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Tobias Schulze

LINKE 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Grünen soll in der Tat ein bisschen unter die Arme greifen. Die Modernisierung dieses Gesetzes – wie der Kollege von der CDU-Fraktion gerade sagte – ist auch in Arbeit. Allerdings bleibt nicht mehr viel Zeit. Wer 2016 die Debatten um das E-Government-Gesetz noch ein bisschen mitverfolgt hat, der weiß, dass das nicht trivial ist. Wenn man ein Gesetz machen will, das gut funktioniert und nicht nur ein Papiertiger bleibt, dann muss man ein bisschen die Debatte führen, auch mit den Verwaltungen und auch hier im Haus, und muss Gehirnschmalz hineinstecken. Insofern sollten wir langsam in die Puschen kommen mit solch einem Digitalgesetz. Am Antrag der Grünen finden wir einige Punkte oder fast alle Punkte sehr gut. Ich will mal auf zwei besonders hinweisen. Wir haben das Recht auf digitale Kommunikation durchaus jetzt schon im E-Government-Gesetz stehen. Man muss allerdings sagen, dass es nicht umgesetzt wird. Wir brauchen hier also eine schärfere Regelung. Es wurde schon das Vorbild Bayern genannt. Dort gibt es auch einen Rechtsanspruch auf digitale Kommunikation. Der wird immer so als Vorbild genannt, ist aber auch kein richtiger Rechtsanspruch. Was wir brauchen, ist nicht nur das Recht, eine E-Mail zu schreiben – das hat man fast überall –, sondern wir brauchen medienbruchfreie Verfahren, das heißt, das Recht darauf, dass Behörden- und Verwaltungsvorgänge komplett digital stattfinden. Und das muss in diesem Gesetz auch drinstehen. Wir finden es auch richtig, die IT-Steuerung zu stärken. Es ist zwingend notwendig, dass mehr Struktur in die Digitalisierungsprozesse kommt und dass die entsprechend zuständige Senatskanzlei, die CDO, in dieser Form auch mehr Durchgriffsrechte bekommt. Es ist schon mal gut, dass das zentralisiert worden ist, dass es nicht mehr diese geteilte Zuständigkeit mit der Innenverwaltung und der Senatskanzlei gibt, aber in Zukunft brauchen wir da trotzdem noch eine stärkere Zentralisierung der Verantwortung. Wir finden am Antrag der Grünen auch gut, dass das Thema Open Source in allen Bereichen dort durchdekliniert worden ist und dass es insbesondere zum Thema Schnittstellen hier noch mal mit erwähnt worden ist. Wir erleben immer mehr, wenn wir uns im Ausschuss damit beschäftigen, dass das Thema offene Schnittstellen jetzt eine der zentralen Fragen der Zukunft ist, weil viele verschiedene Fachverfahren, Prozesse, Basisdienste und zentrale IT-Infrastrukturen ineinandergreifen müssen. Das funktioniert vor allem dann, wenn die Schnittstellen funktionieren. Und derzeit haben wir an vielen Stellen in Berlin das Problem, dass das gerade nicht funktioniert. Insofern werden wir diesem Antrag zustimmen. Ich will abschließend noch einen Satz zum Thema E-Payment sagen. Es gibt in der Bundesrepublik einen zentralen E-Payment-Dienst, der heißt ePayBL, E-Payment Bund-Länder. Da sind schon elf Bundesländer und der Bund dabei und Berlin leider nicht. Es ist ehrlich gesagt ziemlich unverständlich, warum Berlin sich dieser Initiative nicht anschließt. Das heißt, wir brauchen gar nicht im Kern eine neue Anwendung, sondern wir brauchen einfach nur die Übertragung dessen, was in anderen Bundesländern schon funktioniert. Wir sollten keinen Sonderweg gehen. Dass das kompliziert ist mit dem Technikzoo, den wir derzeit im Bereich E-Payment in Berlin haben, ist klar, aber der Weg muss genau dieser sein, damit wir auch bundesweit zu zentralen und guten Lösungen kommen und die Bürgerinnen und Bürger merken, dass sich etwas nach vorne bewegt. – Danke schön! [Beifall bei der LINKEN – Vereinzelter Beifall bei den GRÜNEN]

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