Stefan Ziller
Vielen Dank! – Herzlich willkommen, Herr Regierender Bürgermeister! Es ist in Berlin und bei der Digitalisierung so: Es dauert alles ein bisschen länger. [Heiterkeit bei den GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und der AfD – (Stefan Ziller) Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN] Deswegen haben wir heute zwei Anträge gestellt und hoffen wir, das zumindest für die Zukunft zu ändern, denn die Digitalisierung ist auch für unsere Stadt eines der zentralen Zukunftsthemen. Da die Stadt seit dem Regierungswechsel vor einem Jahr noch nicht so richtig vorangekommen ist, versuchen wir mit zwei Anträgen, Ihnen ein bisschen unter die Arme zu greifen, sowohl im Konkreten als auch in Sachen gesetzlicher Rahmen. Wir schlagen zum Ersten konkret vor, einheitliche Bezahlmöglichkeiten in allen Ämtern anzubieten. Sie denken, das wäre heute schon so? – Nicht in Berlin! Bisher muss jeder Bezirk einzeln Verträge für Kartenzahlungen in den jeweiligen Ämtern abschließen. Das führt dann dazu, dass es Unterschiede zwischen den Bezirken gibt, aber selbst innerhalb der Bezirke gibt es Unterschiede. Während man im Rathaus Spandau mit der Kreditkarte zahlen kann, geht es im Bürgeramt Kladow nicht. Das wollen wir ändern. Wir wollen, dass in allen Berliner Ämtern die gleichen Bezahlmöglichkeiten existieren. Dafür schlagen wir einen zentralen Vertrag vor – Schluss mit dem Flickenteppich. Ich hoffe, liebe Koalition, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten seit der Ausschussdebatte noch mal hinterfragt haben, denn es ist schon absurd, Herr Regierender Bürgermeister, so offen wie Ihr Staatssekretär zu sagen: Ich finde diese Zielrichtung absolut richtig, gut und sinnvoll –, dann aber den Antrag mit eher komischen Argumenten abzulehnen. Ich ermutige Sie, unseren Vorschlag in Ihrer verbleibenden Amtszeit trotz der vielleicht heutigen Ablehnung einfach umzusetzen, denn in einer Zeit, in der Digitalisierung sämtliche Bereiche unseres Lebens durchdringt, ist es unerlässlich, dass auch der Berliner Senat seinen Job macht. Um Sie dabei zu unterstützen, legen wir Ihnen heute in Ergänzung zu dem eben beschriebenen konkreten Vorschlag auch Punkte für das in Rede stehende Berliner Digitalgesetz vor, denn ich glaube, Sie haben sich das auch vorgenommen. Wir haben in Berlin seit 2011 ein E-Government-Gesetz. Als es beschlossen wurde, war es seiner Zeit voraus. Heute überholen uns Stück für Stück andere Bundesländer. Schleswig-Holstein und Bayern haben ihr E-Government-Gesetz im Jahr 2021 weiterentwickelt, und zuletzt hat sogar Thüringen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es wird höchste Zeit, dass Berlin auch einen nächsten Schritt geht. Unser Antrag soll dazu beitragen, Berlin wieder an die Spitze der Entwicklung der digitalen Verwaltung zu bringen. Wir schlagen Ihnen vor, im Digitalgesetz ein Recht auf digitale Kommunikation mit der Verwaltung, die zentrale Steuerung der Digitalisierung, eine effiziente IT-Vergabe sowie eine klare Ausrichtung nach dem Leitmotiv „public money, public code“ zu verankern. Im Sinne einer Bringschuld soll die Verwaltung Leistungen für Bürgerinnen proaktiv vorschlagen oder sogar automatisch gewähren können: ein unaufgefordertes Terminangebot kurz bevor der Personalausweis abläuft; der vorausgefüllte Antrag auf Grundsicherung im Alter als Service und Mittel gegen Altersarmut. – Warum nicht in Berlin? Das neue Digitalgesetz soll garantieren, dass bei der Digitalisierung von Prozessen und Leistungen der Verwaltung die Bedürfnisse der Nutzenden, der Bürgerinnen, der Wirtschaft und der Verwaltungsmitarbeiterinnen im Fokus stehen. Ja – wir haben viel diskutiert, welchen Stellenwert die Anpassung der gesetzlichen Grundlagen hat, denn klar ist: Das Gesetz ist nur ein Baustein, die Realität zu verändern. Aber wir erleben immer wieder, dass Berlin ohne ein Update des E-Government-Gesetzes nur unzureichend vorankommt. Stand heute bedeutet das Recht auf digitale Kommunikation die Möglichkeit, eine Mail zu senden und einen Brief per Post als Antwort zu erhalten. Stand heute ist es möglich, einen Antrag zu digitalisieren und im Amt für weitere Bearbeitung auszudrucken. Stand heute ist es möglich, Automatisierungs- und Entscheidungssysteme zu nutzen, ohne die nötige Transparenz über deren Funktionalität zu schaffen. Stand heute kann sich der Senat in seiner Weisheit von einem Softwareanbieter abhängig machen. Ein neues Digitalgesetz soll all diese Fehler korrigieren. Es soll sicherstellen, dass Berlin in den nächsten Jahren schnell und effektiv die Verwaltung digitalisiert. Ich lade Sie ein, unseren Antrag als Ausgangspunkt für eine fachliche Diskussion zu nutzen. Lassen Sie uns gemeinsam die Digitalisierung Berlins voranbringen! Wir freuen uns auf die Debatte. – Vielen Dank! [Beifall bei den GRÜNEN und der LINKEN]
