Dennis Buchner
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien sowie mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. – Widerspruch höre ich dazu nicht. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf lfd. Nr. 4.5: Priorität der Fraktion der CDU Tagesordnungspunkt 23 Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 19/1589 Erste Lesung Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. Zunächst möchte der Senat seine Gesetzesvorlage begründen. Das Wort hat der Senator für Finanzen. – Bitte sehr, Herr Evers! Bürgermeister Stefan Evers (Senatsverwaltung für Finanzen): Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie sehen, gibt es in Berlin immer viel zu tun und viel zu besprechen. Heute gibt es die Reform der Grundsteuer zu besprechen, und das nicht zum ersten Mal. Das war immer wieder Thema hier im Haus. Das war Thema vieler Debatten und vieler Nachfragen, auch vielfach Gegenstand von Kritik aus unterschiedlichen Richtungen, je nachdem, welche Rolle welche Fraktion gerade einnahm. Das ist ein Sachverhalt, der uns schon seit einigen Jahren begleitet. Ich erinnere mich noch, selbst immer wieder Kritik daran geäußert zu haben, wie viel Bürokratie beispielsweise mit der Erhebung der Daten verbunden war, die für die Abgabe der Steuererklärungen erforderlich waren, wie es um die Informationspolitik des Senats bestellt war, wie es um die Quote der abgegebenen Erklärungen bestellt war. Insofern handelt es sich bei dieser Reform der Grundsteuer, die mit dem heute vorgelegten Gesetz eine erste Station ihrer Umsetzung nimmt, um einen vom Abgeordnetenhaus sehr aufmerksam begleiteten Prozess. Damit will ich einen ausdrücklichen Dank verbinden, und zwar einen großen Dank an die Beschäftigten der Berliner Finanzbehörden, die etwas geschafft haben, auf das man auch einmal miteinander stolz sein darf – nicht nur, weil Berlins Verwaltung – wie ich finde, oft zu Unrecht – allgemein in dem Ruf steht, eher Schlusslicht im Bundesvergleich zu sein. Ich glaube nicht nur, dass das objektiv in kaum einem Bereich wirklich so ist, sondern dass gerade die Finanzbehörde hier einen vorbildlichen Job macht. Sie wurde gerade vom Bund der Steuerzahler – Achtung! – für ihre Bearbeitungsgeschwindigkeit ausgezeichnet. Dieses Tempo, diese Schwerpunktsetzung gerade im Bereich der Grundsteuer haben wir im Zusammenhang mit den Wertbescheiden unter Beweis gestellt. Bundesweit haben wir es als erstes Bundesland geschafft – als wir die Entscheidung über Hebesatz und Grundsteuermesszahlen getroffen haben, waren es 97 oder 98 Prozent –, diese Quote zu erreichen. Deswegen danke ich allen Beschäftigten, die in den letzten Monaten so intensiv daran gearbeitet haben, dass wir das Signal mit dem heutigen Tag und mit den anstehenden Parlamentsentscheidungen zum Hebesatz aussenden können: Wir schaffen Klarheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir sorgen dafür, dass die Reform der Grundsteuer die Berlinerinnen und Berliner nicht überfordert. Wir halten Wort. [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD] Wir haben versprochen – nicht nur wir, sondern das Versprechen gilt bundesweit –, die Grundsteuer für Berlin aufkommensneutral zu gestalten. Wir haben auch versprochen, dass das Wohnen im Durchschnitt nicht teurer werden soll. Die Reform der Grundsteuer war nicht unsere Idee. Wir waren gerade in Berlin als ehemals geteilte Kommune damit konfrontiert, dass das Bundesverfassungsgericht – durchaus zu Recht – ein Steuergerechtigkeitsdefizit in der bisher zugrunde gelegten Regelung der Grundsteuer gesehen hat. Der Bundesgesetzgeber hat mit einem Modell den Bundesländern die Möglichkeit gegeben, entweder dieses Modell zu wählen oder andere Wege zu gehen. Berlin hat sich für das Bundesmodell, das sogenannte Scholz-Modell, entschieden. Jetzt ging es um die Frage: Was machen wir daraus? Wie sorgen wir dafür, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität, aber auch der möglichst geringen Belastung des Wohnens – jedenfalls der Nichthöherbelastung des Wohnens – in die Tat umgesetzt werden kann? Wie vermeiden wir insbesondere eine flächendeckende Erhöhung der Grundsteuer, wie sie die Folge gewesen wäre, wenn wir jetzt nicht mit diesem Gesetz und demnächst auch mit dem Haushaltsgesetz eingreifen würden? Wir haben festgestellt, als wir die Daten analysiert haben, die wir zum Jahresbeginn ausgewertet hatten, dass wir, wenn wir jetzt nicht das, was wir heute mit dem Gesetzentwurf diskutieren, die Steuermesszahlen für Berlin, anfassen, eine Belastungsverschiebung hin zum Wohnen vom Nichtwohnen, vom unbebauten Wohnen erleben würden. Und diese Belastungsverschiebung würde dem Versprechen zuwiderlaufen, das Wohnen im Durchschnitt nicht teurer zu machen für die Berlinerinnen und Berliner. Um es an diesem Punkt schon deutlich zu machen: Wir halten Wort. Wir sehen auch, welchen Belastungen das Wohnen in Berlin, die Wohnkosten in Berlin ansonsten ausgesetzt sind. Deswegen schlagen wir vor, die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille zu belassen und für Nichtwohngrundstücke und unbebaute Grundstücke auf 0,45 Promille anzuheben. So schaffen wir diesen Ausgleich, so schaffen wir das richtige Verhältnis. So sorgen wir dafür, dass die Belastung nicht zulasten des Wohnens höher wird. [Beifall bei der CDU und der SPD] Wir haben außerdem vorgeschlagen, den Hebesatz nahezu zu halbieren. Auch das ist etwas, was, glaube ich, bundesweit Signalwirkung hatte – übrigens in einer Zeit, in der andere Kommunen gerade dabei sind, Hebesätze zu erhöhen. Ich will nicht über den Hintergedanken dabei spekulieren; womöglich denkt der eine oder andere, dann könne man im Jahr 2025 ja immer noch sagen, es sei im Verhältnis zu 2024 ein aufkommensneutrales Hebesatzmodell. Wir sagen sehr klar und deutlich: Wir nehmen uns selbst beim Wort. Wir senken den Hebesatz in einer Art und Weise, die nach allen Berechnungen, die wir jetzt aufgrund der Datenlage anstellen konnten, vermeiden wird, dass es hier zu einem höheren Grundsteueraufkommen kommen wird. Für einen Finanzsenator ein etwas ungewöhnlicher Satz, dass er hier freiwillig auf mögliche Mehreinnahmen verzichtet, aber ich glaube, es ist enorm wichtig, dass sich Politik angesichts der großen Unruhe, der großen Nervosität im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, angesichts dessen, dass die Menschen sich sehr bewusst sind, dass das Versprechen der Aufkommensneutralität gegeben war, hier auch daran messen lässt. Deswegen schlage ich Ihnen vor, nicht nur mit diesem Gesetz, sondern auch mit den kommenden Anpassungen des Haushaltsgesetzes in Sachen Hebesatz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder sich verlässlich vor einen Taschenrechner setzen kann, seinen Grundstückswertbescheid daneben legt und anschließend Klarheit darüber hat, wie sich die Belastung künftig verhält. Ich will ein Beispiel nennen, aus naheliegenden Gründen aus Treptow-Köpenick: Wenn wir da ein 120-Quadratmeter-Einfamilienhaus nehmen – das haben wir mal zufällig herangezogen –, das bisher eine jährliche Grundsteuerbelastung von 427 Euro hatte, wäre sie in dem Beispielfall, den wir uns angesehen haben, ohne Veränderungen der Gesetzeslage auf 771 Euro angestiegen. Durch die Anpassungen, die wir jetzt vorschlagen, wird es auch einen Anstieg geben; das hat auch damit zu tun, dass wir in Ost und West unterschiedliche Berechnungsgrundlagen hatten, auch viele andere Themen, lagebedingte Bewertungen, gerade der Bodenrichtwert steht ja auch sehr stark in der Diskussion. Aber der Anstieg wird 20 Euro betragen, in dem Fall auf 447 Euro. Ich glaube, das kommt an. Das sieht man, das merkt man angesichts dessen, dass man vielleicht schon gerechnet hat, nachdem man den Wertbescheid hatte, wie künftig die Grundsteuerbelastung ausfällt. Es gab teilweise ja sogar die Besorgnis, es könne sich versechsfachen, verachtfachen, verzehnfachen. Mit den Maßnahmen, die wir jetzt treffen, werden wir dem in aller Regel wirksam entgegentreten. Insofern: eine gute Nachricht für Berlin, eine gute Nachricht für die Berlinerinnen und Berliner. Betroffen sind fast alle, denn die Grundsteuer kann auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Es ist auch gut, dass wir im Bereich des selbstgenutzten Wohneigentums die Möglichkeit einer Härtefallregelung in diesem Gesetz vorsehen. Das tritt neben die Billigkeitsregelungen, die das Steuerrecht ansonsten auch kennt. Es gibt nicht unendlich viel Spielraum im Steuerrecht für solche Regelungen, aber auch hier gilt: Das Signal ist einerseits wichtig, aber auch die Möglichkeit, die wir damit den Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten an die Hand geben, Entscheidungen zu treffen, die die Lebenswirklichkeit des Einzelnen und seine individuelle Belastung in den Blick nehmen und die ermöglichen, bei existenziellen Härten die Grundsteuer zu senken; auch das übrigens bundesweit beispielhaft und ein weiteres Signal, das wir am heutigen Tage über Berlin hinaus senden können. Ich wäre dankbar dafür, die Unterstützung aus dem Haus zu erfahren. Und ich bin mir sicher, die Berlinerinnen und Berliner wären es auch. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU und der SPD]
