Dr. Hugh Bronson
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute besprechen wir einen Antrag, der von der Fraktion Die Linke eingebracht wurde. Es wird ein permanentes Bleiberecht für die Roma gefordert. Roma ist ein Oberbegriff für eine Reihe von Bevölkerungsgruppen, die keine geschlossene Gemeinschaft bilden und hauptsächlich aus Südost- und Osteuropa kommen. Meine Vorredner haben dazu Stellung bezogen. Im Antrag wird vollmundig von einer historischen Verantwortung gesprochen, die Deutschland haben soll. Doch müssen wir uns fragen, was wirklich verantwortungsvoll ist. Unsere Verantwortung richtet sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft unseres Landes, und darum geht es der AfD. Die im Antrag artikulierte Ausweitung der Bleiberechtsregelung nach § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz ist kein ideologischer Spielball. Er darf nicht auf eine Gruppe ausgedehnt werden, deren Asylanträge bis auf 0,2 Prozent abgelehnt werden. Es gibt in unserem Land einen Individualanspruch auf Asyl und keinen Ethnienanspruch. Die Rechtslage ist also eindeutig. Der „Tagesspiegel“ vom 31. März dieses Jahres konstatiert, dass die Berliner Flüchtlingsheime auch deswegen überfüllt seien, weil viele Roma aus Bosnien und Serbien einfach bleiben und den nächsten Antrag auf Asyl stellen. Zuvor wurden alle Instanzen der Ämter für Migration und Flüchtlinge, die Härtefallkommission und die Petitionsausschüsse in Anspruch genommen. Die Lösung für abgelehnte Roma ist also kein dauerhaftes Bleiberecht, wie im Antrag gefordert, sondern ein konsequentes Abschieben aller vollziehbar Ausreisepflichtigen, und die abgelehnten Roma gehören nun einmal dazu. So hat es die Rechtsprechung befunden. Selbst Moldawien ist nun ein sicheres Herkunftsland, und wenn Die Linke ein Problem damit hat, die Mehrheitsentscheidung im Bundestag zu akzeptieren, dann haben Sie ganz einfach ein Demokratieproblem. [Beifall bei der AfD] Unsere Aufgabe kann es nur sein, dieser Rechtsprechung zu folgen und ihre Durchsetzung nicht zu verschleppen. Ein trauriges Beispiel für eine Verschleppung ist der Berliner Winterabschiebestopp. Kein anderes Bundesland hat im letzten Winter eine vergleichbare Regelung getroffen, selbst Thüringen oder Bremen nicht, wo Linke beziehungsweise SPD und Grüne regieren. Das schafft nur Kai Wegners CDU in Berlin, die ihren roten Koalitionspartnern so viele Zugeständnisse macht, dass eine derartige Selbstverleugnung nur für Flagellanten eine Option sein kann. 18 000 vollziehbar ausreisepflichtige Menschen leben derzeit in Berlin, davon verfügen etwa 14 000 über eine Duldung. Aber Duldung ist nur ein verliehener Titel; heute da, morgen fort. Fragen Sie unsere Wirtschaftssenatorin Frau Giffey. Lassen Sie mich klarstellen: Wir sind nicht gegen den Schutz für diejenigen, die ihn wirklich benötigen. Aber eine pauschale Regelung, wie sie hier gefordert wird, ignoriert nicht nur die Rechtslage des § 23 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, sondern will diese Regelung zu einem Potpourri der ideologischen Beliebigkeiten machen. Dieser Antrag erscheint mehr als ein politisches Manöver denn als ein durchdachter Plan zur Lösung eines realen Problems. Mein Vorredner hat es dargelegt: Wir wissen nicht einmal, wie viele Roma hier in Berlin leben. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das LAGeSo, hat am 31. März 2014 festgestellt, dass mindestens 1 000 Roma- und Sintifamilien in Berlin leben, von deren Größe wir aber nichts wissen. – Das war vor zehn Jahren. Daher fordere ich meine Kollegen auf, diesen Antrag sehr kritisch zu prüfen und ihn letztlich abzulehnen. Wir brauchen Lösungen, die das Recht schützen und sich nicht als ideologische Wunschvorstellungen entpuppen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! [Beifall bei der AfD]
