parlament-berlin.de ↗

Johannes Kraft

CDU 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will mal mit etwas beginnen, und zwar einem unglaublich wichtigen Thema. Nicht nur mir, nicht nur der CDU, sondern auch der Koalition ist das Thema Verkehrssicherheit extrem wichtig. [Werner Graf (GRÜNE): Der 1. April ist schon vorbei!] Das haben wir immer wieder deutlich gemacht, sowohl im Koalitionsvertrag als auch dann in den Richtlinien der Regierungspolitik. Wir haben in den laufenden Beratungen zum Haushalt viel Geld für das Thema Verkehrssicherheit eingestellt. Wir haben uns klar dazu bekannt, die Unfallkommission und die Arbeit zu stärken. Wir haben gesagt, es ist notwendig und sinnvoll, die einzelnen Verkehrsträger da, wo immer es möglich ist, voneinander räumlich zu trennen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, [Werner Graf (GRÜNE): Macht mal schön!] und das Land Berlin hat sich bei der Bundesratsinitiative zur Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung klar positioniert, dass es möglich sein soll, vereinfacht dort, wo es die Verkehrssicherheit gebietet, auch auf Hauptstraßen Tempo 30 anzuordnen. Jetzt schauen wir uns mal die Rechtslage an. § 45 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen nur dann anzuordnen sind, wenn sie aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich sind. Zweitens: Die Beschränkung des fließenden Verkehrs ist nur zulässig, und auch das steht im Gesetz, wenn die besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage erkennen lassen. Und auch das steht im Gesetz: Entfallen diese Gründe für verkehrsbehördliche Anordnungen, dann sind diese Anordnungen zurückzunehmen, denn sonst können sie von jedem, der einen Führerschein besitzt, beklagt werden, und dass das erfolgreich passiert, mussten Sie in der Vorgängerregierung ja erfahren. Dann kommen wir noch mal zu einem weiteren Punkt, wenn wir über Normen, Gesetze und Zuständigkeiten reden. Sie sagen, Sie wollen vor allen Schulen und Kitas Tempo 30 anordnen. Jetzt fragen wir uns mal: Wo liegen denn die Schulen und Kitas und Senioren- und Pflegeeinrichtungen, und zwar die allermeisten? – In den Nebenstraßen. Wer ist zuständig für die Nebenstraßen? – Nicht die Senatsverwaltung, sondern die Bezirksverwaltungen. Insofern geht Ihr Antrag schon mal fehl. Zum Thema Verkehrssicherheit – auch zum Thema Gesundheitsschutz – gehört auch, dass wir immer wieder sagen: Wir wollen, soweit es geht, den Durchgangsverkehr aus Wohngebieten herausnehmen, denn genau dort sind die meisten Kitas, Schulen und Pflegeeinrichtungen. Dort halten sich die Menschen auf den Straßen und auf den Gehwegen auf. Wenn wir das wollen, dann müssen wir für leistungsfähige Hauptstraßen sorgen. Die Leistungsfähigkeit einer Hauptstraße bemisst sich neben den Knotenpunkten, neben der Anzahl der Fahrspuren, natürlich auch an der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Was Sie fordern, ist Tempo 30 überall – Sie haben es noch mal deutlich gemacht, Kollegin Hassepaß –, auf jeder Straße in dieser Stadt, und zwar völlig unabhängig davon, wie die örtlichen Gegebenheiten sind. Wenn es die Verkehrssicherheit gebietet, ich sage es noch einmal, dann haben Sie uns an Ihrer Seite. Wir müssen dafür sorgen, dass gerade die vulnerablen Gruppen, Kitakinder, Schulkinder und so weiter und so fort, Seniorinnen und Senioren, natürlich geschützt sind und sich sicher im Verkehrsraum bewegen können.

Alle Reden von Johannes Kraft Protokoll ↗