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Christian Goiny

CDU 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den Ausführungen des Finanzsenators kann man in der Tat, jedenfalls aus unserer Sicht, gar nicht mehr so viel hinzufügen. Ich will aber trotzdem noch einmal sagen: Richtig ist, dass es keine Idee ist, die hier aus der Berliner Landespolitik oder aus dem Parlament oder aus dem Senat geboren ist, sondern dass wir hier reagieren auf Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht entschieden hat und die ja auch nachvollziehbare Grundlagen haben. Denn wir haben hier in Berlin ja besonders gesehen, dass wir durch die historische Teilung unterschiedliche Bewertungen und Steuersätze hatten, gerade bei der Grundsteuer, zwischen Ost und West. Ich verbinde das auch mit einem Dank an den Senat, an den Finanzsenator, auch an die Finanzverwaltung – dem Dank möchte ich mich ausdrücklich anschließen –, dass es hier gelungen ist, tatsächlich verantwortbar eine Regelung zu treffen, die das politische Versprechen umsetzt, dass Wohnen in Berlin im Durchschnitt nicht teurer wird. Ich glaube, die Instrumente, die der Senat hier in Angriff genommen hat, um das nachzujustieren und entsprechend zu steuern, zeigen, dass wir hier im Land Berlin den Gestaltungsspielraum, den wir rechtlich haben, optimal nutzen, sodass wir hier tatsächlich zu Regelungen kommen, die auch eine sozialpolitische Komponente haben. Der Finanzsenator hat ja zu Recht auf die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten hingewiesen. Deswegen ist es uns auch politisch als CDU-Fraktion – und ich darf das vielleicht auch im Namen der Koalition sagen – besonders wichtig, dass wir hier dieses Signal setzen und mit diesem Gesetz diesen Messbetrag hier auch noch einmal anpassen und feinjustieren, weil wir damit auch den politischen Versprechen entsprechend gerecht werden. [Sebastian Schlüsselburg (LINKE): Ich dachte, Sie schlagen eine Bundesratsinitiative vor!] Ich glaube, dass wir mit der weiteren Umsetzung der Gesetze, die hier noch folgen werden, dann auch tatsächlich die richtigen Entscheidungen dazu getroffen haben. Auch in einer haushaltspolitisch schwierigen Lage, in der wir uns momentan befinden, glaube ich, ist es absolut richtig und notwendig, dass wir hier bei diesem wichtigen Gesetzesvorhaben dieses Signal setzen. Insofern kann ich für die CDU-Fraktion nur sagen: Wir begrüßen das, was uns jetzt hier vom Senat vorgelegt wird. Wir halten das für notwendig, und wir halten das für sozial ausgewogen. Wir lösen damit auch ein Versprechen ein gegenüber den Menschen in der Stadt, denen wir gesagt haben, wir kümmern uns darum, dass die Grundsteuer auch weiter in einer Höhe bleibt, die dann auch bezahlbar ist. Das Beispiel, das der Finanzsenator hier gegeben hat, ist vielleicht ein Einzelfall, aber ich glaube, er ist durchaus ein typisches Beispiel dafür, dass diese Rechnung und dass dieses Modell auch funktionieren. Insofern werden wir diesem Vorhaben natürlich zustimmen. – Herzlichen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall von Martin Matz (SPD)]

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