte schön!

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Thorsten Weiß AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag aus dem ideologischen Wolkenkuckucksheim der Linken beweist einmal mehr, dass es gut ist, dass Sie in dieser Stadt keine Regierungsverantwortung mehr haben. [Beifall bei der AfD] Das Bildungssystem steht kurz vor dem Kollaps. Wir finden keine Lehrer. Die Klassen platzen aus allen Nähten. Das Bildungsniveau ist auf einem historischen Tiefpunkt, von der schlechten Ausstattung und den überarbeiteten und kranken Lehrkräften einmal abgesehen. Sie wollen das Schulsystem darüber hinaus also noch mehr belasten, indem Sie fordern, dass die Beschulung von Flüchtlingskindern an den Unterkünften eingestellt werden soll. Die Erklärung, wie diese Kinder an den völlig überforderten Regelschulen beschult werden sollen, verraten Sie uns nicht. Sie fordern, dass die Integration in Regelklassen Vorrang vor der Beschulung in Willkommensklassen haben soll. Was soll das sein, wenn nicht die Abschaffung der Willkommensklassen? Sie wollen also, dass Kinder ohne deutsche Sprachkenntnisse, die sie in den 12 bis 18 Monaten in Willkommensklassen zumindest rudimentär erwerben würden, am normalen Unterricht teilnehmen. Was das für die Kinder selbst, für ihre deutschen Mitschüler und auch die Lehrer bedeuten würde, ist Ihnen offensichtlich völlig egal. Es sei an dieser Stelle noch einmal daran erinnert, dass in Berlin immer noch 27 000 Schulplätze und 700 Lehrkräfte fehlen. Auch das spielt in Ihrem Antrag überhaupt keine Rolle. Sie fordern den Rückkauf beziehungsweise die schnellstmögliche Reaktivierung stillgelegter Schulgebäude. Herzlichen Glückwunsch! Da sind Sie ja von der ganz schnellen Sorte. Meine Fraktion hat dieses Potenzial bereits 2019 abgefragt. Bemerkenswert ist mal wieder, dass Ihnen diese Maßnahme erst im Kontext der Flüchtlinge einfällt. Allein die schlechte Lage der deutschen Schüler war Ihnen kein Anlass zum Handeln, sehr entlarvend. [Beifall bei der AfD] Der einzige neuralgische Punkt, den Sie in Ihrem Antrag tatsächlich treffen, ist die Forderung, dass in den bezirklichen Schulentwicklungsplänen künftig auch Kapazitäten für Flüchtlingskinder berücksichtigt werden müssen. Denn es ist natürlich richtig, dass die Schulentwicklungspläne wertlos sind, wenn die Planungen durch die Ankunft von Tausenden von Flüchtlingen über den Haufen geworfen werden. Auch wenn Sie es in Ihrem Antrag nicht schreiben: Ich freue mich, dass bei der Linken offenbar ein Umdenken in der Migrationspolitik stattfindet, denn die Konsequenz aus der Berücksichtigung der Kapazitäten für Flüchtlingskinder in den Schulentwicklungsplänen muss ja sein, eine zukünftige Obergrenze der zu beschulenden Flüchtlingskinder nennen zu können und die unbegrenzte Aufnahme zu stoppen. Da sind Sie dann sogar schon weiter als der Senat. In diesem Sinne: Herzlichen Glückwunsch und willkommen in der Realität! [Beifall bei der AfD] Im Ganzen bleibt Ihr Antrag natürlich ein einziges Belastungspaket für das Berliner Bildungssystem und ist deswegen selbstverständlich abzulehnen. [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 44: Historische Verantwortung wahrnehmen – für ein Bleiberecht für Rom*nja Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1552 In der Beratung beginnt die Fraktion Die Linke, und zwar mit der Kollegin Eralp. – Die Kollegin möchte keine Zwischenfragen, das zur Transparenz, und die Anwesenheit der Innensenatorin wird bei diesem Punkt erwünscht. Dann bitte ich darüber abzustimmen, ob die Innensenatorin zu dem Punkt zitiert werden soll. Federführend ist hier der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung ist mitberatend. Wer dem Zitierantrag der Innensenatorin zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Bei einzelnen Abgeordneten. Enthaltungen? – Bei einem Großteil der Abgeordneten. Damit unterbrechen wir kurz, bis die Innensenatorin eingetroffen ist. Die Senatorin ist dann eingetroffen. – Bitte sehr, Frau Eralp, Sie können anfangen!

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Elif Eralp LINKE

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass jetzt auch die Innensenatorin da ist, die für das Bleiberecht zuständig ist. Liebe Berlinerinnen und Berliner und liebe Aktivistinnen und Aktivisten vom BARE-Bündnis, die auch zuschauen und heute ein Video geteilt haben, wo eindrücklich von der Situation von Romnja und Roma berichtet wird. Danke, dass ihr euch für die Rechte von Romnja und Roma einsetzt, und danke an die vielen anderen Selbstvertretungen wie RomaTrial e.V., Rroma Informations Centrum e.V., Amaro Foro e.V., RomaniPhen e.V., Amaro Drom e.V., der Landesverband Deutscher Sinti und Roma und viele andere, die sich in Berlin und auch bundesweit engagieren! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Letzte Woche, am 8. April, war der Welt-Roma-Tag, der an die Anfänge der Roma-Bürgerrechtsbewegung mit dem ersten Welt-Roma-Kongress am 8. April 1971 in London erinnert. Denn Romnja und Roma sind schon seit Jahrhunderten von Ausgrenzung und Verfolgung, von Rassismus und Ausbeutung betroffen, weltweit, überall in Europa und Deutschland und auch hier in Berlin bis heute. Während des Nationalsozialismus wurden sie verfolgt und in Konzentrationslager deportiert. Schätzungen zufolge wurden in ganz Europa bis zu einer halben Million Sintizze und Sinti und Romnja und Roma ermordet. Vor diesem Hintergrund muss sich Deutschland und auch Berlin zu seiner historischen Verantwortung für das Schicksal und die Sicherheit aller in Deutschland lebenden Romnja und Roma bekennen und ein Bleiberecht ermöglichen. [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN] Anlässlich einer Gedenkveranstaltung zum 87. Jahrestag der Deportation der Berliner Sintizze und Sinti und Romnja und Roma in das NS-Zwangslager Marzahn kritisierte auch der Antiziganismusbeauftragte der Bundesregierung die massenhaften Abschiebungen nach Moldau mit den Worten: „Wir können nicht die Taten unserer Vorväter bedauern und unser eigenes Tun ignorieren. … Jede Woche starten Flugzeuge aus dieser Stadt und deportieren Roma nach Moldawien. In der Bundesregierung wird diskutiert, Moldawien als sicheren Herkunftsstaat einzuordnen. Glaubt denn wirklich irgendjemand, dass Roma in Moldawien sicher sind?“ [Zuruf von der AfD: Ja!] – Zitat Ende. – Inzwischen hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Linken durch den Bundestag gebracht. Dabei weisen Menschenrechtsorganisationen und Selbstvertretungen seit Jahren darauf hin, dass weder Moldau noch die Westbalkanstaaten sicher sind, weil sie dort systematischer Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind und ihnen der Zugang zu lebensnotwendigen Ressourcen wie Wohnen, Gesundheit, Bildung und Arbeit verwehrt wird. Trotzdem setzt der schwarz-rote Senat vermehrt auf massenhafte Abschiebungen nach Moldau, von denen die meisten Romnja und Roma betreffen. Seit dem Regierungswechsel 2023 wurden die Abschiebungen pro Monat im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppelt, mehr als die Hälfte nach Moldau. Die neue Koalition hat auch die Verabredung im R2G-Koalitionsvertrag, sich für eine bundesweite Regelung einzusetzen und alle Landesmöglichkeiten für ein Bleiberecht zu nutzen, ersatzlos wegfallen lassen. [Karsten Woldeit (AfD): Nein!] Aber der historischen Verantwortung können Sie sich nicht einfach entledigen, liebe SPD und auch CDU! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN] Übrigens ist ein Bleiberecht auch der beste Schutz vor Diskriminierung, und auch antiziganistische Vorfälle sind auf dem Höchststand. Wir erwarten daher, dass sich der Senat für eine bundesweite Regelung einsetzt, zugleich eine Landesbleiberechtsregelung im Sinne von § 23 AufenthG anstrebt und bis dahin einen sofortigen Abschiebestopp von Romnja und Roma anordnet. Übrigens, der bei der Innenverwaltung angesiedelte Beirat für Migration hat gerade in seiner Februarsitzung ebendies empfohlen, und die Antwort von Frau Spranger an den Beirat ist beschämend, weil sie in keinem einzigen Satz auf die Bleiberechtsforderung oder sonst auf irgendeine konkrete Forderung eingeht. Das ist Ihr Verständnis von Wertschätzung oder Dialog auf Augenhöhe mit der Zivilgesellschaft? [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Als ich im Ausschuss unter anderem nach den stark erhöhten Abschiebezahlen fragte, antwortete der Staatssekretär der Innenverwaltung gar nicht, und der Direktor des Landesamts für Einwanderung meinte ernsthaft, dass ihm zur die Beantwortung der weiteren Fragen schlicht der Kaffee fehle. – Das ist Ihr Verständnis von Rechenschaft gegenüber dem Parlament? Humanität oder historische Verantwortung zählen für diesen Senat nicht. Es wird nicht nur nicht mehr versucht, die Innenverwaltung an humanen Kriterien zu orientieren, sondern vor allem seitens der CDU durch Forderungen nach mehr Abschiebungen auch noch zu mehr Inhumanität animiert. Das ist ein Kniefall vor den Rechten und ihren Deportationsplänen. [Beifall bei der LINKEN – Senatorin Iris Spranger: Deportation? Was ist das für eine Sprache?] – Die AfD sagt das, das habe ich hier gesagt. Hören Sie gut zu! Vorhin habe ich Herrn Daimagüler zitiert, das waren nicht meine Worte. Das ist der Antiziganismusbeauftragte der Bundesregierung. – Dem stellen wir uns entgegen und werden nicht müde, an der Seite der Zivilgesellschaft ein Bleiberecht für Romnja und Roma einzufordern. Aus Humanität und aus historischer Verantwortung sind wir ihnen das schuldig. – Danke! [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN]

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Dennis Buchner

Es folgt für die CDU-Fraktion der Kollege Dregger.

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Burkard Dregger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erst vor Kurzem haben wir einen Antrag der Fraktion Die Linke für ein generelles dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Jesidinnen und Jesiden beraten. Nunmehr legen Sie uns einen Antrag für ein Bleiberecht für alle Romnja und Roma vor. Meine Damen und Herren der Linksfraktion, Sie wissen, dass uns politisch häufig nicht so viel verbindet und dass [Anne Helm (LINKE): Aber diesmal?] unsere politischen Auseinandersetzungen in der Sache nicht selten auch mit einer gewissen Deutlichkeit oder Härte geführt werden, aber ich möchte Ihnen auch im Interesse der Debattenkultur hier in diesem Hohen Hause dennoch zum Ausdruck bringen, dass ich es respektiere, dass Sie wiederholt auf die Lebensverhältnisse von bestimmten Ethnien hinweisen und uns damit immer wieder veranlassen, unsere Haltung in so wichtigen Fragen wie dem Aufenthaltsrecht und Rückführung zu überprüfen. [Beifall bei der LINKEN – Elif Eralp (LINKE): Das war ein guter Auftakt! – Vasili Franco (GRÜNE): Was haben Sie mit Herrn Dregger gemacht?] In der Sache muss ich Ihrem heutigen Antrag aber auch nach erneuter Befassung aus tiefster Überzeugung entgegentreten. [Vasili Franco (GRÜNE): Ach, da ist er wieder!] Artikel § 16a Grundgesetz gewährt einen Individualanspruch des Einzelnen auf Schutz vor politischer Verfolgung. Die Genfer Flüchtlingskonvention gewährt ebenfalls einen Individualanspruch des Einzelnen, und zwar auf Schutz vor Krieg und Bürgerkrieg. Deswegen prüft das allein zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jeden einzelnen Asylantrag eines jeden einzelnen Asylantragstellers auf ein individuell bestehendes Schutzbedürfnis, und zwar unabhängig davon, welcher Ethnie oder welcher Religion ein Antragsteller angehört.

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Eralp zulassen.

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Burkard Dregger CDU

Nein, danke! Ich würde gerne im Zusammenhang ausführen! Ich sehe mit Verwunderung, dass ich nur noch 50 Sekunden habe, Herr Präsident; das kann nicht sein. So lange bin ich ja noch gar nicht dabei. Ich bitte, das zu überprüfen. Es geht also nicht um den Schutz einer Gruppe, sondern um den Schutz von Individuen. Es besteht kein Anlass, die Qualifikation des BAMF zu bezweifeln und die Entscheidungspraxis durch eine landesrechtliche zweite Schutzebene zu ergänzen, denn die Entscheidungen des BAMF werden alle gerichtlich überprüft. Wie ist aber der Schutzbedarf der Asylantragsteller, um die es Ihnen geht? Ihrem Antrag ist zu entnehmen, dass es Ihnen vor allem um Asylantragsteller aus der Republik Moldau geht. Ausweislich der vom BAMF veröffentlichten Zahlen gab es im Jahr 2022 5 239 Entscheidungen über Asylanträge von Moldawiern. Bei keinem einzigen wurde politische Verfolgung festgestellt. Nur in zwei Fällen wurde Flüchtlingsschutz gewährt. Einmal wurde subsidiärer Schutz gewährt, und fünfmal wurden Abschiebeverbote verhängt. Das entspricht einer Gesamtschutzquote von 0,15 Prozent. Ich bin, anders als die Linksfraktion, der festen Überzeugung, dass es bei einer Gesamtschutzquote von 0,15 Prozent völlig unverhältnismäßig wäre, in 100 Prozent der Fälle ein generelles Bleiberecht zu gewähren. [Beifall bei der CDU]

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

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Burkard Dregger CDU

Herr Präsident! Ich bitte, noch einen Hinweis zuzulassen. – Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in einem Interview mit der „Morgenpost“ vor Kurzem die Lage wie folgt bewertet – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten wie folgt –: „Die Durchführung der aufwendigen Asylverfahren auch für all die vielen Menschen, die offenkundig kein Recht auf Asyl und auf internationalen Schutz haben, weil sie ersichtlich weder politisch verfolgt noch als Kriegs- oder Bürgerkriegsflüchtlinge anzuerkennen sind, war und ist dysfunktional und objektiv Rechtsmissbrauch.“ Die Koalition aus CDU und SPD ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Wir werden die Ausreisepflicht konsequent durchsetzen, und wir werden dabei die gesetzlich geregelten Grundsätze der Humanität wahren. Damit werden wir unserer Verantwortung für die Schutzbedürftigen genauso wie für unser Land gerecht. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Elif Eralp (LINKE): An die historische Verantwortung haben Sie nicht gedacht!]

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Dennis Buchner

Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Dr. Kahlefeld.

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Dr. Susanna Kahlefeld GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Die Forderung nach einer Bundesratsinitiative ist kein scharfes Schwert und in dieser Sache schon gar nicht. Wir hatten in der Koalition von Grünen, Linken und SPD vereinbart, uns auf Bundesebene für eine humanitäre Bleiberechtsregelung im Sinne des Antrags für Roma und Romnja einzusetzen [Elif Eralp (LINKE): Genau!] und weiterhin, dass wir alle Möglichkeiten auf der Landesebene nutzen, um für Roma und Romnja Bleiberecht zu erteilen – beides im Bewusstsein der historischen Verantwortung gegenüber der Minderheit und im Wissen um die andauernde Diskriminierung in vielen Staaten. Aber – das wissen wir noch – der SPD-Innensenator hat stattdessen massiv abschieben lassen. Ich selber hatte mit Fällen von alten Menschen und unter anderem einer Person zu tun, die aus einer laufenden Behandlung einer Infektionskrankheit abgeschoben wurde. Der Koalitionsvertrag war schnuppe. Mit der CDU als Partnerin passt es jetzt auch ganz prima. Dennoch stimmen wir dem Antrag natürlich zu. Es ist unsere alte gemeinsame Forderung. Moldau ist seit Juni 2022 Beitrittskandidatin der EU, was eine realistische Aussicht auf Verbesserung von Minderheiten, auch der Roma und Sinti bedeutet, aber das wird dauern, weil das ein umfassender Prozess ist. Deshalb ist es gut, dass der Antrag das Thema auf den Tisch bringt und wir die Menschenfeindlichkeit der Abschiebungen ins Elend auch weiterhin nicht wortlos hinnehmen. [Beifall von Vasili Franco (GRÜNE)] In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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Dennis Buchner

Für die SPD-Fraktion folgt der Kollege Matz.

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Martin Matz SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ich aus den Studien und Konzepten zum Thema Antiziganismus und Antiromaismus für diese Rede mitgenommen habe, ist vor allem Dingen, dass auch Roma so individuell und vielfältig sind wie andere Menschen unserer Gesellschaft auch, dass klischeehafte Zuschreibungen häufig verhindern, dass ihre Individualität so wahrgenommen wird, wie sie ist. Oft sind es auch Menschen, die hier in Berlin fest verankert, berufstätig, mit deutscher Staatsangehörigkeit leben, an denen der Antrag glatt vorbeigehen würde. Es kann genauso gut um eine Familie gehen, die den Sommer in der Republik Moldau verbracht hat und den Winter in einer Gemeinschaftsunterkunft in Berlin. In diesem Fall wäre sie auch direkt von der Entscheidung betroffen, Moldau und Georgien als weitere sichere Herkunftsländer einzustufen, mit den entsprechenden Folgen für Asylverfahren und Aufenthaltsrecht. Die Einstufung der beiden neuen sogenannten sicheren Herkunftsländer hatte vor allem mit der Schutzquote von unter 0,1 Prozent im Asylverfahren zu tun. Das ist eine ganz kleine Abweichung zur Berechnung von Herrn Dregger, aber ich glaube, bei mir war es die gemeinsame Schutzquote von Moldau und Georgien, die ich jetzt hier zitiere. Sie ist aber kein grundsätzliches Einreisehindernis. Im Mittelpunkt eines modernen Einwanderungsrechts stehen überwiegend ganz andere Wege. Der Antrag der Linksfraktion bezieht sich zum einen auf § 60a Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, der – Zitat – „die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen“ aussetzt. Die gleiche Formulierung findet sich auch in § 23 Absatz 1 bei der landesrechtlichen Bleiberegelung, auf die sich der Antrag auch bezieht. „In sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen“ heißt, wir müssten natürlich dann auch wissen, zum Beispiel beim Landeseinwanderungsamt, wer denn eigentlich dazugehört und wer nicht. Das Landeseinwanderungsamt sagt mir aber, dass es gar nicht weiß, wer Rom und Romni in Berlin ist. Das hat auch noch einen anderen Grund, den wir zum Beispiel der Broschüre „Sinti und Roma in Berlin“ entnehmen können, die die Landeszentrale für politische Bildung 2018 und 2022 herausgegeben hat. Da heißt es – ich zitiere –: „Wie viele Sinti und Roma leben in Berlin? Eine Statistik der in Berlin lebenden deutschen Sinti und Roma gibt es nicht, da die ethnische Zugehörigkeit in Deutschland nach den Verbrechen des Nationalsozialismus nicht erfasst wird.“ Das ist der Hauptgrund, warum wir keine Statistik haben. Zunächst wissen wir seitens irgendeines Amtes erst einmal gar nicht, wer unter eine solche Regelung fallen würde. Es gibt keine solche Statistik, keine solche Datenbank, und ich bin auch der Meinung, dass das im Kern so richtig ist. Das Antragsziel ist vor dem Hintergrund schwer administrierbar, und ich möchte, ehrlich gesagt, auch nicht Staatsangehörigen der Republik Moldau in Berlin erklären, warum Angehörige einer aus Moldau eingereisten Gruppe grundsätzlich ganz anders behandelt werden sollen als andere Angehörige einer aus Moldau eingereisten Gruppe. [Anne Helm (LINKE): Aufgrund der Diskriminierung, die sie erfahren!]

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Dennis Buchner

Herr Kollege! Auch Sie müssten bitte zum Schluss kommen.

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Martin Matz SPD

Ich komme zum Schluss. – Insoweit wirft der Antrag der Linksfraktion trotz seiner Bezugnahme auf die deutschen Verbrechen der Nazizeit schwierige Fragen auf, mit denen wir uns in der Ausschussberatung gerne noch weiter befassen können, deren Lösung ich mir so einfach allerdings nicht vorstelle. Dennoch werden wir uns im Ausschuss Zeit dafür nehmen. – Danke! [Beifall bei der SPD und der CDU]

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Dennis Buchner

Für die AfD-Fraktion hat dann der Abgeordnete Dr. Bronson das Wort. – Der Kollege möchte keine Zwischenfragen beantworten.

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Dr. Hugh Bronson AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute besprechen wir einen Antrag, der von der Fraktion Die Linke eingebracht wurde. Es wird ein permanentes Bleiberecht für die Roma gefordert. Roma ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Bevölkerungsgruppen, die keine geschlossene Gemeinschaft bilden und hauptsächlich aus Südost- und Osteuropa kommen. Meine Vorredner haben dazu Stellung bezogen. Im Antrag wird vollmundig von einer historischen Verantwortung gesprochen, die Deutschland haben soll. Doch müssen wir uns fragen, was wirklich verantwortungsvoll ist. Unsere Verantwortung richtet sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft unseres Landes, und darum geht es der AfD. Die im Antrag artikulierte Ausweitung der Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ist kein ideologischer Spielball. Er darf nicht auf eine Gruppe ausgedehnt werden, deren Asylanträge bis auf 0,2 Prozent abgelehnt werden. Es gibt in unserem Land einen Individualanspruch auf Asyl und keinen Ethnienanspruch. Die Rechtslage ist also eindeutig. Der „Tagesspiegel“ vom 31. März dieses Jahres konstatiert, dass die Berliner Flüchtlingsheime auch deswegen überfüllt seien, weil viele Roma aus Bosnien und Serbien einfach bleiben und den nächsten Antrag auf Asyl stellen. Zuvor wurden alle Instanzen der Ämter für Migration und Flüchtlinge, die Härtefallkommission und die Petitionsausschüsse in Anspruch genommen. Die Lösung für abgelehnte Roma ist also kein dauerhaftes Bleiberecht, wie im Antrag gefordert, sondern ein konsequentes Abschieben aller vollziehbar Ausreisepflichtigen, und die abgelehnten Roma gehören nun einmal dazu. So hat es die Rechtsprechung befunden. Selbst Moldawien ist nun ein sicheres Herkunftsland, und wenn Die Linke ein Problem damit hat, die Mehrheitsentscheidung im Bundestag zu akzeptieren, dann haben Sie ganz einfach ein Demokratieproblem. [Beifall bei der AfD] Unsere Aufgabe kann es nur sein, dieser Rechtsprechung zu folgen und ihre Durchsetzung nicht zu verschleppen. Ein trauriges Beispiel für eine Verschleppung ist der Berliner Winterabschiebestopp. Kein anderes Bundesland hat im letzten Winter eine vergleichbare Regelung getroffen, selbst Thüringen oder Bremen nicht, wo Linke beziehungsweise SPD und Grüne regieren. Das schafft nur Kai Wegners CDU in Berlin, die ihren roten Koalitionspartnern so viele Zugeständnisse macht, dass eine derartige Selbstverleugnung nur für Flagellanten eine Option sein kann. 18 000 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen leben derzeit in Berlin, davon verfügen etwa 14 000 über eine Duldung. Aber Duldung ist nur ein verliehener Titel; heute da, morgen fort. Fragen Sie unsere Wirtschaftssenatorin Frau Giffey. Lassen Sie mich klarstellen: Wir sind nicht gegen den Schutz für diejenigen, die ihn wirklich benötigen. Aber eine pauschale Regelung, wie sie hier gefordert wird, ignoriert nicht nur die Rechtslage des § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, sondern will diese Regelung zu einem Potpourri der ideologischen Beliebigkeiten machen. Dieser Antrag erscheint mehr als ein politisches Manöver denn als ein durchdachter Plan zur Lösung eines realen Problems. Mein Vorredner hat es dargelegt: Wir wissen nicht einmal, wie viele Roma hier in Berlin leben. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das LAGeSo, hat am 31. März 2014 festgestellt, dass mindestens 1 000 Roma- und Sintifamilien in Berlin leben, von deren Größe wir aber nichts wissen. – Das war vor zehn Jahren. Daher fordere ich meine Kollegen auf, diesen Antrag sehr kritisch zu prüfen und ihn letztlich abzulehnen. Wir brauchen Lösungen, die das Recht schützen und sich nicht als ideologische Wunschvorstellungen entpuppen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]

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Dennis Buchner

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. – Widerspruch höre ich nicht; dann verfahren wir so. Der Tagesordnungspunkt 45 war die Priorität der AfD-Fraktion unter der Nummer 4.4. Die Tagesordnungspunkte 46 und 47 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 48: Luftverkehrssteuer senken – internationale Wettbewerbsfähigkeit im Flugverkehr und Flughafen BER stärken Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1581 In der Beratung beginnt die AfD-Fraktion und das mit dem Abgeordneten Hansel.

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Frank-Christian Hansel AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, mit welchem Flughafen man den BER am nächsten vergleichen kann? – Ich sage es Ihnen: mit der Touristendestination Palma de Mallorca. Der BER und der Flughafen Palma dienen beide als zentrale Touristenhochburgen für den Luftverkehr in ihren jeweiligen Ländern und weisen in mehreren Aspekten signifikante Ähnlichkeiten auf: Beide Flughäfen posten eine sehr ähnliche Liste der sie anfliegenden Fluggesellschaften. Zu den Airlines, die den BER bedienen, gehören beispielsweise Aegean Airlines, Air France, British Airways, Easyjet, Lufthansa, Ryanair und Turkish Airlines. Ähnlich ist das Angebot in Palma de Mallorca, wo ebenfalls Fluggesellschaften wie Air Europa, Air France, British Airways, Easyjet, Lufthansa und Ryanair operieren. In Bezug auf die Flugbewegungen und Spitzenlastkapazitäten zeigen beide Flughäfen ähnliche Zahlen, wobei Palma sogar noch überragt: Am BER werden zu Ostern bis zu 700 Flugbewegungen täglich registriert, während es in Palma in der Hochsaison bis zu 1 100 sind. Die Passagierzahlen zeigen ein entsprechendes Bild: 2023 nutzten etwa 23 Millionen Passagiere den BER. Im Vergleich dazu wurden am Flughafen Palma 2022 fast 30 Millionen Passagiere abgefertigt. Diese Daten belegen, dass trotz unterschiedlicher geografischer Lagen und Hauptreisezeiten BER und PMI in ihrer Funktion als internationale Feriendestinationen vergleichbar sind. Und es wird damit offensichtlich, dass der BER ganz weit davon weg ist, in einem Atemzug mit den Hauptstadtflughäfen von Paris, London oder Madrid genannt werden zu können. Diese Liga bespielt in Deutschland Frankfurt mit dem Hub Carrier Lufthansa. In diesem Kontext gewinnt unser Antrag für Berlin und den deutschen Hauptstadtflughafen BER seine Relevanz. Die Luftverkehrsbranche in Deutschland steht insgesamt vor erheblichen Herausforderungen. Insbesondere die Luftverkehrsteuer benachteiligt deutsche Fluggesellschaften und Flughäfen im internationalen Vergleich erheblich. Deutschland ist der teuerste Luftverkehrsstandort in Europa und kann kaum mehr als wettbewerbsfähig bezeichnet werden. Die Standortkosten haben sich in den vergangenen zwei Jahren fast verdoppelt. Diese Belastungen verhindern eine Erholung nach der Coronapandemie auf das Vorkrisenniveau, wobei Deutschland anderen europäischen Ländern deutlich hinterherhinkt mit 20 Prozent und Berlin sogar noch 10 Prozent darunter, also nur eine Auslastung von 70 Prozent hat im Vergleich zum Vorkrisenniveau. In die völlig falsche Richtung geht daher die von der Bundesregierung in Gang gesetzte Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. Mai 2024. Je nach Endziel der Reise steigen die Steuern um fast ein Fünftel von 12 Euro pro Fluggast und Reise innerhalb der Europäischen Union auf 15 Euro und für Flugreisen mit mehr als 6 000 Kilometern Entfernung von 58 auf 70 Euro je Fluggast. Lufthansa-Vorstand und Eurowings-Aufsichtsratsvorsitzender Harry Hohmeister kündigte bereits an, vor diesem Hintergrund weitere Flugverbindungen auf den Prüfstand zu stellen; wir wissen, was das bedeutet. Zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Luftverkehrssektors müssen die Rahmenbedingungen neu aufgestellt, die Luftverkehrsteuer signifikant gesenkt und weitere Steuererhöhungen verhindert werden. Dies würde nicht nur die Attraktivität des Luftverkehrsstandortes Deutschland verbessern, sondern auch die internationalen Verkehrsverbindungen Deutschlands stärken und die eine oder andere Direktverbindung, die wir immer einfordern, ermöglichen. Ohne eine solche Entlastung wird sich der Luftverkehr in der Metropolregion Berlin-Brandenburg nicht, wie von der Flughafengesellschaft prognostiziert, auf ein positives Vorkrisenniveau entwickeln können, um übrigens auch die Finanzierung des Flughafens zukunftsfähig zu machen. Der BER muss jetzt wettbewerbsfähiger werden, bevor er ab 2028 durch das geplante Luftkreuz am neuen polnischen Großflughafen zwischen Posen und Warschau noch weiter unter Druck geraten wird. Noch eines ist von zentraler Bedeutung, und da gucke ich den Kollegen Stroedter von der SPD an: Hören Sie auf, ständig die gesamte Fliegerei kaputtzureden! Denn das Gerede, man wolle letztlich die innerdeutschen Flüge weg haben und Bahn fahren, zerstört jegliche Zukunftschancen für Berlin, wenn es um internationale Geschäftsreisende geht. Wir hatten das neulich im Ausschuss: Zeit ist Geld, besonders im Business. Und es ist den Leuten nicht zuzumuten, dass sie sich nach einem Zwölf-Stunden-Interkon-Flug noch einmal vier bis fünf Stunden in den Zug setzen sollen, um dann zu einem Termin nach Berlin zu kommen. Gleiches gilt für die internationalen Messebesucher. Also: Kümmern Sie sich um mehr Direktflüge nach Berlin beim Bund, und sorgen Sie dafür, dass das Abgabenniveau wettbewerbsfähig wird! Sonst wird das nichts damit, internationale Leistungsträger nach Berlin zu bringen oder den BER in schwarze Zahlen. Und das wollen wir doch alle – nicht, Herr Regierender? Nicht, Frau Giffey? Wollen wir schon, oder? – Guten Abend! [Beifall und Heiterkeit bei der AfD]

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Dennis Buchner

Es folgt dann für die CDU-Fraktion der Kollege Gräff.

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Christian Gräff CDU

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Hansel! Irgendwie – warum auch immer, ich weiß nicht, ob es am Thema liegt – ist da hinten leider gar nichts angekommen. Ich habe von Ihrer Rede leider nichts gehört. Aber zum Antrag: Es trifft sich, dass wir gerade in dieser Woche ein kleines Hintergrundgespräch hatten mit Airlinevertretern zu dem Thema: Was können wir mehr am BER tun? – Ja, ich glaube, dass es ein sehr wichtiger Faktor für die Themen Tourismus und Einzelhandel in der Stadt ist, für die gesamte prosperierende und hoffentlich in der Zukunft weiter prosperierende Dienstleistungswirtschaft in Berlin. Insofern ist das ein wichtiges Thema; das ist gar keine Frage. Aber wie immer ist es ein Stück weit am Thema vorbei, denn das Hauptthema ist nicht die Luftverkehrsteuer. Ja, wir sind da in Deutschland weit vorne; das könnte auch anders sein. Das wird das Land Berlin allein nicht ändern. Und ehrlicherweise gehört ebenso dazu, dass wir auch in dieser Branche, auch bei dem Thema Luftsicherheitsgebühr, anständige Löhne zahlen wollen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich glaube, das ist inzwischen gelungen. Aber es ist eben nicht das Hauptthema. Das Hauptthema, wie wir auch Konnektivität in Berlin hinbekommen, ist: Wie gestalten wir Gebühren unter dem Rahmen der Europäischen Union so wettbewerbsfähig – ich sage jetzt mal: wettbewerbsfähig –, dass die Airlines, die hier sind – – Und da glaube ich, sind Sie nicht informiert und nicht tief im Thema. Ich glaube nicht daran, dass wir große Langstreckenunternehmen weltweit, egal ob aus Nordamerika oder aus Asien, nach Berlin bekommen werden. Wenn da einzelne Verbindungen gelingen, wäre das schön. Aber wie schaffen wir es, dass die Carrier, die hier am BER, am Standort sind, ihr Angebot wieder ausweiten? – Das hat mit sehr vielen Themen zu tun. Die haben in der Tat in den letzten Jahren eher abgebaut. Das gilt nicht nur für Berlin, aber das gilt für Berlin insbesondere. Wie schaffen wir es, dass wir ein Wachstumsszenario aufbauen und auch Unterstützungsmöglichkeiten aufbauen, um es den Carriern, die hier sind, zu ermöglichen, in Berlin auszubauen? Und jetzt: Überraschung, Überraschung! Wenn Sie in den Haushalt dieser neuen Koalition, der jetzt nicht mehr ganz so neuen, aber seit einem Jahr bestehenden Koalition aus SPD und CDU schauen würden, würden Sie sehen, dass wir das machen. Wir machen Incentives, wir werben dafür, gemeinsam mit der Flughafengesellschaft und „visitBerlin“, dass die Carrier, die hier sind, ihr Angebot wieder ausbauen, weil insbesondere die Konnektivität in Europa wichtig für den Standort ist. Insofern glauben wir, dass es eben nicht der entscheidende preistreibende Faktor ist, sondern andere Faktoren, die auch wir beeinflussen können. Wir reden mit der Flughafengesellschaft, wir reden mit den Airlines, wir sind da dran, und deswegen werden wir Ihren Antrag auch ablehnen – weil es aus unserer Sicht nicht das richtige Instrument ist. Ja, wir haben einen Flughafen, der, das wissen alle hier im Haus, extrem teuer geworden ist. Heute würden wir die Entscheidung wahrscheinlich – hoffentlich – nicht noch mal so treffen, diesen Standort so zu entwickeln – in Anführungszeichen –, aber das sind die Rahmenbedingungen, die wir haben. Es ist ja auch ein guter Flughafen, und da müssen wir an den Rahmenbedingungen arbeiten. Das Hauptpreisinstrument ist eben nicht die Luftverkehrsteuer, sondern es sind andere Dinge. Schauen Sie mal in die Preistabellen rein!

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Kollege! Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Christian Gräff CDU

Ich komme zum Schluss. – Und deswegen werden wir den Antrag ablehnen und an den anderen Dingen weiter als Koalition arbeiten. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verzichtet auf einen Redebeitrag. Für die SPD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Stroedter. – Bitte schön!

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Jörg Stroedter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist so ein typischer AfD-Antrag, [Zuruf von der AfD: Der ist gut, nicht?] mit dem wir uns hier beschäftigen, obwohl wir überhaupt keine Zuständigkeit haben. [Zuruf von der AfD] Sie wissen genau: Sie hätten den im Bundestag stellen müssen, denn die Luftverkehrsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verkehrsteuer, die die Zollverwaltung erhebt und die als Einnahme dem Bund zufließt. Also eigentlich Thema verfehlt!

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Dr. Bahar Haghanipour

Herr Abgeordneter!

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Jörg Stroedter SPD

Das ist ja nicht untypisch für Anträge der AfD. Man kann nun – –

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Dr. Bahar Haghanipour

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hansel?

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Jörg Stroedter SPD

Nein, jetzt nicht! [Zuruf von Thorsten Weiß (AfD)] Man kann lange darüber streiten, warum es am Berlin-Brandenburger Flughafen immer noch Schwierigkeiten gibt. Die Pandemie spielt dabei eine Rolle. Übrigens wollte die AfD-Fraktion noch Tegel parallel zum BER offen haben. Erinnert sich noch jemand daran? [Zurufe von der AfD] Das wäre ja wunderschön gewesen, den Flugverkehr auf zwei Flughäfen aufzuteilen. [Zuruf von Carsten Schatz (LINKE)] Aber die Koalition, die alte, hat das verhindert; [Carsten Schatz (LINKE): Gott sei Dank!] immer noch eine gute Leistung, dass wir Tegel geschlossen haben. Was wir brauchen, sind natürlich Langstreckenflüge. Da haben wir auch klimapolitisch einen deutlichen Unterschied. Wir wollen nicht eine unbegrenzte Steigerung des Flugverkehrs, weil das aus Klimaschutzgründen falsch ist. Wir finden zum Beispiel gut, dass nach der Pandemie der innerdeutsche Flugverkehr noch mal deutlich gesunken ist. Wenn es nach uns geht, soll der auf null gehen. Wir haben die Bahn; eine gut ausgebaute Bahn ersetzt das. Es ist völlig sinnlos, dass heute jemand nach München, Frankfurt oder woandershin fliegt, denn wir wollen das nicht. [Vereinzelter Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und der LINKEN] Für den Tourismus brauchen wir diese Punkt-zu-Punkt-Landungen, das so typische Mittelstreckengeschäft, und wir brauchen natürlich Langstreckenverbindungen. Das ist aber ein ganz schweres Brett. Ich hatte übrigens vorhin gerade eine Unterredung mit der Lufthansa, weil die sich nicht bewegen. Sie haben ihre vier Hubs – München, Frankfurt, Wien, Zürich – und wollen hier nicht weiter. Umgekehrt blockieren sie andere Gesellschaften wie Emirates, die das gerne machen wollen, und sagen: Das geht nicht, denn wir wollen das sozusagen auch nicht akzeptieren. – Das ist unser Problem. Aber wir wollen natürlich weniger innerdeutschen Geschäfts- und Privatflugverkehr. Wir wollen die Stärkung des Bahnverkehrs. Wir wollen den Anteil des innerdeutschen Luftverkehrs an den deutschen CO -Emissionen 2 deutlich reduzieren. Wir wollen eine Attraktivitätssteigerung für die Schiene, eine andere Zugtaktung, verkürzte Reisezeiten und all diese Dinge. Da muss der Bundesminister für Verkehr sich auch entsprechend bewegen. Die FBB hat da schon einiges gemacht, was den Bereich Klimaschutz betrifft. Wir haben jetzt das Level 3 bei der ACA erreicht, sind da im Verhältnis zu anderen Flughäfen auch nicht schlecht aufgestellt. Aber die Luftverkehrsteuer ist nicht das Problem des Flughafens. Und wie gesagt, Herr Kollege Hansel, wechseln Sie doch in den Bundestag, dann können Sie Ihre Anträge stellen. Hier sind Sie fehl am Platze. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der CDU und der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Der Abgeordnete Hansel hat nun die Gelegenheit für eine Zwischenbemerkung.

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Frank-Christian Hansel AfD

Herr Stroedter! Wir kennen uns lange genug, und ich bin auch lange genug im Hause, um das zu wissen, und darum: Vielleicht haben Sie den Antrag gelesen. Herr Gräff hat ihn nicht gehört; ich weiß nicht, warum. Vielleicht hört er immer woandershin, wenn es ihm nicht passt. Aber Sie sollten den Antrag gelesen haben, und da steht, es ist eine Bundesratsinitiative. Das ist genau das, was Sie machen wollen, wenn Sie im Bund jetzt die Schuldenbremse ändern wollen; das müssen Sie auch über den Bundesrat machen. Das ist ein ganz normaler parlamentarischer Vorgang. Ich wundere mich, dass Sie mit so einem Argument kommen. Das Zweite, und das habe ich am Schluss gesagt, da habe ich Sie auch angesprochen, Herr Stroedter: Sie waren doch im Ausschuss, Sie sind ja Vorsitzender im Wirtschaftsausschuss. Da hatten wir doch gerade die Anhörung von DEHOGA, von Andresen. Der hat genau bestätigt, was ich gesagt habe, sogar wörtlich. Wenn einer aus São Paulo nach Deutschland einfliegt und in Berlin einen Termin hat – der fliegt zwölf Stunden –, wir können es auch umdrehen: von China oder, egal, machen wir Seoul, denn China ist jetzt nicht unser Thema, dann fliegt man zwölf Stunden, der eine von Osten, der andere von Westen, und der hat einen Termin in Berlin, der kommt dann nach Frankfurt oder München, und der hat keine Lust und keine Zeit, vier, fünf Stunden im Zug zu sitzen. Um die Leute geht es. Dass das nicht in Ihren Kopf reingeht, das begreife ich nicht, das begreife ich wirklich nicht. [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Ich weiß, dass Sie schon lange nicht mehr geflogen sind, weil Sie keine Lust auf Fliegen oder Flugangst haben; ich weiß es nicht. Aber in der heutigen Welt, in unserer internationalen Konnektivität ist Fliegerei ein Thema. Der Weltluftverkehr ist einer der Wachstumstreiber überhaupt, ob Ihnen das klimatechnisch passt oder nicht. Aber Sie sind wirklich die Leute von gestern. Da habe ich kein Verständnis mehr, und ich wundere mich jedes Mal wieder neu. [Beifall bei der AfD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Der Kollege Stroedter erhält nun das Wort für eine Antwort. – Bitte schön! [Torsten Schneider (SPD): Jörg, lass dir nichts gefallen! – Weiterer Zuruf von der SPD: Ja, bravo!]

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Jörg Stroedter SPD

Frau Präsidentin! – Das ist einfach Unfug, Herr Kollege Hansel, was Sie erzählen! [Vereinzelter Beifall bei der SPD und der LINKEN] Uns geht es um Langstreckenverbindungen, die wir von Berlin aus nach Nordamerika, nach Asien und in anderen Bereichen erzielen müssen. [Zuruf von Frank-Christian Hansel (AfD)] Da habe ich Ihnen gesagt, wo das Problem bei der Lufthansa ist, und habe Ihnen gesagt, warum zum Beispiel das Problem bei Emirates ist. Wir wollen gar nicht diese Geschichte, die Sie hier transportieren. [Frank-Christian Hansel (AfD): Es geht nicht ums Wollen, das ist Realität! ] Wir wollen auch insgesamt, Her Kollege Hansel, weniger Flugverkehr, der unnötig ist. [Vereinzelter Beifall bei der LINKEN – Frank-Christian Hansel (AfD): Ist irre!] Ob ich fliege oder nicht fliege, ist gar nicht entscheidend. Wenn ich die Möglichkeit habe, die Bahn zu nutzen, dann mache ich das. Wir sind übrigens damals mit dem Verkehrsausschuss mit der Bahn nach Paris gefahren, [Vereinzelter Beifall bei der SPD] und die AfD-Leute haben das nicht gut gefunden. Aber es war eine richtige Entscheidung, denn man muss nicht unnötig fliegen. Uns geht es um Langstreckenverbindungen, und bei den Langstreckenverbindungen spielt die Luftverkehrsteuer überhaupt keine Rolle. Vielmehr müssen wir sehen, wie attraktiv wir sind, welche Gesellschaften das machen. Die Ausnutzung der Gesellschaft sozusagen muss stattfinden. Manche Linie ist wieder eingestellt worden, weil einfach zu wenig Passagiere da waren, der Bedarf nicht hoch genug war. Das ist das Programm, das wir jetzt mit „visitBerlin“ und anderen machen werden. Wir versuchen deutlich, da eine Bewegung zu machen. Und dieses ewige Rumgenörgel über Frankfurt und 12 Stunden ‒ das wollen wir alles gar nicht. [Frank-Christian Hansel (AfD): Ist aber Realität!] ‒ Ja, die Realität muss man ändern, die wird man aber nicht dadurch ändern, dass man eine Luftverkehrsteuer ändert, sondern wir haben ganz klare Ziele. Über diese Ziele haben wir uns damals auch schon im Untersuchungsausschuss unterhalten. Diese Ziele werden wir verfolgen, und die werden wir uns nicht von der AfD zerreden lassen. Sie sind eine Partei, die gegen Klimaschutz ist. Alle anderen Parteien sind hier für den Klimaschutz, [Frank-Christian Hansel (AfD): Klima kann man nicht retten!] und das wollen wir auch durchsetzen, lieber Herr Hansel, und nicht Ihre Begeisterung für das Fliegen um jeden Preis. ‒ Danke sehr! [Beifall bei der SPD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! ‒ Für die Fraktion Die Linke hat der Kollege Ronneburg das Wort.

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Kristian Ronneburg LINKE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Thema Luftverkehrsteuer: Es ist nun so, dass die Ampel-Bundesregierung die Luftverkehrsteuer voraussichtlich anheben wird. Sie hat es angekündigt. Sie will und muss ihre Haushaltslöcher stopfen. Die Luftverkehrsteuer ist jetzt keine neue Idee. Es geht hier um die Anhebung; Vorgängerregierungen haben diese Steuer eingeführt. ‒ Im Übrigen: Im Bundestag vertritt die CDU ja die Position, dass diese Anhebung nicht stattfinden sollte. Insofern sollten Sie vielleicht noch einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bundestag reden, Herr Gräff, denn ich kann Ihre Position und auch die des Kollegen Stroedter hier auf jeden Fall erst einmal unterstützen. Ich möchte das insofern auch noch einmal ausführen: Wir haben es hier mit einem Bereich zu tun, in dem es enorme Steuerprivilegien gibt. In Rede stand ja auch die Einführung einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge; das ist jetzt erst einmal nicht das Ergebnis. Es bleibt eine Forderung der Linken, ist jetzt aber nicht das Ergebnis. Es läuft jetzt erst einmal auf eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer hinaus, und dagegen gibt es Protest aus der Branche. Allerdings müssen wir uns eben vor Augen führen, worum es hier geht: Es geht um das Fliegen, und das ist grundsätzlich die klimaschädlichste Form des Reisens. [Beifall von Carsten Schatz (LINKE)] Kerosin wird, wie gesagt, nicht besteuert, und es wird auch auf Auslandsflüge keine Mehrwertsteuer erhoben. Die jetzt geplante Steuer wird Steuermehreinnahmen von ungefähr 1 Milliarde Euro bringen; die zuletzt von mir genannten Beispiele würden etwa 12 Milliarden Euro bringen. Hier sehen Sie also enorme Unterschiede, und daran können Sie vielleicht auch ablesen, wie verhältnismäßig eigentlich diese Kritik daran ist. Der Flugverkehr wächst in Deutschland trotzdem weiter, und er wird auch weiter wachsen. Was ich hier allerdings noch einmal klar und deutlich zum Ausdruck bringen will, ist ‒ in voller Zustimmung zu dem, was Herr Stroedter gesagt hat ‒: Natürlich brauchen wir mehr und bessere Zugverbindungen, und es kann uns nicht darum gehen, dass der Flugverkehr einfach weiter wächst. [Beifall von Anne Helm (LINKE) und Carsten Schatz (LINKE)] Umgekehrt ist es allerdings so, dass Fliegen kein Luxus für Reiche sein darf. Der Familienurlaub muss auch für Menschen, die niedrige oder mittlere Einkommen haben, gewährleistet sein. Deswegen können wir zum Beispiel auch den Beispielen unseres Nachbarn Frankreich sehr viel abgewinnen: Dort gibt es zum Beispiel einen differenzierten Steuersatz, bei dem die Sätze für die Business Class und die First Class deutlich stärker angehoben werden als für die Economy Class. Das sind Wege, wie man diese Steuer auch sozial gerechter ausgestalten kann. Da muss man einfach nur ein bisschen über den Tellerrand hinausgucken. Ansonsten steht für uns fest, dass wir diesen Antrag klar und deutlich ablehnen. ‒ Danke schön! [Beifall bei der LINKEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe. ‒ Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Die Tagesordnungspunkte 49 bis 51 stehen auf der Konsensliste. Ich rufe auf lfd. Nr. 52: Einzelhandel in Berlin: Interessen von Seniorinnen und Senioren als Käufergruppe stärker berücksichtigen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1586 In der Beratung beginnt die Fraktion der SPD. ‒ Bitte schön, Frau Abgeordnete Atli, Sie haben das Wort!

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Sebahat Atli SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wir leben in einer Gesellschaft, in der die Zahl der Seniorinnen und Senioren stetig steigt. Das bedeutet jedoch nicht nur, dass wir mehr Ressourcen für Gesundheits- und Pflegedienste bereitstellen müssen. Es ist unsere Verantwortung und höchste Zeit sicherzustellen, dass Bedürfnisse älterer Menschen im öffentlichen Leben Berücksichtigung finden. [Beifall bei der SPD ‒ Beifall von Stephan Schmidt (CDU), Katharina Senge (CDU) und Dirk Stettner (CDU)] Der Handel muss sich den Bedürfnissen seiner Kundinnen und Kunden anpassen. Dazu gehören auch spezielle Anforderungen älterer Menschen. Ältere Menschen stehen häufig vor Herausforderungen, die wir in der Hektik unseres Alltags leicht übersehen. Einkaufen, eine alltägliche Notwendigkeit, kann für sie zu einer erheblichen Belastung werden. Daher fordern wir als SPD und Koalition den Senat auf, die Interessen älterer Menschen als Käufergruppe stärker in den Vordergrund zu stellen, um ihre Lebensqualität maßgeblich zu verbessern. Dazu soll der Senat gemeinsam mit dem Handelsverband Berlin-Brandenburg und der IHK ein umfassendes Konzept entwickeln, das den Einkaufsalltag älterer Menschen sicherer und komfortabler gestaltet. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gestaltung des Kassenbereichs. Hier muss mindestens gewährleistet sein, dass Rollstühle und Rollatoren durchfahren können. Die Servicetresen sollten absenkbar sein, und Hilfe beim Einpacken sollte selbstverständlich angeboten werden. Auch die Sichtbarkeit und Erreichbarkeit von Produkten muss maßgeblich verbessert werden. [Beifall bei der SPD ‒ Beifall von Stephan Schmidt (CDU) und Dirk Stettner (CDU)] Eine gute Beleuchtung im Verkaufsraum ist unerlässlich, und die Regale dürfen nicht hoch angebracht sein. Rollstuhlgerechte Einkaufswagen sollten überall verfügbar sein. Ebenso muss die Lesbarkeit von Preisschildern, Etiketten und Informationen klar und deutlich gesichert sein. Wir sollten musikfreie Zonen einführen, um sicherzustellen, dass der Einkauf in Ruhe erledigt werden kann und die Durchsagen verstanden werden können. Schließlich ist wichtig, Ruhezonen zum Sitzen für Ältere anzubieten, ergänzend gern Wasserspender und leicht zugängliche Kunden-WCs mit automatischer Türöffnung. Wenn wir diese Maßnahmen gemeinsam umsetzen, respektieren wir nicht nur die Würde der älteren Generation, sondern auch die Lebensqualität jedes Einzelnen von uns hier. Wir nehmen dadurch notwendige Anpassungen an eine sich verändernde Bevölkerungsstruktur vor und fördern Inklusion in allen Lebensbereichen. [Beifall bei der SPD ‒ Beifall von Stephan Schmidt (CDU) und Dirk Stettner (CDU)] Niedersachsen macht das längst. Geben Sie sich einen Ruck, setzen Sie mit uns gemeinsam ein Zeichen für eine inklusivere Gesellschaft und unterstützen Sie diesen Antrag! ‒ Vielen Dank! [Beifall bei der SPD ‒ Vereinzelter Beifall bei der CDU]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! ‒ Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Wapler. ‒ Bitte schön!

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Christoph Wapler GRÜNE

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde den Antrag gar nicht so schlecht. Ich weiß, dass er auch eine Herzensangelegenheit des Kollegen Stroedter ist. Der demografische Wandel bringt ja tatsächlich viele Herausforderungen für den Handel ‒ das ist eine der Herausforderungen, die er zu meistern hat. Die Branche hat dabei eine große gesellschaftliche und soziale Verantwortung; soweit ist alles richtig. Allerdings hat der Handel diese Verantwortung auch schon angenommen. Wer ein Geschäft hat, weiß: In jedem Wandel liegt eine Chance, und auch eine Chance, den Anforderungen der Kundinnen und Kunden besser gerecht zu werden. Es gibt ein bundesweites Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“. Das hat der Deutsche Handelsverband bereits vor Jahren mit Partnern aus der Politik und den Senioren- und Verbraucherorganisationen in den Fokus gerückt. In Berlin gibt es 178 zertifizierte Geschäfte. Ziel war und ist es, sowohl die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern als auch die Wirtschaft und die Beschäftigung im Einzelhandel zu stärken. Ja, Einkäufe können schnelles Besorgen sein, sie sind aber eben auch Begegnung in Geschäften, ein gemeinsamer Gang durch die Läden. Da sind tatsächlich Hindernisse, Barrieren und Bedingungen, die dem im Wege stehen, zu beseitigen. Das ist sowohl im Interesse des Handels als auch der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir meinen aber, dass der tägliche Einkauf für alle Menschen, für alle Kundinnen und Kunden, unbeschwerlich und barrierefrei sein muss ‒ für Menschen mit Kinderwägen genauso wie für Menschen im Rollstuhl oder eben Seniorinnen und Senioren. Und deshalb ist das Anliegen, die Interessen diverser Käuferinnen deutlicher herauszustellen und diese auch erkennbarer zu berücksichtigen, grundsätzlich richtig; insbesondere dem barrierefreien Einkauf kommt da eine große Bedeutung zu. Wenn es diese Win-win-Situation gibt, dann können wir zu Recht fragen, und da finde ich, greift der Antrag vielleicht auch noch ein bisschen zu kurz, warum das im Einzelhandel noch nicht flächendeckend der Fall ist. Deshalb glauben wir auch, es braucht eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und mehr Sensibilisierung für die Unternehmen. Wir müssen ein Bewusstsein für die verschiedenen Ansprüche der Kundinnen schaffen, damit diese Chancen dann auch erkannt und umgesetzt werden. Berlin ist eine Stadt der Vielfalt, und ja, dieser Antrag kann durchaus ein Schritt in die richtige Richtung sein. Das kann man aber sicherlich auch noch etwas optimieren, insofern freue ich mich auf die Debatte in den Ausschüssen. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat der Kollege Gräff das Wort. – Bitte schön!

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Christian Gräff CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dann nehme ich das Schlusswort des Kollegen vorweg: Ich freue mich auch auf die Debatte im Ausschuss! Ich glaube in der Tat, dass die Frage der demografischen Entwicklung eine ist, die wir viel zu selten hier und in Deutschland diskutieren. Wir alle stehen da vor enormen Herausforderungen. Es ist auch schon eben von der Kollegin erwähnt worden, dass das Thema Pflege natürlich eins ist, aber vor allen Dingen auch: Wie gestalten wir den Alltag? Wie ermöglichen wir ein selbstbestimmtes Leben von älteren Menschen, von Seniorinnen und Senioren? Das ist aus meiner Sicht das Zukunftsthema dieses Landes, und insofern finde ich den Antrag natürlich gut, den wir hier einbringen wollen. Ich glaube, es gibt ein paar Herausforderungen, die vielleicht auch neu adressiert sind, ich möchte aber ganz deutlich an dieser Stelle sagen: Es ist kein „Vorwurfsantrag“, sondern der Handelsverband Berlin-Brandenburg und die IHK haben gemeinsam an Konzepten gearbeitet. Ich weiß nicht, ob es alle wissen, sie haben auch gemeinsam einen Preis herausgebracht, wo sie insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel Unternehmen ausgezeichnet haben, die besonders seniorenfreundlich sind. Aber ja, wir haben die Themen: Wie kann ich mich in einem Geschäft, in einem Verkaufsraum bewegen? Wie komme ich beispielsweise an die Regale? Wie ist die Lesbarkeit? Und ehrlicherweise auch die Frage, die man vielleicht auch darüber hinaus adressieren kann, die wir in dem Antrag noch nicht so adressiert haben: Wie kann ich in der Zukunft smarte Systeme leichter installieren? –, weil auch Seniorinnen und Senioren immer mehr mit Smartphone und anderen Dingen umgehen können, aber vielleicht nicht in der Art und Weise, wie wir es heute können. Insofern ist das ein Antrag, der unterstützen soll, was heute schon Handelsverband und IHK gemeinsam auf den Weg gebracht haben, möglicherweise ist das in der Zukunft auch mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Ich und wir gemeinsam als Koalitionsfraktionen fänden es sehr wichtig und freuen uns auf die weiteren Beratungen und Hinweise. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Und für die Fraktion Die Linke spricht nun der Kollege Schatz. – Bitte schön!

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Carsten Schatz LINKE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Als ich diesen Antrag gelesen habe, wusste ich erst einmal nicht so richtig: Worum geht es hier jetzt eigentlich? Wo stehen wir? [Torsten Schneider (SPD): Das ist ja nichts Neues!] Ich erinnere mich an die Debatte im letzten Sozialausschuss, und bevor jetzt hier die Neunmalklugen sagen: Sie waren ja gar nicht da! –, das wird mittlerweile im Internet übertragen. Ich habe es mir angeguckt. Die Kollegin Wahlen hat dort dankenswerterweise die Frage gestellt: Wo stehen wir denn an der Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes? Wann kommt denn endlich die Novelle, die uns eigentlich schon für letztes Jahr versprochen wurde und wo damals gesagt wurde: Es scheitert an einer Abstimmung zwischen CDU und SPD? – Die liegt immer noch nicht vor. Und wann kommt sie denn? Wir wissen es nicht. Und dann kommen Sie mit einem Antrag um die Ecke und sagen: Das Wohl und Wehe der Seniorinnen und Senioren in dieser Stadt entscheidet sich an der Frage, wie breit die Einkaufswege in den Läden sind? Also Entschuldigung, das finde ich falsche Prioritätensetzung. [Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN – Torsten Schneider (SPD): Das ist aber ignorant! – Zuruf von Ülker Radziwill (SPD)] Wenn wir da vorankommen wollen, dann lade ich Sie gern ein: Lassen Sie uns als Abgeordnete den Landesseniorenbeirat, die IHK und den Handelsverband einladen, um gemeinsam diesen gesellschaftlichen Diskussionsprozess auf den Weg zu bringen! Dazu muss man doch nicht den Senat beauftragen. Ich weiß nicht, wohin Sie wollen. Und wenn man an der Frage von Einkaufen und Seniorinnen und Senioren noch mal ansetzen will, sage ich mal: Wir hatten in den letzten Jahren eine Situation, wo die Preise enorm gestiegen sind. Viele Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten wissen nicht, wie sie einkaufen gehen sollen. Und dann, wie gesagt, machen Sie hier die Frage auf: Sind es Rollatorwege oder nicht? [Torsten Schneider (SPD): Das ist aber ignorant!] Ich finde, wir haben hier andere Fragen zu diskutieren. Ich habe Ihnen, glaube ich, einen Weg skizziert, wie wir diese Probleme angehen können. Ich lade Sie dazu ein, das so zu machen. Den Senat, glaube ich, muss man hier nicht beauftragen. – Vielen Dank! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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Dr. Bahar Haghanipour

Vielen Dank! – Für die AfD-Fraktion hat die Abgeordnete Auricht das Wort.

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Jeannette Auricht AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der älteren Generation ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen? – Selbstverständlich, und natürlich gehört dazu auch die Möglichkeit, Einkäufe selbstständig und ohne Hindernisse zu tätigen. Aber ganz ehrlich, die Idee, dass der Senat zusammen mit dem Handelsverband und der IHK ein Konzept für seniorengerechtes Einkaufen entwickelt soll, finde ich schon irgendwie amüsant. Allenfalls wäre mir da noch die Seniorenvertretung als Partner eingefallen, aber na gut, sei es drum. Ganz ehrlich: Unsere Einzelhändler kennen ihre Kunden, die wissen um die Bedürfnisse und Wünsche der Senioren. Sie haben das Fachwissen, die Erfahrung und die Innovationskraft, um Einkaufskonzepte zu entwickeln, die nicht nur seniorengerecht sind, sondern auch Umsatz und Kundenzufriedenheit steigern können. [Beifall bei der AfD] Der Einzelhandel verfügt also über genügend Expertise und Fachwissen, um sich dieses größeren Kundenkreises anzunehmen, natürlich auch schon aus eigenem Interesse, und er braucht bestimmt nicht die wohlfeilen Ratschläge des Senats. Der Senat sollte sich, wenn er zu viel Langeweile hat, endlich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Das wäre die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es dem Einzelhandel möglich machen, aus eigener Kraft zu agieren. Sie sollten den Einzelhandel fördern und nicht bevormunden, bürokratische Hürden endlich abbauen, Wiederbelebung der Innenstädte vorantreiben, die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, um die Erreichbarkeit von Geschäften für Senioren zu erleichtern. Dazu gehören auch Parkplätze, vielleicht auch die Regulierung des Onlinehandels. Wir bräuchten auch vernünftige junge Leute, die mit einer guten Schulbildung als Azubis im Einzelhandel landen, damit der auch Personal gewinnt. Das wären alles Aufgaben des Senats. Und wenn Sie etwas für die Senioren tun wollen, hätte ich dafür auch noch ein paar Tipps: Stellen Sie ausreichend Mittel für die Umsetzung von seniorenpolitischen Maßnahmen bereit! [Beifall bei der AfD] Erhöhen Sie die Kaufkraft durch gute und auskömmliche Renten! Bekämpfen Sie die Inflation! Sorgen Sie für günstige Energie und bezahlbare Lebenshaltungskosten, damit die Senioren überhaupt Geld in der Tasche haben! Erhalten Sie die Möglichkeit, Bargeldzahlungen zu tätigen, auch analoges Leben muss weiterhin möglich sein! [Beifall bei der AfD] Sorgen Sie für Sicherheit in der Stadt und in den öffentlichen Verkehrsmitteln, viele Senioren trauen sich gar nicht mehr raus! Ich könnte noch Tausend Dinge nennen, die Sie als Senat angehen sollten, aber die Interessen der Senioren als Käufergruppe im Einzelhandel, also wirklich, that‘s not your business! Oder wollen Sie sich demnächst vielleicht bei Galeria Kaufhof oder Karstadt bewerben? Der Einzelhandel ist bereit, seine Verantwortung zu übernehmen, aber er braucht eine Politik, welche nötige Rahmenbedingungen gibt, und die nicht wie zu Zeiten der Pandemie vor allem seine Existenzgrundlage raubt. Und wenn Sie die Fachleute machen lassen und die Wirtschaftskraft und die Kaufkraft endlich wieder mit Ihrer Politik erhöhen, dann können auch die Senioren wieder in den Geschäften einkaufen gehen, wo sie sich wohlfühlen und wo sie willkommen sind. – Vielen Dank! [Beifall bei der AfD]

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Dr. Bahar Haghanipour

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie mitberatend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales. – Widerspruch höre ich nicht. Dann verfahren wir so. Tagesordnungspunkt 53 war Priorität der Fraktion der SPD unter der Nummer 4.1. Tagesordnungspunkt 54 steht auf der Konsensliste. Meine Damen und Herren! Damit sind wir am Ende unserer heutigen Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet am Donnerstag, dem 2. Mai 2024, um 10 Uhr statt. Die Sitzung ist damit geschlossen. [Schluss der Sitzung: 19.30 Uhr] Anlage 1 Konsensliste Vorbehaltlich von sich im Laufe der Plenarsitzung ergebenden Fraktionen vor der Sitzung empfohlen, nachstehende Tagesordnungspunkte Lfd. Nr. 22: Gesetz über die Auflösung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Wohnraumversorgung Berlin“ Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1580 vertagt Lfd. Nr. 29: Uferpromenade Hallesches Ufer retten – Fördermittel dürfen nicht ungenutzt verfallen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr vom 20. März 2024 Drucksache 19/1554 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1271 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 30: Rechtsanspruch für Kinder mit Behinderungen – Verfahrenslots*innen müssen unverzüglich arbeiten! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 14. März 2024 Drucksache 19/1555 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1365 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 32: Berlin auch im Notfall versorgungssicher machen – Trinkwasserbrunnen endlich sanieren, hierzu Notfallversorgung mit Kraftstoffen und Notstrom absichern! Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 18. März 2024 Drucksache 19/1557 zum Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/0716 mehrheitlich – gegen AfD – auch mit geändertem Berichtsdatum abgelehnt Änderungen haben Ältestenrat und Geschäftsführer der ohne Aussprache wie folgt zu behandeln: Lfd. Nr. 33: Schutzkonzept für die EURO 24 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 22. März 2024 Drucksache 19/1563 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1093 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 34: Ein berlinweites Kurzfilm-Begleitprogramm für die EURO 24 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sport vom 22. März 2024 Drucksache 19/1564 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1091 mehrheitlich – gegen GRÜNE und LINKE – abgelehnt Lfd. Nr. 36: Nr. 5/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1592 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 37: Nr. 6/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1593 einstimmig – mit allen Fraktionen – zugestimmt Lfd. Nr. 38: Privatjets am BER verbieten! Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1472 vertagt Lfd. Nr. 39: Menschen vor dem Erfrierungstod bewahren: Ganztägige Angebote in der Kältehilfe sicherstellen! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1499 vertagt Lfd. Nr. 41: Das Landesamt für Einwanderung (LEA) zu einer modernen Willkommensbehörde weiterentwickeln – Bürokratieabbau jetzt! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1523 vertagt Lfd. Nr. 46: Gleichberechtigung von Auszubildenden mit Studierenden – vergünstigtes Deutschlandticket auch für Azubis einführen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1561 an Mobil Lfd. Nr. 47: Für die Berliner Kinder: Sechs Punkte für gesundes und leckeres Schulmittagessen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1562 vertagt Lfd. Nr. 49: Gefahren des Linksextremismus in Berlin endlich ernst nehmen und konsequent bekämpfen! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/1582 vertagt Lfd. Nr. 50: Solidarische Stadt: Wohnraum besser nutzen, stille Wohnraumreserven aktivieren, Wohnungsnot lindern Antrag der Fraktion Die Linke Drucksache 19/1583 an BuEuMe (f) und StadtWohn Lfd. Nr. 51: Stadtnatur erhalten, Grünflächen ausbauen, Naturschutz stärken: Berlin braucht einen Naturcent! Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 19/1584 vertagt Lfd. Nr. 54: Etablierung eines nutzerfreundlichen Services zur bürokratischen Entlastung junger Eltern Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1588 an BildJugFam (f) und DiDat Anlage 2 Beschlüsse des Abgeordnetenhauses Zu lfd. Nr. 24: Wahl eines Ersatzmitglieds des Rundfunkrates des Rundfunk Berlin-Brandenburg Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 19/1585 Es wurde gewählt: auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Frau Abg. Melanie Kühnemann-Grunow Zu lfd. Nr. 28: Landesweiter Lehrpreis für exzellente Lehre Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung vom 18. März 2024 Drucksache 19/1540 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1451 Der Senat wird aufgefordert, einen landesweiten Lehrpreis für exzellente Lehre auszuloben, analog zum Wissenschaftspreis. Der „Berliner Lehrpreis für exzellente Hochschullehre“ soll ab dem Jahr 2025 jährlich verliehen werden. Ausgezeichnet werden sollen mit diesem Preis innovative Lehrprojekte, die mit zukunftsweisenden und dynamischen Ansätzen sowie Methoden wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich vermitteln. Dazu wird der Senat aufgefordert, ein detailliertes Konzept für einen solchen landesweiten Lehrpreis für exzellente Lehre zu entwickeln. Zu lfd. Nr. 31: Gemeinsame Wasserstoffstrategie Berlin-Brandenburg: Beschleunigter Ausbau der Wasserstoffwirtschaft Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 18. März 2024 Drucksache 19/1556 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1138 Der Senat wird aufgefordert, Gespräche mit dem Bundesland Brandenburg mit dem Ziel aufzunehmen, dass die gemeinsam mit dem Land Brandenburg entwickelte Wasserstoff-Roadmap beschleunigt umgesetzt und zu einer gemeinsamen Wasserstoffstrategie weiterentwickelt wird. Ziel ist der weitere Aufbau und die Vernetzung der Wasserstoffwirtschaft in der Region Berlin-Brandenburg. Dazu sollen notwendige technische Infrastrukturen und Kooperationen ausgebaut werden. Außerdem soll die Möglichkeit der Beschleunigung des Anschlusses an das geplante Wasserstoff-Backbone geprüft werden und der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur für den Schwerlastverkehr in der Metropolregion Berlin-Brandenburg realisiert werden. Zu lfd. Nr. 35: Notfallwasserversorgung sichern: Überführung der Zuständigkeit öffentlicher Schwengelpumpen an die Berliner Wasserbetriebe Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 4. März 2024 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1591 zum Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD Drucksache 19/1175 Der Senat wird aufgefordert, die Verantwortung für die öffentlichen Brunnen (Schwengelpumpen) zur Notfallwasserversorgung der Berliner Bevölkerung an die Berliner Wasserbetriebe zu übertragen. Mit der Zentralisierung dieser Aufgabe an die Berliner Wasserbetriebe sollen die Bezirke entlastet und die Versorgungssicherheit verbessert werden. Für die Wiederherstellung und Reparatur defekter Brunnen ist ein Handlungs- und Zeitplan zu entwickeln. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. September 2024 über die Umsetzung zu berichten. Zu lfd. Nr. 36: Nr. 5/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1592 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Schulstraße 97 in Berlin-Wedding (Flur 14, Flurstück 168/4 Gebäude und Freifläche Schulstraße 97) zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 11. Januar 2024 zur UVZ-Nr. CG 2/2024 der Notarin Dr. Cornelia Gorn in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt. Zu lfd. Nr. 37: Nr. 6/2024 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte Dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 10. April 2024 Drucksache 19/1593 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin Der Bestellung eines Erbbaurechts am Grundstück Langestraße 60 in Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg (Flur 19, Flurstück 254 Langestraße 60) zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 20. Dezember 2023 zur UVZ-Nr. 900/2023 LF des Notars Jan Lindner-Figura in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

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