Martin Matz
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Alle Eigentümerinnen und Eigentümer haben sich jetzt mit der neuen Grundsteuer schon auseinandersetzen müssen. Sie haben entsprechend schon Post vom Finanzamt – mindestens zweimal – bekommen und auch Daten liefern müssen, einen Bescheid über den Grundsteuerwert ihres Eigentums erhalten. Daher ist das Thema der neuen Grundsteuer in Berliner Stadtteilen mit hohen Eigentümerquoten viel diskutiert, beschäftigt die Menschen. Ich spüre in Lichterfelde und in Zehlendorf, dass das dort so ist. Viele andere Kolleginnen und Kollegen hier im Abgeordnetenhaus werden das auch spüren, vor allem in den Außenbezirken. Aber das Thema betrifft uns ja auch alle in Berlin, nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch die Menschen, die noch nichts gehört haben davon, wie der Grundsteuerwert denn nun ausfällt, da sie über die Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer auch als Mieterinnen und Mieter bezahlen müssen, weil die umlagefähig ist. Also, Achtung, diese Debatte heute – Grundsteuermesszahlen – klingt wahnsinnig unsexy als Debattenthema im Abgeordnetenhaus, ist aber trotzdem eine Debatte, die alle Menschen in Berlin unmittelbar betrifft. Aber wenn ich jetzt als Eigentümer oder Mieter beziehungsweise Mieterin oder Eigentümerin frage: Was erzählt mir die Politik da mit der Aufkommensneutralität? Wird denn jetzt niemand mehr bezahlen? – Das können wir leider nicht zusagen, denn es liegt an der grundsätzlichen Veränderung der Konstruktion der Grundsteuerwertberechnung, dass es natürlich schon dazu kommen kann, dass es mehr oder weniger Belastung im Einzelfall gibt. Ich habe, um einmal einigermaßen ein Gespür dafür zu bekommen, von einigen Menschen das an Daten abgefordert, was sie schon haben und was sie bereit waren, mir zu zeigen, und habe dann auch festgestellt: 200 Euro weniger im Jahr oder 200 Euro mehr im Jahr, das kann schon mal leicht passieren. Das wird bei vielen so sein, wenn sie Wohnungen normaler Größe haben oder bewohnen. Wenn Sie als Eigentümer Ihren Bescheid über den Grundsteuerwert erhalten, können Sie übrigens mit diesem Gesetzentwurf heute schon sehr einfach ausrechnen, ob Sie mehr oder weniger bezahlen als bisher. Die Formel lautet: Grundsteuerwert mal Steuermesszahl mal Hebesatz ist gleich jährliche Grundsteuerzahlung. [Zuruf von Karsten Woldeit (AfD)] Nehmen wir also an, Sie haben einen Grundsteuerwertbescheid bekommen, der den Wert Ihres Grundstücks auf 214 000 Euro festlegt. Dann kann man mithilfe der Messzahl aus dem Gesetz – 0,31 Promille – und dem angekündigten Hebesatz von 470 Prozent sehr schnell ausrechnen: 214 000 Euro Wert mal 0,00031 mal 4,7 ist 311,80 Euro. [Niklas Schrader (LINKE): Das ist Mathe mit Matz!] Das ist also für jeden zu Hause schon zum Nachmachen möglich. Da kommt eben so eine Summe heraus, die man mit seiner bisherigen Grundsteuerlast vergleichen kann. Daher kommt auch die Erkenntnis: Einige werden mehr bezahlen müssen, einige werden mit weniger auskommen. – Das ist zwar misslich, aber es ist einfach unvermeidbar, da das Bundesverfassungsgericht der Politik am 10. April 2018 aufgegeben hat, eine Grundsteuerreform durchzuführen. Deswegen ändern sich die Berechnungsgrundlagen, auch zwischen verschiedenen Gebieten in Berlin, obwohl es durchaus so sein kann in den Zahlen – auch das habe ich gesehen –, dass man zum Beispiel in einer Wohnung in einem Westbezirk mehr bezahlen wird und in einer Wohnung in einem östlichen Berliner Bezirk weniger; auch das wird es geben, obwohl es in vielen Fällen auch andersherum kommen kann. Was die Berliner Politik dafür tun kann, dass die Reform möglichst wenig Härten hat, das versucht sie mit diesem Gesetz zu tun. Sowohl die differenzierte und für Wohngrundstücke abgesenkte Steuermesszahl und der deutlich gesenkte Grundsteuerhebesatz als auch die im Gesetz angelegte Härtefallregelung sorgen dafür. Über die Minderbelastung im Einzelfall wird sich vermutlich niemand beschweren. Die mehrbelasteten Steuerpflichtigen mögen sich immerhin damit trösten, dass sie bisher aufgrund von sehr unrealistischen historischen Werten begünstigt waren und diese Begünstigung nun wegfällt. Das ist nicht angenehm, aber künftig gibt es dadurch eine Gleichbehandlung bei der Grundsteuer nach derselben Berechnungsgrundlage für ganz Berlin, und das ist immerhin auch etwas. Der Steuerstaat sozusagen, also das Land Berlin hat der Versuchung widerstanden, bei der Gelegenheit auf Mehreinnahmen zu setzen. Vielmehr hat es tatsächlich alle Berechnungen so ausgelegt, dass zum Schluss genau dieselben Steuereinnahmen beim Land Berlin ankommen wie vorher auch. – Vielen Dank! [Beifall bei der SPD und der CDU]
