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Rolf Wiedenhaupt

AfD 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das hier vorgelegte Gesetz von Herrn Finanzsenator Evers wird ja seit Wochen medial beworben. Halbierende Senkung des Hebesatzes, niedrige Steuermesszahlen – Sie haben es heute in Ihrer Rede ja auch noch einmal gebracht. Und wer hört das nicht gern, wenn der Staat freiwillig seine Multiplikatoren erniedrigt? [Lachen von Dr. Maja Lasić (SPD)] Bei näherer Betrachtung erweist sich diese Behauptung aber eher als Täuschung. Wie ist denn der Sachstand, Herr Senator? – Das Problem ist, dass die neuen Einheitswerte aufgrund des neuen Bewertungsgesetzes massiv gestiegen sind, weil der Berechnung teilweise fiktive Mieten zugrunde gelegt wurden, die man am Berliner Wohnungsmarkt gar nicht legal erzielen kann. Sie haben uns heute ein Beispiel gebracht; ich darf Ihnen ein konkretes Beispiel nachschieben: Schauen Sie in § 254 Bewertungsgesetz, konkret in die Anlage 39. Eine Neubauwohnung unter 60 Quadratmeter in Berlin wird mit einer fiktiven Miete von 16,31 Euro angesetzt. [Ronald Gläser (AfD): Unfassbar!] Gemäß Mietpreisbremse sind in guter Lage aber nur 11,58 Euro bei Neuvermietung, im Bestand sogar nur 10,53 Euro zulässig. [Bürgermeister Stefan Evers: Aber doch nicht im Neubau!] Diese in vielen Fällen weit überzogenen und erhöhten Einheitswerte erhöhen die Bewertung und zwingen regelrecht dazu, mindestens den Hebesatz und die Grundsteuermesszahl stark abzusenken. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Dann stellt sich jetzt die Frage: Taugt die Absenkung von Hebesatz und Steuermesszahl, die der Senat vorgelegt hat, dazu, eine Mehrbelastung der Bürger wirklich auszuschließen? – So haben es die Finanzminister der Länder zu Beginn der Grundsteuerreform ja vollmundig erzählt und verkündet. Die Antwort lautet in vielen Fällen ganz klar: nein. Gehen wir mal konkret auf die Zahlen ein. Der Senat selbst kalkuliert in einer Vorlage für den Hauptausschuss folgende Erhöhung: Insgesamt wird es bei den Wohngrundstücken eine Mehrbelastung von 1,9 Prozent geben – das klingt noch moderat. Der Senat sagt, das sei sachgerecht und gleichheitsgerecht im Sinne des Bundesverfassungsgerichts. Aber wie sieht diese Gleichheitsgerechtigkeit im Detail aus? – Eigentumswohnungen steigen um 7 Prozent. Zweifamilienhäuser steigen um 16,7 Prozent. Einfamilienhäuser steigen sogar um 54,4 Prozent – über 50 Prozent Steigerung für Einfamilienhäuser! Nun schauen wir uns an: Wer wohnt denn da? – Das sind Menschen, die haben für die Zukunft vorgesorgt. Die haben eigenes Geld investiert, um sich gegen Altersarmut und Wohlstandsverlust abzusichern. [Zuruf von Harald Laatsch (AfD)] Und die bekommen diese deutliche Erhöhung der Steuerbelastung von Ihnen zu spüren. Ich sage aber auch noch einmal dazu: Auch Mieter sollten sich nicht zu früh freuen. [Heiterkeit von Jeannette Auricht (AfD)] Im normalen Mietwohnungsbau, insbesondere im Ostteil der Stadt, sind ebenfalls teils kräftige Erhöhungen der Grundsteuer zu erwarten. Das pauschale Urteil des Senats, die Steuerbelastung durch die Grundsteuer erhöhe sich insgesamt nicht, ist also mit größter Vorsicht zu genießen. Für viele Bürger wird es ganz einfach heißen: Mehrkosten. [Zuruf von Martin Matz (SPD)] Fassen wir also zusammen: Die neue Steuer bleibt – trotz abgesenktem Hebesatz und niedriger Steuermesszahlen – ungerecht, benachteiligt Wohneigentümer, ist in weiten Teilen voraussichtlich verfassungswidrig und wird – so zumindest prognostizieren es die Steuerberater – wieder keinen Bestand haben. Deshalb bleibt es bei der Forderung der AfD: Schaffen wir diese ungerechte Steuer grundsätzlich ab! Schaffen wir diese Grundsteuer ab! [Beifall bei der AfD] Deshalb freuen wir uns zwar auf die Beratungen, werden diesem Gesetz aber nicht zustimmen können. – Danke! [Beifall bei der AfD – Zurufe von Martin Matz (SPD), Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Dirk Stettner (CDU)]

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