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André Schulze

GRÜNE 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon ausgeführt hat das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisher geltende Bewertung für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Das Grundsteuergesetz musste daraufhin reformiert werden und die Grundstücksbewertung jetzt bundeseinheitlich und vergleichbar erfolgen. Für Berlin hat bereits der rot-grün-rote Vorgängersenat die Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die Mitarbeiterinnen der Berliner Finanzämter haben in den vergangenen zwei Jahren Großes geleistet – der Finanzsenator hat schon darauf hingewiesen in seiner Rede –, denn sie haben circa 850 000 Grundsteuererklärungen abgearbeitet, ungefähr genauso viele Grundsteuerbescheide erstellt und etliche Widerspruchsbescheide bearbeitet. Und sie standen den Menschen bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Die erfolgreiche Umsetzung dieser sehr aufwendigen Grundsteuerreform ist also auch und vor allen Dingen der Erfolg der Mitarbeitenden der Berliner Finanzämter, und dafür auch von mir und meiner Fraktion an dieser Stelle vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Bereits für die Vorgängerkoalition stand fest – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus der rot-grün-roten Koalitionsvereinbarung von 2021 –: „Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral gestaltet werden, dabei sollen soziale Härten vermieden werden.“ – Zitat Ende. – Diesem Ziel und Grundsatz folgt auch der vorliegende Gesetzesentwurf, und er hat daher unsere Unterstützung. Trotz Verschiebungen des individuellen Steuerbeitrags bleibt das Grundsteueraufkommen insgesamt stabil, unter Berücksichtigung des noch zu ändernden Hebesatzes. Insbesondere bleibt durch die hier vorliegende Anpassung der Steuermesszahlen auch das Aufkommen für den Bereich der Wohnimmobilien nahezu konstant. Und: Niemand sollte durch die gesetzlich bedingte Erhöhung der Grundsteuer in unzumutbare finanzielle Nöte geraten. Ein Wermutstropfen des vorliegenden Entwurfs: Bis heute konnte die Senatsverwaltung uns keine detaillierten Aussagen dazu machen, in welchem Umfang es solche Härtefälle geben wird oder zu welchen regionalen Verschiebungen es innerhalb Berlins kommt. Hierzu erhoffe ich mir in den Ausschussberatungen noch einmal vertieftere Erkenntnisse, um dort fundiert debattieren zu können. [Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Alles in allem hat der schwarz-rote Senat den rot-grünroten Staffelstab aber souverän übernommen und läuft mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nun auf die Ziellinie der Grundsteuerreform zu. Doch wenn wir schon beim Thema Grundsteuer sind – die Kollegen vor mir haben es auch schon angesprochen –, lassen Sie mich auf einen anderen Aspekt eingehen! Auch wenn der Name es anders vermuten lässt, nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen die Grundsteuer. Bundesweit zahlen sie auch über 35 Millionen Mieterinnen und Mieter, so auch die Mieterinnen und Mieter in unserer Stadt. Obwohl einzig die Vermieterinnen und Vermieter von Wertsteigerungen ihrer Immobilien profitieren können, können sie ihre Grundsteuer als Teil der Nebenkosten auf Mieterinnen und Mieter umlegen. Diese Regel ist mieterinnen- und mieterfeindlich, sie ist finanziell ungerecht und sozial unausgewogen, und deshalb gehört sie endlich abgeschafft. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Bereits 2019 hat der rot-rot-grüne Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative angestoßen. Über die Länderkammer sollte Berlin erreichen, dass die Grundsteuer nicht mehr auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden kann. In Zeiten immer wieder steigender Mieten wollten wir dadurch Millionen Mieterinnen und Mieter finanziell bei den Nebenkosten entlasten. Leider fand sich auf Bundesebene keine politische Mehrheit für unser Vorhaben, denn bis heute wehrt sich die CDU im Bund und auch in vielen Ländern genauso wie die FDP innerhalb der Ampelkoalition dagegen, Mieterinnen und Mieter besser zu schützen und finanziell zu entlasten, sei es beim Mietenkataster, beim kommunalen Vorkaufsrecht oder eben bei der Umlagefähigkeit der Grundsteuer. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Senat! Berlin ist eine Mieterinnen- und Mieterstadt. „Das Beste für Berlin“ heißt, das Beste für die Millionen Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt herauszuholen. Setzen Sie deswegen ein Umlageverbot der Grundsteuer wieder auf die Tagesordnung im Bundesrat – den Antrag gibt es dort auch noch im Verfahren –, denn nur eine mieterinnen- und mieterfreundliche Reform der Grundsteuer ist auch eine soziale Reform der Grundsteuer! Dem vorliegenden Gesetzesentwurf werden wir, wie ich vorhin ausgeführt habe, zustimmen und freuen uns auf die Antragsberatung. [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]

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