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Tino Schopf

SPD 18.04.2024 Sitzungen 19/46

Nein! – Liebe Frau Hassepaß! Sie fordern Dinge, die Sie, als Sie die Möglichkeit hatten, als Sie Verantwortung in diesem Land trugen, nicht angefasst und sogar abgelehnt haben. Sie fordern die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Luftreinhaltung und aus Lärmschutzgründen. Was Sie dabei aber außer Acht lassen, sind die Bestimmungen in der StVO, § 45, und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, § 47. Ich fasse das gern für Sie zusammen: Wenn die Grundlage einer Tempo-30-Anordnung wegfällt, dann muss diese Verkehrsbeschränkung aufgehoben werden. Ich habe es eingangs angesprochen: Die Novellierung, die hier eine Änderung hätte herbeiführen können, fand im Bundesrat keine Mehrheit. Diese Senatorin, dieser Senat haben sich hingegen klar dafür ausgesprochen und positioniert. Das hätte ich mir im Übrigen – das gehört zur Wahrheit mit dazu – auch in den Ländern gewünscht, in denen die SPD Verantwortung für den Verkehr trägt, beispielsweise in Hessen. Wichtig ist eines: –

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