Martin Trefzer
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag konnten sich rund 1 000 Gäste beim Koscheren Food Festival von Chabad Berlin auf dem Pears Jüdischen Campus in Wilmersdorf einen Eindruck von der Vielfalt koscherer Nahrungsmittel machen. Das war ein ermutigendes Zeichen in Zeiten, in denen BDS-Aktivisten zum Boykott jüdischer Einrichtungen aufrufen, und nur einen Tag, nachdem eine hasserfüllte Menge Unter den Linden öffentlich gegen Israel und jüdisches Leben in Deutschland hetzen durfte. Übrigens: Was wir hier vor einer Stunde vor diesem Haus erlebt haben, war auch nicht weniger harmlos. [Beifall bei der AfD] Es war erschreckend, wie Herr Koçak hier eine Menge aufgehetzt hat gegen das Ordnungsrecht und dass anschließend ganz offen gegen Israel und auch gegen die Bundesrepublik Deutschland gehetzt wurde, dass Israel und die Bundesrepublik als faschistischer, nazistischer Staat bezeichnet wurden und Israel als Apartheidstaat und ein Genozid in Gaza vorgeworfen wurde. Das sollten Sie von den Linken sich mal hinter die Ohren schreiben. [Beifall bei der AfD – Katalin Gennburg (LINKE): Ich lasse mir gar nichts hinter die Ohren schreiben!] Ich weiß ganz genau, wer am Samstag dabei war bei dieser unsäglichen Demonstration. Das war Ihre Parteijugend. Dann brauchen Sie hier, glaube ich, nicht bei dem Thema Antisemitismus mitzureden. [Zuruf von der AfD: So ist es!] Es ist gut, dass wir über die Stärkung der jüdischen Infrastruktur in unserer Stadt nachdenken. Die im Antrag geforderte Sonntagsöffnung für eine Handvoll Geschäfte für koschere Lebensmittel erscheint, auch vor dem Hintergrund bereits bestehender Sonntagsöffnungen für Geschäfte an Bahnhöfen, Bäckereien und Blumenläden, durchaus angemessen und vertretbar. Es ist absolut nachvollziehbar, dass Geschäfte, die am Sonnabend aufgrund der Einhaltung religiöser Gebote geschlossen bleiben, dafür am Sonntag öffnen dürfen sollen. Jetzt gibt es eben die Frage, ob das rechtlich zulässig ist, Herr Naumann! Sie haben das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2009 zitiert. Da ging es darum, dass nicht alle Adventssonntage verkaufsoffen sein dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, es dürfen nur zwei sein, aber es hat die Sonntagsöffnung durchaus an zwei Adventssonntagen ermöglicht. Im Übrigen, und das möchte ich hier in Erinnerung rufen, galt im ersten deutschlandweiten Landesladenschlussgesetz des Deutschen Reiches ab 1900 genau diese Regelung, die jetzt von der Fraktion der Grünen vorgeschlagen wurde, nämlich die Verlegung der Sonntagsruhe auf Samstag für jüdische Geschäfte, sodass jüdische Geschäfte sonntags öffnen konnten. Erst die Zeit des Nationalsozialismus und der Boykott sowie die Zwangsschließungen und Enteignungen jüdischer Geschäfte haben dem ein Ende bereitet. Es ist vor diesem Hintergrund schon erstaunlich, dass die Sonntagsöffnung insbesondere für Geschäfte für koschere Lebensmittel nach 1945 nicht wieder ermöglicht wurde in Deutschland. Die Neufassung im Sinne des Antrag brächte natürlich für thoratreue Juden eine deutliche Erleichterung. Deswegen stehen wir dem Anliegen dieses Antrags durchaus positiv gegenüber und sind bereit, das rechtlich zu prüfen. Wir sehen das ein bisschen anders, Herr Gräff! Wir glauben, dass das möglich ist. [Beifall von Frank-Christian Hansel (AfD)] Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Passahfest. [Beifall bei der AfD]
