Björn Wohlert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen im Abgeordnetenhaus! Sehr geehrte Damen und Herren! In Berlin arbeiten rund 8 500 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Damit leisten auch die Werkstätten einen enormen Beitrag, um das in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention formulierte gleiche Recht auf Arbeit in der Praxis umzusetzen. Als Land Berlin gehen wir mit gutem Beispiel voran: Mit unserem Finanzsenator Stefan Evers setzen wir uns dafür ein, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderung im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Sie können nun auch ohne vorhandene Stelle und ohne freie Mittel in den öffentlichen Dienst eintreten. Ziel ist es, nach zwei Jahren ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu schaffen. Alternativ kann eine Finanzierung über Inklusionsmittel erfolgen: Mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 stellen wir entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung hatten sich der Senat, das Landesamt für Gesundheit und Soziales und die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen auf Arbeitspakete verständigt, um die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu fördern, Hemmnisse beim Übergang abzubauen und Werkstätten bei ihrer gesetzlichen Aufgabe, der Förderung des Übergangs, zu unterstützen. Diese Kooperationsvereinbarung ist aus Sicht der CDU-Fraktion eine maßgebliche Grundlage für Maßnahmen des Landes Berlin, um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken. Dabei muss insbesondere – es wurde schon angesprochen – mit den neu geschaffenen einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber, den Integrationsfachdiensten und den Kammern zusammengearbeitet werden, und es müssen trägerspezifische Lösungen erarbeitet werden. Auch berücksichtigt werden müssen das Modell „Wege in Arbeit“ und die Erfahrungen aus dem erfolgreichen Format „Schichtwechsel“. Im Rahmen eines Modellprojekts des LAGeSo sollen Werkstattbeschäftigte durch Jobcoaches gezielt auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorbereitet werden. Eine unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen, die in anderen Ländern schon geschaffen wurde, wäre dahingehend ein wichtiges strukturelles und möglicherweise ergänzendes Angebot. Die Beratungsstelle kann Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation mit Behörden zusätzlich unterstützen, über Fördermöglichkeiten, Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote informieren und als weiterer Netzwerkpartner in Zusammenarbeit mit Berliner Unternehmen agieren. Unsicherheiten, Furcht vor hohem Aufwand und mitunter auch Berührungsängste vor einer Einstellung von Menschen mit Behinderungen soll aktiv entgegengewirkt werden. Menschen mit Behinderungen haben Fähigkeiten, die für Unternehmen von besonderem Wert sein können. Menschen mit Behinderungen können stärker als bisher zur Fachkräftesicherung beitragen. Wir müssen die vielfältigen Potenziale von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt im Sinne ihrer Teilhabe und im Sinne der Inklusion als gesellschaftliches Ziel stärker nutzen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Vereinzelter Beifall bei der SPD]
