Johannes Kraft
Nein, Frau Hassepaß, aber ich habe Ihnen zugehört. [Lachen von Thorsten Weiß (AfD)] Und ich habe gehört, was Sie gesagt haben. Sie haben die Beispiele Paris und Barcelona und was nicht alles genannt und gesagt: Wir müssen endlich – und das wieder ziemlich aufgebauscht –, wir müssen endlich in dieser gesamten Stadt Tempo 30 machen. Das ist das, was Sie gesagt haben. Das steht in Ihrem Antrag nicht drin, aber zu dem Antrag komme ich jetzt. Noch mal: Sie fordern Tempo 30 wegen der Verkehrssicherheit. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Ich habe Ihnen aber auch gesagt, dass es sich um das Straßenverkehrsgesetz und die Straßenverkehrsordnung handelt. Sie können, selbst wenn sich an einer Hauptverkehrsstraße aktuell eine Schule befindet, dort nicht rechtssicher Tempo 30 anordnen, es sei denn, der Haupteingang befindet sich an der Hauptstraße. Das ist die Gesetzeslage. Dann empfehle ich Ihnen mal die Lektüre des entsprechenden Gesetzes. Zweitens: Sie fordern Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Sie haben völlig recht, Lärmschutz ist Gesundheitsschutz. Selbstverständlich soll und muss dort, wo die Menschen durch Straßenlärm, durch Verkehrslärm belastet sind, etwas getan werden. Der Lärmaktionsplan wird gerade überarbeitet. [Vasili Franco (GRÜNE): Sie machen nichts!] Der Lärmaktionsplan wird gerade überarbeitet durch die Senatsverkehrsverwaltung. Da sind selbstverständlich dort, wo es notwendig ist, auch Geschwindigkeitsanpassungen vorgesehen. Sie fordern in einem dritten Punkt Tempo 30 wegen Luftreinhaltung. Grundlage dafür ist § s40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Wenn es eine Maßnahme ist, die in einem Luftreinhalteplan definiert wurde, kann auch Tempo 30 angeordnet werden. Das haben Sie getan, und wir haben, weil es so in der Verordnung steht, gesagt, wir müssen nach fünf Jahren eine Fortschreibung machen und überprüfen, ob die Grenzwerte noch eingehalten werden oder ob sie wieder eingehalten werden oder nicht. Wenn das nicht der Fall ist – ich verweise noch mal auf § 45 Straßenverkehrsordnung –, dann sind diese verkehrsbehördlichen Anordnungen Tempo 30 abzuordnen, weil die sonst jeder beklagen kann. Das ist das, was die Senatsverwaltung tut, und das ist das, was im Gesetz steht. Der Luftreinhalteplan wird jetzt in der dritten Fortschreibung überarbeitet. Da wird das, was Sie aufgeschrieben haben, sicherlich auch Berücksichtigung finden. Insofern geht Ihr Antrag, so gut er gemeint sein mag, deutlich zu weit. Und, und das ist das Entscheidende, er kann nicht rechtssicher umgesetzt werden, und deshalb werden wir ihn ablehnen. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU]
